Abfindung bei Kündigung: Wie viel steht mir zu?
Mit einer Kündigung kommt oft die Unsicherheit: Was mache ich jetzt? Wie komme ich finanziell über die Runden? Eine Abfindung kann zumindest die finanziellen Sorgen abmildern. Doch wem steht sie eigentlich zu – und in welcher Höhe? Und welche Abzüge drohen? Hier erfährst du, was du in Sachen Abfindung als Arbeitnehmer wissen solltest.
Abfindung bei Kündigung: Gibt es ein Recht auf Abfindung?
Wer seinen Job durch eine Kündigung verliert, dem erwachsen daraus nicht selten Geldsorgen. Eine Abfindung kann die Lage verbessern und dem betroffenen Arbeitnehmer helfen, in der Zeit nach der Kündigung über die Runden zu kommen, bis ein neuer Job gefunden ist. Bei einer Abfindung handelt es sich um eine Entschädigung, die der Arbeitgeber an seinen scheidenden Mitarbeiter zahlt.
Immer wieder kommt die Frage auf, wem eigentlich eine Abfindung zusteht. Ein Recht auf eine Abfindung gibt es allgemein nicht. Im Einzelfall kann es einen Anspruch auf den Erhalt einer Abfindung geben, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.
Ein Recht auf Abfindung kann sich aus den Bestimmungen des Arbeitsvertrags ergeben. Dort sind gegebenenfalls Spezifikationen dazu zu finden, was im Fall einer Abfindung gilt. Das betrifft am ehesten Führungskräfte. Ein Anspruch auf den Erhalt einer Abfindung kann sich auch aus einem Sozialplan ergeben, der mit dem Betriebsrat vereinbart wurde. Entsprechende Bestimmungen in Tarifverträgen können einen solchen Anspruch ebenfalls bedingen.
Sonderfall Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung
Vergleichsweise häufig zahlen Arbeitgeber eine Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung, um finanzielle Nachteile für den Mitarbeiter auszugleichen. Ein Anspruch darauf kann sich aus Paragraf 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ableiten. Eine Abfindung kommt nur für Mitarbeiter infrage, die durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt sind. Das bedeutet, dass du seit mindestens sechs Monaten für den Arbeitgeber tätig sein musst. Außerdem muss der Arbeitgeber mindestens zehn Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigen.
Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung an, wenn diese im Gegenzug auf eine Kündigungsschutzklage verzichten. Verzichtet der Arbeitnehmer auf eine solche Klage, kann er dafür auch seinerseits eine Abfindung verlangen. Nach Ablauf der Frist für die Erhebung einer solchen Klage – drei Wochen – wird die Abfindung gezahlt. Der Anspruch auf den Erhalt der Abfindung besteht nach Paragraf 1a KSchG mit Ablauf der Kündigungsfrist.
Längst nicht immer kommt das Angebot zur Zahlung einer Abfindung vom Arbeitgeber. Es kommt immer wieder vor, dass der gekündigte Arbeitnehmer mit der betriebsbedingten oder anderweitig bedingten Kündigung nicht einverstanden ist und mit rechtlichen Schritten droht. Sofern die Frist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage noch nicht verstrichen ist, kann auf diese Weise häufig eine Abfindungszahlung mit dem Arbeitgeber verhandelt werden. Nach Ablauf der Frist kannst du jedoch davon ausgehen, dass der Arbeitgeber sich auf entsprechende Forderungen nicht einlassen wird – er hat schließlich außer seinem Ruf nichts mehr zu verlieren.
Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder Kündigungsschutzprozesses
Abfindungen werden häufig im Zuge eines Aufhebungsvertrags gezahlt. Ein Aufhebungsvertrag wird oft genutzt, wenn dem Arbeitnehmer regulär nicht gekündigt werden kann. Der Arbeitgeber bietet dem Mitarbeiter an, sich auf eine Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses zu einzulassen. Im Gegenzug erhält der Mitarbeiter eine Abfindungszahlung.
Ebenfalls vergleichsweise häufig kommt es zur Zahlung von Abfindungen im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses. Mitarbeiter, die ihre Kündigung für unrechtmäßig halten, können eine entsprechende Klage beim Arbeitsgericht erheben. Kann der Arbeitgeber nicht nachweisen, dass die Kündigung gerechtfertigt war, besteht das Arbeitsverhältnis fort – in der Theorie zumindest. Denn praktisch stehen einem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses häufig gravierende Hindernisse im Weg.
Kommt das Gericht zum Schluss, dass eine Weiterbeschäftigung für den Mitarbeiter nicht zumutbar ist, kann es die Zahlung einer Abfindung festlegen. Das geschieht auf Antrag des Arbeitnehmers. Das Arbeitsverhältnis wird dann aufgelöst.
Eine Abfindung kann außerdem fällig werden, wenn der Arbeitnehmer berechtigterweise außerordentlich gekündigt hat. Verletzt der Arbeitgeber seine vertraglichen Verpflichtungen, haben Arbeitnehmer nach Paragraf 628 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) einen Abfindungsanspruch.
Die Höhe der Abfindung: Wie viel Geld gibt es?
Für Betroffene ist insbesondere die Frage wichtig, wie hoch die Abfindung ist beziehungsweise sein könnte. Hierbei kommt es auf den Einzelfall an – und das Verhandlungsgeschick des Mitarbeiters.
Hängt die Abfindung mit einer betriebsbedingten Kündigung zusammen, ist der Abfindungsanspruch gesetzlich geregelt. Entscheidet sich der gekündigte Mitarbeiter gegen eine Kündigungsschutzklage, kann er eine Entschädigung vom Arbeitgeber verlangen. Diese beträgt nach Paragraf 1a (2) KSchG 0,5 Monatsgehälter für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit. Ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten wird dabei auf ein volles Jahr aufgerundet.
In anderen Fällen ist die Höhe der Abfindung Verhandlungssache. Üblich ist eine Abfindungszahlung, die sich an der Höhe eines halben oder ganzen Bruttogehalts bemisst. Zur Berechnung wird das letzte Bruttogehalt herangezogen. Besonders, wenn der Arbeitgeber mit der Abfindung einen Kündigungsschutzprozess vermeiden möchte, haben Arbeitnehmer oft gute Karten beim Verhandeln. Die Kosten der Abfindung sind für den Arbeitgeber in der Regel niedriger als die einer verlorenen juristischen Auseinandersetzung.
Auch andere Faktoren können die Höhe einer Abfindung beeinflussen. Dazu gehört die Frage, ob der Arbeitnehmer ohnehin gekündigt hätte und ob diese Haltung dem Chef bekannt war. In diesem Fall wird die Abfindung vermutlich eher niedrig ausfallen. Auch die Chancen des Mitarbeiters, schnell einen neuen Job zu finden, wirken sich aus.
Je wahrscheinlicher es ist, dass die Jobsuche beschwerlich wird, desto höher fällt tendenziell die Abfindung aus. Ein Mitte-50-jähriger Familienvater, dessen Jobaussichten schlecht sind, erhält dadurch in vielen Fällen mehr als ein Berufseinsteiger, der beste Aussichten am Arbeitsmarkt und keine Unterhaltsverpflichtungen hat.
Wenn dir dein Arbeitgeber ein Abfindungsangebot vorlegt, dass dir zu niedrig erscheint, ist es sinnvoll, dich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. So erfährst du, ob der Arbeitgeber dir genug Geld bietet und was du realistisch verlangen kannst.
Sehr hohe Abfindungen? Das sollten Betroffene wissen
Zu hoch kann die Abfindung zumindest aus Sicht des betroffenen Arbeitnehmers wohl kaum sein. Tatsächlich kann sich durch gesetzliche Regelungen oder die Anwendung üblicher Sätze jedoch eine Summe ergeben, die unangemessen hoch erscheint. Das ist besonders bei langer Betriebszugehörigkeit mitunter der Fall.
Unangemessen ist die Höhe einer Abfindung dann, wenn die Abfindung für den Arbeitgeber deutlich teurer ist als die mutmaßlichen Kosten, die sich aus einer verlorenen Kündigungsschutzklage ergeben könnten. In solchen Fällen kann es sein, dass der Arbeitgeber sich weigert, die Abfindung in der entsprechenden Höhe zu zahlen. Wenn der wirtschaftliche Schaden für das Unternehmen durch die Abfindungszahlung zu groß wäre, kann eine Weigerung des Arbeitgebers unter Umständen gerechtfertigt sein.
Welche Folgen hat eine Abfindung für Arbeitslosengeld?
Eine Abfindung ist als finanzielle Hilfe für den betroffenen Arbeitnehmer gedacht. Doch was, wenn dieser anschließend arbeitslos ist? Drohen durch die Abfindung Einbußen beim Arbeitslosengeld? Bei der Beantwortung dieser Frage kommt es auf die Umstände an, in denen die Abfindung zustande gekommen ist. In der Mehrzahl der Fälle wirkt sich eine Abfindung nicht auf die Höhe des Arbeitslosengelds aus.
Anders verhält es sich, wenn die Abfindung mit einem Aufhebungsvertrag zusammenhängt und sich dadurch die Kündigungsfrist verkürzt hat. Das gilt auch, wenn ein Tarifvertrag diese Wirkung hatte. Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld hast du dann erst, wenn die eigentliche Kündigungsfrist vorbei wäre. Auch hier gibt es jedoch Ausnahmen; etwa dann, wenn ein Auflösungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen geschlossen würde.
Abfindung: Fallen auf die Entschädigung Steuern an?
Für Betroffene ist die Frage interessant, ob eine Abfindung versteuert werden muss oder sich anderweitige Abzüge ergeben. Viele glauben, die Abfindung sei steuerfrei. Das stimmt jedoch nicht; eine Abfindung ist grundsätzlich steuerpflichtig. Freibeträge gibt es nicht. In steuerlicher Hinsicht handelt es sich bei einer Abfindung um steuerpflichtiges Einkommen.
Die Besteuerung der Abfindung kann zu hohen Abzügen führen. Die Entschädigungen werden in der Regel als Einmalzahlung überwiesen. Durch hohe Beträge kann sich eine nennenswerte Steuerlast ergeben, wenn der Betroffene dadurch in einen anderen Steuertarif rutscht. Damit die Belastung nicht zu groß ist, können Arbeitnehmer in vielen Fällen die sogenannte Fünftelregelung nutzen. Dann wird die Abfindung so besteuert, als wäre sie über einen Zeitraum von fünf Jahren gezahlt worden. Steuerliche Vorteile bringt das insbesondere bei niedrigeren Einkommen.
Immerhin eine gute Nachricht gibt es für Arbeitnehmer (und Arbeitgeber): Auf eine Abfindung fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Neben der Steuer gibt es also keine weiteren Abzüge.
Abfindung aushandeln: Tipps für Arbeitnehmer
In vielen Fällen ist die Höhe einer Abfindungszahlung Verhandlungssache. Wer sich geschickt verhält, kann häufig deutlich mehr herausschlagen. Grundsätzlich gut sind deine Aussichten, wenn dein Arbeitgeber dir gekündigt hat, es aber Grund zur Annahme gibt, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt und damit unwirksam war. Dann könntest du eine Kündigungsschutzklage anstreben, die für den Arbeitgeber teuer werden könnte. Der Ausweg für den Arbeitgeber: Er zahlt dir als Entschädigung eine Abfindung und du verzichtest auf dein Recht zur Klage.
Bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber ist wichtig, dass du gute Argumente parat hast und dich mit der Materie auskennst. Je eher du suggerierst, dass du gut informiert bist, desto wahrscheinlicher wird aus Sicht des Arbeitgebers, dass du notfalls rechtliche Schritte gegen ihn gehst. Das wiederum macht es nicht nur wahrscheinlicher, dass sich der Arbeitgeber auf die Forderung einer Abfindung einlässt. Auch die Höhe der Abfindung kannst du auf diese Weise positiv beeinflussen.
Vor der Kündigung ist es bei einer Verhandlung über eine Abfindung empfehlenswert, für dich zu behalten, falls du das Unternehmen ohnehin verlassen möchtest. Sonst glaubt der Arbeitgeber womöglich, dass du auch ohne die Zahlung einer Abfindung bald kündigst. Das kann deine Verhandlungsposition entscheidend schwächen und zu einer wesentlich niedrigeren Abfindung führen.
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