Symbolbild für 1-Euro-Job

1-Euro-Job bei Bürgergeld-Bezug: Kenne deine Rechte

Um Langzeitarbeitslose wieder an den beruflichen Alltag zu gewöhnen, kann das Jobcenter ihnen einen 1-Euro-Job zuteilen. Rund um den 1-Euro-Job ergeben sich für Betroffene oft viele Fragen: Welche Jobs gibt es? Was kann man dabei verdienen? Wird der Verdienst aus einem Ein-Euro-Job auf das Arbeitslosengeld angerechnet? Und kann man einen 1-Euro-Job auch ablehnen? Die Antworten findest du hier.

1-Euro-Job: Was ist das?

Der Ein-Euro-Job heißt offiziell „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“. Es handelt sich um eine Eingliederungsmaßnahme für Empfänger von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II, „Hartz 4“), die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Die Betroffenen gehen dann für eine gewisse Stundenzahl in der Woche einer Arbeitstätigkeit nach und enthalten dafür eine Aufwandsentschädigung. 1-Euro-Jobs sind sozialversicherungs- und steuerfrei.

Gesetzlich geregelt sind solche Arbeitsgelegenheiten in § 16d Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Mit 1-Euro-Jobs ist die Absicht verbunden, Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Auch sollen sie den Betroffenen zu einem strukturierten Alltag verhelfen.

Die meisten Arbeitsgelegenheiten dauern sechs bis neun Monate. Sie können jedoch auch verlängert werden. Maximal dürfen Arbeitslose innerhalb von fünf Jahren 24 Monate lang Arbeitsgelegenheiten verrichten. Dieser Zeitraum kann gegebenenfalls um zwölf Monate verlängert werden.

Merkmale: So unterscheiden sich 1-Euro-Jobs von regulären Arbeitsverhältnissen

1-Euro-Jobs unterscheiden sich grundsätzlich von regulären Jobs. Zwar gehen Beschäftigte in beiden Fällen einer Arbeitstätigkeit nach, allerdings unterscheiden sich Rahmenbedingungen und Aufgaben bei beiden Varianten zum Teil gravierend. So werden 1-Euro-Jobs so gesehen gar nicht bezahlt; die einzige Bezahlung ist die Aufwandsentschädigung. Anspruch auf eine Bezahlung mit dem Mindestlohn besteht also anders als bei regulären Stellen nicht. Auf Arbeitsgelegenheiten fallen zudem weder Sozialabgaben an noch müssen dafür Steuern gezahlt werden – auch das ist bei den meisten Jobs anders. Es gibt auch keinen Arbeitsvertrag.

1-Euro-Jobs werden außerdem nicht in Vollzeit ausgeübt. Pro Woche dürfen Arbeitslose maximal 30 Stunden lang in einer Arbeitsgelegenheit beschäftigt werden. Das Pensum liegt im Schnitt zwischen 15 und 30 Stunden. Dass mehr Stunden nicht erlaubt sind, hängt damit zusammen, dass Arbeitslose noch Zeit für die Jobsuche haben sollen.

Ein weiterer Unterschied zwischen 1-€-Jobs und regulären Arbeitsverhältnissen besteht beim Thema Urlaub. Zwar haben auch Ein-Euro-Jobber einen Urlaubsanspruch. Er besteht anteilig, weil die Arbeitsgelegenheiten sich selten über ein ganzes Jahr erstrecken. Anspruch auf ein Urlaubsentgelt, also eine Lohnfortzahlung während des Urlaubs, besteht bei 1-Euro-Jobs hingegen nicht.

Was kann man bei einem 1-Euro-Job verdienen?

Bei einem 1-Euro-Job bekommst du eigentlich gar kein Gehalt. Stattdessen erhalten Teilnehmer eine Aufwandsentschädigung für die Unkosten, die ihnen durch die Teilnahme an der Maßnahme entstehen. Das kann zum Beispiel Fahrtkosten, Kosten für nötige Kleidung oder Material betreffen.

Die Bezeichnung 1-Euro-Job ist dabei irreführend, weil nicht jeder Teilnehmer pauschal einen Euro pro Stunde verdient. Es hängt von den individuellen Umständen ab. Praktisch bewegt sich die Höhe der Aufwandsentschädigung in der Regel zwischen einem und zwei Euro pro Stunde. Wenn die Umstände es erfordern, kann der Verdienst auch höher ausfallen. Das gilt auch, wenn eine Tätigkeit zum Beispiel körperlich sehr anstrengend ist.

Prinzipiell sollte die Aufwandsentschädigung bei einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung so hoch sein, dass die daraus resultierenden Kosten gedeckt sind und der Teilnehmer noch etwas zusätzliches Geld in der Tasche hat. Meist verdienen Ein-Euro-Jobber zwischen 30 und 60 Euro pro Woche, wenn sie 30 Stunden arbeiten.

1-Euro-Job: Wird der Verdienst auf das Bürgergeld angerechnet?

Viele Betroffene, die zu einem 1-Euro-Job eingeteilt werden, befürchten, dass die Einnahmen daraus komplett auf ihr Bürgergeld angerechnet werden könnten. Das ist allerdings nicht der Fall. Du bekommst das Geld also obendrauf – vorausgesetzt, es geht nicht komplett für Fahrtkosten und Ähnliches drauf. Versteuert werden müssen die Einnahmen nicht.

Da eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung formell kein Arbeitsverhältnis ist, ändert sich auch nichts bei der Sozialversicherung. Das Jobcenter zahlt weiterhin für dich Beiträge an die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

1-Euro-Job: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Wer Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung anbieten möchte, muss sich dafür beim Arbeitsamt bewerben. Es gelten strenge Voraussetzungen, so dass viele Tätigkeiten von vornherein als 1-Euro-Jobs ausscheiden.

Diese Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein 1-Euro-Job zulässig ist:

  • es muss sich um eine zusätzliche Tätigkeit handeln, die ansonsten nicht oder nicht in diesem Umfang durchgeführt würde
  • die Tätigkeit muss im öffentlichen Interesse liegen und somit der Allgemeinheit zugutekommen
  • sie darf nicht reguläre Arbeitsverhältnisse verdrängen

Diese Anforderungen sollen einem Missbrauch von Ein-Euro-Jobs durch die jeweiligen Anbieter vorbeugen. Ansonsten könnten Arbeitgeber Ein-Euro-Jobber als billige Arbeitskräfte nutzen, was der Gesetzgeber verhindern möchte.

Welche 1-Euro-Jobs gibt es?

1-Euro-Jobs werden in der Regel nicht in der freien Wirtschaft angeboten, sondern finden sich eher in sozialen Einrichtungen, bei kommunalen Trägern, gemeinnützigen Organisationen und Vereinen. Das hängt mit den hohen Anforderungen an die Zulässigkeit einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung zusammen. Sobald eine Arbeitsgelegenheit im Verdacht steht, reguläre Arbeitskräfte zu ersetzen, ist sie rechtlich nicht zulässig. Es darf sich also immer nur um Aktivitäten handeln, die aus Sicht des jeweiligen Trägers optional sind.

Typische Brückenjobs für Arbeitslose sind zum Beispiel die Pflege von Parks und kommunalen Grünanlagen, Tätigkeiten in Altenheimen, Reinigungsarbeiten oder Aufgaben in der Jugendhilfe. Auch die Überwachung von bestimmten Bereichen oder von abgestellten Fahrrädern kann von Langzeitarbeitslosen im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit übernommen werden. Kuriose 1-Euro-Jobs wie zum Beispiel gespendete Puzzle durch Zusammenlegen auf Vollständigkeit überprüfen oder Katzen im Tierheim streicheln dürften hingegen eher die Ausnahme sein.

Muss man einen 1-Euro-Job annehmen?

Die Sinnhaftigkeit von Brückenjobs wird nicht nur von vielen Langzeitarbeitslosen hinterfragt, die solche Tätigkeiten ausüben. Auch in der Öffentlichkeit gibt es an den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung immer wieder Kritik. Das Problem: Es ist nicht so einfach, sinnvolle Tätigkeiten zu schaffen, die alle rechtlichen Voraussetzungen an einen 1-Euro-Job erfüllen. Schließlich muss eine Arbeitsgelegenheit aus Sicht des Trägers vollkommen entbehrlich sein.

Viele Arbeitslose fragen sich deshalb, ob man einen 1-Euro-Job in jedem Fall annehmen muss. In aller Regel sind sie dazu jedoch nach § 10 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) verpflichtet – zumindest, wenn es sich um eine zumutbare Arbeitsgelegenheit handelt. Unzumutbar kann eine solche Maßnahme zum Beispiel sein, wenn

  • der Betroffene dazu körperlich, seelisch oder geistig nicht in der Lage ist
  • er sich um eigene Kinder kümmern oder Angehörige pflegen muss
  • wenn die Tätigkeit den Betroffenen in der zukünftigen Ausübung seiner früheren Tätigkeit hindern würde

Damit eine Arbeitsgelegenheit als unzumutbar eingestuft wird, ist es hingegen nicht ausreichend, wenn die Arbeitsbedingungen ungünstig sind oder der Tätigkeitsort weit entfernt ist. Auch mangelnde Lust oder Unterforderung sind keine Argumente, mit denen Langzeitarbeitslose einen 1-Euro-Job ablehnen könnten.

Welche Sanktionen drohen, wenn man eine Arbeitsgelegenheit ablehnt?

Eine zugewiesene Arbeitsgelegenheit abzulehnen oder abzubrechen ist aus Sicht von Arbeitslosen keine gute Idee. Sie sind zur Teilnahme durch ihre Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter verpflichtet. Wer einen zumutbaren 1-Euro-Job trotzdem ablehnt oder einfach nicht mehr hingeht, muss mit Sanktionen vom Amt rechnen.

Das Jobcenter erkundigt sich dann schriftlich nach den Gründen für den Abbruch beziehungsweise die Ablehnung einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung. Kann der Betroffene nicht darlegen, dass der 1-Euro-Job nicht zumutbar war, wird das Bürgergeld um bis zu 30 Prozent gekürzt

Bildnachweis: isak55 / Shutterstock.com


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