Was tun bei Beleidigungen am Arbeitsplatz?
Wenn Menschen zusammenarbeiten, geht es nicht immer harmonisch zu. Meinungsverschiedenheiten sind normal und sollten möglichst zeitnah beigelegt werden. Manchmal kann eine hitzige Diskussion im Arbeitsumfeld bereichernd sein, allerdings nur, wenn es um eine Aufgabe oder ein gemeinsames Projekt geht. Sobald aus den Differenzen persönliche Angriffe oder Beleidigungen werden, müssen der Vorgesetzte oder anwesende Kollegen einschreiten.
Was gilt am Arbeitsplatz als Beleidigung?
Es ist schwierig, allgemeingültige Angaben zu machen: Kraftausdrücke können zum Beispiel unter den Tatbestand einer Beleidigung fallen, tun dies aber nicht zwangsläufig. Hier muss der allgemeine Umgangston im Team beachtet werden. Macht jemand jedoch diskriminierende Bemerkungen gegen einen Mitarbeiter, gilt dies als Ehrverletzung.
Selbst wenn ein kumpelhafter Ton im Team herrscht, darf ein solcher verbaler Übergriff keinesfalls passieren. Du solltest den Kollegen darauf ansprechen und dich umgehend an deinen Teamleiter, bzw. an den Arbeitgeber wenden, wenn der Kollege uneinsichtig ist.
Sollten diese Aussagen hinter dem Rücken des Kollegen geschehen, zählt dies als Mobbing und ist somit strafbar. Sofern ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser umgehend eingeschaltet werden.
Wie sieht die Rechtslage bei Beleidigung am Arbeitsplatz aus?
In den letzten zehn Jahren hat sich das rechtliche Vorgehen bei schwerer Beleidigung am Arbeitsplatz deutlich zugunsten des Betroffenen geändert. Gab es früher lediglich eine Abmahnung, so muss der Beleidigende heute mit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung rechnen.
Vor allem wiederholte Beleidigungen in Form von Anschuldigungen, Schimpfwörtern und Diskriminierung haben schwere Folgen.
Was sollten Unternehmen bei beleidigendem Verhalten eines Mitarbeiters tun?
Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es leider nicht. Auf jeden Fall sollten sich beide Seiten zu dem Vorfall äußern können. Ist das ganze Team betroffen, ist eine Teamsitzung angesagt. Neben dem Teamleiter sollte der Betriebsrat hinzugezogen werden. Je nach Führungsstil kann der Teamleiter möglicherweise das Problem mit Gesprächen und Maßnahmen aus der Welt schaffen.
Nicht nur die Beleidigung an sich, sondern auch mögliche Ursache müssen zur Sprache kommen:
- Hat der Beschuldigte zurzeit persönliche Schwierigkeiten zu bewältigen und liegen die Nerven deshalb blank? Damit ist zwar eine Beleidigung nicht zu entschuldigen, aber zu erklären.
- Handelt es sich um einen privaten Konflikt, der am Arbeitsplatz weitergeführt wird?
- War die Aussage des Kollegen scherzhaft gemeint, wurde jedoch von dem Betroffenen anders aufgefasst?
Im Idealfall endet das Gespräch mit einer Entschuldigung. Kann die Angelegenheit nicht einfach so beigelegt werden und war der Vorfall zu gravierend, muss der Beleidigende mit einer Abmahnung rechnen.
Fristlose Kündigung wegen Beleidigung am Arbeitsplatz
Wer einen Arbeitskollegen vorsätzlich bösartig beleidigt, muss damit rechnen, eine fristlose Kündigung zu erhalten – siehe § 626 BGB. Bei einem einmaligen Vorfall erfolgt zunächst eine Abmahnung. Bessert sich das Benehmen nicht und ist eine weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr zumutbar, ist die fristlose Kündigung gerechtfertigt.
Gut zu wissen: Selten nimmt ein Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung einfach so hin. Reicht er eine Arbeitsschutzklage ein, muss sich das Arbeitsgericht mit dem Fall befassen. Dabei werden folgende Punkte näher beleuchtet:
- Zuerst muss geklärt werden, was wann und in welcher Situation gesagt oder getan wurde.
- Wer war anwesend und kann den Vorfall bezeugen?
- War es eine Handlung im Affekt?
- Befand sich der Beschuldigte in einer Ausnahmesituation?
- Gab es bezüglich dieser beiden Kollegen schon ähnliche Vorfälle in der Vergangenheit?
- Wurde der Kollege schon einmal wegen Beleidigung auffällig?
- Gab es in der Vergangenheit bereits Beschwerden über Beleidigungen am Arbeitsplatz?
- Wurde die Beleidigung nicht direkt, sondern gegenüber anderen Mitarbeitern geäußert?
- Kann der Vorfall anderweitig bewiesen werden, beispielsweise durch private Nachrichten?
- Wie groß ist das Unternehmen?
- Welche Position hat der Beschuldigte im Unternehmen?
Lassen sich Beleidigungen am Arbeitsplatz vermeiden?
Es gibt verschiedene Ursachen, die zu Beleidigungen am Arbeitsplatz führen. Greift ein Arbeitnehmer einen Kollegen verbal oder durch Gesten an und liegen die Ursachen in einer schwierigen privaten Situation, kann der Arbeitgeber dies nicht sofort verhindern. Er kann und sollte aber schnellstmöglich mit dem „Angreifer“ reden.
Andere Gründe wie die unfaire Aufgabenverteilung oder das Bevorzugen einzelner Mitarbeiter muss der Arbeitgeber aus der Welt schaffen. In einem angenehmen Betriebsklima, in dem alle gern ihrer Arbeit nachkommen und in dem ein guter Teamgeist herrscht, wird es keine ernsthaften Probleme mit Beleidigungen geben.
Der Arbeitgeber muss in jedem Fall seiner Fürsorgepflicht nachkommen und Arbeitnehmer vor Mobbing und Beleidigungen schützen.
Wie sollte sich ein Arbeitnehmer bei Beleidigungen durch einen Kollegen verhalten?
Liest du diesen Ratgeber, weil du selbst betroffen bist und am Arbeitsplatz beleidigt wirst? Dann erfährst du nachfolgend, wie du dich in dieser unangenehmen Situation verhalten solltest.
- Suche zuerst das Gespräch mit deinem Kollegen. Höre ihm ruhig zu und bleibe sachlich.
- Ist dies nicht möglich, wende dich umgehend an deinen Vorgesetzten. Sollten die Angriffe von diesem ausgehen oder unternimmt er nichts, solltest du dich, wenn möglich an den Betriebsrat wenden.
- Dokumentiere nach Möglichkeit sämtliche Beleidigungen. Schreibe so genau wie möglich auf, was gesagt oder getan wurde. Suche Zeugen und notiere auch diese.
- Das Unternehmen muss seiner Fürsorgepflicht nachkommen. Tut es dies nicht, könntest du deinen Arbeitgeber abmahnen. Dieser Schritt will gut überlegt sein, denn das Arbeitsklima leidet mit Sicherheit darunter.
- Wiederholte Beleidigungen am Arbeitsplatz können als Mobbing betrachtet werden und dieses ist strafbar.
- Als letzter Schritt bleibt dir natürlich jederzeit die Kündigung.
- Am besten lässt du dich, wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht vernachlässigt, von einem Anwalt beraten und vertreten.
Grundsätzlich muss kein Arbeitnehmer üble Nachrede, Beleidigungen und persönliche Angriffe einfach hinnehmen. Sollte die Situation eskalieren kann sogar bei der Polizei eine Strafanzeige gestellt werden. Dieser Schritt muss jedoch gut überlegt sein, denn eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist danach kaum noch möglich.
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