Altersteilzeit: Wie funktioniert das Modell?
In den letzten Jahren vor der Rente wünschen sich viele Beschäftigte, beruflich kürzer treten zu können. Als Alternative zum früheren Renteneintritt kommt das Modell Altersteilzeit infrage. In diesem Artikel erfährst du, wie es funktioniert, welche Vor- und Nachteile es für Arbeitnehmer hat und worauf du achten solltest, wenn du in Altersteilzeit gehen möchtest.
Altersteilzeit: Was ist das?
Ältere Arbeitnehmer suchen häufig nach Möglichkeiten, früher in Rente gehen zu können. Manche haben schlicht keine Lust mehr auf den Berufsalltag, andere sind nicht mehr so leistungsfähig und wünschen sich, einen körperlich anstrengenden Job an den Nagel hängen zu können. In solchen Fällen kann Altersteilzeit eine Option sein. Dabei handelt es sich um ein Arbeitszeitmodell, das mit einer Reduzierung der Arbeitszeit in den Jahren vor der Rente einhergeht.
Die Betroffenen arbeiten entweder in Teilzeit oder werden schon vor der Rente vom Arbeitgeber freigestellt. Das soll einen gleitenden Übergang in die Rentenzeit ermöglichen. Die Voraussetzungen und Modalitäten sind im Altersteilzeitgesetz, kurz AltTZG, geregelt. Außerdem hängt es von der individuellen Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab, wie die Altersteilzeit im Einzelfall genau ausgestaltet wird.
Wie funktioniert Altersteilzeit in der Praxis?
Die praktische Umsetzung klären Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam. Betroffen sind in der Regel die letzten drei bis sechs Jahre vor dem regulären Renteneintritt. Eine zeitliche Grenze gibt es nicht, sofern das Mindestalter von 55 Jahren erreicht ist.
Der Beschäftigte arbeitet entweder dauerhaft weniger oder er gliedert seine Altersteilzeit in zwei Phasen: die Arbeitsphase und die Freistellungsphase. Unabhängig von der genutzten Variante besteht das Beschäftigungsverhältnis bis zur Rente fort.
Blockmodell
Bei der Altersteilzeit wird zwischen zwei Varianten unterschieden: dem Blockmodell und dem Teilzeitmodell. Das Blockmodell wird besonders häufig genutzt. Hierbei wird der Zeitraum in eine Arbeitsphase (auch Aktivphase) und eine Freistellungsphase (auch Passivphase) unterteilt.
Praktisch bedeutet das Blockmodell für Arbeitnehmer, dass sie in der ersten Hälfte weiterhin im gewohnten Umfang zur Arbeit gehen. In der Freistellungsphase müssen sie nicht mehr arbeiten und können somit inoffiziell früher in Rente gehen. Während der gesamten Dauer wird ihnen die Hälfte ihres früheren Gehalts oder Lohns gezahlt. Zugleich ist eine Aufstockung durch den Arbeitgeber um mindestens 20 Prozent des Restgehalts vorgesehen.
Dazu ist der Arbeitgeber für bis zu sechs Jahre verpflichtet. Bei der Berechnung des künftigen Lohns oder Gehalts müssen vermögenswirksame Leistungen, Anwesenheitsprämien und Zulagen berücksichtigt werden.
Teilzeitmodell
Gewählt werden kann auch das Teilzeitmodell. Hier ist es so, dass der Beschäftigte seine Stundenzahl über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit um die Hälfte verringert. Wer vorher eine 40-Stunden-Woche hatte, arbeitet also nur noch 20 Stunden pro Wochen – und das bis zum Renteneintritt.
Das Teilzeitmodell kann in der Praxis so aussehen, dass ein Arbeitnehmer an allen Wochentagen zur Arbeit kommt, aber jeweils nur halb so lang da ist. Alternativ können auch manche Tage voll gearbeitet werden, wofür dann andere Tage frei sind. Auch hier erhält der betroffene Arbeitnehmer während der gesamten Altersteilzeit nur noch den halben Lohn plus Aufstockung.
Voraussetzungen: Wer kann Altersteilzeit nutzen?
Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf Altersteilzeit für Arbeitnehmer. Sie sind vom Entgegenkommen ihres Arbeitgebers abhängig. Ausnahmen können sich allerdings durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ergeben. Sehen solche Übereinkünfte einen Anspruch auf Altersteilzeit vor, müssen Arbeitgeber einer entsprechenden Bitte eines Beschäftigten nachkommen – es sei denn, es befinden sich schon fünf Prozent ihrer Mitarbeiter in Altersteilzeit. In diesem Fall dürfen sie einen Antrag ablehnen.
Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit gehen kann. Sie ergeben sich aus dem Altersteilzeitgesetz. Beschäftigte müssen demnach:
- mindestens 55 Jahre alt sein,
- mindestens drei Jahre von der Rente entfernt sein und
- in den fünf Jahren vor der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein (Teilzeit oder Vollzeit, auch Arbeitslosigkeit und Phasen der Arbeitsunfähigkeit zählen hinzu).
Für Teilzeitbeschäftigte gibt es eine Einschränkung: Der Verdienst während der Altersteilzeit muss mehr als 450 Euro pro Monat ausmachen. Andernfalls würde die Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung wegfallen, was nicht erlaubt ist. Besonders bei Teilzeitbeschäftigten in schlecht bezahlten Jobs kann es deshalb sein, dass die Voraussetzungen für Altersteilzeit nicht erfüllt sind.
Wie wirkt sich Altersteilzeit auf den Rentenanspruch aus?
Wer darüber nachdenkt, in Altersteilzeit zu gehen, sollte die finanzielle Konsequenzen kennen. Für viele Arbeitnehmer kommt ein früherer Renteneintritt nicht infrage, wenn damit Abschläge verbunden sind. Bei einer Altersteilzeit gehen die Beschäftigten zwar nicht tatsächlich früher in Rente, weil sie offiziell noch arbeitstätig sind. Trotzdem können sich dadurch Einbußen beim späteren Rentenanspruch ergeben. Das Gehalt sinkt schließlich – und damit die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Altersrente.
Um diesen Nachteil auszugleichen, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, für Beschäftigte in Altersteilzeit zusätzliche Rentenbeiträge abzuführen. Insgesamt müssen die Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung mindestens 80 Prozent des bisherigen Beitrags betragen. Nichtsdestotrotz bleibt eine Lücke, die zu entsprechenden Einschnitten in der Altersrente führt. Es lohnt sich, vorab bei der Deutschen Rentenversicherung ausrechnen zu lassen, wie sich eine Altersteilzeit auf die Rentenansprüche auswirken würde.
Vor- und Nachteile
Aus Sicht von Arbeitnehmern kann Altersteilzeit Vorteile haben, sie kann jedoch auch Nachteile mit sich bringen. Die wichtigsten Aspekte findest du hier im Überblick.
Altersteilzeit: Vorteile für Arbeitnehmer
- Arbeitnehmer können sich durch Altersteilzeit schrittweise an den neuen Lebensabschnitt, die Rentenzeit, gewöhnen – zumindest, wenn sie das Teilzeitmodell wählen. Die Veränderung ist zum Zeitpunkt des Renteneintritts dann nicht mehr so gravierend.
- Wenn bei der Altersteilzeit das Blockmodell gewählt wird, können Beschäftigte de facto früher in Rente gehen.
- Drohende Einschnitte beim Rentenanspruch werden ein Stück weit ausgeglichen, weil der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung während der Altersteilzeit auf mindestens 80 Prozent des bisherigen Rentenversicherungsbeitrags aufstocken muss.
Altersteilzeit: Nachteile für Arbeitnehmer
- Altersteilzeit verringert den späteren Rentenanspruch. Dieser Nachteil wird zwar durch die Aufstockung durch den Arbeitgeber abgemildert, den vollen Rentenanspruch haben Betroffene aber trotzdem nicht.
- Für den Zeitraum der Altersteilzeit müssen Arbeitnehmer mit weniger Gehalt oder Lohn auskommen – und das oft über mehrere Jahre. Besonders, wer zuvor nur in Teilzeit tätig war, hat womöglich nicht genug Geld zum Leben.
- Ein schrittweiser Übergang in die Rentenzeit ist beim Blockmodell nicht gegeben, eine behutsame Umgewöhnung kann bei dieser oft gewählten Variante nicht stattfinden.
Worauf sollte man bei Altersteilzeit achten?
Wer überlegt, in Altersteilzeit zu gehen, sollte sich vorab über die Folgen informieren. Arbeitnehmer sollten ausrechnen, wie sich eine Altersteilzeit auf ihre Rentenansprüche auswirken würde. Wichtig ist auch, wie stark sich das monatliche Nettogehalt durch Altersteilzeit verändern würde. Reichen die Einnahmen noch aus? Wer in Teilzeit arbeitet, sollte überlegen, ob er seine Arbeitszeit rechtzeitig erhöht. Frühzeitiges Handeln ist dabei wichtig, denn die wöchentliche Arbeitszeit während der Altersteilzeit errechnet sich aus dem Durchschnitt der letzten 24 Monate.
Wenn klar ist, dass eine Altersteilzeit gewünscht ist, sollest du das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen. Informiere dich vorab, ob sich aus einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ein Anspruch auf Altersteilzeit ergibt. Bei Zweifeln kannst du dich auch an den Betriebsrat wenden, falls es im Unternehmen einen gibt. Vor dem Gespräch mit dem Arbeitgeber sollte klar sein, welches Modell der Altersteilzeit bevorzugt wird. Der Arbeitgeber hat zwar ein Mitspracherecht, eigene Vorschläge können sich aber trotzdem lohnen.
Diese Fragen solltest du mit dem Arbeitgeber klären
Mit dem Arbeitgeber solltest du im Detail klären, wie die Altersteilzeit aussehen wird. Beim Teilzeitmodell ist die Frage wichtig, wie die verbleibende Arbeitszeit verteilt werden soll: Möchtest du an allen Tagen weniger arbeiten oder lieber an manchen Tagen voll und an anderen gar nicht? Auch hier muss der Arbeitgeber deinem Vorschlag nicht folgen, freut sich aber unter Umständen über Ideen.
Entscheidend ist auch, um welchen Anteil der Arbeitgeber den verbleibenden Lohn in der Altersteilzeit aufstockt. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Minimum von 20 Prozent des Restlohns, der Arbeitgeber kann jedoch auch mehr zahlen. Wer gute Argumente hat, kann den Arbeitgeber eher überzeugen, mehr zu zahlen als nötig.
Was mit dem Arbeitgeber besprochen wird, sollte in einer schriftlichen Vereinbarung fixiert werden. Achte darauf, ob eine Klausel enthalten ist, der zufolge der Arbeitgeber dir während der Altersteilzeit nur aus wichtigem Grund kündigen kann. Betriebsbedingte Kündigungen sind beim Blockmodell ohnehin nur während der Arbeitsphase möglich – während der Freistellung kann schließlich kein Beschäftigungsbedarf wegfallen.
Welche Alternativen zu Altersteilzeit gibt es?
Bevor du dich entscheidest, solltest du dich mit möglichen Alternativen auseinandersetzen. Womöglich kommt ein anderes Modell eher in Betracht – oder du stellst fest, dass Altersteilzeit tatsächlich die beste Wahl ist.
Wichtig ist bei Alternativen zur Altersteilzeit, ab wann du gerne nicht mehr oder zumindest weniger arbeiten würdest. Eine Reduzierung der Arbeitszeit lässt sich mit Altersteilzeit schon relativ früh erreichen. Geht es dir in erster Linie darum, die Rente faktisch vorzuziehen, kommt auch ein tatsächlicher früherer Renteneintritt in Betracht. Wer mindestens 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann unter Umständen sogar abschlagsfrei früher in Rente gehen. Der frühestmögliche Renteneintritt ohne Abschläge ist gestaffelt und hängt vom Geburtsdatum ab.
Mit Abschlägen früher in Rente gehen
Wer das Mindestalter für eine abschlagsfreie Rente noch nicht erreicht hat beziehungsweise die Wartezeit nicht erfüllt, kann früher in Rente gehen, wenn er dabei Einschnitte in Kauf nimmt. Für jeden Monat des früheren Renteneintritts verringert sich der Rentenanspruch dauerhaft um je 0,3 Prozent. Die Voraussetzung für einen früheren Renteneintritt mit Abschlägen ist, dass Betroffene mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Viele Unternehmen ermöglichen es ihren Mitarbeitern, Arbeitszeitkonten zu führen. Über ein Lebensarbeitskonto, das über viele Jahre besteht, ist ebenfalls eine Freistellung vor der Rente möglich. Das geht, indem du genügend Zeitguthaben ansammelst. Wie viel früher du aufhören kannst zu arbeiten, hängt entsprechend davon ab, wie viele Überstunden du vorher gemacht hast. Das Modell kann jedoch mit viel Stress vor der Freistellung einhergehen – vor allem, wenn der Beschäftigte in Vollzeit arbeitet.
Eine weitere Option gibt es für Beschäftigte, die früher in Rente gehen möchten, aber fürchten, nicht genügend Geld zur Verfügung zu haben. Sie können neben der Frührente einen Nebenjob ausüben. Aber Vorsicht: Hinzuverdient werden dürfen pro Jahr höchstens 6.300 Euro. Andernfalls drohen Kürzungen bei der Rente.
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