Kindergeld: Wer hat Anspruch auf die Unterstützung?
Wer Kinder hat, weiß: Kinder kosten Geld, und zwar nicht wenig. Mit Liebe allein kann man sie nicht ernähren, nicht einkleiden und auch nicht ausstatten. Um Familien mit Kindern zu entlasten, gibt es deshalb das Kindergeld. Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf die staatliche Unterstützung? Wie viel Kindergeld bekommen Eltern? Und wer erhält den Kindergeldzuschlag? Das und mehr erfährst du in diesem Beitrag.
Kindergeld: Was ist das?
Familien mit Kindern sind durch ihren Nachwuchs finanziell in erhöhtem Maße belastet. Schließlich müssen die Kinder ernährt werden, sie brauchen Kleidung, Möbel, Spielzeug und andere Dinge. Hier setzt das Kindergeld an, welches es vom Staat gibt. Es wird an Familien ausgezahlt, um diese zu entlasten. Damit soll die Grundversorgung des Kindes gesichert werden.
Der Betrag, der monatlich überwiesen wird, muss nicht versteuert werden. Wie viel Geld es gibt, hängt von der Zahl der Kinder ab. Nicht nur Eltern können Kindergeld erhalten, sondern grundsätzlich auch Pflegeeltern, Stiefeltern oder Großeltern – sofern die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld im Einzelfall erfüllt sind.
Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld
Wer hat Anspruch auf Kindergeld? Grundsätzlich sind das alle Familien mit Kindern, die noch nicht volljährig sind. Auch für Kinder, die über 18 Jahre alt sind, können Eltern oder Erziehungsberechtigte unter Umständen Kindergeld erhalten. Das ist etwa der Fall, wenn die Kinder sich in einer Ausbildung befinden oder studieren, eine Ausbildung abgeschlossen haben, eine Behinderung haben oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr machen.
Die Voraussetzung dafür, dass diese finanzielle Unterstützung ausgezahlt wird, ist, dass du dein beziehungsweise ein Kind regelmäßig versorgst. Es muss außerdem in deinem Haushalt leben, was bedeutet, dass du auch für Stiefkinder, Enkel oder Pflegekinder Kindergeld bekommen kannst. Euer Wohnort muss in Deutschland oder einem anderen EU-Land, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz liegen.
Kindergeld wird an einen Elternteil beziehungsweise Erziehungsberechtigten ausgezahlt. Der Zeitpunkt der Kindergeldauszahlung hängt von der Kindergeldnummer ab. Die letzte Ziffer entscheidet über den Auszahlungstermin.
Mit einem schriftlichen Antrag kannst du Kindergeld bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Anträge findest du online. Dabei solltest du schnell sein, denn Kindergeld kann zwar auch rückwirkend beantragt werden, allerdings erhältst du in diesem Fall maximal für die letzten sechs Monate Kindergeld.
Die Familienkasse prüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld weiterhin erfüllt sind. Du musst die Unterstützung allerdings nicht immer wieder neu beantragen.
Haben nur Eltern einen Anspruch auf Kindergeld?
Nein, nicht nur Eltern haben Anspruch auf Kindergeld. In Deutschland kann der Anspruch auch anderen Personen zustehen, die das Kind betreuen und versorgen. Das schließt insbesondere folgende Personengruppen ein:
- Stiefeltern oder Großeltern: Wenn das Kind in deren Haushalt lebt und von ihnen versorgt wird.
- Pflegeeltern: Pflegeeltern können ebenfalls Kindergeld erhalten, wenn das Kind dauerhaft bei ihnen lebt.
- Kinder über 18 Jahre: Volljährige Kinder können das Kindergeld unter Umständen selbst beantragen, wenn es direkt an sie ausgezahlt werden soll, z.B. wenn sie eine Ausbildung machen oder studieren und weiterhin anspruchsberechtigt sind.
Die Voraussetzung ist immer, dass das Kind im Haushalt der betreffenden Person lebt und diese auch für den Unterhalt des Kindes verantwortlich ist.
Zudem gibt es Alters- und Ausbildungsbedingungen, die darüber entscheiden, ob der Kindergeldanspruch weiterhin besteht, wie z.B. eine fortlaufende Ausbildung oder das Nichtüberschreiten bestimmter Altersgrenzen (in der Regel bis 18, Kindergeld in der Ausbildung oder Kindergeld im Studium wird bis 25 Jahre gezahlt).
Wie viel Kindergeld gibt es?
Kindergeld ist eine Unterstützungsleistung, die nicht vom Einkommen der Eltern abhängt. Jede anspruchsberechtigte Familie erhält pro Kind prinzipiell denselben Betrag. Seit 2023 spielt es bei der Berechnung der Höhe des Kindergelds keine Rolle mehr, wie viele Kinder im Haushalt des/der anspruchsberechtigten Sorgeberechtigten leben. Der Betrag ist pauschal festgesetzt.
Die Höhe des Kindergelds wird regelmäßig angepasst. Zuletzt wurde das Kindergeld Anfang des Jahres 2023 erhöht. Der Satz ist gegenwärtig wie folgt:
- 250 Euro pro Monat für jedes Kind, das im eigenen Haushalt lebt.
Vor 2023 war die Rechnung komplizierter, denn die Höhe des Kindergelds war gestaffelt. Für je mehr Kinder Anspruch bestand, desto höher konnte das Kindergeld pro Kind ausfallen. Bei der Berechnung wurden auch sogenannte „Zählkinder“ berücksichtigt. Damit waren zum Beispiel leibliche Kinder gemeint, die im Haushalt des anderen Elternteils lebten. Das konnte die Beantragung und Berechnung in Patchwork-Familien erschweren. Diese bürokratischen Hürden sind nun abgebaut.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Das Kindergeld ist nicht der einzige Weg, auf dem der Staat Familien mit Kindern unterstützt. Es gibt auch den Kinderfreibetrag. Er stellt eine rechnerische Größe dar, die bei der Berechnung der Steuern berücksichtigt wird. Der Kinderfreibetrag führt dazu, dass sich das zu versteuernde Einkommen insgesamt verringert, die Steuerlast also sinkt.
Der Kinderfreibetrag setzt sich aus dem Kinderfreibetrag und dem Erziehungsfreibetrag zusammen. Zum Januar 2023 wurde der Kinderfreibetrag ebenso angehoben wie das Kindergeld; er beläuft sich gegenwärtig auf 8.952 Euro im Jahr. Beide Elternteile können den Kinderfreibetrag je zur Hälfte geltend machen.
Allerdings: Der Kinderfreibetrag stellt eine Alternative zum Kindergeld dar. Beides zusammen kannst du nicht erhalten beziehungsweise nutzen. Viele Eltern sind unsicher, welche Variante die bessere ist. Das lässt sich allerdings nicht pauschal sagen, sondern hängt vom Einzelfall ab. Euer Einkommen entscheidet darüber, welche Option sich besser eignet. Prinzipiell lässt sich sagen: Kindergeld ist für Geringverdiener meist die bessere Wahl, während Besserverdiener stärker vom Kinderfreibetrag profitieren können.
Du musst nicht selbst prüfen, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger für dich ist. Das macht das Finanzamt im Rahmen einer sogenannten Günstigerprüfung, nachdem du die Anlage Kind abgegeben hast.
Kinderzuschlag: Was ist das?
Abzugrenzen vom Kindergeld ist der Kinderzuschlag. Er ist umgangssprachlich auch als Kindergeldzuschlag bekannt. Auch der Kinderzuschlag stellt eine Unterstützung für Familien dar, allerdings bekommt ihn nicht jede Familie mit Kindern. Diese Unterstützungsleistung des Staates richtet sich stattdessen an Familien mit geringen Einkommen.
Die Voraussetzung für die Zahlung des Kindergeldzuschlags ist, dass ein Kind im Haushalt lebt. Dieses Kind muss unter 25 Jahre alt sein. Es darf nicht verheiratet sein. Außerdem musst du für dieses Kind Kindergeld beziehen. Dein Bruttoeinkommen muss als Alleinerziehender bei mindestens 600 Euro im Monat liegen, bei Paaren sind es 900 Euro pro Monat. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der finanzielle Bedarf einer Familie mit dem Kinderzuschlag gedeckt werden kann.
Du kannst den Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen. Die Bezugsdauer liegt im Normalfall bei sechs Monaten, anschließend kann der Kindergeldzuschlag erneut beantragt werden, wenn die Voraussetzungen noch erfüllt werden. Die Höhe des Kinderzuschlags wird individuell berechnet. Monatlich erhalten Familien durch den Kinderzuschlag maximal 250 Euro pro Kind. Der Betrag wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.
Wer den Kinderzuschlag bekommt, hat darüber hinaus Anspruch auf weitere Unterstützung. Familien können sich etwa von den Kita-Gebühren befreien lassen.
Kinderbonus während der Corona-Pandemie
Neben Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag gab es während der Corona-Krise für Familien mit Kindern zeitlich begrenzt eine weitere Form der staatlichen Unterstützung: den Kinderbonus. Der Kinderbonus sollte Familien unterstützen und mögliche Härten, die sich durch die Pandemie ergeben konnten, abfedern. Er wurde bereits im Jahr 2020 ausgezahlt und es gab ihn auch im Jahr 2021, als Bestandteil des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes.
Der Kinderbonus betrug im Jahr 2021 einmalig 150 Euro, und zwar für jedes Kind, für das in diesem Jahr mindestens für einen Monat lang Anspruch auf Kindergeld besteht beziehungsweise bestand. Ein weiterer Vorteil des Kinderbonus war, dass er nicht auf Sozialleistungen angerechnet wurde.
Der Kinderbonus musste nicht extra beantragt werden. Er wurde automatisch von der Familienkasse an alle Kindergeldberechtigten ausgezahlt. Auch hierbei galt: Das Finanzamt prüfte, ob die Auszahlung von Kindergeld und Kinderbonus günstiger für Familien war oder die Anrechnung des Kinderfreibetrags.
Bildnachweis: mamaza / Shutterstock.com