Eine Frau ist arbeitslos und sucht am Laptop einen Job

Arbeitslos: Was du jetzt wissen solltest

Du bist arbeitslos oder wirst in absehbarer Zeit aus deinem jetzigen Job ausscheiden? Dann hast du vermutlich viele Fragen rund um Arbeitslosigkeit und staatliche Unterstützung in Form von Arbeitslosengeld. In diesem Artikel findest du Informationen und Tipps, die du kennen solltest, wenn du arbeitslos bist – von den verschiedenen Formen von Arbeitslosengeld über wichtige Fristen bis zum Ablauf beim Arbeitsamt.

Arbeitslos: Was bedeutet das?

Was bedeutet es eigentlich, arbeitslos zu sein – und wo liegt der Unterschied zum Status „arbeitsuchend“? Beide Begriffe werden zwar häufig synonym verwendet, haben aber nicht dieselbe Bedeutung.

Wer arbeitslos ist, hat seinen Job verloren. Er ist aus seinem letzten Arbeitsverhältnis ausgeschieden und damit gegenwärtig ohne Arbeit.

Anders verhält es sich, wenn jemand arbeitsuchend ist. Dieser Status setzt voraus, dass sich Betroffene noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. Sie wissen aber, dass sie ihren Job bald nicht mehr haben werden. Das kann etwa der Fall sein, weil der Arbeitgeber ihnen gekündigt hat oder sie selbst das Arbeitsverhältnis beendet haben. Auch, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag bald ausläuft, kann sich ein Beschäftigter als arbeitsuchend melden.

Diese Hilfe kannst du bekommen, wenn du arbeitslos bist

Wenn du arbeitslos oder arbeitsuchend bist, kannst du staatliche Hilfe bekommen. Welche Unterstützung für dich infrage kommt, hängt von den individuellen Umständen ab.

Wer sich arbeitsuchend gemeldet hat, hat gegenwärtig noch einen Job. Deshalb kann er noch keine finanzielle Unterstützung von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter in Form von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommen – er hat schließlich noch ein Einkommen. Allerdings können die Mitarbeiter von Arbeitsamt oder Jobcenter dir in diesem Fall dabei helfen, einen neuen Job zu finden. Im besten Fall wirst du dann gar nicht erst arbeitslos.

Wenn dein Arbeitsverhältnis schon ausgelaufen ist, kannst du staatliche Unterstützung beantragen. Es gibt das Arbeitslosengeld und das Bürgergeld, das seit 2023 das Arbeitslosengeld II (auch „Hartz IV“ genannt) ersetzt. Worauf du Anspruch hast, hängt von deinen persönlichen Umständen ab.

Arbeitslosengeld: Anspruch und Voraussetzungen

Die Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist, dass du in den 30 Monaten vor deiner Arbeitslosmeldung mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst. Außerdem musst du dazu in der Lage sein, eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen – und nicht zuletzt musst du dich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet haben.

Wenn du viele befristete Jobs hattest, kann auch eine kürzere Anwartschaftszeit von sechs Monaten innerhalb der letzten 30 Monate ausreichen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Dafür müssen die meisten Jobs auf höchstens 14 Wochen befristet gewesen sein. Außerdem können Zeiten, in denen du ein Kind erzogen, Krankengeld erhalten oder einen Freiwilligendienst geleistet hast, in die Anwartschaftszeit eingerechnet werden. Das gilt auch für eine mögliche freiwillige Arbeitslosenversicherung im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit.

Wie lange kann man Arbeitslosengeld beziehen?

Wie lange du Arbeitslosengeld erhalten kannst, hängt wiederum von deinen persönlichen Merkmalen ab. Unter 50-Jährige, die zuvor mindestens 24 Monate versicherungspflichtig waren, können maximal ein Jahr lang Arbeitslosengeld beziehen. Wer nur das vorgeschriebene Minimum von zwölf Monaten versicherungspflichtiger Zeiten in den 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit erfüllt, kann für bis zu sechs Monate Arbeitslosengeld erhalten.

Bei kürzeren Anwartschaftszeiten von unter einem Jahr können Betroffene bis zu fünf Monate lang Arbeitslosengeld bekommen. Die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengelds richtet sich nach der Dauer der Beschäftigung.

Ältere Arbeitnehmer, die mindestens 50 Jahre alt sind, können zwischen 15 und 24 Monate lang Arbeitslosengeld erhalten. Bis zu einem Alter von 58 Jahren steigt die maximale Bezugsdauer abhängig von der Dauer versicherungspflichtiger Zeiten schrittweise an.

Bürgergeld: Anspruch und Voraussetzungen

Erfüllst du die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld nicht, kommt als Alternative die Grundsicherung in Form von Bürgergeld in Betracht. Das kannst du beim zuständigen Jobcenter beantragen. Dafür musst du 15 Jahre oder älter sein. Außerdem musst du in der Lage dazu sein, mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten.

Bürgergeld kannst du auch beantragen, wenn du zuvor Arbeitslosengeld bekommen hast, die Bezugsdauer aber in Kürze endet. Die Grundsicherung kommt außerdem für Menschen in Betracht, die zwar einer Arbeitstätigkeit nachgehen, bei denen das Geld jedoch nicht zum Lebensunterhalt reicht. Sie können dann mit Bürgergeld aufstocken.

Der Bezug von Bürgergeld ist – anders als der vom regulären Arbeitslosengeld – zeitlich unbefristet. Allerdings musst du dich darauf einstellen, dass das Jobcenter regelmäßig prüft, ob die Voraussetzungen für einen Leistungsbezug weiterhin erfüllt sind. Meist ist der Bewilligungszeitraum zunächst auf zwölf Monate begrenzt, er kann jedoch auch auf sechs Monate verkürzt werden.

Rücklagen oder Vermögen: Kein Anspruch auf Bürgergeld

Ob du staatliche Unterstützung in Form von Bürgergeld bekommen kannst, hängt auch davon ab, ob du tatsächlich hilfebedürftig aus Sicht des Jobcenters bist. Das ist nicht der Fall, wenn du Rücklagen hast, die du zur Finanzierung deines Lebensunterhalts nutzen kannst. Wenn du Bürgergeld beantragst, musst du angeben, ob du Vermögen besitzt. Auch Wertgegenstände, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung sind diesbezüglich relevant.

Wenn du mit anderen Personen zusammenlebst, kann es sein, dass das Jobcenter von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht. Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und wirtschaften zusammen. Leben zwei gegengeschlechtliche Personen zusammen, geht das Arbeitsamt in der Regel von einer Bedarfsgemeinschaft aus. Auch, wer mit seinen Eltern oder einem Kind zusammenlebt, kann als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden.

Geht das Arbeitsamt von einer Bedarfsgemeinschaft aus, kommt es beim Anspruch auf Bürgergeld nicht nur auf deine Rücklagen und dein Vermögen an. Auch das des Partners, Kindes oder Elternteils wird berücksichtigt. Sind dort Rücklagen vorhanden, kann es sein, dass kein Anspruch auf Bürgergeld besteht.

Wie viel Arbeitslosengeld bekommt man?

Wie viel Geld können Arbeitslose vom Staat bekommen? Es kommt darauf an, ob du Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Bürgergeld hast. Das reguläre Arbeitslosengeld ist in der Regel deutlich höher als die Unterstützung in Form von Bürgergeld.

Arbeitslosengeld: Das bisherige Einkommen als Berechnungsgrundlage

Die Höhe von Arbeitslosengeld bemisst sich an deinem bisherigen Einkommen. Relevant ist das Bruttogehalt der letzten zwölf Monate, von dem in der Berechnung noch die Sozialabgaben abgezogen werden. Das Ergebnis wird auf ein tägliches Nettoentgelt heruntergerechnet. Wenn du arbeitslos bist, bekommst du pro Tag 60 Prozent dieses Betrags. Wenn du eines oder mehrere Kinder hast, erhöht sich der Satz auf 67 Prozent. Über Arbeitslosengeld-Rechner kannst du herausfinden, welche Ansprüche du hast.

Bürgergeld: Fixe Regelsätze für verschiedene Umstände

Wenn du Arbeitslosengeld II bekommst, spielt dein früheres Einkommen hingegen keine Rolle bei der Berechnung deines Arbeitslosengeld-Anspruchs. Es gibt pauschale Regelsätze. Welcher für dich gilt, hängt davon ab, wie deine persönliche Situation ist:

  • Der Bürgergeld-Regelsatz für alleinstehende Erwachsene liegt im Jahr 2024 bei 563 Euro im Monat.
  • Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten je 506 Euro pro Monat.
  • Erwachsene unter 25 Jahren, die noch bei ihren Eltern wohnen, erhalten 451 Euro im Monat.
  • Der Bürgergeld-Satz für Kinder zwischen 14 und 17 Jahren liegt gegenwärtig bei 471 Euro im Monat.
  • Für sechs bis 13 Jahre alte Kinder gibt es 390 Euro Bürgergeld im Monat.
  • Kinder bis fünf Jahre erhalten einen Regelsatz von 357 Euro pro Monat.

In den Bürgergeld-Regelsätzen sind Kosten für Nahrung und Getränke, Freizeit, Verkehr, Telekommunikation, Bekleidung, Haushaltsgeräte und Gesundheitspflege inbegriffen. Das Jobcenter übernimmt darüber hinaus die Kosten für Miete, Nebenkosten und Heizung. Bezahlt wird allerdings nur eine „angemessene“ Miete. Bei der Entscheidung, was als angemessen anzusehen ist, kommt es auch auf die regionalen Mietpreise an.

Bürgergeld-Empfänger können unter Umständen auch Mehrbedarf geltend machen. Auf Antrag können etwa Schwangere, Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung mehr Geld vom Jobcenter erhalten.

Fristen: Wann muss man sich arbeitsuchend oder arbeitslos melden?

Arbeitslosengeld oder Bürgergeld musst du beim zuständigen Arbeitsamt oder Jobcenter beantragen. Damit es keine Verzögerung bei der Auszahlung des Arbeitslosengelds gibt, solltest du dich in jedem Fall so früh wie möglich arbeitsuchend melden. Mit dem Erhalt deiner Kündigung durch den Arbeitgeber – oder sobald du absehen kannst, dass du selbst kündigen wirst – solltest du beim Arbeitsamt vorstellig werden. Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft, musst du dich drei Monate vorher arbeitsuchend melden. Erfährst du kurzfristig, dass dein Arbeitsverhältnis endet, hast du drei Tage Zeit, dies dem Amt anzuzeigen.

Arbeitslos melden kann sich nur, wer keine Arbeit mehr hat. Eine Arbeitslosenmeldung ist damit erst am ersten Tag ohne Beschäftigung möglich. Dann sollte sie jedoch auch erfolgen, denn ohne Arbeitslosmeldung bekommst du auch kein Arbeitslosengeld.

Du kannst dich online, persönlich, telefonisch oder schriftlich arbeitslos beziehungsweise arbeitsuchend melden. Wer sich verspätet arbeitsuchend beziehungsweise arbeitslos meldet, muss mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen. Sie beträgt in solchen Fällen meist eine Woche. Vorsicht ist insbesondere bei einer verspäteten Arbeitslosmeldung geboten. Das Arbeitsamt übernimmt zwar deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, allerdings erst, wenn du offiziell arbeitslos bist. Bei einer verspäteten Arbeitslosmeldung können sich Lücken ergeben. In einem solchen Zeitraum musst du deine Krankenversicherungsbeiträge selbst übernehmen.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Wann droht sie?

Manchmal geht eine Kündigung nicht vom Arbeitgeber aus, sondern vom Arbeitnehmer. Nicht selten endet mit einer Eigenkündigung eine lange Leidenszeit in einem Job, der etwa von hohem Stress, viel Druck oder einem schlechten Betriebsklima geprägt war. Wer anschließend arbeitslos ist, hat jedoch ein Problem, denn es droht eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Arbeitsagentur und Jobcenter verhängen in solchen Fällen regelmäßig Sperren von bis zu zwölf Wochen. Oft haben Arbeitslose dadurch nach einer Eigenkündigung bis zu drei Monate lang kein Einkommen.

Durch eine Sperrzeit verkürzt sich die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds insgesamt, das Geld wird also nicht einfach nur später ausgezahlt. Du hast allerdings die Möglichkeit, gegenüber dem Arbeitsamt darzulegen, warum es dir nicht zumutbar war, deinen Job weiter auszuüben. Das Amt kann die Sperrzeit dann verkürzen oder ganz darauf verzichten.

Sperrzeiten können außerdem verhängt werden, wenn du aus Sicht des Arbeitsamts nicht ausreichend kooperierst – etwa, weil du nicht zu einem Termin erschienen bist oder nicht genügend Bewerbungen verschickt hast.

Arbeitslosengeld beantragen: Welche Unterlagen benötigt man?

Wenn du dich arbeitsuchend beziehungsweise arbeitslos gemeldet hast und Arbeitslosengeld beantragen möchtest, brauchst du bestimmte Unterlagen. Gefragt sind insbesondere die folgenden Nachweise und Dokumente:

  • Personalausweis, Reisepass oder Meldebestätigung
  • Sozialversicherungsausweis
  • Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer
  • der letzte Arbeitsvertrag
  • ein aktueller Lebenslauf
  • gegebenenfalls Nachweise über frühere Leistungsbezüge und frühere Bewilligungsbescheide

Bei deinem ersten Termin beim Arbeitsamt empfiehlt es sich, den Antrag auf Arbeitslosengeld bereits ausgefüllt mitzubringen. So kann er schneller bearbeitet werden.

Arbeitslos gemeldet: Wie geht es weiter?

Wenn du dich arbeitslos gemeldet hast, wird das Arbeitsamt oder Jobcenter versuchen, dich in deinen Bemühungen bei der Suche nach einem neuen Job zu unterstützen. Du musst regelmäßig beim Amt erscheinen und für Termine auch kurzfristig erreichbar sein. Falls du einen Urlaub planst oder dich tageweise nicht an deiner Meldeadresse befindest, musst du dies vorher genehmigen lassen. Wenn du zu einem Termin beim Arbeitsamt nicht erscheinst, drohen dir Sanktionen in Form von vorübergehenden Sperren.

Wenn du arbeitslos bist, wird von dir erwartet, dass du dich in ausreichendem Maß um einen neuen Job bemühst. Das Jobcenter oder die Arbeitsagentur wird dir immer wieder Stellenausschreibungen zuschicken. Du musst nachweisen, dass du dich auf eine bestimmte Zahl freier Stellen beworben hast. Hier gibt es kein allgemeines Minimum, vielmehr legt dein Sachbearbeiter fest, wie viele Bewerbungen du pro Monat schreiben musst.

Kosten für Bewerbungen und Bewerbungsgespräche kannst du dir vom Amt erstatten lassen. Aber Vorsicht: Bestimmte Kosten, wie etwa Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch, können nur übernommen werden, wenn du die Erstattung vorab beantragt hast.

Bleibst du über längere zeit arbeitslos, kann dir das Jobcenter die Teilnahme an einem „Ein-Euro-Job“ (Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung) vorschreiben.

Bildnachweis: SMEEitz / Shutterstock.com


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