Personaldienstleister: Das sollten Arbeitnehmer wissen
Personaldienstleister bieten in der Regel einen umfassenden Personalservice an. Von der Personalvermittlung bis hin zur klassischen Zeitarbeit ist alles möglich. Die Kunden können von diesem großen Angebot in der Regel auf verschiedene Weise profitieren. Doch auch für die Mitarbeiter des Personaldienstleisters ist das Angebot ein Grund zur Freude. Gerade geringer qualifizierte Arbeitskräfte oder Arbeitslose erhalten durch den Personaldienstleister eine Chance, wieder ins Berufsleben zu finden.
Personaldienstleister: Was ist das?
Personaldienstleister, auch Zeitarbeitsfirmen genannt, helfen ihren Kunden dabei, Mitarbeiter zu finden, oder stellen den Kunden ihre eigenen Mitarbeiter zur Verfügung. Personaldienstleister, die für ihre Kunden neue Mitarbeiter suchen, werden auch als Recruiting-Firmen, Personalvermittler, Personalvermittlung oder Headhunter bezeichnet.
Bekannter sind jedoch die Zeitarbeitsfirmen: Diese Art von Personaldienstleistern stellt Mitarbeiter mit unterschiedlichen Qualifikationen ein und bringt sie bei ihren Kunden zum Einsatz. Das funktioniert zum Beispiel so: Personaldienstleister A hat einen Kunden aus der Automobilbranche. Dieser Kunde braucht immer wieder Helfer für seine Produktion, also Mitarbeiter, die keine weitreichenden Vorkenntnisse haben, sondern einfache Tätigkeiten ausüben sollen.
Der Personaldienstleister sucht nun solche Mitarbeiter und stellt sie selbst ein. Ihr Arbeitgeber ist also der Personaldienstleister. Trotzdem stellt er seine Mitarbeiter dem Kunden zur Verfügung.
Das Dreiecksverhältnis in der Zeitarbeit
Da der Personaldienstleister also seine eigenen Mitarbeiter an den Kunden ausleiht, spricht man bei diesem Vorgang auch von Arbeitnehmerüberlassung. Und natürlich ist diese Form der Beschäftigung gesetzlich geregelt: nämlich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Diese besondere Beziehung zwischen Mitarbeiter, Arbeitgeber und Kundenbetrieb bezeichnet man als das Dreiecksverhältnis in der Zeitarbeit oder Personaldienstleistung.
Da der Mitarbeiter bei dem Personaldienstleister beschäftigt ist, zahlt auch dieser den Lohn und die anfallenden Sozialabgaben für seinen Beschäftigten. Auch der Anspruch auf Urlaub muss direkt mit dem Personaldienstleister und nicht mit dem Kundenbetrieb abgesprochen werden. Natürlich ist der Personaldienstleister als Arbeitgeber auch für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zuständig.
Damit sich dieses Geschäftsmodell für den Personaldienstleister lohnt, erhält er im Gegenzug Geld von seinem Kunden, in unserem Fall von dem Unternehmen in der Automobilbranche. Diese Bezahlung ist dabei höher als der Stundenlohn, den der Arbeitnehmer von dem Personaldienstleister enthält. Im Gegenzug trägt der Personaldienstleister dafür aber auch einen großen Teil des unternehmerischen Risikos.
Benötigt der Kunde nämlich keine Unterstützung mehr, meldet er sich beim Personaldienstleister und teilt ihm das mit. Für Kunden des Personaldienstleisters kann sich dieses Modell also ganz beachtlich lohnen. Der Mitarbeiter des Personaldienstleisters, der bis dato noch beim Kundenunternehmen im Einsatz war, hat dann zunächst keinen Auftrag mehr – bekommt aber weiterhin seinen Lohn.
Die Vorteile der Personaldienstleistung
Das Angebot eines Personaldienstleisters hat für die verschiedenen Beteiligten jeweils unterschiedliche Vorteile.
Vorteile für Arbeitnehmer
- Zeitarbeit und Personaldienstleistung kann eine Möglichkeit für geringer qualifizierte Arbeitnehmer oder solche sein, die schon längere Zeit arbeitslos sind. Über den „Umweg“ der Personaldienstleistung finden diese Personen häufiger eine Anstellung als über eine direkte Bewerbung bei der jeweiligen Firma.
- Zeigen die Zeitarbeiter bei ihrem Einsatz im Kundenunternehmen gute Leistungen, kann es auch vorkommen, dass sie von dem Kundenunternehmen übernommen und damit wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden.
- Darüber hinaus können Mitarbeiter eines Personaldienstleisters reichlich Erfahrung bei verschiedenen Unternehmen sammeln. Der Personaldienstleister hat in der Regel nämlich mehr als einen Kunden. Was für seine Mitarbeiter bedeutet, dass diese in ganz verschiedenen Betrieben eingesetzt werden und dort Berufserfahrung sammeln. Auch das ist wichtig, wenn sich Zeitarbeiter auf eine andere Position, vielleicht sogar außerhalb der Personaldienstleistung, bewerben möchten.
- Einige Personaldienstleister bieten zudem Coachings oder Karriereberatung für ihre Mitarbeiter an. Diese Leistungen sind für die Mitarbeiter häufig kostenlos. Wer die Chance dazu erhält, sollte diese unbedingt nutzen. Denn die internen Mitarbeiter des Personaldienstleisters wissen ganz genau, worauf Kollegen aus anderen Branchen achten und können die Bewerbungsunterlagen dementsprechend optimieren. Für Zeitarbeiter bedeutet das wiederum, das sich ihre Aussichten auf eine Bewerbung außerhalb der Zeitarbeitsbranche verbessern.
Vorteile für Unternehmen
- Die Kunden des Personaldienstleisters können ganz flexibel auf geänderte Situationen reagieren. Sollten sie unverhofft einen großen Auftrag bekommen und Unterstützung benötigen, können sie bei ihrem Personaldienstleister anfragen, ob dieser geeignete Mitarbeiter hat, die aushelfen können. Aber auch absehbarere Bedarfe lassen sich über den Personaldienstleister gut planen. Wenn viele interne Mitarbeiter Urlaub machen möchten, zum Beispiel im Sommer oder über die Weihnachtsfeiertage, kann das Unternehmen bei dem Personaldienstleister anfragen und über Zeitarbeiter den Personalbedarf decken.
- Das Kundenunternehmen spart sich den Einstellungsprozess und damit viel Zeit und Geld. Sollte der Zeitarbeiter die geforderten Qualifikationen nicht mitbringen oder nicht die gewünschte Leistung zeigen, genügt eine Mitteilung an den Personaldienstleister und der Mitarbeiter wird abgemeldet, kommt also im Kundenbetrieb nicht mehr zum Einsatz.
- Die Kosten sind überschaubar, da das Kundenunternehmen nur diejenigen Arbeitstage zahlt, die der Zeitarbeiter auch wirklich im Einsatz ist. Für Krankheit oder Urlaub des Zeitarbeiters kommt nämlich der Personaldienstleister auf. Gerade in Branchen, die mit einem hohen Krankenstand zu kämpfen haben, kann sich dieses Vorgehen auszahlen, da die Personalkosten auf diese Weise viel leichter planbar sind.
Die Aufgaben des Personaldienstleisters
Personaldienstleister kümmern sich um den gesamten Bewerbungsprozess. Sie suchen so lange, bis sie den geeinigten Mitarbeiter gefunden haben, um diesen bei ihrem Kunden zum Einsatz zu bringen.
Dazu gehören folgende Aufgaben:
- Schalten von Anzeigen: Damit sich überhaupt potenzielle Mitarbeiter bei dem Personaldienstleister bewerben, schaltet dieser passende Stellenanzeigen in Stellenbörsen sowie Print- und Online-Medien. Hin und wieder werden bei Personaldienstleistern auch Jobangebote ausgeschrieben, die noch nicht direkt zu besetzen sind. Das macht der Personaldienstleister, um qualifizierte Mitarbeiter zu finden, an die er sich bei einem konkreten Bedarf wenden kann. Einige Personaldienstleister stellen nämlich erst dann Mitarbeiter ein, wenn der Kunde aus der entsprechenden Branche ganz aktuell auf der Suche nach Mitarbeitern ist.
- Direktansprache von Kandidaten bei besonders gesuchten Positionen: Viele Fach- und Führungskräfte bewerben sich kaum noch aktiv. Sie warten darauf, von interessierten Unternehmen angesprochen zu werden. Auch diese Aufgabe übernehmen einige Personaldienstleister und suchen ganz gezielt nach den passenden Kandidaten für ihre Kunden. Diese Personen werden häufig sogar bei ihrem aktuellen Arbeitgeber angerufen mit dem Versuch, sie von dort abzuwerben.
- Sichten der Bewerbungsunterlagen und Vorauswahl interessanter Bewerber: Geht es jedoch um einfachere Berufe, wie zum Beispiel Produktionshelfers oder Einzelhandelskauffrau, finden sich meist genügend Bewerber, die ihre Unterlagen beim Personaldienstleister einreichen. Diese Bewerbungsunterlagen schaut sich ein interner Mitarbeiter des Personaldienstleister, der Recruiter, Personalreferent oder Personalsachbearbeiter, genau an und sucht die am besten geeinigten Kandidaten aus der großen Zahl an Bewerbern aus.
- Vorstellungsgespräche mit aussichtsreichen Bewerbern: Mit diesen Bewerbern führt er im nächsten Schritt ein Jobinterview. Nicht allen Bewerbern ist klar, wie sich das Arbeitsverhältnis – genauer das Dreiecksverhältnis in der Zeitarbeit – gestaltet. Im Vorstellungsgespräch erläutert daher der Recruiter genau, was auf den neuen Mitarbeiter zukommt. Dieser kann dann entscheiden, ob diese Form des Beschäftigungsverhältnisses interessant für ihn ist oder nicht.
- Einstellung der besten Bewerber: Sollten sich Recruiter und Bewerber einig geworden sein, schließt man einen Arbeitsvertrag. Durch diesen Arbeitsvertrag wird das besondere Dreiecksverhältnis begründet. Der Mitarbeiter ist bei dem Personaldienstleister angestellt, wird jedoch bei dem Kunden des Personaldienstleisters arbeiten. Kommt es zu einem Arbeitsvertrag, haben die Zeitarbeiter die gleichen Rechte und Pflichten wie die anderen externen Mitarbeiter im Unternehmen auch. Einige Personaldienstleister arbeiten neben herkömmlichen Arbeitsverträgen auch mit sogenannten Werkverträgen. Diese sind in den letzten Jahren jedoch in Verruf gekommen, weil sie regelmäßig dazu missbraucht wurden, den Mindestlohn zu unterwandern. Mitarbeiter, denen ein Werkvertrag angeboten wird, sollten daher gut überlegen, ob sie dieses Angebot annehmen. Es ist nämlich mit deutlichen Nachteilen verbunden.
- Ansprechpartner für Mitarbeiter: Wenn der Mitarbeiter im Kundenunternehmen im Einsatz ist, ist der Personaldienstleisters der richtige Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen. Die externen Mitarbeiter des Personaldienstleisters, also die sogenannten Zeitarbeiter, sollten nicht vergessen, dass sie ihre Urlaubsanträge und Krankmeldungen an den internen Mitarbeiter des Personaldienstleisters weitergeben müssen.
- Einsatzplanung im Kundenunternehmen: Zum Personalservice des Personaldienstleisters gehört auch, dass die internen Mitarbeiter sich um Aufgaben im Kundenunternehmen kümmern. So übernehmen sie zum Beispiel einen Teil der Einsatzplanung mit. Gerade im produzierenden Gewerbe übergeben einige Kunden die Schichtplanung direkt an den Personaldienstleister. Der Personaldienstleister stellt dazu häufig einen internen Mitarbeiter ab, der direkt vor Ort arbeitet und dort die Zeitarbeiter und vielleicht sogar weitere Personaldienstleister koordiniert. Diese Form der Personaldienstleistung trägt auch den Namen On-Site-Management.
Was kostet ein Personaldienstleister?
Die Frage nach den Kosten ist für die Kunden des Personaldienstleisters relevant. Denn wie wir bereits gesehen haben, trägt der Personaldienstleister einen großen Teil des unternehmerischen Risikos, wird dafür im Gegenzug von dem Kundenunternehmen bezahlt.
Je nach Art der Dienstleistung, die der Kunde in Anspruch nehmen möchte, fallen dabei ganz unterschiedliche Kosten an:
- Bei der Personalvermittlung, also dem Recruiting von Fach- oder Führungskräften, die direkt von dem Kunden eingestellt werden, erhält der Personaldienstleister oder Headhunter in der Regel eine Provision. Häufig orientiert sich die Höhe dieser Provision an dem Jahresgehalt des Mitarbeiters, der neu eingestellt wird. Aber auch andere Vergütungsmodelle sind bei dieser Art des Personalservice denkbar. Letztlich einigen sich beide Seiten vorab auf eine bestimmte Modalität.
- Bei der klassischen Zeitarbeit dagegen orientiert sich die Höhe des Verdienstes für den Personaldienstleister an der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden. Häufig rechnet man dabei mit einem sogenannten Verrechnungssatz. Das funktioniert so: Der Personaldienstleisters stellt einen Verrechnungssatz von beispielsweise 1,7 in Rechnung, wenn er seinen Mitarbeiter im Kundenunternehmen in den Einsatz bringt. Das bedeutet, dass der Kunde des Personaldienstleisters das 1,7-fache des Stundenlohns des Zeitarbeiters an den Personaldienstleister zahlt. Der Personaldienstleister zahlt davon den Lohn aus und bestreitet von dem Überschuss die übrigen Kosten wie die Entgeltfortzahlung und den Urlaub. Aber auch der Lohn für Zeiten, in denen der Zeitarbeiter nicht bei einem Kunden eingesetzt wird, wird von diesem Überschuss gezahlt. Natürlich muss auch das Gehalt für die internen Mitarbeiter aus dieser Spanne zwischen Stundenlohn und Verrechnungssatz bestritten werden. Wie viel die einzelnen Personaldienstleister am Ende also tatsächlich mit ihrer Dienstleistung verdienen, hängt von ganz unterschiedlichen Faktoren ab.
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