Urlaubsgeld: Wer hat Anspruch und wie hoch ist die Sonderzahlung?
Mit Sonderzahlungen möchten viele Arbeitgeber ihre Mitarbeiter belohnen und die Mitarbeiterzufriedenheit erhöhen. Eine der bekanntesten Varianten davon ist das Urlaubsgeld. In diesem Beitrag geht es darum, wann ein Anspruch auf Urlaubsgeld besteht, wie die Höhe geregelt ist und was im Fall einer Kündigung mit der Sonderzahlung geschieht.
Urlaubsgeld: Was ist das?
Viele Arbeitnehmer bekommen von ihrem Arbeitgeber nicht nur ihr übliches Gehalt gezahlt. Sonderzahlungen können den regulären Verdienst ergänzen. Eine beliebte Variante ist das Urlaubsgeld. Dabei handelt es sich um eine Gratifikation, eine Sondervergütung mit Entgeltcharakter, mit der Arbeitgeber verschiedene Absichten verfolgen.
Das Urlaubsgeld kann als Belohnung für gute Leistungen oder die Treue zum Arbeitgeber verstanden werden. Es dient der Mitarbeiterbindung und kann auch auf Bewerber attraktiv wirken. Arbeitnehmer können sich leichter einen schönen Urlaub leisten, das Geld anderweitig nutzen oder es sparen.
Nicht verwechselt werden sollte das Urlaubsgeld mit dem Urlaubsentgelt. Das Urlaubsentgelt ist die Vergütung, die Mitarbeiter für die Zeit ihres Urlaubs vom Arbeitgeber erhalten. Während Urlaubsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist, ist er zur Zahlung des Urlaubsentgelts verpflichtet – zumindest in angestellten Beschäftigungsverhältnissen.
Wer bekommt Urlaubsgeld?
Nicht alle Beschäftigten bekommen Urlaubsgeld. Ob jemand es erhält, hängt auch davon ab, in welchem Beruf er tätig ist und wo sein Arbeitgeber ansässig ist. Wer in den Branchen Chemie, Produktion und Fertigung oder Logistik, Transport und Verkehr arbeitet, erhält eher Urlaubsgeld als ein Angestellter beim Friseur oder ein Mitarbeiter eines Call Centers.
Wenn es sich beim Arbeitgeber um ein tarifgebundenes Unternehmen handelt, steigt die Chance auf die Sonderzahlung ebenfalls. Nach Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung für die Jahre 2019 und 2020 zahlten rund zwei Drittel (71 Prozent) der tarifgebundenen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Urlaubsgeld. Bei den Unternehmen ohne Tarifvertrag waren es hingegen nur rund ein Drittel (34 Prozent). Insgesamt erhielten 44 Prozent der in der Privatwirtschaft Beschäftigten Urlaubsgeld. Frauen (39 Prozent) erhalten es seltener als Männer (47 Prozent). Sie sind häufiger in Branchen mit geringer Tarifbindung beschäftigt.
Regionale Unterschiede
Beschäftigte in westdeutschen Bundesländern haben bessere Aussichten auf Urlaubsgeld als Arbeitnehmer in ostdeutschen Bundesländern. Hier bekam im selben Zeitraum fast jeder Zweite (47 Prozent) in den Genuss einer solchen Sondervergütung, in den neuen Bundesländern nur etwa jeder Dritte (32 Prozent). Das hängt insbesondere mit der geringeren Tarifbindung in Ostdeutschland zusammen. Allgemein gilt: Je größer der Betrieb, desto eher werden Sonderleistungen getätigt.
Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz ist es nicht zulässig, bestimmte Mitarbeiter zu bevorzugen beziehungsweise zu benachteiligen: Bekommen es einige ausgezahlt, müssen prinzipiell auch alle anderen Mitarbeiter Urlaubsgeld bekommen, Teilzeitbeschäftigte und Aushilfen inklusive. Ausnahmen sind aber zulässig, wenn es einen Sachgrund für die unterschiedliche Behandlung gibt. Außerdem ist es erlaubt, neuen Mitarbeitern, die noch nicht das ganze Jahr im Unternehmen sind, die Sonderzahlung nur anteilig zukommen zu lassen.
Gibt es ein Recht auf Urlaubsgeld?
Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob es einen Anspruch Urlaubsgeld gibt. Ein gesetzlich verankertes allgemeines Recht darauf existiert nicht. Für Arbeitgeber ist die Sonderzahlung freiwillig. Das bedeutet allerdings nicht, dass nicht im Einzelfall ein Anspruch gegeben sein kann.
Falls der Arbeitgeber seinen Beschäftigten freiwillig ein Urlaubsgeld zahlt, ist das häufig im Arbeitsvertrag geregelt. Es lohnt sich also, dort nachzuschauen, ob die Sonderzahlung vorgesehen ist. Aus einer entsprechenden Regelung im Arbeitsvertrag leitet sich jedoch nicht zwingend ein dauerhaftes Recht auf Urlaubsgeld ab. Es hängt von der konkreten Formulierung ab, ob der Arbeitgeber die Zahlung aussetzen kann – zum Beispiel, wenn es für die Firma wirtschaftlich schlecht läuft .
Ein Anspruch kann sich auch aus einer Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung ergeben.
Tarifvertragliche Regeln
Viele Tarifverträge sehen die Zahlung eines Urlaubsgelds vor. Tarifgebundene Unternehmen müssen sich an diese Bestimmung des Tarifvertrags halten und somit die dort geregelten Sonderzahlungen leisten
Ein Anspruch auf Urlaubsgeld kann sich auch aus betrieblicher Übung ergeben: Durch die regelmäßige Zahlung eigentlich freiwilliger Leistungen kann es sein, dass die Beschäftigten künftig weiterhin mit der Zahlung rechnen. In der Regel entsteht der Tatbestand einer betrieblichen Übung, wenn der Arbeitgeber dreimal hintereinander eine Sonderleistung erbringt. Ein Anspruch kann jedoch im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ausgeschlossen werden. Der Arbeitgeber kann dies auch mit einer Erklärung im Rahmen der Übermittlung der Sonderzahlung tun.
Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz können ebenfalls zu einem Anspruch führen. Das wäre der Fall, wenn der Arbeitgeber willkürlich manchen Beschäftigten Urlaubsgeld zahlt und anderen nicht. Kann er diese Vorgehensweise begründen, ist eine ungleiche Behandlung allerdings erlaubt.
Wann erfolgt die Zahlung?
Wann müssen Arbeitgeber das Urlaubsgeld auszahlen? Hierfür gibt es keine allgemeingültige Regelung. Es hängt vielmehr davon ab, wie die Zahlung im Einzelfall geregelt ist. In den meisten Fällen wird Urlaubsgeld ausgezahlt, bevor der Urlaubszeitraum im Sommer beginnt. Deshalb erfolgt die Auszahlung oft im Juni oder Juli. Ebenso gut kann das Urlaubsgeld jedoch auch schon zum Jahresbeginn ausgezahlt werden. Statt als einmalige Sonderzahlung kann es anteilig jeden Monat mit dem Gehalt überwiesen werden.
Wie viel Urlaubsgeld gibt es?
Interessant ist für Arbeitnehmer nicht nur der Zeitpunkt, sondern auch die Höhe des Urlaubsgelds. Auch hierbei gibt es keine pauschalen Regelungen, es sei denn, der Anspruch leitet sich aus einem Tarifvertrag ab. Wenn er hingegen im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist, geht daraus auch die Höhe der Zahlung hervor.
In der Regel beträgt sie einen vollen Monatslohn – und damit oft mehrere Tausend Euro. Das Urlaubsgeld kann aber auch nur wenige Hundert Euro betragen. Zum Teil ziehen Arbeitgeber den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor der Auszahlung heran, um die Höhe zu berechnen. Überstunden sind dabei in der Regel nicht inbegriffen, es sei denn, die jeweilige Regelung sieht das so vor.
Es gibt im Internet zahlreiche Rechner, mit denen du die Höhe deines Urlaubsgelds berechnen kannst. Wichtige Faktoren dabei sind einerseits dein üblicher Verdienst und deine Arbeitszeit. Teilzeitbeschäftigte erhalten naturgemäß weniger Geld als Kollegen, die in Vollzeit arbeiten. Häufig spielt auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit eine Rolle. Viele Arbeitgeber orientieren sich auch daran, was Beschäftigte bei anderen Arbeitgebern derselben Branche erhalten.
Ist Urlaubsgeld steuerfrei?
Nein. Es gilt als sonstiger Bezug, auf den Lohnsteuer anfällt. Entsprechend reduziert sich der Bruttobetrag. Außerdem solltest du bedenken, dass die Sonderzahlung deine Einnahmen insgesamt erhöht. Durch die Steuerprogression kann sich in manchen Fällen ein höherer Steuersatz ergeben, der – je nach Steuerklasse – zu einer höheren Steuerlast führt.
Muss man Urlaubsgeld bei einer Kündigung zurückzahlen?
Was passiert mit dem Urlaubsgeld im Falle der Kündigung? Das kommt auf die jeweilige Regelung an. Es kann sein, dass du kein Urlaubsgeld bekommst, wenn du vor der Auszahlung gekündigt hast oder dir gekündigt wurde.
Ebenso ist es möglich, dass du eine erhaltene Zahlung anteilig erstatten musst. Anteilige Rückzahlungsforderungen des Arbeitgebers sind allerdings nur erlaubt, wenn die Sonderzahlung für ihn freiwillig war. Besteht ein Rechtsanspruch und hat der Beschäftigte bereits einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub erworben, kann er schon ausbezahltes Urlaubsgeld behalten. Was gilt, hängt auch davon ab, ob die entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag wirksam ist. Lass das im Zweifel von einem Fachanwalt prüfen.
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