Durchgangsarzt (D-Arzt): Funktion, Aufgaben & Ablauf bei Arbeitsunfällen
Morgens auf dem Weg zur Arbeit ausgerutscht und sich beim Sturz das Bein verdreht? Diese und andere Situationen sind ein Grund, einen Arzt aufzusuchen. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall musst du jedoch einen sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen. Er betreut und versorgt Beschäftigte, die bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin verunglückt sind. Was du als Arbeitnehmer beachten musst, haben wir hier für dich zusammengefasst.
Was ist ein Durchgangsarzt?
Ein Durchgangsarzt erhält seinen Titel durch das sogenannte „Durchgangsarztverfahren“. Gemäß diesem Verfahren müssen sich Arbeitnehmer, die einen Arbeits- oder einen Wegeunfall hatten, so schnell wie möglich an einen Durchgangsarzt wenden. Diese Ärzte haben eine besondere Beziehung zur Unfallversicherung. Dann nach einem Arbeits- oder Wegeunfall greift nicht die Krankenkasse, sondern in vielen Fällen die gesetzliche Unfallversicherung.
Ein Durchgangsarzt kümmert sich darum, dass es bei diesem Verfahren keine Probleme gibt und die Regularien eingehalten werden. Außerdem kennen sie sich mit den Anforderungen aus, die für Reha-Maßnahmen und den Wiedereinstieg ins Berufsleben verbunden sind.
Nur Arbeitnehmer, die nach einem Arbeits- oder Wegeunfall einen D-Arzt aufsuchen, können damit rechnen, eine umfassende Versorgung auch von der gesetzlichen Unfallversicherung zu erhalten.
Wann ist ein Arzt ein Durchgangsarzt?
Ein Durchgangsarzt erhalten eine spezielle Zulassung von dem jeweiligen Landesverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Voraussetzung dafür ist jedoch, dass er ein Facharzt für Chirurgie (Schwerpunkt Unfallchirurgie) oder Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie ist.
Der Durchgangsarzt fungiert in gewisser Weise als Vertreter der Unfallversicherung. Er betreut dich über den Verlauf deiner gesamten Behandlung. Er ist nicht nur dein Erstversorger, sondern entscheidet zum Beispiel auch über Reha-Maßnahmen, sofern diese nötig werden.
Aktuell gibt es in Deutschland ungefähr 3.700 Durchgangsärzte, die pro Jahr mehrere Millionen Beschäftigte behandeln.
Wie ist der Ablauf bei einem Durchgangsarzt?
Zunächst erfragt der Durchgangsarzt den Hergang des Unfalls und erstellt im nächsten Schritt einen Unfallbericht. Dieser Unfallbericht wird dann an die Unfallversicherung weitergeleitet.
Nach der Erstversorgung des Patienten entscheidet der Durchgangsarzt über das weitere Vorgehen – zum Beispiel ob der Patient in ein Krankenhaus oder eine andere Einrichtung, z. B. eine Reha-Klinik, eingewiesen werden soll oder ob er an einen anderen Facharzt überwiesen werden muss. Der Durchgangsarzt übernimmt die entsprechende Überweisung und bereitet die Unterlagen vor. Nach Abschluss der Behandlung setzt er sich wieder mit der Unfallversicherung in Verbindung und schließt das D-Arzt-Verfahren ab. Der Durchgangsarzt übernimmt also nicht nur die medizinische, sondern auch die bürokratische Abwicklung.
Was passiert bei einem Notfall?
Haben sich Arbeitnehmer so schwer verletzt, dass ein Notarzt gerufen werden muss, entfällt das D-Arzt-Verfahren. In solchen Fällen muss der Betroffene nicht erst von einem D-Arzt behandelt werden. Es geht dann darum, dem Patienten so schnell wie möglich zu helfen. Auch die Ermittlung des Unfallhergangs entfällt in einer solchen Situation zunächst. Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
D-Arzt Suche: Durchgangsarzt finden
Einen Durchgangsarzt findest du zum Beispiel direkt über die Website der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). In den meisten Fällen kann aber auch die Personalabteilung weiterhelfen, denn diese hat in der Regel die Adressen von D- Ärzten in der Nähe. Wenn du deinen Arbeitgeber über deine Abwesenheit informierst, kannst du also direkt nachfragen, zu welchem Arzt zu gehen musst.
Was muss ich über die Behandlung bei einem D-Arzt wissen?
Wenn du wegen eines Arbeits- oder Wegeunfalls zu einem D-Arzt gehst, brauchst du dir keine Sorgen um deine Krankenversicherungskarte zu machen. Denn bei einem Arbeitsunfall ist nicht deine Krankenkasse, sondern die Unfallversicherung zuständig. Um die korrekte Abrechnung kümmert sich der Durchgangsarzt.
Das D-Arzt-Verfahren hat übrigens noch einen weiteren Vorteil für dich: Wenn du Medikamente brauchst, sind sie in der Regel zuzahlungsfrei. Das gilt auch, wenn du privat versichert bist.
Du solltest alle Dokumente, die du von dem Durchgangsarzt bekommst, sorgfältig aufbewahren. Falls es später zu Nachfragen oder gar Unstimmigkeiten mit der Unfallversicherung kommt, hast du auf diese Weise alle Dokumente vorliegen.
FAQs: Häufige Fragen zum D-Arzt
Da die meisten Beschäftigten nur selten zu einem Durchgangsarzt müssen, haben sie häufig Fragen zum Verfahren. Wir haben die Antworten auf einige Fragen:
Ist jeder Orthopäde ein Durchgangsarzt?
Durchgangsärzte benötigen eine besondere Zulassung. Orthopäde zu sein, ist zwar eine Voraussetzung, reicht aber nicht aus, um als Durchgangsarzt zu arbeiten. Man kann also nach einem Arbeitsunfall nicht einfach zu einem Orthopäden gehen, sondern muss einen D-Arzt aufsuchen.
Muss ich meinen Chef informieren, bevor ich einen D-Arzt aufsuche?
Du musst deinen Arbeitgeber informieren, wenn du nicht zur Arbeit erscheinst – auch, wenn du einen Arbeits- oder Wegeunfall hattest. Außerdem kannst du dich bei deinem Chef erkundigen, zu welchem Arzt du gehen solltest.
Was passiert, wenn ich zu meinem Hausarzt und nicht zu einem Durchgangsarzt gehe?
Je nach Schwere des Unfalls kann es zu Problemen mit der Unfallversicherung kommen, wenn du nur zu deinem Hausarzt gehst. Daher solltest du bei einem Arbeits- oder Wegeunfall immer einen D-Arzt aufsuchen.
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