Arbeitsvertrag: Inhalt und Muster
Nach dem erfolgreichen Vorstellungsgespräch ist es soweit: Du bekommst deinen Arbeitsvertrag und die Freude ist groß. Damit sie auch lange ungetrübt bleibt, solltest du auf einige Formulierungen und Formalitäten im Arbeitsvertrag achten. Welche das sind, erfährst du hier. Plus: Ein Musterarbeitsvertrag für dich zum Abgleich mit deinem aktuellen.
Arbeitsvertrag: Darum ist er so wichtig
Einen Arbeitsvertrag kann man mündlich schließen, wenn sich beide Parteien über die Konditionen einig sind. Allerdings hat man als Arbeitnehmer schlechte Karten, wenn sich der Arbeitgeber plötzlich nicht mehr an vorab vereinbarte Dinge erinnern kann.
Daher wird ein Arbeitsvertrag in aller Regel schriftlich festgehalten. So hat vor allem der Arbeitnehmer noch einmal Zeit, sich die Konditionen genau anzusehen und – wenn nötig – vor der Unterschrift noch einmal nachzuverhandeln.
Im Arbeitsvertrag selbst werden also die Rechte und Pflichten festgehalten, zu denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bekennen. Eine Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist dabei, dass er seine Arbeitsleistung zur Verfügung stellt, während eine Hauptpflicht des Arbeitgebers die Zahlung von Entgelt für genau diese Leistung ist.
Arbeitsverträge gibt es in verschiedenen Ausführungen. Den befristeten Arbeitsvertrag und den unbefristeten Arbeitsvertrag werden wohl alle Arbeitnehmer kennen. Daneben gibt es aber noch weitere Arten eines Arbeitsvertrags:
- Arbeitsvertrag in Teilzeit (u.a. Altersteilzeit)
- Arbeitsvertrag für Aushilfen
- Projektbezogener Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertrag für einen Minijob
- Arbeitsvertrag für Freelancer und freie Mitarbeiter
- Vertrag für Praktikanten
Arbeitsvertrag Muster: So sollte er aussehen
Der Inhalt des Arbeitsvertrags ist auch juristisch geregelt. So finden sich die entsprechenden Vorschriften in den Paragrafen §§ 611 bis 630 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Daraus ergeben sich auch schon erste Anforderungen an den Inhalt. Wenn du kurz davor bist, einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, kannst du diesen mit unserer Vorlage abgleichen, um sicher zu gehen, dass alle wichtigen Bestandteile enthalten sind. Achtung: Dieses Muster ersetzt natürlich keine Beratung bei einem Anwalt. Solltest du arbeitsrechtliche oder konkrete Fragen zum Inhalt haben, musst du einen Juristen aufsuchen.
Muster Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag Inhalt: Die wichtigsten Punkte
An unserem Muster kannst du sehen, welche Punkte dein Arbeitsvertrag beinhalten sollte. Falls du noch Fragen zu den einzelnen Vertragsbestandteilen hast, gehen wir noch einmal genauer auf die Rahmenbedingungen deines Arbeitsvertrags ein.
- Vertragsparteien: Natürlich muss klar sein, wer den Arbeitsvertrag schließt. Aber dieser Punkt ist noch aus einem weiteren Grund wichtig: Wenn dein Arbeitgeber mehrere Firmen besitzt, die rechtlich eigenständig sind. Dann musst du ganz besonders darauf achten, dass die korrekte Bezeichnung deines Arbeitgebers im Arbeitsvertrag genannt ist. Falls du gegen deinen Arbeitgeber klagen musst und du die Klage an den falschen Adressaten richtest, ist sie unwirksam. Und damit nur wegen dieser Formalität nicht möglich – unabhängig davon, ob der Sachverhalt an sich juristisch haltbar ist oder nicht.
- Beginn des Arbeitsverhältnisses: Hier solltest du darauf achten, dass das genaue Datum genannt ist, an dem du zu arbeiten anfängst. Auch ein Tag mehr oder weniger kann einen erheblichen Einfluss haben. Denn von dem Datum im Arbeitsvertrag hängen deine Urlaubsansprüche, Kündigungsfrist und die Sozialversicherungsbeiträge ab.
- Probezeit: Achte darauf, dass in deinem Vertrag keine Formulierungen wie „Der Vertrag wird zum Zwecke der Erprobung befristet“ oder etwas Vergleichbares in deinem Arbeitsvertrag steht. Denn das kann gewaltige Nachteile für dich haben und du nach relativ kurzer Zeit arbeitslos sein. Nämlich dann, wenn der Arbeitsvertrag eben nach der Erprobung endet, ohne dass ein neuer geschlossen worden ist.
- Tätigkeitsbeschreibung: Bei dieser Beschreibung kommt es nicht nur darauf an, dass dein Arbeitgeber deine täglichen Aufgaben genau aufführt. Auch auf deine Bezeichnung solltest du achten. Ein „Produktionshelfer“ hat andere Aufgaben, Rechte und Pflichten als ein „Mitarbeiter in der Produktion“.
- Arbeitsort: Dieser Punkt ist besonders dann wichtig, wenn dein Arbeitgeber mehrere Niederlassungen hat. Denkbar ist in diesem Fall nämlich, dass du auch an anderen Orten eingesetzt werden könntest. Bei Leiharbeitsfirmen ist es ganz normal, dass du als Arbeitnehmer bei unterschiedlichen Kunden arbeitest. Bist du aber kein Zeitarbeiter, solltest du auf die genauen Formulierungen im Arbeitsvertrag achten. Findet sich dort eine sogenannte Versetzungsklausel und du unterschreibst den Vertrag, willigst du ein, dass dich dein Arbeitgeber auch an anderen Arbeitsorten einsetzen darf.
- Arbeitszeit: Aus dem Arbeitszeitgesetz ergibt sich, dass Arbeitnehmer maximal acht Stunden pro Tag arbeiten sollen – wobei auch Ausnahmen möglich sind. Diese Ausnahmen und eine Regelung zu den Überstunden sollte im Arbeitsvertrag geregelt sein.
- Entgelt: Dein monatlicher Lohn oder dein monatliches Gehalt muss natürlich im Arbeitsvertrag stehen – das ist klar. Bekommst du darüber hinaus noch weitere Zahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, sollte auch das im Vertrag erwähnt werden. Für den Fall, dass dein Arbeitgeber betriebliche Altersvorsorge für seine Mitarbeiter anbietet, gehört auch das hinein.
- Urlaub: Sofern es keinen Tarifvertrag oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung gibt, gelten für den Urlaub die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes. Danach haben Arbeitnehmer, die in Vollzeit arbeiten, einen gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen pro Jahr. Bei einer 6-Tage-Woche sind es schon 24. Wenn dein Arbeitgeber dir mehr Urlaub gibt, ist das im Arbeitsvertrag zu finden.
- Krankheit: Solltest du nicht auf der Arbeit erscheinen können, musst du dich krankmelden – und zwar unverzüglich. Den meisten Arbeitgebern reicht es dabei, wenn du am dritten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) einreichst. Meist ist im Arbeitsvertrag aber auch festgehalten, dass dein Chef auch früher einen entsprechenden Nachweis eines Arztes sehen darf. Das wird vor allem dann vorkommen, wenn du häufiger und/oder oft montags und freitags fehlst.
- Nebentätigkeit: Dein Arbeitgeber kann nicht einfach grundsätzlich jegliche Formen einer Nebentätigkeit ausschließen. Was er jedoch darf, ist dir zu untersagen, bei der Konkurrenz zu arbeiten oder ein Unternehmen zu gründen, das ihm Konkurrenz machen könnte.
- Kündigung: Wenn du den Arbeitsvertrag kündigen möchtest, musst du im Prinzip nur die Kündigungsfrist, die im Vertrag genannt sein sollte, beachten. Dein Arbeitgeber hat es dagegen schon etwas schwerer. Wenn er den Vertrag auflösen möchte, muss er eine verhaltensbedingte, personenbedingte oder eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen und dir bei personen- und verhaltensbedingten Kündigungen (in der Regel) vorab mindestens eine Abmahnung erteilen. Ausnahme: Du begehst derart schwerwiegende Verstöße gegen den Arbeitsvertrag, dass auch eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt ist.
- Verschwiegenheit: Die Geheimhaltungspflichten, die in dem Arbeitsvertrag vereinbart werden, sollten nicht zu weit gefasst sein. Denn das könnte Nachteile für dich haben. Unter Umständen darfst du dann nämlich Dinge, die du bei deinem ehemaligen Arbeitgeber gelernt hast, gar nicht anwenden.
- Zusätzliche Absprachen: Dinge, die zusätzlich zum Arbeitsvertrag oder den bestehenden gesetzlichen Regelungen vereinbart werden, müssen im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden. Das gilt besonders für Dinge, die positiv für dich sind, also zum Beispiel Sonderzahlungen oder zusätzliche Urlaubstage. Achte darauf, dass diese genauso wie vereinbart auch im Vertrag stehen – sonst hast du später eventuell Probleme, das zu beweisen. Aber auch nachteilige Regelungen wie beispielsweise ein Wettbewerbsverbot können im Arbeitsvertrag festgehalten sein.
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