Mehrere Geldscheine liegen aufeinander, was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen: Das sollten Arbeitnehmer wissen

Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliche Zahlungen, die Arbeitnehmer von ihrem Chef bekommen können. Diese Leistungen können Beschäftigte zum Beispiel für ihre Altersvorsorge nutzen. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Unter bestimmten Umständen zahlt jedoch der Staat. Was du tun solltest, um die Vermögenswirksamen Leistungen zu bekommen und wie du die staatliche Förderung erhältst, kannst du hier nachlesen.

Definition: Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen, auch als VL oder VWL abgekürzt, sind eine Möglichkeit, vom Arbeitgeber mehr Geld zu bekommen. Denn der Arbeitgeber zahlt diese Leistungen zusätzlich zum regulären Gehalt des Arbeitnehmers.

Ziel der vermögenswirksamen Leistungen: Arbeitnehmer sollen einen Zuschuss bekommen, wenn sie sich dazu entschließen, Geld in eine private oder betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Eine private Vorsorge hilft dabei, später nicht in der Altersarmut zu enden. Und vermögenswirksame Leistungen sind ein Puzzlestück auf diesem Weg.

Vermögenswirksame Leistungen sind jedoch freiwillig. Trotzdem bieten immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeitern diese Zusatzleistung an – denn sie wollen damit ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern.

Andere Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen, wenn sie in dem Tarifvertrag vereinbart sind, der für ihre Branche gilt. Du solltest daher unbedingt in deinem Tarifvertrag nachlesen oder beim Betriebsrat nachfragen, ob dir vermögenswirksame Leistungen zustehen.

Nicht nur Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Auch folgende Berufsgruppen können unter Umständen von der zusätzlichen Leistung ihres Arbeitgebers beziehungsweise Dienstherrn profitieren:

  • Azubis
  • Beamte
  • Soldaten
  • Richter

Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen: So geht’s

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern pro Monat maximal 40 Euro als vermögenswirksame Leistungen zur Verfügung stellen. Die Beschäftigten erhalten das Geld jedoch nicht in Bar oder über die Gehaltsabrechnung. Stattdessen fließt der Betrag direkt in eine bestimmte Anlageform, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorab vereinbart haben.

Bevor der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen auszahlen kann, muss der Arbeitnehmer also einen Sparvertrag bei einem zertifizierten Anbieter abgeschlossen haben.

Sie haben dabei die Wahl zwischen verschiedenen Anlageformen, die sie besparen können. Zur Auswahl stehen zum Beispiel:

  • Bausparverträge
  • Banksparpläne
  • Wertpapierdepots
  • Aktienfondssparpläne
  • Tilgung Baudarlehen

Besonders interessant werden VL immer dann, wenn du als Arbeitnehmer auch noch einen Anspruch auf staatliche Förderung hast. Dann zahlt nicht nur der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, sondern der Staat beteiligt sich auch noch daran, dass du für dein Alter vorsorgst.

Schritt für Schritt: So kommst du zu deinem Sparvertrag

Gehen wir davon aus, dass dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt und du gern einen entsprechenden Vertrag abschließen möchtest. Dann haben wir hier für dich die nötigen Schritte zusammengefasst:

  1. Kläre mit deinem Arbeitgeber, wie hoch der Betrag ist, den er monatlich zahlen möchte. Wir erinnern uns: Im Monat sind maximal 40 Euro möglich.
  2. Entscheide dich für einen bestimmten Sparvertrag. Dein Arbeitgeber oder der Betriebsrat können dir Anbieter nennen, über die du einen Sparvertrag für vermögenswirksame Leistungen abschließen kannst. Auch im Internet kannst du entsprechende Anbieter finden. Schaue dir Angebot an und entscheide dich für einen bestimmten Sparplan.
  3. Suche dir einen Experten, dem du vertrauen kannst und der dich zu dem Thema unabhängig beraten kann. Frage am besten beim Betriebsrat nach, ob sie dir einen Berater empfehlen können.
  4. Erkundige dich, ob du zusätzlich dazu eine Prämie vom Staat bekommen kannst. Je nach gewähltem Vertrag zahlt der Staat – sofern du unter der Einkommensgrenze liegst – die Arbeitnehmersparzulage und/oder die Wohnungsbauprämie.

Staatliche Förderung der VWL

Ob du vom Staat gefördert werden kannst, hängt von deinem zu versteuernden Einkommen ab. Achtung: Das zu versteuernde Einkommen ist nicht mit dem Bruttoeinkommen zu verwechseln.

Ob man als Arbeitnehmer den Zuschuss vom Staat bekommt, hängt jedoch nicht nur von dem zu versteuernden Einkommen ab. Auch die Art der staatlichen Förderung spielt eine wichtige Rolle:

  • Baukredit: Wer mit den vermögenswirksamen Leistungen einen Baukredit tilgen möchte, der erhält als Single mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 17.900 Euro die Arbeitnehmersparzulage.
  • Aktienfonds: Wer als Single dagegen in einen Aktienfond einzahlt, kann ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 20.000 Euro erwirtschaften.

Du siehst also: Lasse dich vor dem Abschluss eines Sparvertrages auf jeden Fall von einem unabhängigen Experten beraten.

Die Besonderheiten der VL

In der Regel schließt du den Vertrag für die vermögenswirksamen Leistungen über sieben Jahre ab. Das Interessante dabei: Du und dein Arbeitgeber (und eventuell auch der Staat) zahlen nur sechs Jahre in den Vertrag ein. Im siebten Jahr zahlst du keine Beiträge mehr ein. Dieses Jahr gilt als Ruhejahr. Ausnahme: Die Bausparvariante wird die kompletten sieben Jahre lang angespart.

Nach der kompletten Laufzeit kannst du entscheiden, was mit dem Geld passieren soll. Wahrscheinlich ist es sinnvoll, den Betrag sofort wieder dafür einzusetzen, dir eine Absicherung für das Alter aufzubauen.

Tipp: Auch in Ruhezeit profitieren

Im siebten Jahr der Laufzeit ruht dein Vertrag. Um weiterhin vermögenswirksame Leistungen von deinem Chef zu bekommen, solltest du im siebten Jahr direkt den nächsten Vertrag abschließen.

Am besten achtest du darauf, dass der neue Vertrag beginnt, wenn die Ruhezeit des auslaufenden Vertrags anfängt. Wenn sich beide Verträge im letzten Jahr überschneiden, kannst du weiterhin von den vermögenswirksamen Leistungen profitieren. Setze dich dazu mit deinem Anbieter und deinem Arbeitgeber in Verbindung und besprich die verschiedenen Optionen, die du bei deinem Sparvertrag hast.

Achtung: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Wir informieren lediglich über allgemeine Zusammenhänge und haften nicht für die Richtigkeit der Angaben.

Vermögenswirksame Leistungen auch ohne Chef?

Hast du Anspruch auf staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage oder der Wohnungsbauprämie, kann es sich durchaus lohnen, einen VL-Sparvertrag auch ohne Beteiligung des Arbeitgebers abzuschließen. Eine kleine Herausforderung gibt es jedoch dabei: Du bekommst den staatlichen Zuschuss nur dann, wenn Geld in den Sparvertrag einbezahlt wird. Und du als Privatperson kannst den Sparvertrag nicht von deinem eigenen Konto ansparen. Sprich mit deinem Arbeitgeber und vereinbare, dass er monatlich einen bestimmten Betrag deines Gehalts an deinen Sparplan überweist.

Bildnachweis: D-VISIONS / Shutterstock.com


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