Mindesturlaub: Diesen Anspruch haben Arbeitnehmer
Der Arbeitsalltag ist aus Sicht vieler Beschäftigter anstrengend. Ein anspruchsvoller Job gepaart mit diversen privaten Verpflichtungen kann den Alltag stressig machen. Umso wichtiger sind Phasen der Erholung. Dafür sorgt der Erholungsurlaub, der jedem Arbeitnehmer gesetzlich zusteht. Aber wie viel Mindesturlaub muss der Arbeitgeber gewähren? Die folgenden Dinge solltest du über den gesetzlichen Mindesturlaub wissen.
Gesetzlicher Mindesturlaub: Was ist das?
Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Erholungsurlaub. So ist es im Bundesurlaubsgesetz, kurz BUrlG, verankert. Arbeitnehmer sollen damit vor Überlastung und zu viel Stress geschützt werden. Im Bundesurlaubsgesetz steht nicht nur, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten Urlaub gewähren müssen, sondern auch, wie viele Urlaubstage es mindestens sein müssen – der Mindesturlaub also.
Arbeitgeber dürfen nach oben vom gesetzlichen Mindesturlaub abweichen. So kann dir dein Arbeitgeber zum Beispiel fünf Urlaubstage mehr gewähren, als es gesetzlich verpflichtend ist. Auch aus anwendbaren Tarifverträgen können sich Mindest-Urlaubstage ergeben, die von den Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes abweichen können. Entsprechende Regelungen dürfen den gesetzlichen Mindesturlaub ebenfalls nicht unterlaufen.
Aus dem Bundesurlaubsgesetz geht auch hervor, dass du als Arbeitnehmer während deines Urlaubs weiterhin dein übliches Gehalt bekommst. Das gilt jedoch nur für den Erholungsurlaub, auf den du Anspruch hast. Lässt du dich an einzelnen Tagen freistellen, weil dein Urlaub aufgebraucht ist, steht dir dafür kein Lohn zu.
Wer hat einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Mindesturlaub?
Wer sich auf den gesetzlichen Mindesturlaub berufen kann, geht ebenfalls aus dem Bundesurlaubsgesetz hervor. Dort heißt es in § 1: „Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub“.
Inbegriffen sind damit grundsätzlich alle abhängig Beschäftigten. Außerdem gilt der gesetzliche Mindesturlaub für Auszubildende, Minijobber, Volontäre und Trainees. Auch andere arbeitnehmerähnliche Personen – zum Beispiel freie Mitarbeiter, die in wirtschaftlicher Abhängigkeit zum Unternehmen stehen – haben den Mindesturlaubsanspruch, der im Bundesurlaubsgesetz fixiert ist.
Mindesturlaubsanspruch: So viel Urlaub steht dir mindestens zu
Wenn du wissen willst, wie viele Urlaubstage du pro Jahr hast, lohnt sich ein Blick in den Arbeitsvertrag. Normalerweise ist der Anspruch auf Erholungsurlaub darin individuell geregelt. Viele Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern mehr Urlaubstage, als es nach den Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes erforderlich wäre. Es kann außerdem sein, dass Tarifverträge auf dein Arbeitsverhältnis angewendet werden können. Auch darin kann der Urlaubsanspruch geregelt sein. Dasselbe gilt für eine mögliche Betriebsvereinbarung.
Ist der Erholungsurlaub nicht individuell oder kollektivrechtlich geregelt, gilt für dich der Mindesturlaub laut Bundesurlaubsgesetz. Aus § 3 BUrlG geht hervor, dass der Jahresurlaub mindestens 24 Werktage umfassen muss. Wichtig: Der Samstag wird dabei als Werktag mitgerechnet. Eine Woche hat also rechnerisch sechs Tage. Wenn du eine reguläre Fünf-Tage-Woche hast, verringert sich dein Mindesturlaub entsprechend.
Wie viel Erholungsurlaub du in einem Jahr nutzen kannst, kannst du dir leicht verdeutlichen, indem du deinen Urlaubsanspruch in Wochen umrechnest. Jeder Arbeitnehmer hat minimal Anspruch auf vier Wochen bezahlten Urlaub im Jahr, egal, ob er in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet. Bei einer Fünf-Tage-Woche wären es also 20 Urlaubstage (4 x 5 Tage).
Wenn du in Teilzeit arbeitest, kannst du deinen Mindesturlaubsanspruch einfach ausrechnen, indem du die Zahl deiner wöchentlichen Arbeitstage mit vier (Wochen) multiplizierst. Arbeitest du jede Woche vier Tage, kommst du folglich auf 16 Urlaubstage. Bei einer Drei-Tage-Woche sind es noch zwölf Tage Mindesturlaub. Wer zwei Tage pro Woche arbeitet, hat einen Urlaubsanspruch von acht Tagen im Jahr, bei einer Ein-Tage-Woche sind es vier Urlaubstage.
Mindesturlaub: Sonderregelungen für bestimmte Gruppen von Beschäftigten
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen denselben Mindesturlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz. Zwei Gruppen von Beschäftigten sind davon jedoch ausgenommen: Jugendliche und Beschäftigte mit Schwerbehinderung. Für sie gelten abweichende Regelungen.
Jugendliche gelten als besonders schutzbedürftig. Ihr Urlaubsanspruch geht nicht aus dem Bundesurlaubsgesetz, sondern aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) hervor. Dort ist in § 19 geregelt, dass Arbeitgeber pro Kalenderjahr den folgenden Urlaub gewähren müssen:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 16 Jahre alt ist,
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 17 Jahre alt ist und
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 18 Jahr alt ist.
Auch hier gilt: Eine Woche hat sechs Werktage. Bei einer Fünf-Tage-Woche oder Teilzeit reduziert sich der Mindesturlaubsanspruch entsprechend.
Beschäftigte mit Schwerbehinderung gelten ebenfalls als besonders schutzbedürftig, wodurch auch ihr Mindesturlaubsanspruch erhöht ist. Sie haben Anspruch auf fünf Tage bezahlten Urlaub zusätzlich pro Jahr.
Mindest-Urlaubstage: Was gilt in der Probezeit?
Um den Urlaubsanspruch in der Probezeit ranken sich viele Mythen. Manche glauben, dass man in den ersten sechs Monaten in einem neuen Arbeitsverhältnis gar keinen Urlaub nehmen dürfte. Das stimmt so allerdings nicht. Vielmehr ist es so, dass Arbeitnehmer erst dann ihren vollen Jahresurlaub beanspruchen können, wenn sie die sogenannte Wartezeit erfüllt haben. Sie dauert sechs Monate – und ist damit in vielen Fällen identisch mit der Probezeit.
Hast du also 20 Tage Urlaub pro Jahr, kannst du diese 20 Tage noch nicht im ersten Monat im neuen Job verplanen – es sei denn, dein Arbeitgeber lässt sich darauf ein. Stattdessen hast du einen anteiligen Urlaubsanspruch, der sich Monat für Monat weiter aufbaut. Pro vollem Monat der Betriebszugehörigkeit hast du Anspruch auf ein Zwölftel deines jährlichen Mindesturlaubs. Ergeben sich durch die Berechnung krumme Beträge, müssen diese ab einem halben Tag aufgerundet werden.
Bis wann muss man die Urlaubstage nutzen?
Dein Mindesturlaubsanspruch bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr. Wenn du also beispielsweise 20 Urlaubstage pro Jahr hast, musst du diese auch in dem betreffenden Jahr einsetzen. Es kann aber passieren, dass es aus bestimmten Gründen nicht möglich ist, die Urlaubstage bis zum Ende eines Jahres zu verbrauchen. Unter Umständen darf der Resturlaub dann auf das Folgejahr übertragen werden.
Das wäre etwa der Fall, wenn du krank warst oder es aus betrieblichen Gründen nicht möglich war, deinen Urlaub voll zu nutzen. Den Urlaub willkürlich ansparen darfst du aber nicht, wenn es keinen guten Grund dazu gibt. Auf das Folgejahr übertragener Resturlaub muss bis zum 31. März genommen werden. Ist nach diesem Datum immer noch Resturlaub vorhanden, verfällt er in der Regel.
Urlaub beantragen: So geht es
Wann du Urlaub machst, kannst du nicht im Alleingang entscheiden. Du musst dich bei der Urlaubsplanung mit deinem Arbeitgeber absprechen. Urlaub muss beantragt und gewährt werden, damit du ihn nehmen darfst. Bei den Modalitäten der Urlaubsplanung solltest du dich nach dem richten, was im Betrieb üblich ist. Manche Chefs verlangen schriftliche Urlaubsanträge, in kleineren Betrieben reicht es hingegen oft aus, die eigenen Urlaubswünsche mündlich oder auf einer kurzen Notiz kundzutun.
Ohne die Erlaubnis des Arbeitgebers darfst du keinen Urlaub machen. Das wäre eine unerlaubte Selbstbeurlaubung und könnte dich schlimmstenfalls deinen Job kosten. Warte also immer auf das Okay deines Vorgesetzten, bevor du deinen Urlaub planst und antrittst.
Darf der Arbeitgeber Urlaubswünsche ablehnen?
Über die Urlaubsplanung gibt es regelmäßig Diskussionen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern – besonders dann, wenn der Vorgesetzte einen Urlaubswunsch abgelehnt hat. Darf er das? Prinzipiell sind Arbeitgeber gehalten, die Urlaubswünsche ihrer Mitarbeiter zu ermöglichen. Ohne guten Grund können sie davon nicht abweichen.
Das heißt im Umkehrschluss: Wenn er diesen Schritt gut begründen kann, darf ein Arbeitgeber einen Urlaubsantrag auch ablehnen. Das kann etwa der Fall sein, weil es betriebliche Gründe gibt, die dem Urlaub eines Mitarbeiters in einem bestimmten Zeitraum entgegenstehen. Womöglich ist zu dieser Zeit viel los, so dass der Arbeitgeber nicht auf seinen Beschäftigten verzichten kann.
Außerdem kann die Urlaubsplanung an den Urlaubswünschen der Kollegen scheitern. Während der Schulferien werden etwa Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern bevorzugt behandelt, da sie ansonsten nicht als Familie verreisen könnten. Wenn du keine Kinder hast, hast du dann womöglich das Nachsehen.
Auch andere soziale Faktoren – etwa das Alter und die Dauer der Betriebszugehörigkeit – können bei der Urlaubsplanung im Team eine Rolle spielen. Dabei können auch bisher gewährte Urlaubszeiträume berücksichtigt werden. Wer etwa häufig für Kollegen zurückstehen musste, kann später bevorzugt behandelt werden.
Was ist, wenn man während des Urlaubs krank wird?
Endlich Urlaub – blöd, wenn man ausgerechnet dann krank wird. So kann man den Urlaub schließlich nicht genießen. Im schlimmsten Fall muss man sogar eine geplante Reise verschieben, weil man nicht fit genug dafür ist. Was ist dann mit den Urlaubstagen?
Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie ihre Urlaubtage retten können, wenn sie während des Urlaubs krank werden. Erholung – der primäre Zweck von Erholungsurlaub – ist an solchen Tagen ja nicht möglich.
Wenn du im Urlaub krank wirst, solltest du dich so verhalten wie zu anderen Zeiten auch: Sag dem Arbeitgeber möglichst schnell Bescheid und gehe zum Arzt, um dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen. Diese musst du rechtzeitig an deinen Arbeitgeber und deine Krankenkasse übermitteln. Die Urlaubstage, an denen du vom Arzt krankgeschrieben warst, kannst du dann zu einem späteren Zeitpunkt nutzen.
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