Eine Frau liegt krank im Bett und muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Ab wann muss sie vorgelegt werden?

Wenn Arbeitnehmer erkranken, können sie meist nicht arbeiten und melden sich krank. Für den Arbeitgeber ist allein durch die Krankmeldung aber noch nicht klar, dass Mitarbeiter tatsächlich krank sind und nicht einfach einen freien Tag möchten. Deshalb müssen Arbeitnehmer ab einer bestimmten Krankheitsdauer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. In diesem Artikel geht es darum, ab wann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fällig wird, ob sie auch rückwirkend ausgestellt werden kann und was Arbeitnehmern droht, wenn sie nicht rechtzeitig ein Attest vorlegen. Außerdem klären wir weitere wichtige Fragen zum Thema Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Sicherheit für den Arbeitgeber

Dass Arbeitnehmer von Zeit zu Zeit krank werden, bleibt nicht aus. Meist können sie in solchen Situationen nicht zur Arbeit gehen – etwa wegen einer Erkältung, Migräne, Rückenschmerzen oder psychische Probleme. Für den Arbeitgeber bedeutet die Erkrankung eines Mitarbeiters vor allem Kosten. Das Gehalt muss schließlich bis zu sechs Wochen lang weiterhin gezahlt werden, ohne gleichzeitig von der Arbeitsleistung des Beschäftigten profitieren zu können. Schlimmstenfalls muss vorübergehend eine Vertretung eingestellt werden, die wiederum Geld kostet.

Für Arbeitgeber ist unklar, ob ein Mitarbeiter, der sich krankmeldet, auch tatsächlich krank ist. Die angebliche Krankheit könnte schließlich auch ein Vorwand sein, um einen freien Tag herauszuholen. Deshalb verlangen Arbeitgeber in aller Regel eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) im Krankheitsfall. Der behandelnde Arzt bestätigt die Arbeitsunfähigkeit und gibt auf dem „gelben Schein“ an, wie lange sie voraussichtlich anhalten wird. Angaben zur Art der Erkrankungen finden sich auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hingegen nicht. Nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch die Krankenkasse benötigt eine Kopie der AU.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Ab wann muss sie vorliegen?

Wenn du krank bist und nicht arbeiten kannst, musst du deinem Arbeitgeber rechtzeitig eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Aber welche Frist gilt? Angaben dazu finden sich normalerweise im Arbeitsvertrag. Viele Arbeitgeber wollen die AU spätestens am vierten Tag des krankheitsbedingten Fehlens, andere fordern sie schon am ersten Tag. Auch das ist grundsätzlich erlaubt.

Wenn es keine individuelle Regelung zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Arbeitsvertrag gibt, greift die gesetzliche Regelung. Sie ergibt sich aus § 5, Entgeltfortzahlungsgesetz, und sieht vor, dass die AU dem Arbeitgeber spätestens am vierten Krankheitstag vorliegen muss. Wichtig: Gemeint sind Kalendertage und nicht Werktage. Samstage und Sonntage zählen also mit, ebenso Feiertage. Fällt das Fristende auf einen freien Tag, verschiebt es sich auf den darauffolgenden Werktag.

Für die Einhaltung der Frist zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht es nicht, am betreffenden Tag einen Arzt aufzusuchen – zumindest nicht, wenn du sie nicht noch am selben Tag dem Arbeitgeber überreichst. Nicht das Datum auf der AU ist entscheidend, sondern der Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber das Attest hat.

Was ist, wenn man länger krank ist als auf der AU steht?

Der Krankheitszeitraum, der auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannt wird, ist immer nur eine Schätzung. Es kann sein, dass man über die Dauer der eigentlichen Krankschreibung hinaus noch nicht wieder fit genug ist, um zu arbeiten. In diesem Fall solltest du dich rechtzeitig um ein Folge-Attest kümmern. Es darf keine Lücken zwischen den Krankschreibungen geben. Du solltest auch deinen Arbeitgeber rechtzeitig wissen lassen, dass er noch nicht wieder mit dir planen kann. Selbst, wenn du dazu nicht verpflichtet sein magst – die meisten Arbeitgeber freuen sich über die Information.

Kann man sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rückwirkend ausstellen lassen?

Nicht jeder erkrankte Arbeitnehmer geht sofort zum Arzt. Wenn der Arbeitgeber nicht schon am ersten Fehltag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangt, ist das auch nicht nötig. Schließlich besteht die Chance, dass man sich schon am nächsten Tag wieder besser fühlt und wieder zur Arbeit gehen kann. Hält die Erkrankung doch länger an, kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch noch rückwirkend ausgestellt werden – allerdings nur in engen Grenzen.

Ärzte stellen rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ungern aus, weil sie nur begrenzt nachvollziehen können, ab wann jemand tatsächlich krank war. Aus diesem Grund ist eine Rückdatierung nur maximal drei Tage nach Krankheitsbeginn möglich. Wer so schwerwiegend erkrankt war, dass er ins Krankenhaus musste, kann das Attest auch noch bis zu sieben Tage später ausstellen lassen.

Trotz Krankschreibung wieder zur Arbeit gehen: Ist das erlaubt?

Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie erst wieder arbeiten dürfen, wenn der auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannte Zeitraum verstrichen ist. Das stimmt allerdings nicht. Wenn es dir schon früher wieder besser geht, kannst du ohne Weiteres wieder zur Arbeit gehen. Deinen Versicherungsschutz gefährdest du damit nicht, es gibt auch kein Verbot.

Gleichzeitig hat der Arbeitgeber ein Wörtchen mitzureden, denn er hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern. Er muss dem Wunsch eines Beschäftigten nach einer früheren Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht entsprechen, wenn er daran zweifelt, dass dieser wirklich schon wieder fit genug ist. Er darf sich in einem solchen Fall auch nach der Art der Erkrankung erkundigen und den Arbeitnehmer zur Untersuchung beim Betriebsarzt schicken. Um den Betroffenen selbst oder die Kollegen zu schützen, darf der Arbeitgeber einen krankgeschriebenen Arbeitnehmer im Zweifelsfall wieder nach Hause schicken.

Was darf man bei Arbeitsunfähigkeit nicht tun?

Im Krankheitsfall wissen viele Beschäftigte nicht, was sie noch tun dürfen und was nicht. Pauschal lässt sich die Frage, was bei Arbeitsunfähigkeit erlaubt ist, allerdings nicht beantworten, denn es hängt von der Art der Erkrankung ab. Wer einen Schnupfen hat, sollte andere Dinge unterlassen als jemand, der Rückenschmerzen hat. Ein Mitarbeiter mit Burnout kann andere Dinge tun als ein Beschäftigter mit Migräne. Grundsätzlich solltest du alle Tätigkeiten vermeiden, die deiner Genesung im Weg stehen könnten. Aktivitäten, die deinen Zustand nicht verschlimmern, kannst du bedenkenlos machen.

Problematisch können bestimmte Tätigkeiten allerdings dann werden, wenn der Arbeitgeber oder ein Kollege dich dabei sehen und falsche Schlüsse ziehen. Schließlich weiß der Chef wahrscheinlich nicht, warum du krank bist. Womöglich geht er davon aus, dass du eine Atemwegserkrankung hast, obwohl du in Wahrheit Rückenschmerzen hast. Wirst du dann in einer verrauchten Kneipe gesehen, kann das Skepsis wecken. In solchen Fällen kann es sich lohnen, dem Vorgesetzten freiwillig zu erzählen, warum du krankgeschrieben bist. So vermeidest du, dass ein falscher Eindruck aufkommt.

Muss man während einer Krankschreibung erreichbar sein?

Viele erkrankte Arbeitnehmer fragen sich, ob sie im Krankheitsfall trotzdem erreichbar für den Arbeitgeber sein müssen. Dabei kommt es darauf an, wie es dem Betroffenen gesundheitlich geht. Soweit er dazu in der Lage ist, sollte er wenigstens für dringende Rückfragen erreichbar sein. Oft können die Kollegen wichtige Aufgaben zwar übernehmen, haben aber noch Fragen dazu. Das heißt jedoch nicht, dass du ständig auf dein Handy schauen musst. Im Zweifel rufst du eben erst später zurück. Eine Pflicht, ans Telefon zu gehen oder gar Aufgaben von zuhause aus zu erledigen, gibt es im Regelfall bei Krankheit nicht.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht rechtzeitig eingereicht: Welche Folgen kann das haben?

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung solltest du unbedingt rechtzeitig an deinen Arbeitgeber übermitteln. Du riskierst sonst arbeitsrechtliche Konsequenzen. Der Arbeitgeber kann dich für eine verspätete oder gar nicht eingereichte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abmahnen. Kommt es später zu einem ähnlichen Vorfall, kann auch die Kündigung folgen. In besonders schweren Fällen ist das sogar ohne vorherige Abmahnung möglich.

Darf der Chef kontrollieren, ob man wirklich krank ist?

Nicht immer ist der Arbeitgeber überzeugt, dass ein Mitarbeiter tatsächlich krank ist. Darf er im Zweifel kontrollieren, wie es dem krankgeschriebenen Beschäftigten geht? Ja, das ist erlaubt. Der Arbeitgeber darf selbst bei seinem Mitarbeiter zuhause vorstellig werden oder einen Detektiv mit dieser Aufgabe beauftragen.

Falls dabei auffliegt, dass die Krankheit nur vorgetäuscht war, kann der Arbeitgeber die Kosten für einen Detektiv auf den Arbeitnehmer abwälzen – zumindest in einem gewissen Rahmen. Dem Beschäftigten drohen in diesem Fall weitere Konsequenzen, die von einer Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung reichen können. Statt den krankgeschriebenen Mitarbeiter zu kontrollieren kann der Chef auch eine Untersuchung beim Betriebsarzt verlangen.

Bildnachweis: BaLL LunLa / Shutterstock.com


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