Eine Frau mit Kinderwagen, sie erhält Kindergeld während der Ausbildung

Kindergeld in der Ausbildung: Voraussetzungen, Höhe, Sonderfälle

Bekomme ich auch in der Ausbildung weiterhin Kindergeld? In der Regel ja, jedoch gilt auch beim Kindergeld in der Ausbildung: Keine Regel ohne Ausnahme. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit auch Azubis und Studenten Kindergeld bekommen und welche Einkünfte sich ungünstig auf das Kindergeld auswirken, kannst du hier nachlesen.

Die Voraussetzung für Kindergeld in der Ausbildung

Grundsätzlich haben Eltern und Erziehungsberechtigte einen Anspruch auf Kindergeld. Das auch dann, wenn sich der Nachwuchs in einer Ausbildung befindet. Jedoch nur für einen bestimmten Zeitraum. Laut Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Eltern und Erziehungsberechtigte für ihr Kind zwischen 18 und 25 Jahren auch dann Kindergeld erhalten, wenn es sich in einer Ausbildung befindet. Gut zu wissen: Als Ausbildung gilt nicht nur eine betriebliche Ausbildung. Auch ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule gilt in diesem Sinne als Ausbildung. Mit dem Ergebnis, dass Erziehungsberechtigte auch für diese Fälle Kindergeld erhalten können.

Wenn das Kind eine der folgenden Ausbildungen absolviert, besteht also in aller Regel weiterhin der Anspruch auf Kindergeld:

  • Schulische Ausbildung
  • Ausbildung im Betrieb
  • Freiwilligendienst wie Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst
  • Praktika
  • Studium an einer (Fach-)Hochschule

Nachweis der Ernsthaftigkeit

An einer Universität eingeschrieben zu sein, reicht nicht immer aus, damit Eltern weiterhin Kindergeld bekommen. Vielmehr muss der Nachwuchs nachweisen, dass er oder sie die Ausbildung ernsthaft verfolgt. Kriterien, die für die Ernsthaftigkeit der Ausbildung sprechen und daher für Kindergeld in der Ausbildung qualifizieren, sind die Folgenden:

  1. Die Dauer der Ausbildung oder des Studiums ist nicht deutlich höher als die Regelstudienzeit oder die reguläre Ausbildungsdauer.
  2. Die Studenten können mit entsprechenden Leistungsnachweisen belegen, dass sie einen Fortschritt im Studium machen und relevante Prüfungen ablegen.
  3. Pro Woche bringen sie zehn oder mehr Stunden für ihr Studium auf.

Absolviert das Kind eine Berufsausbildung, müssen Eltern auch in diesem Fall die entsprechenden Nachweise vorlegen, damit der Anspruch auf Kindergeld in der Ausbildung erhalten bleibt. Im Falle einer betrieblichen Ausbildung sollten Eltern einen Nachweis über die Ausbildung an sich und die voraussichtliche Dauer an die Familienkasse schicken. Normalerweise genügt es, wenn sie dazu eine Kopie des Ausbildungsvertrags einsenden.

Sollte das Kind älter als 18 Jahre sein und sich in einer schulischen Berufsausbildung befinden, genügt der Familienkasse häufig eine Schulbescheinigung, damit das Kindergeld auch in der Ausbildung weiterhin gezahlt wird. Eine Übersicht über die verschiedenen Formulare und Bescheinigungen, die häufig verlangt werden, findest du auf der Webseite der Agentur für Arbeit.

Kindergeld in der Ausbildung: Sonderfälle

Der Anspruch auf Kindergeld in der Ausbildung besteht nur dann ohne weitere Voraussetzungen, wenn der Nachwuchs die erste Ausbildung absolviert. Sollte das Kind eine zweite Ausbildung beginnen, können Eltern nur dann weiterhin Kindergeld bekommen, wenn einige Bedingungen erfüllt sind. Dazu später mehr.

Wird das Kind krank und muss aus diesem Grund die Ausbildung unterbrechen, erhalten Eltern weiterhin Kindergeld. Sie müssen dazu allerdings ein ärztliches Attest vorlegen.

Auch bei einer Schwangerschaft des Kindes besteht für Eltern weiterhin die Möglichkeit, Kindergeld in der Ausbildung zu bekommen. Der Anspruch gilt jedoch nur für die Mutterschutzfristen des Kindes, das sich in der Ausbildung befindet. Entscheidet sich das eigene Kind dazu, nach dem Mutterschutz in Elternzeit zu gehen, können die frisch gebackenen Großeltern kein Kindergeld für ihren Nachwuchs mehr bekommen.

Eltern, deren Kind sich in einer Übergangsphase befindet, können für maximal vier Monate weiterhin Kindergeld bekommen. Das kommt zum Beispiel dann vor, wenn das Kind seinen Schulabschluss erworben hat und darauf wartet, dass das neue Ausbildungsjahr oder Semester beginnt.

Höhe des Kindergeldes in der Ausbildung

Die Höhe des Kindergeldes in der Ausbildung unterscheidet sich nicht von der regulären Höhe des Kindergelds. Junge Erwachsene können das häufig nicht nachvollziehen – schließlich fallen in ihrem Leben ganz andere Kosten an als bei einem Kindergartenkind. Wer in einer fremden Stadt ein Studium beginnt, freut sich sicherlich über einen möglichst hohen finanziellen Zuschuss der Eltern. Kinder in der Ausbildung erhalten Kindergeld in folgender Höhe (Stand 2023):

  • pauschal 250 € pro Kind

Kindergeld und zweite Ausbildung: Was ist zu beachten?

Wie bereits angesprochen, gibt es in einigen Fällen auch die Möglichkeit, während einer zweiten Berufsausbildung Kindergeld zu bekommen. Die Voraussetzungen, die dafür erfüllt werden müssen, sind jedoch strenger.

Bei der Entscheidung, ob die Erziehungsberechtigten für die zweite Ausbildung ebenfalls Kindergeld bekommen, schaut man sich die erste Ausbildung genauer an. Die Familienkasse prüft dabei, ob die erste abgeschlossene Ausbildung zu einer Berufsausübung befähigt. Ein Beispiel: Nach dem Abitur hat das Kind zunächst eine Ausbildung zum pharmazeutisch-technischen Angestellten gemacht, weil er oder sie auf einen Studienplatz warten musste. Nach abgeschlossener Ausbildung konnte der Studienplatz im Bereich Pharmazie angetreten werden. Die Familienkasse würde in diesem Fall die erste Ausbildung als abgeschlossene Berufsausbildung werten. Denn mit einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf ist man durchaus in der Lage, einen Beruf auszuüben. Dass die Person die Ausbildung nur deshalb begonnen hat, weil sie auf einen Studienplatz wartete, ist dabei unerheblich.

Glücklicherweise ist das noch kein absolutes Ausschlusskriterium für den Bezug von Kindergeld während der Ausbildung. Die Familienkasse schaut sich jeden Fall individuell an und prüft, ob der Nachwuchs sogenannte schädliche Einkünfte hat.

Schädliche Einkünfte statt Einkommensgrenze

Noch bis vor einiger Zeit gab es eine Einkommensgrenze für Azubis, deren Eltern Kindergeld während der Ausbildung erhalten. Diese Einkommensgrenze ist nun weggefallen und an ihre Stelle sind die sogenannten schädlichen Einkünfte getreten. Darunter versteht man eine Erwerbstätigkeit, die den Umfang von 20 Stunden pro Woche übersteigt. Einnahmen aus Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildung, die in der Regel länger als 20 Stunden pro Woche ist, zählen nicht zu den schädlichen Einkünften dazu.

Azubis, die neben ihrer Ausbildung einem Minijob nachgehen, bekommen in der Regel ebenfalls keine Probleme. Sollte der Azubi jedoch zwei oder mehr Nebenjobs nachgehen, werden die Stunden addiert. Wird dabei die Grenze von 20 Stunden überschritten, handelt es sich um schädliche Einkünfte. Zu einem Problem wird das glücklicherweise erst nach zwei Monaten. Nach diesem Zeitraum muss die Stundenanzahl wieder unter der 20-Stunden-Grenze liegen. Andernfalls könnte der Anspruch auf Kindergeld in der Ausbildung erlöschen.

Keine schädlichen Einkünfte

Es gibt Einkünfte, die sich durchaus positiv auf dem Konto bemerkbar machen, für die Familienkasse aber nicht als Einkünfte gelten. Zu diesen Einkünften, die nicht als schädliche Einkünfte zählen, gehören:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietungen
  • Einkünfte aus einer Au-Pair-Tätigkeit

Wer also das Glück hat, seine Ausbildung durch Einkünfte aus Kapitalvermögen finanzieren zu können, hat weiterhin Anspruch auf Kindergeld in der Ausbildung. Andere Azubis, die neben ihrer Ausbildung mehrere Nebenjobs annehmen müssen, könnten dagegen Probleme mit der Familienkasse bekommen.

Bildnachweis: yurakrasil / Shutterstock.com


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