Ein Mensch schließt einen Arbeitsvertrag ab und ein Helm liegt auf dem Tisch

Arbeitsvertrag: Inhalt und Muster

Nach dem erfolgreichen Vorstellungsgespräch ist es soweit: Du bekommst deinen Arbeitsvertrag und die Freude ist groß. Damit sie auch lange ungetrübt bleibt, solltest du auf einige Formulierungen und Formalitäten im Arbeitsvertrag achten. Welche das sind, erfährst du hier. Plus: Ein Musterarbeitsvertrag für dich zum Abgleich mit deinem aktuellen.

Arbeitsvertrag: Darum ist er so wichtig

Einen Arbeitsvertrag kann man mündlich schließen, wenn sich beide Parteien über die Konditionen einig sind. Allerdings hat man als Arbeitnehmer schlechte Karten, wenn sich der Arbeitgeber plötzlich nicht mehr an vorab vereinbarte Dinge erinnern kann.

Daher wird ein Arbeitsvertrag in aller Regel schriftlich festgehalten. So hat vor allem der Arbeitnehmer noch einmal Zeit, sich die Konditionen genau anzusehen und – wenn nötig – vor der Unterschrift noch einmal nachzuverhandeln.

Im Arbeitsvertrag selbst werden also die Rechte und Pflichten festgehalten, zu denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bekennen. Eine Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist dabei, dass er seine Arbeitsleistung zur Verfügung stellt, während eine Hauptpflicht des Arbeitgebers die Zahlung von Entgelt für genau diese Leistung ist.

Arbeitsverträge gibt es in verschiedenen Ausführungen. Den befristeten Arbeitsvertrag und den unbefristeten Arbeitsvertrag werden wohl alle Arbeitnehmer kennen. Daneben gibt es aber noch weitere Arten eines Arbeitsvertrags:

  • Arbeitsvertrag in Teilzeit (u.a. Altersteilzeit)
  • Arbeitsvertrag für Aushilfen
  • Projektbezogener Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertrag für einen Minijob
  • Arbeitsvertrag für Freelancer und freie Mitarbeiter
  • Vertrag für Praktikanten

Arbeitsvertrag Muster: So sollte er aussehen

Der Inhalt des Arbeitsvertrags ist auch juristisch geregelt. So finden sich die entsprechenden Vorschriften in den Paragrafen §§ 611 bis 630 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Daraus ergeben sich auch schon erste Anforderungen an den Inhalt. Wenn du kurz davor bist, einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, kannst du diesen mit unserer Vorlage abgleichen, um sicher zu gehen, dass alle wichtigen Bestandteile enthalten sind. Achtung: Dieses Muster ersetzt natürlich keine Beratung bei einem Anwalt. Solltest du arbeitsrechtliche oder konkrete Fragen zum Inhalt haben, musst du einen Juristen aufsuchen.

Muster Arbeitsvertrag

Zwischen
Meier GmbH
Meierstraße 1
12345 Meierstadt
(nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt)

und

Herrn
Max Mustermann
Musterstraße 1
23456 Musterstadt
(nachfolgend „Arbeitnehmer“ genannt)

wird der vorliegende Vertrag geschlossen:
 
1. Beginn des Arbeitsverhältnisses und Probezeit
Das Arbeitsverhältnis beginnt am TT.MM.JJJJ (und endet am TT.MM.JJJJ.)
(Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.) Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer zweiwöchigen Frist von beiden Seiten gekündigt werden. Dazu benötigt es keine Angabe von Gründen.
(Befristete Arbeitsverträge enthalten keine Probezeit)
 
2. Tätigkeitsbeschreibung und Arbeitsort
Der Arbeitnehmer wird als (hier wird die genaue Berufsbezeichnung genannt) eingestellt. Zu seinen regelmäßigen Tätigkeiten gehören:
(Nun folgt eine Auflistung der Tätigkeiten, die meist der aus der Stellenanzeige entsprechen oder ähneln.)
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich außerdem, andere zumutbare Aufgaben zu übernehmen, die seinen Fähigkeiten und Vorkenntnissen entsprechen.
Der Arbeitsort ist bei der X in Y. Sollten entsprechende betriebliche Erfordernisse vorliegen, ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer an folgenden Standorten (hier müssen die jeweiligen Niederlassungen stehen) einzusetzen.
 
3. Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt (hier wird die Stundenanzahl eingefügt) Stunden. Arbeitstage sind Montag bis Freitag. Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie der Pausen, können sich nach den Erfordernissen im Betrieb richten. Bei dringenden Gründen ist der Arbeitgeber berechtigt, die Einteilung abzuändern.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, innerhalb der gesetzlichen Vorgaben Schichtdienst und Nachtarbeit abzuleisten.
 
4. Arbeitsentgelt
Dem Arbeitnehmer steht für seine Tätigkeit ein monatliches Entgelt von (hier die Höhe des Gehalts) zu.
Für Schicht- und Nachtarbeit sowie Überstunden zahlt der Arbeitgeber dabei folgende Zuschläge:
Zuschlag Schichtarbeit:
Zuschlag Nachtdienst:
Zuschlag Überstunden:
Das Gehalt wird am Monatsletzten gezahlt und direkt auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen.
 
5. Urlaub
Gemäß den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf jährlich (Anzahl der Tage) Urlaubstage. Der jährliche Erholungsurlaub ist bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres zu nehmen.
 
6. Krankheit und Arbeitsverhinderung
Der Arbeitnehmer muss im Krankheitsfall unverzüglich seinen Arbeitgeber über seine Arbeitsunfähigkeit unterrichten. Dauert die Krankheit länger als drei Werktage, verpflichtet sich der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, in der auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit angegeben ist.
Der Arbeitgeber kann jederzeit verlangen, dass die ärztliche Bescheinigung schon vor Ablauf der drei Werktage eingereicht wird.
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall endet nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit.
 
7. Nebentätigkeit
Jede Form einer regelmäßigen Nebentätigkeit gegen Entgelt muss schriftlich beim Arbeitgeber beantragt und genehmigt werden.
Sofern kein Interessenkonflikt vorliegt, kann diese vom Arbeitgeber genehmigt werden. Der Arbeitgeber behält sich dabei vor, seine Zustimmung zur Nebentätigkeit jederzeit zu widerrufen, verpflichtet sich aber gleichzeitig, die Interessen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.
 
8. Kündigung
Nach der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Monatsletzten gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist auch ohne Einhaltung der Kündigungsfrist möglich.
Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung, wenn der Arbeitnehmer das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht hat oder wenn eine Erwerbsunfähigkeit festgestellt wird.
 
9. Verschwiegenheitspflicht
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich dazu, über ihm bekannt gewordene Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren.
 
10. Zusätzliche Vereinbarungen und salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform und sind nur dann gültig.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags davon nicht berührt.
 
Ort, TT.MM.JJJJ
Unterschrift Arbeitgeber   Unterschrift Arbeitnehmer

Arbeitsvertrag Inhalt: Die wichtigsten Punkte

An unserem Muster kannst du sehen, welche Punkte dein Arbeitsvertrag beinhalten sollte. Falls du noch Fragen zu den einzelnen Vertragsbestandteilen hast, gehen wir noch einmal genauer auf die Rahmenbedingungen deines Arbeitsvertrags ein.

  1. Vertragsparteien: Natürlich muss klar sein, wer den Arbeitsvertrag schließt. Aber dieser Punkt ist noch aus einem weiteren Grund wichtig: Wenn dein Arbeitgeber mehrere Firmen besitzt, die rechtlich eigenständig sind. Dann musst du ganz besonders darauf achten, dass die korrekte Bezeichnung deines Arbeitgebers im Arbeitsvertrag genannt ist. Falls du gegen deinen Arbeitgeber klagen musst und du die Klage an den falschen Adressaten richtest, ist sie unwirksam. Und damit nur wegen dieser Formalität nicht möglich – unabhängig davon, ob der Sachverhalt an sich juristisch haltbar ist oder nicht.
  2. Beginn des Arbeitsverhältnisses: Hier solltest du darauf achten, dass das genaue Datum genannt ist, an dem du zu arbeiten anfängst. Auch ein Tag mehr oder weniger kann einen erheblichen Einfluss haben. Denn von dem Datum im Arbeitsvertrag hängen deine Urlaubsansprüche, Kündigungsfrist und die Sozialversicherungsbeiträge ab.
  3. Probezeit: Achte darauf, dass in deinem Vertrag keine Formulierungen wie „Der Vertrag wird zum Zwecke der Erprobung befristet“ oder etwas Vergleichbares in deinem Arbeitsvertrag steht. Denn das kann gewaltige Nachteile für dich haben und du nach relativ kurzer Zeit arbeitslos sein. Nämlich dann, wenn der Arbeitsvertrag eben nach der Erprobung endet, ohne dass ein neuer geschlossen worden ist.
  4. Tätigkeitsbeschreibung: Bei dieser Beschreibung kommt es nicht nur darauf an, dass dein Arbeitgeber deine täglichen Aufgaben genau aufführt. Auch auf deine Bezeichnung solltest du achten. Ein „Produktionshelfer“ hat andere Aufgaben, Rechte und Pflichten als ein „Mitarbeiter in der Produktion“.
  5. Arbeitsort: Dieser Punkt ist besonders dann wichtig, wenn dein Arbeitgeber mehrere Niederlassungen hat. Denkbar ist in diesem Fall nämlich, dass du auch an anderen Orten eingesetzt werden könntest. Bei Leiharbeitsfirmen ist es ganz normal, dass du als Arbeitnehmer bei unterschiedlichen Kunden arbeitest. Bist du aber kein Zeitarbeiter, solltest du auf die genauen Formulierungen im Arbeitsvertrag achten. Findet sich dort eine sogenannte Versetzungsklausel und du unterschreibst den Vertrag, willigst du ein, dass dich dein Arbeitgeber auch an anderen Arbeitsorten einsetzen darf.
  6. Arbeitszeit: Aus dem Arbeitszeitgesetz ergibt sich, dass Arbeitnehmer maximal acht Stunden pro Tag arbeiten sollen – wobei auch Ausnahmen möglich sind. Diese Ausnahmen und eine Regelung zu den Überstunden sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein.
  7. Entgelt: Dein monatlicher Lohn oder dein monatliches Gehalt muss natürlich im Arbeitsvertrag stehen – das ist klar. Bekommst du darüber hinaus noch weitere Zahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, sollte auch das im Vertrag erwähnt werden. Für den Fall, dass dein Arbeitgeber betriebliche Altersvorsorge für seine Mitarbeiter anbietet, gehört auch das hinein.
  8. Urlaub: Sofern es keinen Tarifvertrag oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt, gelten für den Urlaub die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes. Danach haben Arbeitnehmer, die in Vollzeit arbeiten, einen gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen pro Jahr. Bei einer 6-Tage-Woche sind es schon 24. Wenn dein Arbeitgeber dir mehr Urlaub gibt, ist das im Arbeitsvertrag zu finden.
  9. Krankheit: Solltest du nicht auf der Arbeit erscheinen können, musst du dich krankmelden – und zwar unverzüglich. Den meisten Arbeitgebern reicht es dabei, wenn du am dritten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) einreichst. Meist ist im Arbeitsvertrag aber auch festgehalten, dass dein Chef auch früher einen entsprechenden Nachweis eines Arztes sehen darf. Das wird vor allem dann vorkommen, wenn du häufiger und/oder oft montags und freitags fehlst.
  10. Nebentätigkeit: Dein Arbeitgeber kann nicht einfach grundsätzlich jegliche Formen einer Nebentätigkeit ausschließen. Was er jedoch darf, ist dir zu untersagen, bei der Konkurrenz zu arbeiten oder ein Unternehmen zu gründen, das ihm Konkurrenz machen könnte.
  11. Kündigung: Wenn du den Arbeitsvertrag kündigen möchtest, musst du im Prinzip nur die Kündigungsfrist, die im Vertrag genannt sein sollte, beachten. Dein Arbeitgeber hat es dagegen schon etwas schwerer. Wenn er den Vertrag auflösen möchte, muss er eine verhaltensbedingte, personenbedingte oder eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen und dir bei personen- und verhaltensbedingten Kündigungen (in der Regel) vorab mindestens eine Abmahnung erteilen. Ausnahme: Du begehst derart schwerwiegende Verstöße gegen den Arbeitsvertrag, dass auch eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist.
  12. Verschwiegenheit: Die Geheimhaltungspflichten, die in dem Arbeitsvertrag vereinbart werden, sollten nicht zu weit gefasst sein. Denn das könnte Nachteile für dich haben. Unter Umständen darfst du dann nämlich Dinge, die du bei deinem ehemaligen Arbeitgeber gelernt hast, gar nicht anwenden.
  13. Zusätzliche Absprachen: Dinge, die zusätzlich zum Arbeitsvertrag oder den bestehenden gesetzlichen Regelungen vereinbart werden, müssen im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden. Das gilt besonders für Dinge, die positiv für dich sind, also zum Beispiel Sonderzahlungen oder zusätzliche Urlaubstage. Achte darauf, dass diese genauso wie vereinbart auch im Vertrag stehen – sonst hast du später eventuell Probleme, das zu beweisen. Aber auch nachteilige Regelungen wie beispielsweise ein Wettbewerbsverbot können im Arbeitsvertrag festgehalten sein.

Bildnachweis: giggsy25 / Shutterstock.com


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