Ein Busfahrer im Nahverkehr arbeitet nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Im öffentlichen Dienst findest du viele spannende Möglichkeiten, deine Fähigkeiten einzusetzen und dich beruflich zu verwirklichen. Vergütet wird die Arbeitsleistung gemäß den Vereinbarungen aus dem „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“ (TVöD). Im öffentlichen Dienst sind Beamte tätig, aber auch Angestellte und Arbeiter. Was genau der öffentliche Dienst ist, welche Arbeitsmöglichkeiten dich erwarten und welche Vor- und Nachteile der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst mit sich bringt, erfährst du in diesem Ratgeber.

Was ist der öffentliche Dienst (ÖD)?

Der öffentliche Dienst des Bundes wird umgangssprachlich als „Staatsdienst“ bezeichnet. Es handelt sich um einen Sammelbegriff, der sämtliche Dienstleistungen umfasst, die der Staat anbietet. Wer direkt für den Staat oder ein Bundesland arbeitet, wählt mit dem öffentlichen Dienst einen attraktiven und sicheren Arbeitgeber.

Was gehört zum öffentlichen Dienst?

Zum öffentlichen Dienst gehört alles, was die Aufrechterhaltung des Staates sicherstellt. Die Beschäftigten stehen in den Diensten der Allgemeinheit.

In den Bereich des öffentlichen Dienstes fallen:

  • Bildungseinrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen, Universitäten),
  • das Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Pflege- und Forschungseinrichtungen),
  • Bundeswehr, Polizei und Feuerwehr,
  • Stadtwerke,
  • Entsorgungswesen,
  • Verwaltungseinrichtungen und
  • der Justizvollzugsdienst.

Welche Berufe zählen zum öffentlichen Dienst?

Im öffentlichen Dienst ist die Vielfalt der Berufe und Arbeitsverhältnisse groß. Du kannst als Beamter, Angestellter oder Arbeiter in den Staatsdienst treten und entsprechend nach TVöD entlohnt werden.

Fünf Gruppen bilden den öffentlichen Dienst:

1. Beamte

Sie gelten im Volksmund als „Staatsdiener“, obwohl sie nicht unbedingt beim Bund beschäftigt sind, sondern häufig auch beim Land oder Landkreis. Einige stehen auch im Dienst einer Gemeinde. Mit der Ernennung zum Beamten ist in jedem Fall ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis gegenüber dem „Dienstherrn“ verbunden. Nach ihrer Berufung zum Beamten auf Lebenszeit sind Beamte so gut wie unkündbar. Im Alter dürfen sie sich auf sichere Pensionszahlungen freuen.

Allerdings gibt es auch gewisse Nachteile: Wer verbeamtet ist, darf nicht streiken. Überstunden werden nicht ausgezahlt, sondern abgebummelt. Ein Arbeitsplatzwechsel ist nur nach einem schriftlichen Versetzungsantrag möglich – und dieser kann abgelehnt werden.

2. Richter

Zur zweiten Berufsgruppe gehören Richter. In Bezug auf ihre Besoldung, Versorgung und Ernennung gibt es große Ähnlichkeiten zum Beamtenstatus. Auch Richter werden – nach vier Jahren Probezeit – auf Lebenszeit ernannt. Eine Ausnahme bilden Richter am Bundesverfassungsgericht (BVerfG): Ihre Amtszeit endet nach 12 Jahren. Eine erneute Amtszeit am BVerfG ist danach nicht möglich.

3. Soldaten und Wehrpflichtige

Diese Gruppe umfasst Frauen und Männer, die in ein Wehrdienstverhältnis eingetreten sind und nun dem deutschen Militär dienen. Die Bundeswehr ist ein attraktiver Arbeitgeber, der dir ganz verschiedene Berufsmöglichkeiten bietet.

4. Kirchenbeamte

Sowohl die evangelische als auch die katholische Kirche besitzen in Deutschland den Status einer Körperschaft. Das gibt ihnen das Recht, als Dienstherr Beamte zu ernennen. Diese gelten ebenfalls als Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

5. Angestellte, Arbeiter und andere Beschäftigte

Wenn du als Angestellter, Arbeiter oder anderweitig Beschäftigter im öffentlichen Dienst tätig bist, wirst du nach Tarifvertrag bezahlt. Dabei kommen unterschiedliche Tarifverträge zur Anwendung:

  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD),
  • Tarifvertrag für die einzelnen Bundesländer (TV-L),
  • Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR),
  • Tarifvertrag Nahverkehr (TV N),
  • Tarifverträge – AGV – Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. (TV AWO)

Vorteile und Nachteile einer Anstellung im öffentlichen Dienst

Ein Beschäftigungsverhältnis beim öffentlichen Dienst bringt Vor- und Nachteile mit sich. Welches Gewicht diese für dich haben, hängt natürlich von deiner subjektiven Einschätzung ab. Jeder Mensch hat andere berufliche Ziele und Wünsche. Wenn du beispielsweise bei der Arbeit eine gewisse Routine schätzt, dann stört es dich wahrscheinlich nicht, dass Innovationen etwa im Verwaltungsbereich eher selten sind.

Vorteile einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst

Lohn/Besoldung

Vorteilhaft ist zweifellos die sichere und pünktliche Bezahlung deines Lohns. Diese erfolgt nach einem öffentlich einsehbaren System verschiedener Entgeltgruppen und Besoldungsgruppen. Gehaltserhöhungen sind regelmäßig vorgesehen und du musst sie nicht auf eigene Faust aushandeln.

Wer die Beamtenlaufbahn einschlägt, darf sich über deine hohe wirtschaftliche Planbarkeit freuen. Denn selbst in Wirtschaftskrisen ist der Staat ein sicherer Arbeitgeber. Insofern ist eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst vor allem dann optimal für dich, wenn du eine Familie hast bzw. in Zukunft eine Familie gründen möchtest.

Arbeitsbedingungen

Als Angestellter bekommst du jährlich 30 Tage Urlaub, wenn du nach TVöD bezahlt wirst. Flexible Arbeitsmodelle machen es dir leichter, Job und Familie unter einen Hut zu bringen. Es gibt Personalräte, die sich für gute Arbeitsbedingungen einsetzen. Ein Job im öffentlichen Dienst bietet also auch familienfreundliche Rahmenbedingungen.

Nachteile einer Tätigkeit beim öffentlichen Dienst

Starre Hierarchien und wenig Innovation

Zu den größten Nachteilen gehört das Hierarchiegefüge: In Startups in der freien Wirtschaft kannst du auf flache Hierarchien treffen. Im öffentlichen Dienst nicht. Hier kann es manchmal schwierig sein, Veränderungen anzuregen und neue Arbeitsweisen zu etablieren. Stattdessen musst du im Zweifel zuerst festgefahrene Strukturen aufbrechen.

Arbeitsbedingungen können per Gesetz verändert werden

Du arbeitest dort, wo du gebraucht wirst. Als Beamter darfst du nicht streiken. Außerdem können sich deine Arbeitsbedingungen jederzeit verändern, wenn ein entsprechendes Gesetz erlassen wird.

Geringe Karrierechancen

Kommunen werden zusammengelegt und Stellen abgebaut. Dadurch sinken deine Chancen, immer weiter aufzusteigen. Hochdotierte Stellen gibt es außerdem immer weniger. Du musst dich entscheiden, was dir wichtiger ist: Ein sicherer Arbeitsplatz, der vergleichsweise wenig Spielraum für Eigeninitiative bietet, oder ein Job in einem innovativen Unternehmen, der allerdings mit einer gewissen Unsicherheit einhergeht.

Was du über Entgeltgruppen im öffentlichen Dienst wissen solltest

Dein Verdienst im öffentlichen Dienst richtet sich nach dem TVöD, gestaffelt von Gruppe 1 bis Gruppe 15.

Jede Entgeltgruppe ist in einzelne Stufen gegliedert. Steigst du neu ein, beginnst du in der Regel auf Stufe 1. Der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe passiert mit den Jahren von selbst. Nach einem Jahr darfst du dich über eine Gehaltserhöhung freuen. Den letzten Gehaltssprung gibt es nach 15 Jahren.

Die Einordnung in die jeweilige Entgeltgruppe richtet sich nach deiner Qualifikation (Ausbildung oder Studium).

  • E5-8: Ausbildung (2-3 Jahre)
  • E9-12: Bachelor- oder Fachhochschulabschluss
  • E13-15: Masterabschluss

Ein Beispiel für den Lohnanspruch im öffentlichen Dienst:

Meistens steht in einer Stellenausschreibung, in welche Entgeltgruppe der jeweilige Job fällt. Heißt es dort beispielsweise: „Entlohnung nach TVöD Bund 13“, wird von dir ein Studium mit Masterabschluss erwartet und du wirst nach Entgeltgruppe 13 bezahlt. Als Berufseinsteiger winkt dir ein Gehalt von 4113,41 Euro brutto pro Monat.

Gut zu wissen: Hast du dich für eine Laufbahn als Beamter entschieden, beginnt diese mit einer Art Probezeit. Das heißt, bevor du für immer verbeamtet wirst, startest du auf Probe oder auf Widerruf. Neben guten Leistungen kann ein Gesundheitscheck verlangt werden, bevor der Vertrag unterschrieben wird.

Kann sich jeder um Stelle im öffentlichen Dienst bewerben?

Hier muss zwischen einer Laufbahn als Beamter oder einer Arbeit als Angestellter im öffentlichen Dienst unterschieden werden:

  • Beamter kann in Deutschland nur werden, wer entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder die eines Mitgliedstaates der EU. Zudem werden Schweizer, Isländer und Norweger zugelassen. Für alle anderen muss eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.
  • Eine Anstellung im öffentlichen Dienst kennt keine derartigen Vorschriften. Sie steht jedem Menschen, egal welcher Nationalität, offen. Natürlich wird die entsprechende Ausbildung oder Berufserfahrung laut Stelleninserat erwartet.

Für alle gilt, dass ohne Aufenthaltstitel kein bezahlter Job angenommen werden darf.

Bildnachweis: Sorbis / Shutterstock.com


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