Krank machen und Krankfeiern: Welche Konsequenten gibt es?
Ein bisschen krankfeiern um das Wochenende zu verlängern oder krank machen, weil das Kind Fieber hat, ist doch nicht so schlimm – oder doch? Krank machen oder blaumachen ist ein Verstoß gegen die Hauptpflicht aus deinem Arbeitsvertrag. Welche Konsequenzen das hat, erfährst du hier.
Herkunft des Begriffs: Warum heißt es krankfeiern oder blaumachen?
Im Duden findet man zum Begriff „krankfeiern“ folgende Erklärung: „Für einige Zeit der Arbeit fernbleiben, ohne wirklich so krank zu sein, dass es ein Zuhausebleiben rechtfertigt.“ Man gibt also nur vor, dass man arbeitsunfähig ist, und freut sich über die zusätzliche Freizeit – feiert also – statt tatsächlich krank im Bett zu liegen.
Der Ausdruck „blaumachen“ hat eine längere Geschichte. Er stammt aus einem alten Brauch, der erstmals um 1510 belegt ist: Montags arbeitete man der Herkunftsgeschichte dieses Begriffs zufolge in den meisten Handwerksbetrieben nur mit halbem Einsatz. Daraus leitete sich später der „blaue Montag“ ab, also ein Tag in der Woche, an dem nicht wie üblicherweise gearbeitet wurde – hin und wieder sogar gar nicht.
Eine weitere Erklärung des Begriffs „blaumachen“ geht auf die Tätigkeit der Färber zurück. Diese mussten die vorher gefärbten Stoffe an der Luft trocknen lassen, da sich die blaue Farbe erst durch Oxidation mit dem Luftsauerstoff entwickelte. Während die Färber darauf warteten, dass sich das Blau zeigt, hatten sie dementsprechend nichts zu tun. Diese Erklärung ist heute jedoch umstritten.
Krank machen: Die Tipps aus dem Internet
Gerade an Brückentagen oder kurz vor oder nach dem Wochenende wird gern krank gemacht. Denn so verschafft man sich einen oder gleich mehrere Tage Urlaub. Nicht verwunderlich, dass im Netz eine große Zahl an Tipps und Tricks kursieren, die es dem Arbeitnehmer erleichtern sollen, krankzufeiern.
Klassiker wie Kopf- oder Bauchschmerzen gehören zu den beliebtesten Gründen, um sich krankschreiben zu lassen. Am besten verlässt man schon am Vortag nachmittags das Büro mit dem Hinweis, dass es einem schlecht geht. Dass man sich am nächsten Morgen dann meldet und mitteilt, dass man so krank ist, dass man gar nicht bei der Arbeit erscheinen kann, wundert dann niemanden.
Blaumachen ist nicht so harmlos wie es klingt
Blaumachen oder krankfeiern klingt nach einer harmlosen Angelegenheit. Man gönnt sich einen oder mehrere extra Tage Erholung und kommt danach ausgeruht wieder zurück an den Arbeitsplatz. In diesem Sinne ist das Krankmachen daher nur eine besondere Form des Urlaubs – so die Ansicht einiger Arbeitnehmer.
Doch leider ist es nicht so einfach. Denn mal abgesehen davon, dass der Arbeitgeber sich nicht um Ersatz kümmern kann, wenn Arbeitnehmer unangekündigt fehlen, und die Kollegen von der Mehrarbeit überrumpelt werden, hat das Krankfeiern noch weitere negative Auswirkungen.
Umfragen deuten nämlich darauf hin, dass ein Großteil der Beschäftigten schon einmal blaugemacht hat: Ungefähr zehn Prozent der Beschäftigten haben sich schon einmal dazu hinreißen lassen, krank zu machen. Für die Wirtschaft entsteht daraus ein Schaden von etwa 1,5 Milliarden Euro.
Krank machen und krankfeiern: die Konsequenzen
Von den wirtschaftlichen Schäden und dem unfairen Verhalten den Kollegen gegenüber einmal abgesehen, kann das Krankmachen oder Krankfeiern auch für den blaumachenden Kollegen Folgen haben.
Denn mit der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag verpflichten sich Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Als Gegenleistung verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinen Beschäftigten monatlich ein bestimmtes Entgelt zu zahlen.
Feiert der Arbeitnehmer nun aber krank, hält er seine Hauptpflicht aus dem Arbeitsvertrag nicht ein. Denn er arbeitet in dieser Zeit eben nicht für seinen Arbeitgeber, verlangt umgekehrt aber, dass er weiterhin sein volles Gehalt bekommt.
Sollte der Arbeitnehmer dem Blaumacher auf die Schliche kommen, kann er ihm für sein Verhalten eine Abmahnung erteilen. In begründeten Fällen ist sogar eine Kündigung denkbar. Beides ist natürlich nicht so einfach, denn um eine Abmahnung auszusprechen oder gar zu kündigen, muss der Chef glaubhaft darlegen können, dass sein Arbeitnehmer krankgefeiert hat. Das ist in der Realität ein schwieriges Unterfangen.
Kündigt der Beschäftigte jedoch an, dass er krank machen wird, weil ihm zum Beispiel kein Urlaub genehmigt wurde, ist das wiederum ein triftiger Grund für eine Kündigung. Sofern der Arbeitgeber dann auch noch Zeugen benennen kann, die gehört haben, dass der Beschäftigte damit gedroht hat, krankzufeiern, dürften die Chancen des ehemaligen Mitarbeiters für eine Kündigungsschutzklage schlecht stehen.
Kurz gesagt: Wer ankündigt, krankzufeiern, und dann am nächsten Tag tatsächlich nicht am Arbeitsplatz erscheint, hat vermutlich seine Kündigung sicher. In allen anderen Fällen hat der Chef es vermutlich schwer, dir Fehlverhalten nachzuweisen. Im konkreten Einzelfall solltest du dich jedoch von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Nur ein Fachanwalt kann dir sagen, ob dein Verhalten ein Grund für eine Kündigung ist oder nicht.
Verdacht auf Blaumachen: Das dürfen Chefs verlangen
Solltest du es mit dem Krankfeiern übertreiben, darf dein Chef bestimmte Dinge von dir verlangen, wenn du die nächste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) einreichst. Zum Beispiel kann er darauf bestehen, dass die AU nicht erst am dritten Tag deiner Arbeitsunfähigkeit vorliegt, sondern schon am ersten Tag deiner Krankmeldung.
Damit möchte dein Chef verhindern, dass du immer nur einen oder zwei Tage krank machst. Wenn sofort eine Bescheinigung vom Arzt vorgelegt werden muss, ist das unter Umständen mit mehr Aufwand verbunden, als einfach zur Arbeit zu gehen. Denn von deinem Tag krankfeiern hast du nicht viel, wenn du den halben Tag beim Arzt sitzen musst. Allerdings ist bei leichten Erkrankungen seit Dezember 2023 auch eine Krankschreibung per Telefon möglich, wenn der Arzt eine Untersuchung in der Praxis nicht für notwendig hält.
Außerdem gibt es für gesetzlich Krankenversicherte seit Januar 2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Diese bietet dir den Vorteil, dass du deine AU nicht selbst bei deinem Chef einreichen musst. Dein behandelnder Arzt sendet die eAU digital an die Krankenkasse. Dein Arbeitgeber kann die benötigten Informationen dann elektronisch abrufen.
Nicht jede Erkrankung ist so schlimm, dass man die gesamte Zeit der Arbeitsunfähigkeit im Bett zuhause verbringen muss. Trotzdem ist es unschön, wenn man in dieser Zeit beim Spazierengehen vom Chef gesehen wird. Wenn du dann noch zu den Mitarbeitern gehörst, die gerne krank machen, wird dein Chef vermutlich misstrauisch.
Er könnte die Krankschreibung deines Arztes in Zweifel ziehen oder ihr sogar die Ordnungsmäßigkeit absprechen. Hat er mit diesem Vorgehen Erfolg, muss er für diese Tage keine Entgeltfortzahlung leisten. Denn Zahlung deines regelmäßigen Entgeltes schuldet er dir nur für diejenigen Tage, an denen du tatsächlich krank bist.
Sofern du Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bist, kann dein Chef außerdem den Medizinischen Dienst einschalten. Dieser kann einen Mitarbeiter vorbei schicken, der dich untersucht und überprüft, ob du wirklich krank bist oder eher krankfeierst.
FAQs: Häufige Fragen zum Thema krankfeiern und krank machen
Das Kind ist krank. Ist das ein moralisch vertretbarer Grund, um krankzufeiern?
Ohne Frage könnte man eher verstehen, dass Eltern krank machen, weil ihr Kind krank ist und sie es betreuen möchten. Das ändert aber nichts daran, dass krankfeiern nicht erlaubt ist. Glücklicherweise haben Eltern Anspruch auf Kinderkrankentage, an denen sie zuhause bleiben können und ihr Kind betreuen dürfen – ohne Einbußen beim Lohn befürchten zu müssen. Sie müssen in einer derartigen Situation also gar nicht krank machen.
Ich will krankfeiern, welche Krankheit bietet sich an?
Wie bereits kurz erwähnt, gibt es im Netz zahllose Seiten, die sich mit dem Krankfeiern beschäftigen. Häufig liest man dort, dass Kopf- und Bauchschmerzen eine gute Ausrede sind, um einen Krankenschein vom Arzt zu bekommen. Denn diese Krankheiten kann er nicht so leicht nachvollziehen, sondern muss sich auf die Aussage seines Patienten verlassen.
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