Arbeitszeit bei Zeitumstellung: Muss ich Überstunden machen?
Für Beschäftigte, die in Nachtschichten arbeiten, kann eine Zeitumstellung für Verunsicherung sorgen. Müssen sie fehlende Stunden bei der Umstellung auf Sommerzeit nacharbeiten? Oder Überstunden machen, wenn die Uhren im Herbst zurückgestellt werden? Wie diese Fälle gesetzlich geregelt sind und welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer haben, die während einer Zeitumstellung arbeiten müssen, erfährst du hier.
Wie die Zeitumstellung die Arbeit beeinflussen kann
Zweimal im Jahr ist es so weit: Die Zeit wird umgestellt. Ende März eine Stunde vor, Ende Oktober eine Stunde zurück. Mit Beginn der Sommerzeit ist es statt zwei Uhr nachts plötzlich schon drei Uhr. Die Winterzeit sorgt umgekehrt dafür, dass die Uhren um drei Uhr auf zwei Uhr zurückgestellt werden.
Die Kombination aus Sommerzeit und Winterzeit gibt es in Deutschland schon mehr als hundert Jahre, nämlich seit dem Jahr 1916. Damals wollte man mit der Einführung der Sommerzeit das Tageslicht besser nutzen. Von 1947 bis 1949 gab es in Deutschland sogar eine Hochsommerzeit, bei der die Uhr noch eine Stunde weiter vorgestellt wurde. Seit Mitte der 1990er-Jahre ist die Zeitumstellung EU-weit einheitlich geregelt.
Bei vielen Menschen ist die Zeitumstellung verhasst. Viele haben Probleme, sich an die veränderten Zeiten anzupassen. Die Abschaffung der Sommer- oder Winterzeit wird immer wieder diskutiert und war auf EU-Ebene eigentlich sogar geplant. Schon 2021 sollte die Zeitumstellung Geschichte sein. Die Mitgliedstaaten konnten sich aber nicht einigen, ob die Sommer- oder die Winterzeit beibehalten werden sollte.
Die Zeitumstellung kann für Arbeitnehmer ganz praktische Auswirkungen haben, und das nicht nur, weil sie länger oder kürzer schlafen können oder Gefahr laufen, bei wichtigen Meetings unwissentlich zu spät dran zu sein. Die Zeit kann auch während der Arbeit umgestellt werden. Das kann bei Schichtarbeit ebenso der Fall sein wie bei Gleitzeit oder flexiblen Arbeitszeitmodellen. Betroffen sind jedoch nur Beschäftigte, die nachts arbeiten – zum Beispiel bei Bereitschaftsdiensten oder Nachtdiensten.
Praktisch kann sich eine Nachtschicht durch eine Zeitumstellung verlängern oder verkürzen. Muss man Überstunden machen? Oder die verlorene Stunde bei der Umstellung auf die Sommerzeit nacharbeiten? In diesem Artikel erfährst du, welche Regelungen Beschäftigte betreffen, die bei einer Zeitumstellung arbeiten müssen.
Muss man bei einer Zeitumstellung Überstunden machen?
Wenn im Oktober die Uhren zurückgestellt werden, ist es statt 3 Uhr noch einmal 2 Uhr. Heißt das, dass Beschäftigte, die feste Nachtschichten haben, länger arbeiten müssen? Faktisch würde es automatisch für Überstunden sorgen, wenn jemand zum Beispiel von 21 bis 5 Uhr arbeitet. Rein an der Uhrzeit bemessen würde er in der Nacht der Zeitumstellung nicht die üblichen acht, sondern neun Stunden arbeiten.
Es hängt von der individuellen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab, ob Beschäftigte länger arbeiten müssen als sonst. Praktisch ist das häufig der Fall – zumindest dort, wo Schichten regulär besetzt sein müssen. In solchen Fällen können Arbeitnehmer dazu verpflichtet sein, eine Überstunde zu machen.
Die zusätzliche Stunde, die durch die Zeitumstellung bei Nachtdiensten oder Schichtarbeit anfällt, muss aber in der Regel vergütet werden. Auch hier gilt: Es kommt auf die Bestimmungen des Arbeitsvertrags an. Tarifvertragliche Regelungen können sich ebenfalls auswirken. Die Überstunde wird dann entweder abgegolten oder durch Freizeit ausgeglichen.
Das Nachsehen haben jedoch Beschäftigte, die Überstunden in einem gewissen Rahmen unentgeltlich leisten müssen. Wenn es eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag gibt, die rechtens ist, kann es passieren, dass die zusätzliche Arbeitsstunde bei einer Zeitumstellung während der Arbeit nicht vergütet wird.
Bei Unsicherheiten kann es sinnvoll sein, beim Vorgesetzten, dem Betriebsrat oder einer Gewerkschaft nachzufragen. Auch ein Anwalt kann einschätzen, ob Betroffene durch die Zeitumstellung während der Arbeitszeit unbezahlte Überstunden machen müssen.
Umstellung auf Sommerzeit: Muss man länger bleiben und die entgangene Stunde nacharbeiten?
Bei der Umstellung auf die Sommerzeit am letzten Sonntag im März wird die Uhr von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt. Was bedeutet diese Zeitumstellung bei Schichtarbeit – muss man die fehlende Stunde nacharbeiten? Normalerweise nicht. Wer Schichtarbeit leistet und zum Beginn der Sommerzeit arbeiten muss, darf sich meist freuen. Die Schicht verkürzt sich dann einfach faktisch um eine Stunde, indem sie zur üblichen Uhrzeit endet.
In der Praxis kommt es darauf an, welche Regelungen im Einzelfall gelten. Der Arbeitsvertrag kann Näheres regeln, ebenso eine mögliche Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag. Es könnte zum Beispiel sein, dass mit dem Arbeitgeber vereinbart ist, dass Schichten stets in voller Länge geleistet werden müssen. In diesem Fall bliebe die Arbeitszeit in Bezug auf die Stundenzahl dieselbe. Die Beschäftigten müssten dann mit Blick auf die Uhrzeit länger bleiben als sonst.
Wer während einer Zeitumstellung arbeiten muss, sollte sich bei einem Vorgesetzten erkundigen, ob die fehlende Stunde nachgeholt werden muss. Durch eine klare Absprache mit dem Chef oder der Chefin bist du auf der sicheren Seite.
Rechtliches: Was gilt für die Arbeit bei Zeitumstellung?
Verschiedene Gesetze regeln, was für den Umgang mit einer Zeitumstellung während der Arbeitszeit gilt. Auch andere Regelungen können entsprechende Bestimmungen enthalten, darunter der Arbeitsvertrag, eine mögliche Betriebsvereinbarung und Tarifverträge.
Relevant ist etwa das Arbeitszeitgesetz. Es regelt, wie lange Arbeitnehmer täglich und wöchentlich höchstens arbeiten dürfen. Pro Tag sind es im Normalfall maximal acht Stunden. In Ausnahmefällen sind auch bis zu zehn Stunden erlaubt, wobei der Schnitt in sechs Monaten (24 Wochen) bei höchstens acht Stunden am Tag liegen muss. Nach der Arbeitszeit muss zudem eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingehalten werden. Wenn die Uhr zur Winterzeit zurückgestellt wird, ist eine Arbeitszeit von neun Stunden in der betreffenden Nacht kein Problem.
Auch im Arbeitsvertrag kann geregelt sein, wie sich eine Zeitumstellung auf die Arbeitszeit auswirkt. Aus den Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber kann hervorgehen, ob Mehrarbeit bei der Umstellung auf Winterzeit ausgeglichen oder vergütet werden muss. Ebenso kann im Arbeitsvertrag geklärt werden, was für die fehlende Stunde bei der Umstellung auf Sommerzeit gilt. Manche Arbeitsverträge enthalten Klauseln, denen zufolge Überstunden pauschal unentgeltlich geleistet werden müssen. Wenn keine klaren Grenzen festgelegt sind, kann eine solche Regelung unwirksam sein.
Wie sich eine Zeitumstellung auf die Arbeitszeit auswirkt, kann auch in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Das betrifft häufig auch die Frage, ob eine Extra-Stunde vergütet werden muss oder nicht.
Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer bei Zeitumstellung?
Wenn es um die Arbeitszeit bei einer Zeitumstellung geht, haben Beschäftigte verschiedene Rechte, aber auch Pflichten. Was gilt, hängt nicht nur von Regelungen des Arbeitsrechts ab, sondern auch von individuellen Übereinkünften mit dem Arbeitgeber, möglichen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.
Wer durch eine Zeitumstellung in der Arbeitszeit länger arbeiten muss, hat Anspruch auf einen zeitnahen Ausgleich der Mehrarbeit. Auch ein Recht auf Vergütung der Extra-Stunde kann im Einzelfall gegeben sein, falls ein Freizeitausgleich nicht möglich oder gewollt ist. Es kann jedoch auch im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag festgelegt sein, dass die Stunde pauschal als abgegolten gilt.
Bei der Zeitumstellung hin zur Sommerzeit fällt eine Stunde weg. Diese Stunde muss normalerweise nicht nachgearbeitet werden. Gehaltskürzungen drohen dadurch meist nicht. In der Regel steht Arbeitnehmern ihr übliches Gehalt zu.
Wozu Beschäftigte verpflichtet sind, wenn sie bei einer Zeitumstellung arbeiten
Ein Recht haben Arbeitnehmer auch darauf, dass der Arbeitgeber sie über den internen Umgang mit einer Zeitumstellung während der Arbeitszeit informiert. Das gilt besonders, wenn jemand Schichtarbeit leistet. Spätestens auf Nachfrage sollte der Arbeitgeber etwas zu den geltenden Regelungen im Betrieb sagen können.
Arbeitnehmer, die bei einer Zeitumstellung arbeiten müssen, sind wie gewohnt zur Arbeit verpflichtet. Das heißt für Beschäftigte, die im Herbst während der Zeitumstellung arbeiten, dass sie im Zweifel eine Stunde länger bleiben müssen. Nicht jeder Arbeitgeber besteht darauf, besonders bei Schichtdiensten kann es aber üblich sein. Einfach ohne Absprache früher zu gehen, ist nicht zu empfehlen.
Darüber hinaus sind Beschäftigte in der Pflicht, sich an die geltenden Regelungen zu halten. Was im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung steht, gilt – soweit die entsprechende Regelung zulässig und damit wirksam ist. Wer daran Zweifel hat, sollte sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Arbeitsrecht wenden.
Während einer Zeitumstellung arbeiten: Tipps für Arbeitnehmer
Beschäftigte, die von einer Zeitumstellung in einem Nachtdienst betroffen sind, sollten sicherstellen, dass sie sich an die geltenden Regeln halten. Mit dem Vorgesetzten sollte geklärt werden, wie mit der fehlenden oder der Extra-Stunde umzugehen ist. Ob eine Zeitumstellung für Überstunden sorgt oder nicht, hängt in erster Linie davon ab, was der Arbeitgeber erwartet.
Arbeitnehmer sollten mit dem Arbeitgeber klären, ob sie bei einer Zeitumstellung für Überstunden bezahlt werden oder Anspruch auf einen Freizeitausgleich haben. Es ist wichtig, die geleisteten Stunden zu dokumentieren. Falls es zu Diskussionen mit dem Arbeitgeber kommt, kann der Betriebsrat eingebunden werden.
Eine Verlängerung der Arbeitszeit durch eine Zeitumstellung darf nicht dazu führen, dass die gesetzliche Ruhezeit unterschritten wird. Das kann besonders bei wechselnden Schichten passieren. Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass die Ruhezeit eingehalten wird, und gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber sprechen, wenn das gemäß Schichtplan nicht der Fall wäre. Wer unsicher ist, ob das Vorgehen des Arbeitgebers oder die geltenden Regelungen zulässig sind, kann sich an den Betriebsrat, eine Gewerkschaft oder einen Fachanwalt wenden.
Sicherheitsrisiken minimieren
Viele Menschen mögen die Zeitumstellung nicht. Das hängt häufig damit zusammen, dass der eigene Rhythmus dadurch durcheinandergebracht werden kann. Viele Menschen wachen nach einer Zeitumstellung trotzdem zur üblichen Uhrzeit auf, die aber jetzt zu spät oder früh ist. Das kann auch die Arbeit beeinträchtigen. Eine mögliche Lösung könnte darin bestehen, sich frühzeitig an einen anderen Schlafrhythmus zu gewöhnen. Das kann beispielsweise so aussehen, dass jemand schon einige Tage vorher immer etwas früher oder später ins Bett geht oder aufsteht.
Müdigkeit durch eine Zeitumstellung ist auch bei der Arbeit ein Risiko. Schlafmangel kann das Risiko für Fehler und Unfälle im Job erhöhen. Dasselbe kann auch passieren, wenn eine Schicht länger als üblich dauert. Um Sicherheitsrisiken zu verringern, könnten Arbeitgeber Schichten ausnahmsweise zeitlich anders einteilen, damit niemand zu lange arbeiten muss. Das kann bei einer Zeitumstellung bei Nachtschichten besonders ratsam sein, weil es nachts oft schwerer ist, sich zu konzentrieren.
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