Lohnersatzleistungen: So gibst du sie in der Steuererklärung an
Kurzarbeitergeld, das einige Beschäftigte während der Corona-Pandemie erhalten haben, gilt als Lohnersatzleistung. Diese Lohnersatzleistungen bekommen Beschäftigte dann, wenn sie ihren Lohn nicht mehr selbst erwirtschaften können. Welche Lohnersatzleistungen es gibt und ob du in jedem Fall eine Steuererklärung abgeben musst, erfährst du hier.
Lohnersatzleistungen: Definition und Erklärung
Wenn Mitarbeiter nicht arbeiten können, erhalten sie unter bestimmten Voraussetzungen Lohnersatzleistungen. Diese Leistungen sind auch unter dem Namen Entgeltersatzleistungen oder Einkommensersatzleistungen bekannt. Um diese zu bekommen, müssen Beschäftigte sie in der Regel bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie werden also nicht vom Arbeitgeber, sondern von einer staatlichen Stelle gezahlt.
In bestimmten Fällen können die Mitarbeiter der Personalabteilung dabei helfen, den Antrag auf Lohnersatzleistungen auszufüllen. Sie sind allerdings nicht dazu verpflichtet. Du kannst dich bei Fragen zu den Lohnersatzleistungen jedoch zunächst an sie wenden. Wenn sie dir nicht direkt beim Antrag helfen können, kannst du dort zumindest die korrekten Ansprechpartner oder die zuständige Behörde erfahren, an die du dich wenden musst, um die Lohnersatzleistungen zu erhalten.
Lohnersatzleistungen werden von den Sozialversicherungsträgern ausgezahlt. Als angestellter Arbeitnehmer zahlst du jeden Monat einen bestimmten Betrag in diese Kassen ein, beispielsweise in die Arbeitslosen- oder Krankenversicherung. Von deinen Beiträgen werden andere Arbeitnehmer unterstützt, die gerade nicht in der Lage sind, ihr (volles) Gehalt selbst zu erwirtschaften.
Solltest du Hilfe benötigen, kannst du dich ebenfalls auf dieses Solidarprinzip verlassen. Denn die anderen Beschäftigten, die in Lohn und Brot stehen, zahlen weiter ihre Beiträge in die Sozialversicherungen. Aus diesen Beiträgen werden dann deine Lohnersatzleistungen finanziert.
Welche Leistungen sind Lohnersatzleistungen?
Zu den Lohnersatzleistungen gehören die folgenden staatlichen Zahlungen. Einige Beispiele:
- Elterngeld
- Mutterschaftsgeld
- Kurzarbeitergeld
- Insolvenzgeld
- Übergangsgeld
- Krankengeld
- Zuschläge bei Altersteilzeit
- Arbeitslosengeld I (ALG 1)
Während der Corona-Krise waren Arbeitnehmer aus unterschiedlichen Gründen gezwungen, ihrer Arbeit fernzubleiben und so dazu beizutragen, dass die Verbreitung des Virus eingedämmt wird. Deshalb wurde insbesondere in den Jahren 2020 und 2021 noch eine weitere Form der Lohnersatzleistungen für viele Beschäftigte relevant: Entschädigungszahlungen für Verdienstausfall auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Bereits seit Februar 2023 besteht bei einer Corona-Infektion jedoch keine Isolationspflicht mehr.
Lohnersatzleistungen und Progressionsvorbehalt
Da die Lohnersatzleistungen als Entschädigung für die ausbleibenden Lohnzahlungen dienen sollen, sind sie steuerfrei. Das ist für Beschäftigte nur teilweise ein Grund zur Freude. Denn steuerfrei bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, dass sie keine Auswirkungen auf die Steuer hätten: Sie unterliegen dem Progressionsvorbehalt.
Der Progressionsvorbehalt kann zu einem höheren Steuersatz führen. Wenn Arbeitnehmer, die Lohnersatzleistungen erhalten haben, ihre Steuererklärung abgeben, ermittelt das Finanzamt das Einkommen, auf das Einkommenssteuer gezahlt werden muss. Die Lohnersatzleistungen zählen zu diesem Einkommen dazu. Da der Steuersatz steigt, wenn wir mehr zu versteuerndes Einkommen haben, wirken sich auch die Lohnersatzleistungen auf die zu zahlende Steuer aus.
Klingt abstrakt? Dann hier ein Beispiel:
Nehmen wir an, du hast im Jahr 2022 30.000 Euro verdient. Weil dein Arbeitgeber Kurzarbeit anmelden musste, hast du einen gewissen Zeitraum nicht gearbeitet, in dieser Zeit aber 5.000 Euro Kurzarbeitergeld erhalten.
Auf dein zu versteuerndes Arbeitseinkommen von 30.000 Euro müsstest du 17 Prozent Steuern zahlen. Das ist dein persönlicher Steuersatz. Da jedoch die Lohnersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt unterliegen, kommen diese noch dazu. Das Finanzamt setzt also 35.000 Euro an, um deinen persönlichen Steuersatz zu ermitteln. Und der liegt dann bei ungefähr 19 Prozent.
Nachdem das Finanzamt deinen Steuersatz ermittelt hat, ziehen die Mitarbeiter die 5.000 Euro Lohnersatzleistungen wieder ab. Übrig bleiben die 30.000 Euro, die du mit dem höheren Steuersatz versteuern musst. Du zahlst also wegen der Lohnersatzleistungen zwei Prozent mehr Steuern, obwohl die Lohnersatzleistungen an sich steuerfrei sind.
Lohnersatzleistungen und Steuererklärung: Wann muss ich eine abgeben?
Der Progressionsvorbehalt ist ein Grund dafür, warum Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben müssen, wenn sie Lohnersatzleistungen erhalten. Jedoch nur, wenn die Lohnersatzleistungen über der Grenze von 410 Euro pro Jahr liegen. Hast du weniger als diesen Betrag erhalten, gilt das als Bagatelle, für die du nicht den Aufwand einer Steuererklärung betreiben musst.
Gut zu wissen: Du solltest dir in jedem Fall überlegen, eine Steuererklärung abzugeben. Studien zeigen, dass Arbeitnehmer im Schnitt mehr als 1.000 Euro zurückbekommen, wenn sie eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Viele scheuen jedoch trotzdem den Aufwand und vor allem das trockene Thema Steuern. Mittlerweile gibt es gute und kostengünstige Software, mit der du ganz einfach deine Steuererklärung selbst erstellen kannst.
Wo muss ich Lohnersatzleistungen angeben?
Wenn du über der Grenze von 410 Euro liegst und daher die Lohnersatzleistungen in deiner Steuererklärung angeben musst, musst du sie in der Anlage N eintragen. Wenn du dir den Antrag genauer ansiehst, wirst du dort eine Zeile entdecken, die für Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und Zuschläge für Aufstockungsbeiträge ausgewiesen ist.
Solltest du dagegen eine Entschädigung für Verdienstausfall oder Arbeitslosengeld bekommen, gehören diese in den Hauptvordruck unter den Punkt „Einkommensersatzleistungen“. Wenn du eine Steuersoftware nutzt, um deine Steuererklärung zu erstellen, übernimmt das Programm dies in aller Regel automatisch und fügt die entsprechenden Lohnersatzleistungen an der richtigen Stelle ein. Solltest du dir unsicher sein, ob du die Leistungen richtig eingetragen hast, kannst du dich an einen Mitarbeiter des Finanzamts oder einen Steuerberater wenden. Letzterer wird für seine Auskunft jedoch Geld verlangen.
Wie hoch ist die Lohnersatzleistung?
Die Höhe der Lohnersatzleistung orientiert sich an deinem vorherigen Nettoarbeitslohn. In den meisten Fällen erhalten Beschäftigte, die Lohnersatzleistungen bekommen, 60 Prozent ihres vorherigen Nettoeinkommens. Arbeitnehmer mit Kindern bekommen noch etwas mehr, nämlich in der Regel 67 Prozent.
Der Träger der Lohnersatzleistung zahlt weiterhin deine Beiträge in die Rentenversicherung, solange du die Lohnersatzleistung erhältst.
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