Mindestlohn: So viel bekommen Arbeitnehmer
Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit 2015 in Deutschland. Gerade weniger qualifizierte Arbeitnehmer sollen von dieser gesetzlichen Vorschrift profitieren und mehr Geld für ihre Arbeit bekommen. Aber wie hoch ist der Mindestlohn überhaupt, wo ist er geregelt und wer bekommt ihn – und wer nicht? Die Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es hier.
Mindestlohn: Was versteht man darunter?
Der gesetzliche Mindestlohn ist die unterste Grenze für Löhne in Deutschland. Das bedeutet, dass sich Unternehmen an den Mindestlohn halten und ihren Beschäftigten nicht weniger zahlen dürfen, als die gesetzlichen Vorgaben es vorsehen.
Der gesetzliche Mindestlohn in diesem Sinne verfolgt das Ziel, die Beschäftigten vor zu niedrigen Löhnen zu schützen. Denn ohne Mindestlohn könnten einige Arbeitgeber auf die Idee kommen, ihren Arbeitnehmern sehr wenig Geld zu bezahlen. Zum Beispiel weil sie sich damit einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz versprechen.
Der Mindestlohn in Deutschland trägt also auch dazu bei, dass der Wettbewerb der Arbeitgeber untereinander wenigstens zum Teil reguliert wird und somit fairer ablaufen kann.
Für Arbeitnehmer hat er natürlich die meisten Vorteile: Sie werden vor Dumpinglöhnen geschützt. Dass der Mindestlohn in diesem Sinne funktioniert, zeigt sich auch daran, dass sich die Zahl der Aufstocker, also derjenigen Arbeitnehmer, die trotz Job Sozialleistungen bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter beantragen müssen, verringert hat.
Wo ist der Mindestlohn geregelt?
Die rechtlichen Grundlagen für den Mindestlohn finden sich im Tarifautonomiestärkungsgesetz (Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie). In diesem Gesetzestext enthalten sind:
- Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Regelungen für die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) von Tarifverträgen
- Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Wie hoch ist der Mindestlohn?
Die Höhe des Mindestlohns wird von der sogenannten Mindestlohnkommission vorgeschlagen, die sich in regelmäßigen Abständen trifft. Die Kommission setzt sich aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammen. Außerdem stehen Wissenschaftler beratend zur Seite.
Bei der Einführung im Jahr 2015 lag der Mindestlohn noch bei 8,50 Euro. Aktuell, also im Jahr 2024, liegt er bei 12,41 Euro. Geht es nach der Mindestlohnkommission, gibt es in naher Zukunft schon wieder die nächste Erhöhung. Und zwar soll der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2025 12,82 Euro betragen.
Viele Beschäftigte fragen sich, ob der Mindestlohn als Brutto- oder Nettolohn gilt. Die Antwort ist recht einfach: So wie in Stellenanzeigen der Bruttolohn genannt wird, ist auch der Mindestlohn eine Bruttoangabe. Das ist einleuchtend. Schließlich hängt der Nettolohn von vielen ganz individuellen Voraussetzungen und Kriterien ab und die kann der Gesetzgeber natürlich nicht alle berücksichtigen. Daher wird auch der Mindestlohn als Bruttolohn angeben.
Wenn du wissen möchtest, wie viel Netto dir von deinem Brutto bleibt, kannst du einen Brutto-Netto-Rechner nutzen. Mit dem Mindestlohn-Rechner des Bundesministerium für Arbeit und Soziales kannst du überprüfen, ob dein Arbeitgeber dir wirklich den Mindestlohn zahlt.
Mindestlohn: Wer bekommt ihn?
Für wen gilt eigentlich der Mindestlohn? Ganz allgemein kann man sagen, dass alle Beschäftigten, die älter als 18 sind, einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Dabei können auch Praktikanten Mindestlohn bekommen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Außerdem haben auch ausländische Arbeitnehmer einen Anspruch auf den Mindestlohn. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass sie in Deutschland arbeiten. Damit muss der Mindestlohn auch dann an sie gezahlt werden, wenn ihr Arbeitgeber im Ausland seinen Hauptsitz hat und sie im Rahmen der Mitarbeiterentsendung nach Deutschland geschickt hat.
Damit sind auch Saisonkräfte vom Mindestlohn erfasst. Beschäftigte, die zum Beispiel zur Spargelernte nach Deutschland kommen, erhalten daher ebenfalls den Mindestlohn.
Mindestlohn und Minijob: Was gilt?
Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer, die volljährig sind und damit auch für Minijobber. Denn die Anzahl der gearbeiteten Stunden hat keinen Einfluss darauf, ob Arbeitnehmer einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben oder nicht.
Seit kurzem gibt es eine Änderung für Minijobber: Der Arbeitgeber ist nun verpflichtet, genau zu dokumentieren, wann und wie viel die Minijobber gearbeitet haben. Zu dieser Dokumentationspflicht gehört auch, dass die Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre lang aufbewahrt werden müssen – für den Fall, dass der Zoll die Angaben überprüfen möchte. Denn in Deutschland ist der Zoll dafür zuständig zu überprüfen, ob der Mindestlohn eingehalten wird.
Die Dokumentationspflicht gilt nicht nur für Minijobs, sondern auch für einige Branchen, in denen Beschäftigte besonders häufig schwarzarbeiten. Also zum Beispiel:
- Gaststätten und Bars
- Baugewerbe
- Gebäudereinigung
- Logistikbereich
- Forstwirtschaft
- …
Ausnahmen: Wann bekomme ich keinen Mindestlohn?
Einige Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Was jedoch nicht bedeutet, dass sie automatisch weniger verdienen würden. Denkbar ist natürlich, dass der Arbeitgeber auch dieser Gruppe von Beschäftigten den Mindestlohn oder sogar mehr zahlt.
Sollte das jedoch nicht so sein, haben diese Beschäftigten keinen gesetzlichen Anspruch darauf, den Mindestlohn zu verlangen. Zu dieser Gruppe gehören:
- Azubis, die unter das Berufsbildungsgesetz fallen und Anspruch auf die Mindestausbildungsvergütung haben
- Jugendliche unter 18
- Praktikanten, die ein freiwilliges oder Orientierungspraktikum absolvieren
- Teilnehmer einer ABM oder einer anderen Maßnahme des Arbeitsamtes oder der Arbeitsförderung
- Langzeitarbeitslose bis zu 6 Monate, nachdem sie wieder einen Job gefunden haben
- Ehrenamtlich tätige oder Personen, die freiwilligen Dienst machen
- Heimarbeiter, die unter das Heimarbeitsgesetz fallen
- Selbstständige und Freiberufler
Mindestlohn für Praktikanten
Wir sehen also: Auch Praktikanten bekommen in vielen Fällen keinen Mindestlohn. Das ist auf den ersten Blick vielleicht etwas ärgerlich, auf den zweiten aber nicht mehr ganz so sehr.
Wenn Unternehmen nämlich jedes kurze Praktikum mit dem Mindestlohn vergüten müssten, würden die meisten Unternehmen vermutlich über kurz oder lang kaum noch Praktika anbieten. Denn vor allem jüngere und beruflich unerfahrene Praktikanten sind manchmal keine große Hilfe für die Unternehmen. Im Gegenteil: Meist muss der Betrieb einen Mitarbeiter abstellen, der sich um die Praktikanten kümmert. Und dieser Mitarbeiter trägt in dieser Zeit nichts zur Produktivität des Unternehmens bei.
Für Praktikanten sind Praktika dagegen eine gute Gelegenheit, einen Einblick in verschiedene Branchen und Unternehmen zu bekommen und auch erste Berufserfahrung zu sammeln. Wer richtige gute Arbeit macht, kann sich – mit etwas Glück – sogar bei dem Arbeitgeber empfehlen.
Verstöße beim Mindestlohn: Die Folgen
Leider halten sich nicht alle Arbeitgeber an die gesetzlichen Vorschriften und versuchen, den Mindestlohn zu unterlaufen, wo es nur geht. Beliebte Arten, den Mindestlohn zu umgehen, sind zum Beispiel:
- Scheinselbstständigkeit
- Werkverträge
- Beauftragung von Subunternehmern
- Unbezahlte Überstunden
- Arbeitskleidung oder Werkzeuge, die der Arbeitnehmer selbst zahlen muss
- Kosten für Unterbringung ausländischer Mitarbeiter, die direkt mit dem Lohn verrechnet werden
Ob sich dieses Vorgehen lohnt, ist fraglich. Denn Verstöße beim Mindestlohn können teuer werden: Bis zu 500.000 Euro Geldbuße drohen Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten. Mangelnde oder lückenlose Dokumentation wird mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro bestraft.
Wenn du Fragen zum Mindestlohn hast und dir zum Beispiel nicht sicher bist, ob du so viel Geld bekommst, wie du bekommen müsstest, kannst du dich an die sogenannte Mindestlohn-Hotline wenden. Montags bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr kannst du dich hier zu allen Fragen rund um den Mindestlohn beraten lassen und auch Beschwerden loswerden. Du erreichst die Hotline unter 030-60280028.
Bildnachweis: Bobex-73 / Shutterstock.com