Ein Mann liest einen Brief, es ist eine Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung

Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung: Wann ist sie zulässig?

Es kann schnell passieren, dass man sich einen Infekt einfängt und nicht arbeiten kann. In der Regel ist das nicht weiter schlimm – sofern man sich rechtzeitig krankmeldet. Denn Arbeitnehmer, die das vergessen, können eine Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung erhalten. Außerdem drohen weitere Konsequenzen.

Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung: Wie ist rechtliche die Lage?

Mit der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag akzeptieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewisse Rechte und Pflichten. Die Hauptpflicht des Mitarbeiters besteht darin, dem Arbeitgeber die eigene Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug wird der Arbeitgeber monatlich einen gewissen Betrag an seinen neuen Beschäftigten überweisen, das Arbeitsentgelt.

Ist der Mitarbeiter krank, muss er seinen Arbeitgeber darüber informieren, dass er nicht arbeiten, also keine Arbeitsleistung erbringen kann. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, drohen ihm Konsequenzen. Im schlimmsten Fall ist sogar eine Kündigung des Arbeitsvertrags möglich.

Damit der Arbeitgeber für einen ungestörten Betriebsablauf sorgen kann, wenn Mitarbeiter krank ist, muss er zunächst darüber Bescheid wissen, dass Beschäftigte nicht arbeiten können. Mitarbeiter sind daher verpflichtet, sich so schnell wie möglich krank zu melden. Meist geht das unkompliziert per Telefon oder E-Mail. Wenn du dich vor Arbeitsbeginn schlecht fühlst und merkst, dass du nicht arbeiten kannst, solltest du sofort zum Telefon greifen oder eine E-Mail schreiben und deinen Chef oder die Personalabteilung darüber informieren.

Die Pflicht zur unverzüglichen Krankmeldung ergibt sich nicht nur aus deiner Loyalitätspflicht deinem Arbeitgeber gegenüber. Auch in Paragraf 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes ist zu lesen, dass du dich sofort melden musst, wenn du merkst, dass du nicht arbeiten können wirst.

Krankmeldung und Krankenschein: Nicht verwechseln!

Wenn Arbeitgeber darauf hinweisen, dass sich Beschäftigte so schnell wie möglich krankmelden sollen, meinen sie damit in der Regel das oben beschriebene Vorgehen. Arbeitgeber möchten zügig über den Ausfall von Mitarbeitern informiert werden.

Mit dem Krankenschein meint man umgangssprachlich das Attest eines Arztes. Auf dem Attest steht zum Beispiel, wie lange der Mitarbeiter voraussichtlich ausfallen wird. Fachsprachlich nennt man den Krankenschein Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU. In vielen Unternehmen müssen Mitarbeiter eine AU vorlegen, wenn sie länger als drei Tage krankheitsbedingt ausfallen. Schaue am besten in deinem Arbeitsvertrag nach, wie dein Arbeitgeber die Situation handhabt. Es kann auch vorkommen, dass schon am ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Arbeitgeber dürfen das fordern. Du musst allerdings nicht zwangsläufig die Praxis deines Hausarztes aufsuchen. Seit Dezember 2023 ist eine telefonische Krankschreibung möglich, sofern es sich nicht um eine schwere Erkrankung handelt.

Einen Vorteil bietet gesetzlich Krankenversicherten seit 2023 auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Der behandelnde Arzt sendet sie digital an die Krankenkasse. Anschließend kann der Arbeitgeber die benötigten Informationen der eAU von einem Server abrufen. Der Arbeitnehmer muss die AU also nicht selbst an seinen Chef weiterleiten.

Fehlende Krankmeldung: mögliche Konsequenzen

Meldest du dich nicht fristgerecht bei deinem Arbeitgeber, sondern kurierst deine Erkältung erst aus, wird sich dein Vorgesetzter vermutlich kurz nach offiziellem Arbeitsbeginn fragen, wo du bleibst.

Da er nichts von dir gehört hat, geht er zunächst vielleicht davon aus, dass du eine Autopanne hast oder die öffentlichen Verkehrsmittel Verspätung haben.

1. Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung

Erscheinst du auch nach einigen Stunden nicht am Arbeitsplatz, wird dein Arbeitgeber davon ausgehen, dass du unentschuldigt fehlst. Unentschuldigtes Fehlen ist ein Grund für eine Abmahnung. Wir erinnern uns: Dass du deinem Arbeitgeber deine Arbeitsleistung zur Verfügung stellst, ist deine Hauptpflicht als Arbeitnehmer. Tust du das nicht, wird er vermutlich Schritte gegen dich einleiten.

Bei fehlender Krankmeldung kann eine Abmahnung ein solcher Schritt sein. Und das ist noch eine der harmloseren Konsequenzen, die Arbeitnehmer zu befürchten haben.

2. Kündigung wegen fehlender Krankmeldung

Ist die fehlende Krankmeldung nicht die erste Verfehlung, die sich der Mitarbeiter leistet, sondern wurde er schon mehrfach abgemahnt, ist sogar eine Kündigung denkbar. Möchte der Arbeitgeber ordentlich kündigen, wird er seinem Beschäftigten in diesem Fall eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Die wäre damit begründet, dass sich der Beschäftigte zum wiederholten Male nicht so verhalten hat wie vertraglich vereinbart.

Eine fristlose Kündigung wegen fehlender Krankmeldung ist hingegen nur in Ausnahmefällen möglich. Du solltest es jedoch nicht darauf anlegen. Wenn du immer wieder gegen deine Pflichten verstößt, die du und dein Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vereinbart habt, könnte dir auch eine fristlose Kündigung drohen. Lasse dich am besten dazu vom Betriebsrat oder einem Fachanwalt beraten.

Schon eine ordentliche Kündigung wegen fehlender Krankmeldung unterliegt strengen Voraussetzungen. Außerdem wird bei einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung immer der Einzelfall betrachtet. Dabei spielen auch folgende Kriterien eine Rolle:

  1. Wie lange arbeitet der Mitarbeiter schon im Unternehmen? Beschäftigte, die auf eine beträchtliche Betriebszugehörigkeit ohne Verfehlungen zurückblicken, werden vermutlich nicht ohne Weiteres gekündigt, nur weil sie vergessen haben, sich rechtzeitig krank zu melden. Ist der Mitarbeiter dagegen erst kurze Zeit im Unternehmen und unterlässt er es schon zum zweiten oder dritten Mal, sich rechtzeitig zu entschuldigen, könnte die Sache anders aussehen.
  2. Wie häufig hat sich der Mitarbeiter falsch verhalten? Eine einmalige fehlende Krankmeldung ist meist noch kein Grund für eine Abmahnung. Der Arbeitgeber darf das Fehlverhalten abmahnen, er könnte es aber auch bei einer Verwarnung belassen. Eine Kündigung wegen einmalig unterlassener fristgerechter Krankmeldung ist dagegen rechtlich kaum durchzusetzen.
  3. Hat der Mitarbeiter weitere Abmahnungen erhalten? Anders sieht die Sache aus, wenn der Mitarbeiter schon eine entsprechende Abmahnung erhalten hat. Eine zweite und letzte Abmahnung ist dann wahrscheinlich, unter Umständen droht sogar die Kündigung.
  4. Wann erfolgte die Krankmeldung? Außerdem spielt es eine Rolle, wann sich der Mitarbeiter letztlich gemeldet hat. Wer am Morgen – vielleicht mit hohem Fieber – wieder eingeschlafen ist, ohne eine Krankmeldung zu erteilen, am Mittag aber Bescheid gibt und sich entschuldigt, der wird vermutlich keine Abmahnung oder gar Kündigung erhalten. Meldet sich der Beschäftigte dagegen erst nach Tagen oder überhaupt nicht, könnten die Konsequenzen schwerwiegender ausfallen.
  5. Welche Folgen hatte das Fehlverhalten des Mitarbeiters? Der Arbeitgeber will unter anderem deshalb eine rechtzeitige Krankmeldung von seinem Mitarbeiter erhalten, damit er sich zügig darum kümmern kann, dass die Abläufe im Betrieb weiterhin reibungslos funktionieren. Je wichtiger die Aufgaben des Mitarbeiters sind, umso wichtiger ist es also, dass sich der Betreffende schnellstmöglich meldet. Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter, der für die Sicherheit der anderen Beschäftigten verantwortlich ist und der ohne sich krankzumelden fehlt, könnte schlimmere Folgen verursachen als ein Mitarbeiter, der lediglich aus dem Homeoffice eine Liste potenzieller Vertriebspartner abtelefonieren soll. Die Aufgaben des Mitarbeiters und die damit verbundenen Störungen im Betriebsablauf spielen also auch eine Rolle dabei, ob die fehlende Krankmeldung eine Abmahnung oder eine Kündigung rechtfertigt.

Abmahnung wegen fehlender Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist zu lesen, dass Beschäftigte dazu verpflichtet sind, im Falle einer Arbeitsunfähigkeit spätestens am dritten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) vorzulegen. Wie wir bereits gesehen haben, kann der Arbeitgeber jedoch auch auf abweichende Regelungen bestehen. Er hat etwa das Recht, bereits am ersten Tag einen Krankenschein zu verlangen. Die für dich geltenden Regelungen findest du in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag.

Versäumst du es, dieser Verpflichtung nachzukommen, kann dir eine Abmahnung drohen. Und das ist noch nicht alles. Dein Chef darf sogar deinen Lohn einbehalten, bis du den Krankenschein nachgereicht hast. Liegt keine ärztliche Krankenbescheinigung vor, könnte er davon ausgehen, dass du der Arbeit ohne echten Grund fernbleibst. Und ohne Arbeitsleistung gibt es auch kein Geld.

Reichst du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch nach, muss dir dein Arbeitgeber den einbehaltenen Lohn auszahlen. Er ist zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet – zumindest für einen begrenzten Zeitraum.

Bildnachweis: Kulinenko.G / Shutterstock.com


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