Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern
Nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Arbeitnehmer haben in einem Arbeitsverhältnis sowohl Rechte als auch Pflichten. Welche das sind, regelt unter anderem der Arbeitsvertrag. Auch gesetzliche Regelungen müssen beachtet werden. In diesem Beitrag erfährst du, was für Arbeitnehmer gilt, welche Konsequenzen dir drohen, wenn du deinen Pflichten nicht nachkommst und was du tun kannst, wenn der Arbeitgeber deine Rechte nicht wahrt.
Woraus ergeben sich die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers?
Wer ein Arbeitsverhältnis eingeht, für den ergeben sich automatisch bestimmte Rechte und Pflichten. Der Arbeitsvertrag ist ein wichtiges Dokument, aus dem beides hervorgeht. Das heißt jedoch nicht, dass nur gelten würde, was dort festgelegt ist. Zahlreiche Gesetze sind ebenfalls bedeutsam und müssen beachtet werden. Dazu gehören unter anderem das Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Tarifvertragsgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Mindestlohngesetz und das Entgeltfortzahlungsgesetz. Neben den gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene können zudem europarechtliche Vorgaben bindend sein.
Arbeitnehmer: Welche Rechte und Pflichten sind im Arbeitsvertrag geregelt?
Ein Arbeitsvertrag ist die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er bedarf keiner Schriftform, hat diese jedoch üblicherweise. Der Arbeitgeber hat in jedem Fall die Pflicht, spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die Rahmenbedingungen schriftlich zu fixieren. Dieses Dokument muss von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichnet werden.
Nach § 2 Abs. 1 des Nachweisgesetzes (NachwG) muss die Vereinbarung Namen und Anschrift beider Parteien enthalten. Es muss festgelegt sein, wann die Zusammenarbeit beginnt und, im Fall eines befristeten Arbeitsvertrags, wann sie endet. Der Arbeitsort sollte ebenso festgehalten werden wie die wichtigsten Details der auszuübenden Tätigkeit. Auf welche Arbeitszeit sich die Vertragsparteien geeinigt haben, ist in diesem Zuge ebenfalls wichtig, genau wie die Zahl der Urlaubstage, die dem Arbeitnehmer zustehen.
Die Vereinbarung sollte Informationen darüber enthalten, wie sich das Gehalt zusammensetzt und wie hoch es ist. Im Arbeitsvertrag muss zudem festgelegt werden, welche Kündigungsfristen gelten. Falls Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder andere Kollektivvereinbarungen gelten, muss der Arbeitsvertrag einen Hinweis darauf enthalten.
Viele Arbeitgeber gehen über diese Minimalanforderungen an den Inhalt eines Arbeitsvertrags hinaus und regeln darin zahlreiche weitere Details. So kann der Arbeitgeber etwa beschreiben, wie mit Überstunden verfahren werden soll, ob und wie lange eine Probezeit gilt und ab wann der Mitarbeiter bei Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen muss. Aus dem Arbeitsvertrag kann sich auch ergeben, dass der Arbeitnehmer zur Geheimhaltung verpflichtet ist oder dass er Nebentätigkeiten anzeigen muss. Auch, welche Vertragsstrafen drohen, wenn der Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt, ist oft Bestandteil eines Arbeitsvertrags.
Welche Rechte haben Arbeitnehmer?
Arbeitgeber haben zwar ein Weisungsrecht und dürfen damit die Rahmenbedingungen und die Ausgestaltung eines Arbeitsverhältnisses weitgehend frei gestalten. Dabei sind sie jedoch an rechtliche Rahmenbedingungen gebunden. Daraus ergeben sich zahlreiche Rechte für Arbeitnehmer.
Das gilt zum Beispiel im Hinblick auf die Arbeitszeit. Pro Tag gilt nach dem Arbeitszeitgesetz im Regelfall ein Maximum von acht Stunden, in Ausnahmefällen ist auch eine Arbeitszeit von bis zu zehn Stunden möglich. Du hast das Recht auf Pausen. Ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden stehen dir 30 Minuten Pause zu. Ab neun Stunden Arbeit darfst du mindestens 45 Minuten Pause machen. Pausen können aufgeteilt werden, müssen aber jeweils mindestens 15 Minuten dauern. Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von elf Stunden eingehalten werden. In dieser Zeit kann der Arbeitnehmer sich erholen. Durch Tarifverträge können sich unter Umständen kürzere Ruhezeiten ergeben.
Arbeitnehmer haben außerdem ein Recht auf Urlaub. Mindestens stehen dir nach § 3 des Bundesurlaubsgesetzes bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Tage Urlaub zu. Bei einer Sechs-Tage-Woche sind es 24 Urlaubstage. Für Minderjährige gelten besondere Regelungen: Sie haben einen höheren Urlaubsanspruch. Falls du erkrankst und nicht arbeiten kannst, muss dir der Arbeitgeber weiterhin Lohn zahlen, und zwar bis zu sechs Wochen lang. Danach springt die Krankenkasse mit Kranken- oder Verletztengeld ein.
Recht auf Vergütung und den Beitritt einer Gewerkschaft
Als Arbeitnehmer hast du das Recht auf eine Vergütung für die geleistete Arbeit, und zwar vollständig und pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt. Dafür muss dir der Arbeitgeber Verdienstbescheinigungen ausstellen. Der Arbeitgeber muss für dich ordnungsgemäß Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abführen. Außerdem hast du das Recht, eine Tätigkeit auszuüben, die der vertraglich vereinbarten entspricht. Du darfst einer Gewerkschaft beitreten und dich im Rahmen einer Arbeitnehmervertretung engagieren. Ein Streikrecht besteht zumindest eingeschränkt.
Arbeitnehmer dürfen vom Arbeitgeber eine Einsicht in ihre Personalakte verlangen. Nicht nur das: Sie dürfen auch Kopien hiervon anfertigen. Die Akte kann jedoch nicht mit nach Hause genommen werden. Arbeitnehmer dürfen ihre Personalakte inhaltlich ergänzen, was vor allem bei Abmahnungen relevant ist. In der Notiz kann der Arbeitnehmer seine Sichtweise schildern.
Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ergibt sich für Arbeitnehmer das Recht, vor Diskriminierung und Mobbing geschützt zu werden. Zudem hast du als Arbeitnehmer ein Recht auf Gleichberechtigung. Der Arbeitgeber muss zudem Bestimmungen zum Arbeitsschutz einhalten und deine Daten schützen.
Rechte für Arbeitnehmer ergeben sich außerdem aus dem gesetzlichen Kündigungsschutz, sofern dieser greift. Dein Arbeitgeber darf dir nicht ohne guten Grund kündigen. Das gilt jedoch nicht in der Probezeit, in der der Kündigungsschutz noch nicht gilt. Endet das Arbeitsverhältnis, hast du ein Recht auf ein Arbeitszeugnis.
An diese Pflichten müssen Arbeitnehmer sich halten
Wer mit einem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis eingeht, hat die Pflicht, seine vertraglich vereinbarten Leistungen zu erfüllen. Unmittelbar betrifft das die Pflicht zu arbeiten. Die Arbeitspflicht gilt als vertragliche Hauptpflicht, die der Arbeitgeber durch die Zahlung des Lohns kompensiert. Gleichzeitig musst du dich an alles, was im Arbeitsvertrag steht, halten – vorausgesetzt, der entsprechende Passus ist wirksam.
Außerdem hast du als Arbeitnehmer eine Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Die Treuepflicht ergibt sich aus Regelungen, die grundlegend für Schuldverhältnisse gelten. Im Arbeitsverhältnis schuldest du dem Arbeitgeber Arbeit für Lohn. Ein Schuldner muss die vereinbarte Leistung nach § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) so erbringen, wie es Treu und Glaube erforderlich machen. Das bedeutet, dass du deinem Arbeitgeber nicht schaden darfst und dich so verhalten musst, wie es im Interesse des Betriebs ist. Die Treuepflicht gilt unabhängig von den jeweiligen arbeitsvertraglichen Regelungen in jedem Beschäftigungsverhältnis. Ihr Pendant ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Er muss sicherstellen, dass deine Interessen als Arbeitnehmer gewahrt sind.
Treuepflicht: Das dürfen Arbeitnehmer nicht
Aus der Treuepflicht dem Arbeitgeber gegenüber ergibt sich, dass du bestimmte Verhaltensweisen unterlassen musst. Du darfst nicht gleichzeitig für einen Konkurrenten deines Arbeitgebers tätig werden oder schlecht über den Arbeitgeber sprechen. Außerdem darfst du keine Interna weitergeben und nicht auf Bestechungsversuche eingehen. Bist du erkrankt, darfst du nichts tun, was für deine Genesung hinderlich ist.
Die Treuepflicht als Arbeitnehmer bedeutet auch, dass du dem Arbeitgeber anzeigen musst, wenn du nicht zur Arbeit erscheinen kannst. Das solltest du so früh wie möglich tun. Falls sich der Arbeitgeber bei dir danach erkundigt, welchen Tätigkeiten du konkret nachgehst, musst du ihn darüber informieren. Falls du Schäden feststellst, etwa an Arbeitsgeräten, musst du das dem Arbeitgeber mitteilen.
Auch die Pflicht, Überstunden zu leisten, kann sich aus der Treuepflicht ergeben. Falls der Arbeitsvertrag keinen Passus hierzu enthält, bist du jedoch nur in Notfällen dazu verpflichtet. Überstunden dürfen auch mit arbeitsvertraglicher Regelung nicht grenzenlos vom Arbeitgeber gefordert werden. Du bist nicht zu Überstunden verpflichtet, wenn das gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen würde oder wenn dadurch die zulässige Höchstarbeitszeit überschritten würde.
In der Praxis hängt das Ausmaß der einzuhaltenden Treuepflicht von Arbeitnehmern auch davon ab, wie lange sie schon im Betrieb sind und wie gut das Verhältnis zum Arbeitgeber ist. An einen langjährigen Mitarbeiter werden andere Anforderungen gestellt als an jemanden, der erst seit einigen Monaten dabei ist. Auch eine höherrangige Position geht mit höheren Erwartungen an die Treue einher.
Welche Konsequenzen drohen Arbeitnehmern bei Verstößen gegen ihre Pflichten?
Wer gegen seine Pflichten als Arbeitnehmer verstößt, der muss mit Konsequenzen rechnen – etwa, wenn er unentschuldigt nicht zur Arbeit erscheint oder seine Arbeitspflicht nicht ausreichend erfüllt. Arbeitgeber können Pflichtverstöße mit einer Abmahnung ahnden. Damit machen sie Arbeitnehmern deutlich, dass sie ein bestimmtes Verhalten nicht hinnehmen und dass sich dieses Verhalten nicht wiederholen darf. Tut es das doch, droht die Kündigung.
In besonders gravierenden Fällen riskierst du mit Pflichtverstößen auch sofort eine außerordentliche und fristlose Kündigung. Falls dein vertragswidriges Verhalten dem Arbeitgeber wirtschaftlich geschadet hat, kann er sogar Schadensersatzansprüche an dich stellen. Das gilt jedoch nur für Handlungen, die Arbeitnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich begangen haben. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass das der Fall war.
Wie kann man seine Rechte als Arbeitnehmer geltend machen?
Dass Arbeitgeber ihrerseits ihren Pflichten nicht nachkommen, kommt immer wieder vor. Das wäre etwa der Fall, wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht oder zu spät zahlt, er seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt oder er versucht, das Arbeitszeitgesetz zu umgehen.
Bei einem Pflichtverstoß des Arbeitgebers ist es sinnvoll, den Arbeitgeber zunächst darauf anzusprechen. Du kannst dich auch an den Betriebsrat wenden, sofern es im Unternehmen einen gibt. Ignoriert der Arbeitgeber das, bleibt dir nur noch der Rechtsweg. Mit einer Klage kannst du deine Rechte durchsetzen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen. Lasse dich am besten von einem Rechtsanwalt beraten.
Bei groben Pflichtverstößen des Arbeitgebers hast du gegebenenfalls das Recht, den Arbeitsvertrag außerordentlich zu kündigen. Dann hast du nach § 628 BGB einen Anspruch auf eine Abfindung. Dadurch soll der entstandene Schaden kompensiert werden.
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