Kindergeld im Studium: Hast du Anspruch?
Studierende sind ganz besonders von den gestiegenen Kosten durch die Inflation betroffen. Gut, wenn sie Kindergeld im Studium bekommen, um die Mehrausgaben abfedern zu können. Aber wer hat einen Anspruch auf Kindergeld im Studium und wie lang können Studenten und Studentinnen mit Kindergeld rechnen? Wir haben die Antworten.
Anspruch auf Kindergeld: Wer bekommt das Kindergeld?
Alle Eltern und Sorgeberechtigte, die in Deutschland leben oder arbeiten, haben einen Anspruch auf Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, Kindergeld bekommen. Das Kindergeld ist dazu gedacht, die grundlegende Versorgung, das sogenannte Existenzminimum, für das Kind zu sichern.
Das Kindergeld wird allen Eltern und Sorgeberechtigten gezahlt, ganz unabhängig davon, was sie verdienen. Haushalte mit einem niedrigen Einkommen bekommen ebenso viel Kindergeld wie Spitzenverdiener.
Gerade Besserverdiener profitieren jedoch eher von Freibeträgen bei ihrer Steuererklärung. Diese Freibeträge kann es anstelle des Kindergelds geben. Im Jahr 2023 liegt der Kinderfreibetrag bei insgesamt 6.024 Euro, jedes Elternteil kann also 3.012 Euro steuerlich geltend machen. Im Jahr 2024 sind es sogar 6.384 Euro, bzw. 3.192 Euro für jedes Elternteil.
Steuerzahler und Bezieher von Kindergeld müssen sich nicht selbst darum kümmern auszurechnen, welche Variante die günstigere für sie ist. Diese Arbeit übernimmt das Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung für sie.
Eltern und Sorgeberechtigte haben bis zur Volljährigkeit des Kindes Anspruch auf das Kindergeld. In bestimmten Situationen können Eltern jedoch auch noch über das 18. Lebensjahr des Kindes hinaus Kindergeld bekommen. Ein solcher Fall kann beispielsweise ein Studium des Kindes sein.
Für welche Kinder gibt es Kindergeld?
Eltern und Sorgeberechtigte können Kindergeld für Kinder beantragen, die in Deutschland, der EU, Liechtenstein, Norwegen, Island oder der Schweiz gemeldet sind und dort wohnen. Die Staatsangehörigkeit des Kindes hat dabei keinen Einfluss auf den Anspruch auf Kindergeld.
In vielen Fällen beantragen Eltern das Kindergeld für ihre leiblichen Kinder. Doch es gibt noch weitere Fälle, in denen du Kindergeld erhalten kannst. Du kannst Kindergeld für
- das leibliche Kind deines Ehepartners oder deines eingetragenen Lebenspartners,
- ein adoptiertes Kind,
- für Enkelkinder, die in deinem Haushalt leben oder
- ein Pflegekind beantragen.
Wie lange bekommt man Kindergeld?
Meist endet der Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind volljährig wird. Wenn das Kind jedoch eine Ausbildung beginnt oder ein Studium anfängt, kann auch noch über das 18. Lebensjahr hinaus Kindergeld beantragt werden.
In den meisten Fällen ist jedoch mit 25 Jahren Schluss. Nur ganz wenige Personen haben die Chance, noch länger Kindergeld zu bekommen. Eine Behinderung kann zum Beispiel den Anspruch auf Kindergeld auch noch über das 25. Lebensjahr hinaus begründen.
Achtung: In diesem Artikel stellen wir lediglich allgemeine Zusammenhänge dar. Es handelt sich hier nicht um Rechtsberatung oder irgendeine andere Form verbindlicher Beratung.
Kindergeld als Student oder Studentin: So viel bekommst du
Zum 1. Januar 2023 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten. Seit diesem Jahr bekommen alle Kinder Kindergeld in gleicher Höhe. Zuvor war es noch so, dass das Kindergeld gestaffelt war. Für das erste Kind gab es nur 219 Euro, ab dem vierten Kind wurden 250 Euro gezahlt.
Seit Anfang des Jahres 2023 fällt diese Staffelung weg. Jetzt gibt es für jedes Kind 250 Euro.
Kindergeld im Studium: allgemeine Informationen
Studenten bis 25 Jahren sollten beachten, dass ihre Eltern oder Sorgeberechtigten in erster Linie einen Anspruch auf Kindergeld haben. Wer allerdings auszieht, um in einer anderen Stadt zu leben und dort zu studieren, hat Anspruch auf Unterhalt durch die Eltern.
In der Praxis hat es sich daher in vielen Familien eingebürgert, dass die Kinder das Kindergeld bekommen.
Wenn sich deine Eltern weigern, dir das Kindergeld für dein Studium zu überweisen, kannst du dich direkt an die Familienkasse wenden. Dort kannst du beantragen, dass sie das Kindergeld auf dein Konto überweisen.
Kindergeld als Student oder Studentin: die Voraussetzungen
Als Student oder Studentin kannst du bis 25 Jahren Kindergeld bekommen, wenn du einige Voraussetzungen erfüllst, nämlich:
- Du befindest dich in einer Übergangsphase: Sollte es bei dir zu einer längeren Übergangsphase kommen, wie zum Beispiel zwischen dem Bestehen des Abiturs und dem Beginn des Studiums, kannst du trotzdem Kindergeld bekommen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Übergangsphase nicht länger als vier Monate andauert.
- Du befindest dich in einem Wartesemester: Wenn du nicht auf Anhieb einen Studienplatz bekommen hast, bedeutet das nicht automatisch, dass du deinen Anspruch auf Kindergeld verlierst. Häufig akzeptiert die Familienkasse auch einen Nachweis, dass du dich um einen Studienplatz beworben hast, aber nicht angenommen wurdest.
- Du machst ein Praktikum: Nutzt du das Wartesemester, um ein Praktikum zu machen und so schon ein wenig Berufserfahrung zu sammeln, führt das ebenfalls nicht zwangsläufig dazu, dass du kein Kindergeld mehr bekommst. Du musst jedoch darauf achten, dass du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest.
- Du befindest dich in deinem ersten Studium: Die gesetzliche Vorschrift besagt, dass du Kindergeld bekommst, solange du dich in der ersten Berufsausbildung befindest. Familienkassen schauen sich an, wann dich eine Ausbildung oder ein Studium dazu befähigt, zu arbeiten. Dabei kommen sie ganz oft zu dem Schluss, dass das schon mit einem Bachelor-Abschluss der Fall ist. Auch wenn du noch nicht 25 Jahre alt bist, heißt das nicht zwingend, dass du für den Master-Studiengang Kindergeld bekommst.
FAQs: Häufige Fragen zum Thema
Wird Kindergeld auf das BAföG angerechnet?
Nein, Studenten, die Kindergeld im Studium bekommen, müssen diese Einkünfte nicht bei ihrem BAföG-Antrag angeben.
Bekomme ich in einem Urlaubssemester Kindergeld?
Nein, ein Urlaubssemester oder eine andere längere Unterbrechung des Studiums, wie zum Beispiel ein Gap Year, führt dazu, dass du kein Kindergeld mehr bekommst.
Solltest du jedoch für einen längeren Zeitraum krank sein oder schwanger werden, bleibt dein Anspruch auf Kindergeld im Studium in der Regel erhalten.
Kann ich in einem dualen Studium Kindergeld beantragen?
Ja, auch ein duales Studium gilt als Berufsausbildung und führt daher dazu, dass der Student oder die Studentin einen Anspruch auf Kindergeld hat.
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