Ein Mann mit gebrochenem Arm, was passiert, wenn man mehr als 6 Wochen krank ist?

Mehr als 6 Wochen krank: Was dann?

Leider kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer krankheitsbedingt ausfallen. Manche sind sogar mehr als sechs Wochen krank. Im Krankheitsfall bekommen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer während der ersten sechs Wochen weiterhin ihr volles Gehalt. Nach der sechsten Woche endet jedoch die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Jetzt springt in der Regel die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Was das bedeutet und was Beschäftigte beachten sollten, haben wir uns genauer angesehen.

Krankengeld nach 6 Wochen? Nicht zwangsläufig

Schauen wir uns zunächst allgemein an, was passiert, wenn Arbeitnehmer und Auszubildende krank sind und daher nicht arbeiten können: In den ersten sechs Wochen einer Erkrankung ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinem Beschäftigten weiterhin Lohn und Gehalt zu zahlen. Und zwar in der Höhe, die der Arbeitnehmer bekommen würde, wenn er ganz normal arbeiten würde.

Nach sechs Wochen muss der Chef jedoch nicht mehr zahlen. In der Regel greift dann das Krankengeld, das von der Krankenkasse bezahlt wird und deutlich niedriger ist als der regelmäßige Lohn oder das Gehalt. Meist liegt das Krankengeld bei gerade einmal 70 Prozent des Einkommens.

Lohnfortzahlung nach 6 Wochen? In einigen Fällen möglich

Juristen weisen darauf hin, dass die Grenze von sechs Wochen nicht automatisch bedeutet, dass Beschäftigte keine Lohnfortzahlung mehr erhalten. Wie so häufig kommt es auf den individuellen Fall an.

Laut Angaben von Experten könnte es durchaus sein, dass ein Beschäftigter auch noch nach sechs Wochen Lohnfortzahlung erhält. Dazu müssen jedoch die Rahmenbedingungen stimmen.

Der Beschäftigte kann zum Beispiel sechs Wochen arbeitsunfähig sein, weil er eine schwere Grippe hat. Anschließend kehrt er wieder an den Arbeitsplatz zurück, bricht sich dort aber direkt am ersten Tag den Arm und wird daraufhin wieder krankgeschrieben.

Der Grund für die zweite Krankschreibung hat jedoch nichts mit der ersten Erkrankung zu tun. Daher greift (in der Regel) für die zweite Erkrankung wiederum die Lohnfortzahlung.

Hier ist allerdings Vorsicht geboten: Nicht immer, wenn ein Mitarbeiter wegen einer Krankheit mehrere Wochen nicht arbeiten kann und plötzlich an einer anderen Krankheit erkrankt, erhält er auch in jedem Fall Krankengeld. Das Krankengeld ist nämlich an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Für eine verbindliche, individuelle Beratung wende dich am besten an einen Anwalt oder einen anderen Experten.

Was passiert nach 6 Wochen krank sein?

In vielen Fällen zahlen Krankenkassen Krankengeld, wenn Beschäftigte mehr als sechs Wochen krank sind. Die Krankenkasse zahlt aber nicht jeder Person, die arbeitet, automatisch Krankengeld.

Selbstständige zum Beispiel haben nur dann Anspruch auf diese Leistung, wenn sie einen entsprechenden Tarif mit ihrer Krankenkasse vereinbart haben.

Auch Minijobber gehören zu dem Teil der arbeitenden Bevölkerung, die in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld hat.

Wer über seinen Partner oder ein Elternteil in der gesetzlichen Familienversicherung versichert sind, kann ebenfalls kein Krankengeld beziehen, da er nicht selbst in die Versicherung einzahlt.

Länger als sechs Wochen krank: Was muss ich tun?

Als Arbeitnehmer, der einen Anspruch auf Krankengeld hat, fragst du dich vielleicht, was du tun musst, um Krankengeld von deiner Krankenkasse zu bekommen. Die gute Nachricht: zunächst einmal gar nicht so viel. Denn in der Regel kommt deine Krankenkasse auf dich zu und stimmt die nächsten Schritte mit dir ab.

Um sicherzugehen, dass es keine Verzögerungen bei deinem Krankengeld gibt, kannst du dich rechtzeitig an deinen Arbeitgeber wenden. Denn der muss deine Krankenkasse darüber informieren, dass du aus der Entgeltfortzahlung herausfällst.

Danach wird dich deine Krankenkasse kontaktieren und dir einen Fragebogen zusenden, den du ausfüllen musst. Das tut sie, um herauszufinden, ob du in den letzten 12 Monaten nur bei diesem einen Arbeitgeber beschäftigt warst. Hattest du mehrere Arbeitgeber in diesem Zeitraum, muss sie das bei der Berechnung deines Krankengeldes berücksichtigen.

Im nächsten Schritt ist nämlich wieder dein Arbeitgeber in der Pflicht. Die Krankenkasse schickt nun einen Vordruck an deinen Chef, auf dem dieser eintragen muss, wie viel Geld du in den letzten Monaten verdient hast. Das wiederum dient als Grundlage für die Berechnung der Höhe des Krankengeldes.

Wenn die Krankenkasse alle Unterlagen vorliegen und die Höhe deines Krankengelds berechnet hat, zahlt sie dir den entsprechenden Betrag aus. Krankengeld wird in der Regel komplett auf einmal ausgezahlt. Du bekommst den Betrag rückwirkend für den Zeitraum der jeweiligen Krankschreibung. Notiere dir daher unbedingt, bis zu welchem Termin dich dein Arzt krankgeschrieben hat. Das solltest du ohnehin tun, da du zum Ende dieses Zeitraums wieder arbeiten musst.

Höhe des Krankengelds

Die Lohnfortzahlung fällt bei einer Krankschreibung, die länger als sechs Wochen dauert, in der Regel also weg. Damit du trotzdem weiterhin deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst, erhältst du von deiner Krankenkasse das Krankengeld. Die Höhe des Krankengelds hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Meist liegt es zwischen 70 und 90 Prozent deines vorherigen Brutto-Arbeitslohns – je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.

Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Krankengeld, das du bekommst, am Ende der Steuerjahres zu deinem Einkommen hinzugerechnet wird. Dadurch erhöht sich dein zu versteuerndes Einkommen und damit unter Umständen auch der Steuersatz, mit dem du dein Einkommen versteuern musst.

Krankengeld nach 6 Wochen – aber für wie lange?

Nach spätestens 78 Wochen ist Schluss mit Krankengeld. Die Zählung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren. Achtung: Von den 78 Wochen wird in der Regel der Zeitraum abgezogen, in dem du Entgeltfortzahlung von deinem Arbeitgeber bekommst.

Erhältst du also innerhalb von 3 Jahren 72 Wochen lang Krankengeld, endet für dich die Zahlung. Kümmere dich in diesem Fall rechtzeitig um eine Alternative.

Beschäftigte, die einen derart langen Zeitraum nicht arbeiten können, sind vielleicht erwerbsunfähig oder erwerbsgemindert. Unter bestimmten Umständen kannst du also eine Erwerbsunfähigkeits- oder eine Erwerbsminderungsrente beantragen, um deine Lebenshaltungskosten zumindest zum Teil decken zu können.

Zu beachten ist dabei jedoch, dass die Rente noch einmal deutlich unter deinem früheren Einkommen liegt. Du solltest daher frühzeitig prüfen, ob du Anspruch auf weitere finanzielle Unterstützung hast.

Unter Umständen kannst du von der Bundesagentur für Arbeit finanzielle Unterstützung bekommen. Das hängt jedoch von deiner individuellen Situation ab. Vereinbare daher am besten einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch, um deine Optionen zu besprechen.

Bildnachweis: Simplylove / Shutterstock.com


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