Die Stadtbahn in Hannover, ein Jobticket ist ein Beispiel für einen geldwerten Vorteil

Geldwerter Vorteil: So bleibt er steuerfrei

Statt einer Gehaltserhöhung bekommen einige Arbeitnehmer von ihrem Chef einen sogenannten geldwerten Vorteil, also kein Geld, sondern Sachleistungen. Das kann sich lohnen, denn einige dieser Sachbezüge sind bis zu einem gewissen Grad steuerfrei – anders als eine Gehaltserhöhung, die in jedem Fall versteuert werden muss. Was geldwerte Vorteile sind, welche steuerlichen Regeln beachtet werden müssen und welche Sachbezüge häufig gewährt werden, erfährst du hier.

Geldwerter Vorteil: Was ist das?

Den sogenannten geldwerten Vorteil bekommen Arbeitnehmer zusätzlich zum eigentlichen Gehalt oder etwaigen Bonuszahlungen. Im Unterschied zu Lohn, Gehalt oder Bonuszahlungen wird der geldwerte Vorteil jedoch nicht als finanzielle Leistung des Arbeitgebers ausgezahlt. Heißt: Du bekommst kein zusätzliches Geld, sondern eine andere Leistung ergänzend zu deinem Arbeitsentgelt.

Die Bezeichnung „geldwerter Vorteil“ erklärt sich so, dass du die auf diesem Wege bezogene Leistung nicht selbst bezahlen musst, sondern der Arbeitgeber die Kosten übernimmt. Und das hat praktisch etwa denselben Effekt, als würde dein Chef dir mehr Gehalt geben.

Geldwerten Vorteil versteuern: Wie sind die Regelungen?

Da du die Sachbezüge, die du in Form eines geldwerten Vorteils erhältst, nicht selbst anschaffen musst und dadurch Geld sparst, werden sie steuerlich ähnlich wie zusätzliches Einkommen betrachtet. Damit musst du sie prinzipiell versteuern – allerdings kannst du hier von einigen Ausnahmen profitieren.

Sachbezüge steuerfrei bekommen

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, wie du den geldwerten Vorteil steuerfrei bekommen kannst:

  1. 44-Euro-Grenze einhalten: Sachbezüge, die unter einer Grenze von monatlich 44 Euro liegen, sind steuerfrei. Bei dieser Art von geldwertem Vorteil musst du jedoch darauf achten, dass die Freigrenze nicht überschritten wird. Ist der Sachbezug nämlich höher, muss er versteuert werden – und zwar komplett. Das bedeutet: Bekommst du zum Beispiel jeden Monat einen Einkaufsgutschein für einen lokalen Supermarkt in Höhe von 40 Euro, kannst du dich über den steuerfreien geldwerten Vorteil freuen. Du musst ihn nicht bei der Lohnsteuererklärung angeben. Stellt dein Chef jedoch den Gutschein über 45 Euro aus, musst du diesen Gutschein angeben und versteuern. Und zwar nicht nur den einen Euro, der über der Freigrenze liegt, sondern den kompletten Betrag.
  2. Personalrabatt von maximal 1.080 Euro nicht überschreiten: Auch das ist eine Option, von Zuwendungen deines Arbeitgebers zu profitieren, ohne diese zu versteuern. Der Personalrabatt ist allerdings auf die Produkte deines Arbeitgebers oder die von ihm angebotenen Dienstleistungen beschränkt. Wobei in einigen Fällen auch beruflich gesammelte Bonusmeilen als Personalrabatt gelten können und damit ebenfalls steuerfrei sind, wenn sie privat genutzt werden. Der Unterschied zu der Freigrenze von 44 Euro liegt darin, dass Rabatte von bis zu 1.080 Euro immer steuerfrei sind. Wenn du später statt 1.080 Euro 1.200 Euro Rabatt bekommst, versteuerst du nur die Differenz, also 120 Euro. Über die Freigrenze bei Rabatten rutschst du zum Beispiel dann, wenn dein Chef dir Prozente beim Mitarbeitereinkauf gewährt, also zum Beispiel 10 Prozent auf Artikel im Lagerverkauf. Gut möglich, dass du so viel bei deinem Arbeitgeber einkaufst, dass du die Grenze für Rabatte überschreitest. Die 1.080 Euro bleiben dir aber auch dann in jedem Fall steuerfrei erhalten. Versteuern musst du lediglich den Betrag, der darüber liegt.

Beispiele: Diese geldwerten Vorteile gibt es

Im Gesetz sind relativ viele Einzelfälle von geldwerten Vorteilen geregelt. Es würde allerdings den Rahmen sprengen, diese alle aufzuführen. Noch dazu sind recht viele nur in Ausnahmefällen relevant.

Daher beschränken wir uns hier auf eine Aufzählung der gängigsten Beispiele für diese Sachbezüge und geben dir einen Hinweis, wie diese jeweils zu versteuern sind:

Diensthandy oder -laptop

Manche Arbeitgeber stellen ihren Beschäftigten einen Dienstlaptop, Firmenhandy oder andere sogenannte Datenverarbeitungsgeräte nicht nur für die berufliche Nutzung zur Verfügung. Einige Arbeitgeber überlassen ihren Mitarbeitern die Geräte sogar nicht nur für die private Nutzung, sondern gleich komplett – sie dürfen die Altgeräte zum Beispiel behalten, wenn der Chef nach einiger Zeit ein neues Gerät anschafft.

Hat der Arbeitgeber das Gerät bereits versteuert, musst du dabei nichts beachten. Dann kannst du dich darüber freuen, dass du einen gebrauchten Laptop oder ein gebrauchtes Handy zur freien Verfügung hast. In der Regel wird er das Gerät versteuert haben. Sicherheitshalber solltest du aber nachfragen, ob du etwas in Bezug auf die Steuer beachten musst.

Dienstwagen

Ein etwas größerer geldwerter Vorteil ist der Dienstwagen. Das Firmenauto ist wohl einer der beliebtesten und gleichzeitig bekanntesten geldwerten Vorteile. Jedoch gibt es im Hinblick auf die Steuer gleich zu Beginn unserer Ausführungen schlechte Nachrichten:

Der Firmenwagen muss versteuert werden. Und das ist häufig komplizierter als man auf den ersten Blick denken könnte. Es gibt nämlich gleich zwei unterschiedliche Arten, auf die du den Dienstwagen versteuern kannst:

  1. Ein-Prozent-Regelung: Dabei werden ein Prozent des Listenpreises (daher auch der Name) und 0,03 Prozent des Preises pro Kilometer zusätzlich angesetzt. Der Betrag, der sich aus dieser Rechnung ergibt, wird zum monatlichen Einkommen addiert und muss mit diesem versteuert werden. Das bedeutet, dass nicht nur Lohnsteuer bei der Ein-Prozent-Regelung auf den Dienstwagen gezahlt wird, sondern auch Sozialabgaben.
  2. Fahrtenbuch: Unter Umständen kann sich für Arbeitnehmer das Fahrtenbuch schon eher lohnen. Denn dabei bezahlst du nur die Kilometer, die du wirklich gefahren bist. Vor allem dann, wenn du hauptsächlich beruflich unterwegs bist und den Dienstwagen nur selten privat nutzt, kann das Fahrtenbuch die bessere Alternative für dich sein.

Kinderbetreuungskosten

Dein Chef kann auch die Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen. Für dich ist dieser geldwerte Vorteil dann steuerfrei. Allerdings darf dein Kind noch nicht schulpflichtig sein.

Damit der Zuschuss steuerfrei bleibt, muss ihn dein Arbeitgeber zusätzlich zu deinem regulären Lohn oder Gehalt zahlen. Erhöht er einfach deine Bezüge, damit du das Geld für die Kinderbetreuung einsetzen kannst, musst du es versteuern. Das Finanzamt erkennt so eine Gehaltserhöhung nämlich nicht als Zuschuss zu den Kosten an.

Im Hinblick auf die Kosten für die Kinderbetreuung kann dich dein Chef noch auf eine andere Weise unterstützen: Sollte dein Kind krank sein und kurzfristig betreut werden müssen, kann er die Kosten dafür mit bis zu 600 Euro bezuschussen. Auch dieser Zuschuss bleibt steuerfrei.

Ticket für den ÖPNV

Ebenfalls äußerst beliebt unter den geldwerten Vorteilen ist das Ticket für den öffentlichen Nahverkehr. Dabei gibt es zwei verschiedene Optionen, wie dein Arbeitgeber die Kosten dafür übernehmen kann:

  1. Jobticket: Wenn der Arbeitgeber das Monats- oder Jahresticket zahlt, ist dieser geldwerte Vorteil für dich steuerfrei. Bedenken solltest du jedoch, dass das Jobticket auf die Entfernungspauschale angerechnet wird. In deiner Steuererklärung musst du den geldwerten Vorteil also an entsprechender Stelle angeben.
  2. Entgeltumwandlung: Über den Zwischenschritt der Entgeltumwandlung kannst du das Jobticket auch selbst zahlen. In diesem Fall wird es zwar pauschal mit 25 Prozent versteuert, dafür aber nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Fortbildungen

Nicht jeder Arbeitnehmer freut sich über Fortbildungen. Dabei kann eine gute und fundierte Fortbildung beruflich einige Vorteile bringen. Und mit etwas Verhandlungsgeschick auch eine Gehaltserhöhung ermöglichen.

Aber bevor es so weit ist, muss die Fortbildung zunächst einmal absolviert werden. Die Kosten dafür kann dein Arbeitgeber übernehmen. Wenn die Fortbildung in einem Zusammenhang mit deinem Beruf steht, ist dieser geldwerte Vorteil für dich steuerfrei.

Gesundheitsförderung

Vor allem private Leistungen der Gesundheitsförderung, wie zum Beispiel Massagen, können kostspielig sein. Glücklicherweise musst du die Kosten dafür nicht selbst tragen, sondern kannst dir hin und wieder eine Massage, Physiotherapie oder sogar die Mitgliedsbeiträge für den Sportverein oder das Fitnessstudio von deinem Arbeitgeber bezahlen lassen. Bis zu 600 Euro pro Jahr sind dabei steuerfrei möglich.

Umzugskosten

Wenn du für deinen neuen Job umziehen musst, kann dein Arbeitgeber die Kosten dafür übernehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Umzug für den Job notwendig ist. Beispielsweise weil der neue Arbeitgeber in einer anderen Stadt sein Unternehmen hat oder weil dein bisheriger Arbeitgeber einen Teil des Betriebs an einen anderen Standort verlegt.

Betriebliche Altersvorsorge

Auch das ist eine Option, Steuern zu sparen. Denn Mitarbeiter können bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Im Jahr 2021 sind das 568 Euro pro Monat, die du in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds investieren kannst.

Arbeitgeberdarlehen

Du brauchst Geld und dein Chef möchte es dir leihen? Dann kannst du dich freuen. Denn zusätzlich dazu, dass du keinen Kreditantrag bei einer Bank stellen musst, kannst du bei einem Darlehen deines Arbeitgebers sogar Geld sparen.

Bekommst du das Darlehen nämlich zu vergünstigten Konditionen, also zu niedrigeren Zinsen oder sogar zinslos, ist dieser Gefallen deines Chefs für dich steuerfrei. Voraussetzung: Das Darlehen ist kleiner als 2.600 Euro. Bei höheren Beträgen zu vergünstigten Konditionen musst du Steuern auf die vergünstigten Konditionen zahlen.

Bildnachweis: taranchic / Shutterstock.com


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