Arbeitszeitverkürzung ist begehrt

Arbeitszeitverkürzung: Voraussetzungen, Antrag, Vor- und Nachteile

Gut für die Gesundheit, vorteilhaft für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Möglichkeit, sich fortzubilden. Diese und weitere positive Aspekte schreiben viele Arbeitnehmer der Arbeitszeitverkürzung zu. Doch neben den vielen Vorteilen hat die Arbeitszeitverkürzung auch Nachteile. Mehr über die Vor- und Nachteile erfährst du in folgendem Artikel.

Arbeitszeitverkürzung: Was versteht man darunter?

Arbeitszeitverkürzung bedeutet, dass Arbeitnehmer weniger arbeiten, als ursprünglich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Häufig nennt man die Arbeitszeitverkürzung daher auch „Recht auf Teilzeit“. Das wird der Arbeitszeitverkürzung aber nicht ganz gerecht. Denn auch Mitarbeiter, die bereits in Teilzeit arbeiten, haben die Option, ihre Arbeitszeit zu verkürzen.

Dieser Irrtum kommt vermutlich daher, dass sich die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeitszeitverkürzung in § 8 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) findet. Schaut man sich jedoch die Regelung genauer an, wird klar, dass es bei der Arbeitszeitverkürzung nicht nur darum geht, Vollzeitstellen in Teilzeitarbeitsplätze umzuwandeln. In § 8 TzBfG ist zu lesen:

„Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.“

Voraussetzungen für die Arbeitszeitverkürzung

Arbeitnehmer, die sich für diesen Schritt interessieren, müssen einige Voraussetzungen erfüllen, damit die Arbeitszeitverkürzung für sie möglich ist:

  1. Sie müssen länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sein.
  2. Bei ihrem Arbeitgeber arbeiten mehr als 15 Mitarbeiter. Auszubildende zählen nicht dazu.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, müssen noch weitere Bedingungen erfüllt sein:

  1. Beschäftigte müssen den Antrag auf Arbeitszeitverkürzung spätestens drei Monate vor dem geplanten Beginn beantragen.
  2. Im Unternehmen gibt es keine betrieblichen Gründe, die der Arbeitszeitverkürzung des Mitarbeiters entgegenstehen. Ein derartiger betrieblicher Grund könnte zum Beispiel sein, dass der Ablauf im Betrieb ohne den Mitarbeiter gefährdet werden würde oder dass die Arbeitszeitverkürzung des Mitarbeiters große Kosten verursachen würde.

Antrag auf Arbeitszeitverkürzung: Das ist zu beachten

Sofern Beschäftigte die Voraussetzungen erfüllen, können sie den Antrag auf Arbeitszeitverkürzung stellen. Zu beachten ist dabei die bereits angesprochene Frist von drei Monaten vor der geplanten Verkürzung der Arbeitszeit. In den Antrag auf Arbeitszeitverkürzung gehört daher

  1. der geplante Beginn der Arbeitszeitverkürzung und
  2. der gewünschte Umfang der Arbeitszeitverkürzung.

Beschäftigte müssen also genau angeben, ab wann sie nur noch wie viele Stunden arbeiten möchten. Ob sie im Antrag angeben, wie die Arbeitszeit auf die Wochentage verteilt werden soll, bleibt ihnen überlassen. Es bietet sich aber an, dem Arbeitgeber im Antrag auch gleich mitzuteilen, an welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit man am liebsten arbeiten würde.

Bezüglich der Form des Antrags auf Arbeitszeitverkürzung gab es Anfang des Jahres 2020 eine Änderung: Beschäftigte, die weniger arbeiten möchten, müssen den Antrag nun schriftlich stellen. Zuvor war es sogar möglich, die Arbeitszeitverkürzung mündlich zu beantragen. Jedoch ist es in der Regel ohnehin besser, derartige Anträge schriftlich zu stellen. Nur so hat man einen Nachweis, sollte es zu Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber kommen.

Verkürzung der Arbeitszeit bei gesundheitlichen Problemen

Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) enthält keine Regelungen für Arbeitnehmer, die eine Arbeitszeitverkürzung aufgrund gesundheitlicher Probleme beantragen wollen/müssen. Beschäftigte, die zum Beispiel aufgrund eines ärztlichen Attests oder einer Schwerbehinderung weniger arbeiten möchten, sollten sich individuell beraten lassen. Für diese Arbeitnehmer gibt es Regelungen außerhalb des TzBfG, die es ermöglichen, die Arbeitszeit zu verkürzen.

Altersteilzeit: eine andere Form der Arbeitszeitverkürzung

Für Beschäftigte, die ein gewisses Alter erreicht haben, gibt es eine weitere Option: Sie können ihre Arbeitszeit durch die sogenannten Altersteilzeit verkürzen. Dazu müssen jedoch folgende Bedingungen vorliegen:

  1. Der Beschäftigte muss bis zum Renteneintritt noch mindestens drei Jahre arbeiten.
  2. Er oder sie ist mindestens 55 Jahres alt.
  3. Der Mitarbeiter ist mindestens drei Jahre lang einer herkömmlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen.

Im Unterschied zur Arbeitszeitverkürzung, die im TzBfG geregelt ist, gibt es keinen Anspruch auf Altersteilzeit. Beschäftigte, die diesen Weg gehen möchten, müssen sich daher mit ihrem Arbeitgeber auf das Modell einigen.

Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich: Geht das?

Wenn der Arbeitgeber es möchte, kann er seinen Beschäftigten anbieten, die Arbeitszeit zu verkürzen und trotzdem weiterhin den Lohn in voller Höhe zu zahlen. Einige Unternehmen haben die Arbeitszeitverkürzung als Möglichkeit entdeckt, Fachkräfte anzulocken. Denn vor allem jüngere Arbeitnehmer definieren sich nicht mehr so sehr darüber, wie viel sie arbeiten. Während man sich noch vor einigen Jahren damit brüstete, viele Überstunden zu machen und kaum Freizeit zu haben, ist das Bild heute ein ganz anderes. Jüngere Arbeitnehmer sehen es als wichtiger an, ihre Zeit neben dem Beruf sinnvoll nutzen zu können. Durch Arbeitszeitverkürzung wird das möglich. Gibt es gleichzeitig einen vollen Lohnausgleich durch den Arbeitgeber müssen sie sich keine Gedanken über die Finanzierung ihres Lebensstandards machen.

Die Regel ist dies jedoch nicht: In der Mehrzahl der Fälle werden Arbeitgeber das Entgelt entsprechend reduzieren, wenn Beschäftigte ihre Arbeitszeit verkürzen.

Arbeitszeitverkürzung durch Arbeitgeber: Ist das möglich?

Auch Arbeitgeber können die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten verkürzen. Allerdings gelten für sie strengere Regeln als für die Belegschaft. Das ist auch verständlich. Schließlich möchten die meisten Arbeitnehmer selbst darüber entscheiden, ob sie ihre Arbeitszeit verkürzen oder nicht. Denn Arbeitszeitverkürzung bedeutet in den meisten Fällen eben auch, dass es am Ende des Monats weniger Geld gibt.

Damit der Arbeitgeber die Arbeitszeit verkürzen kann, muss sich eine entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag finden. Konkret bedeutet das, dass die Option auf Arbeitszeitverkürzung durch den Arbeitgeber im Arbeitsvertrag festgehalten sein muss. Trotzdem muss der Arbeitgeber einen konkreten Anlass haben, um die Arbeitszeit zu verkürzen.

Eine weitere Voraussetzung: Der Arbeitgeber verkürzt die Arbeitszeit um nicht mehr als 20 Prozent. Überschreitet die Verkürzung der Arbeitszeit diesen Wert, ist die Regelung ungültig.

Die Vor- und Nachteile der Arbeitszeitverkürzung

Arbeitszeitverkürzung kann für Arbeitnehmer einige Vorteile haben. Allerdings sollte man sich davon nicht blenden lassen, denn die Verkürzung hat auch Nachteile. Schauen wir uns beide Seiten einmal genauer an:

Vorteile der Arbeitszeitverkürzung

  1. Mehr Freizeit: Wer weniger arbeitet, hat mehr Freizeit. Und Freizeit ist ein entscheidender Faktor dabei, wie zufrieden wir mit unserem Leben sind. Wer gut mit seinem Arbeitgeber verhandelt oder sogar eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich erzielen kann, für den gilt das umso mehr. Denn diese Personen haben nun die Zeit, sich mit Freunden und Bekannten zu treffen oder endlich mal wieder mehr Sport zu treiben, und bekommen weiterhin ihr gewohntes Arbeitsentgelt.
  2. Zeit für Fortbildung: Die neu gewonnene Freizeit können Arbeitnehmer auch dafür nutzen, sich beruflich weiterzubilden. So kann schlussendlich die Karriere davon profitieren, dass sie weniger gearbeitet haben. Denn weniger Arbeit bedeutet auch, dass Beschäftigte wieder geistige Ressourcen frei haben. Wer sich Tag für Tag von der Arbeit nachhause schleppt und nur darauf wartet, endlich Wochenende zu haben, wird kaum den Kopf frei haben, eine Fortbildung neben der Arbeit anzufangen. Bei einer Verkürzung der Arbeitszeit sieht das dagegen anders aus.
  3. Mehr Motivation: Die Arbeitszeitverkürzung kann also dazu führen, dass Beschäftigte zufriedener mit ihrer Arbeit sind. Das wiederum hat zur Folge, dass Mitarbeiter mit Freunde und Motivation zur Arbeit gehen. Motivation und Produktivität hängen eng zusammen. Auch Arbeitgeber können also davon profitieren, wenn sie ihren Beschäftigten eine Arbeitszeitverkürzung zugestehen.

Nachteile der Arbeitszeitverkürzung

Die Nachteile der Arbeitszeitverkürzung sind hauptsächlich finanzieller Natur. Das bedeutet eben auch, dass sie nur dann zum Tragen kommen, wenn es keinen vollen Lohnausgleich bei der Arbeitszeitverkürzung gibt. Über folgende negative Aspekte solltest du dir vor deiner Arbeitszeitverkürzung daher Gedanken machen:

  1. Weniger Rente: Wer weniger Geld pro Monat verdient, erwirbt auch weniger Ansprüche an die zukünftige Rente. Beschäftigte sind gut beraten, vorab auszurechnen, wie groß die Rentenlücke wird, wenn sie sich für die Arbeitszeitverkürzung entscheiden.
  2. Weniger Arbeitslosengeld: Auch die Ansprüche auf Arbeitslosengeld verringern sich mit dem Gehalt.
  3. Weniger Abfindung: Kommt es kurz nach der Arbeitszeitverkürzung zu einer Kündigungswelle im Unternehmen, kann sich auch das nachteilig auswirken. Unter Umständen wird die Abfindung nämlich auf der Grundlage des aktuellen Gehalts berechnet. Und das ist nach einer Verkürzung der Arbeitszeit in der Regel geringer als zuvor.
  4. Entscheidung ist verbindlich: Arbeitnehmer sollten beachten, dass die Arbeitszeitverkürzung verbindlich ist. Wer schon vorab weiß, dass die Verkürzung der Arbeitszeit nur für einen bestimmten Zeitraum gelten soll, der sollte sich für die sogenannte Brückenteilzeit entscheiden. Die Entscheidung für Arbeitszeitverkürzung können Beschäftigte nämlich nur rückgängig machen, wenn der Arbeitgeber zustimmt.

Bildnachweis: PannrayS / Shutterstock.com


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