Zwei Männer in der Arbeitspause, welche Pausenregelung gilt für Arbeitnehmer?

Pausenregelung: Welchen Anspruch haben Arbeitnehmer?

Die Fähigkeit des Menschen, konzentriert an etwas zu arbeiten, ist zeitlich begrenzt. Spätestens nach einigen Stunden brauchen wir eine Pause. Im Job sind deshalb gesetzliche Pausenzeiten vorgeschrieben, in denen das Gehirn sich regenerieren kann. Was sagt das Arbeitszeitgesetz zu Pausen? Wie die gesetzliche Pausenregelung konkret aussieht, erfährst du in diesem Beitrag.

Wer hat ein Recht auf Ruhepausen?

Prinzipiell hat jeder Beschäftigte ein Recht darauf, regelmäßig Ruhepausen einzulegen. Die Arbeit wird dann unterbrochen, etwa für eine halbe Stunde. Wie lang die Pause ist, hängt von der jeweiligen Pausenregelung im Betrieb ab. Dabei darf der Arbeitgeber die gesetzlichen Pausenzeiten, wie sie aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hervorgehen, nicht unterschreiten.

Wann und wie lange Arbeitnehmer mindestens Pause machen müssen, ist in § 4 ArbZG geregelt. Daraus geht hervor, dass nach einer Arbeitszeit von sechs Stunden mindestens 30 Minuten Ruhepause eingelegt werden müssen. Arbeitnehmer, die schon mehr als neun Stunden arbeiten, müssen mindestens 45 Minuten Pause machen.

Umgekehrt bedeutet das, dass bei kürzeren Schichten von maximal sechs Stunden keine Ruhepause notwendig ist. In Absprache mit dem Arbeitgeber könnte es trotzdem eine Pause geben, ebenso gut kann jedoch darauf verzichtet werden. Regelungen zu Ruhepausen bei der Arbeit können sich nicht nur aus dem Arbeitszeitgesetz, sondern auch aus anwendbaren Tarifverträgen ergeben.

Verschiedene Arten von Pausen: Ruhepause, Betriebspause und Ruhezeit

Geht es um Pausen im Job, werden häufig verschiedene Begriffe genutzt. Weil sie leicht verwechselt werden können, klären wir hier, welche Unterschiede es zwischen der Ruhepause, der Betriebspause und der gesetzlichen Ruhezeit gibt.

Bei der Ruhepause handelt es sich um die Pause, welche die meisten Arbeitnehmer an jedem Arbeitstag mindestens einmal machen. Sie dient zur Regeneration und hilft den Beschäftigten, neue Energie zu schöpfen. Wenn die Konzentrationsfähigkeit nach einer langen Zeit ohne Pause sinkt, kann es eher zu Fehlern oder Unfällen bei der Arbeit kommen. Deshalb sind regelmäßige Ruhepausen während des Arbeitstages essenziell, um Arbeitnehmer zu schützen.

Abzugrenzen von der Ruhepause ist die Betriebspause. Sie ist in aller Regel unfreiwillig. Es kommt zu einer Betriebspause, wenn der Betrieb aus bestimmten Gründen stillstehen muss – zum Beispiel, weil eine Maschine einen Defekt hat oder wichtige Arbeitsmaterialien noch nicht geliefert wurden. Betriebspausen gelten offiziell als Arbeitszeit. Als Arbeitnehmer hast du deshalb Anspruch auf eine Vergütung während solcher Zeiten.

Eine längere Pause ist die gesetzliche Ruhezeit. Nach § 5 ArbZG muss auf einen Arbeitseinsatz im Normalfall mindestens eine Ruhezeit von elf Stunden folgen. In diesem Zeitraum darf der Beschäftigte nicht arbeiten, sondern kann sich von der letzten Schicht erholen. In manchen Bereichen kann die Ruhezeit um eine Stunde verkürzt werden. Das ist etwa in der Pflege oder in der Gastronomie möglich.

Wird man auch während der Pausen bezahlt?

Hat man während einer Pause ein Recht auf Bezahlung? Nein, die Pause gehört nicht zur Arbeitszeit. So ist es in § 2 ArbZG geregelt. Weil gesetzliche Pausenzeiten keine Arbeitszeiten sind, bekommen Arbeitnehmer dafür in der Regel auch kein Geld – es sei denn, der Arbeitgeber macht dies freiwillig. Auch durch anwendbare Tarifverträge oder die Pausenregelungen einer Betriebsvereinbarung kann es sein, dass Pausen vergütet werden.

Manche Sonderformen von Pausen müssen allerdings bezahlt werden. Das gilt für Kurzpausen, die – wie der Name vermuten lässt – jeweils nur wenige Minuten dauern. Sie sind für manche Tätigkeiten vorgesehen, die besonders anstrengend sind. Das kann zum Beispiel Schichtdienste oder Arbeit am Fließband betreffen. Kurzpausen können von einem Tarifvertrag vorgeschrieben sein, die Beschäftigten haben in der Regel Anspruch auf Vergütung.

Vergütet werden müssen Pausen außerdem bei Tätigkeiten unter Tage. Kommt es zu einer Betriebspause, muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter während dieser Zeit ebenfalls entlohnen.

Lage und Dauer der Pausen: Wer bestimmt darüber?

Die Lage und Dauer der Pausen legt grundsätzlich der Arbeitgeber fest. Im Rahmen seines Direktionsrechts kann er auch entscheiden, dass die Ruhepausen länger dauern, als es die gesetzliche Pausenregelung vorsieht. Gibt es einen Betriebsrat im Unternehmen, muss dieser an der Pausenregelung im Betrieb beteiligt werden.

Viele Arbeitnehmer machen nicht immer zum selben Zeitpunkt Pause. Meist gibt der Arbeitgeber lediglich einen gewissen Rahmen vor, in dem eine Pause stattfinden kann – etwa mittags zwischen 12 und 14 Uhr. Fehlen generelle Vorgaben zur Lage der Pausen, hat sich meist trotzdem eine bestimmte betriebliche Übung entwickelt. Diese gilt dann für alle Mitarbeiter, wenn es nicht gute Gründe für Ausnahmen gibt.

Wie kurz dürfen Pausen sein?

Die gesetzliche Pausenregelung sieht vor, dass nach sechs Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten und nach neun Stunden Arbeitszeit mindestens 45 Minuten Pause gemacht werden müssen. Die Pause kann am Stück genommen werden, sie kann aber auch aufgeteilt werden – allerdings nur in einem gewissen Rahmen.

Nach § 4 ArbZG dürfen Ruhepausen nicht kürzer als 15 Minuten sein. Das hat einen guten Grund: Sehr kurze Pausen, etwa von fünf Minuten, können nur sehr begrenzt für Erholung sorgen. Eine solche Pause ist schließlich in kürzester Zeit wieder vorbei. Es kann sich dann für Beschäftigte anfühlen, als hätten sie gar keine Pause gehabt. Damit sich eine gewisse Erholung einstellen kann, sieht das Arbeitszeitgesetz das erwähnte Minimum von 15 Minuten Pause am Stück vor.

In der Pause erreichbar sein müssen: Ist das erlaubt?

Eine Pause gehört nicht zur Arbeitszeit. Deshalb musst du als Arbeitnehmer auch nicht für deinen Arbeitgeber oder Kollegen verfügbar sein, wenn du in der Pause bist. Schließlich bekommst du auch keine Vergütung in dieser Zeit. Es steht dir also frei, das Haus zu verlassen, um etwa einen kurzen Spaziergang zu machen oder etwas einzukaufen.

Wenn der Arbeitgeber etwas anderes von dir verlangt, musst du dem nicht nachkommen. Du musst also nicht dein Handy bei dir haben oder von vornherein in Reichweite bleiben. Dein Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Betrieb während der Pausen auch ohne die betreffenden Mitarbeiter weiterlaufen kann.

Gibt es ein Recht auf Raucherpausen?

Für Raucher ist es in vielen Unternehmen selbstverständlich, regelmäßig für Raucherpausen vor die Tür zu gehen. Viele Arbeitgeber akzeptieren das, auch wenn sie es in vielen Fällen nicht müssten. Sofern du die Pausenzeiten, die dir zustehen, bereits ausgeschöpft hast, hast du keinen Anspruch auf weitere Unterbrechungen deiner Arbeitszeit. Wenn du dennoch eine Raucherpause einlegst, musst du die entsprechende Zeit später nachholen.

Solltest du ohne das Einverständnis deines Arbeitgebers eine Raucherpause machen, obwohl du deine eigentliche Pause bereits anderweitig genutzt hast, könnte dein Arbeitgeber dich dafür abmahnen. Schlimmstenfalls wäre sogar eine Kündigung denkbar. Auch hier kann die betriebliche Übung jedoch eine Rolle spielen – wenn die Kollegen Raucherpausen machen dürfen, kann dein Arbeitgeber dir das nicht ohne Weiteres verbieten.

Pausenregelung für Jugendliche und stillende Frauen

Bestimmten Personengruppen stehen mehr Pausen zu als anderen. Das betrifft insbesondere Jugendliche und stillende Mütter.

Die Pausenregelung für Jugendliche findet sich nicht im Arbeitszeitgesetz, sondern im Jugendarbeitsschutzgesetz, kurz JArbSchG. In § 11 JArbSchG ist festgelegt, dass 15- bis 17-Jährige 30 Minuten Pause machen müssen, wenn sie zwischen viereinhalb und sechs Stunden arbeiten. Bei einer Beschäftigung von sechs bis acht Stunden muss die Pause schon 60 Minuten dauern.

Geregelt ist im Jugendarbeitsschutzgesetz auch, wann die Pausen bei Jugendlichen stattfinden sollten, nämlich in der Mitte des Arbeitstages. Das ist keine starre Regel, allerdings sollte die Pause frühestens eine Stunde nach Arbeitsbeginn anfangen. Außerdem muss sie spätestens eine Stunde vor dem Ende des Arbeitstages genommen werden.

Stillende Frauen haben Anspruch auf zusätzliche Pausen. Aus § 2 Mutterschutzgesetz ergibt sich das Recht auf Stillpausen, die zusätzlich zu den üblichen Pausen gewährt werden müssen. Die Stillpause dauert insgesamt eine Stunde, die entweder am Stück genommen oder in zwei 30-minütige Pausen unterteilt werden kann.

Was kann man tun, wenn der Arbeitgeber sich nicht an gesetzliche Pausenregelung hält?

Nicht jeder Arbeitgeber hält sich an die gesetzlichen Pausenregelungen. Manche Arbeitgeber verlangen implizit von ihren Mitarbeitern, dass sie auf Pausen entweder verzichten oder sie während Pausen auf Abruf wieder arbeiten, falls es nötig ist.

In anderen Fällen sind es die Arbeitnehmer selbst, die darauf verzichten, ihre vollen Pausen zu machen. Das kann an hohem Druck und einem hohen Arbeitsaufkommen liegen und wird nicht selten von Arbeitgebern toleriert. Manchen Arbeitgebern ist jedoch nicht bewusst, dass Mitarbeiter sich nicht an die jeweilige Pausenregelung halten.

Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern. Er muss sicherstellen, dass die gesetzliche oder individuelle Pausenregelung von allen beachtet wird. Ist das nicht der Fall, kann der Arbeitgeber dafür belangt werden. Wenn Pausen nicht oder nicht in vollem Umfang gewährt werden, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann.

Noch gravierender kann die Strafe sein, wenn der Arbeitgeber Mitarbeiter absichtlich um ihre Ruhepause bringt und damit ihre Gesundheit aufs Spiel setzt. Hier drohen sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr, alternativ Geldstrafen.

Wenn dein Vorgesetzter sich nicht an die geltende Pausenregelung hält, kannst du dich an den Betriebsrat wenden, sofern es in deiner Firma einen gibt. Alternativ kannst du versuchen, die Sache in einem Gespräch mit deinem Arbeitgeber zu klären. Stellt sich der Arbeitgeber stur, solltest du dich von einem Anwalt über mögliche nächste Schritte beraten lassen.

Bildnachweis: Dejan Dundjerski / Shutterstock.com


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