Arbeitszeugnis: Was du zu Anspruch, Fristen & Co wissen solltest
Wer aus einem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet, erhält in der Regel ein Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber bescheinigt darin die Eckdaten der Zusammenarbeit und bewertet meist auch Leistung und Sozialverhalten seines ehemaligen Mitarbeiters. Aber gibt es immer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? Welche Frist muss der Arbeitgeber einhalten? Wie deutet man die Formulierungen richtig – und was kann man tun, wenn man mit dem Arbeitszeugnis nicht einverstanden ist? Das und mehr erfährst du hier.
Arbeitszeugnis: Anspruch bei Beschäftigungsverhältnissen
Wie hat sich der Mitarbeiter gemacht? Wodurch ist er hervorgetreten? Und wie zufrieden war der Arbeitgeber? Diese Fragen werden in einem Arbeitszeugnis beantwortet. Darin bestätigen frühere Arbeitgeber nicht nur, wann das Beschäftigungsverhältnis bestanden hat und in welchem Bereich der ehemalige Mitarbeiter eingesetzt war. Das Arbeitszeugnis gibt auch Auskunft über wichtige Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten. Außerdem enthält es in der Regel eine Leistungsbeurteilung und eine Bewertung des Sozialverhaltens. Diese beiden Aspekte machen aus einem einfachen Arbeitszeugnis ein sogenanntes qualifiziertes Arbeitszeugnis. Diese Variante ist deutlich aussagekräftiger als das einfache Zeugnis.
Besonders interessant ist die Bewertung ehemaliger Arbeitgeber für mögliche neue Arbeitgeber. Deshalb ist es üblich, bei Bewerbungen mehrere aktuelle Arbeitszeugnisse zu verschicken. Doch wer hat überhaupt einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? Prinzipiell kann nach Paragraf 630 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) jeder Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis anfordern. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit oder Teilzeit, einen Minijob oder ein befristetes Arbeitsverhältnis gehandelt hat. Auch Auszubildende und Praktikanten können eine Beurteilung verlangen. Dasselbe gilt bei einer Probearbeit oder Nebentätigkeit.
Keinen Anspruch auf den Erhalt eines Arbeitszeugnisses haben Selbständige, die etwa als freie Mitarbeiter für ein Unternehmen tätig waren. Sie können alternativ ein Referenz- bzw. Empfehlungsschreiben erbitten. Es erfüllt denselben Zweck wie ein Arbeitszeugnis und ist ähnlich aufgebaut, ist jedoch für den Arbeitgeber freiwillig. Es kommt einer Empfehlung gleich.
Arbeitszeugnis anfordern: Ist das nötig?
Viele Arbeitgeber stellen zum Ende eines Beschäftigungsverhältnisses ein Arbeitszeugnis aus, ohne, dass der scheidende Mitarbeiter dies explizit einfordert. Sie können schließlich davon ausgehen, dass ein Arbeitszeugnis erwünscht ist. Es liegt im Zweifelsfall aber an dir, ein Arbeitszeugnis anzufordern. Arbeitgeber sind nur verpflichtet, ein solches Zeugnis zu schreiben, wenn es der Arbeitnehmer von ihnen verlangt. Als Arbeitnehmer kannst du nicht nur ein einfaches Arbeitszeugnis, sondern auch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erbitten.
Anders verhält es sich, wenn eine Ausbildung endet. In diesem Fall ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, ohne gesonderte Aufforderung ein Ausbildungszeugnis zu erstellen und an dich zu übermitteln.
Arbeitszeugnis: Welche Frist gibt es?
Es ist empfehlenswert, das Arbeitszeugnis schon vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses anzufordern. In jedem Fall solltest du damit nicht zu lange warten. Je früher das Zeugnis geschrieben wird, desto besser kann sich der Ausstellende wahrscheinlich an dich erinnern. Du kannst dein Zeugnis zudem schon vor dem Kündigungstermin nutzen, um dich für andere Stellen zu bewerben.
Das Zeugnis zeitnah einzufordern ist auch wichtig, um nicht zu riskieren, dass du keinen Anspruch mehr auf ein Arbeitszeugnis hast. Das kann passieren, wenn seit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses zu viel Zeit verstrichen ist. Ausschlussfristen ergeben sich einerseits aus deinem Arbeitsvertrag. Darin kannst du nachlesen, in welchem Zeitraum du nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses Ansprüche geltend machen kannst. Meist handelt es sich um mehrere Monate.
Möglicherweise wirken sich die Bestimmungen eines Tarifvertrags in deinem Fall aus. Wenn du mit den Regelungen nicht vertraut bist, kannst du bei Gewerkschaften oder dem Betriebsrat nachfragen, was für dich gilt. Ergibt sich weder aus dem Arbeitszeugnis noch aus Tarifverträgen eine Frist für die Anforderung des Arbeitszeugnisses, gilt in vielen Fällen die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Du solltest auch in diesem Fall nicht zu lange warten, das Arbeitszeugnis anzufordern. Kommt es zu einem Streit mit dem Arbeitgeber vor Gericht, kann das Gericht eine kürzere Frist festlegen.
Arbeitszeugnis: Formulierungen verstehen
Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend und wahr sein. Offensichtlich negative Formulierungen dürfen nicht im Arbeitszeugnis vorkommen. Das führt dazu, dass Arbeitgeber eine Art Geheimsprache entwickelt haben. Schlechte Arbeitszeugnisse wirken auf den ersten Blick oft nicht so schlimm. Fehlen jedoch überschwänglich positive Formulierungen im Arbeitszeugnis, handelt es sich wahrscheinlich um ein höchstens mittelmäßiges Zeugnis.
Außerdem findet sich in fast jedem Arbeitszeugnis eine Art Gesamtbeurteilung, bei der eine bestimmte Formulierung in abgestufter Form verwendet wird. „Sie erfüllte die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ wäre dabei die beste Beurteilung, die der Schulnote 1 entspräche. Wurden die Aufgaben „zu unserer Zufriedenheit“ erfüllt, versteckt sich dahinter hingegen die Schulnote 4. Wie gut das Arbeitszeugnis ausgefallen ist, ergibt sich letztlich nur durch das Zusammenspiel aller Formulierungen und einzelnen Bewertungen.
Arbeitszeugnis anfechten: Wie geht das?
Über den Inhalt des Arbeitszeugnisses gibt es immer wieder Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Kein Wunder: Für den Arbeitnehmer hängt von der Stoßrichtung des Zeugnisses viel ab. Wie gut das Zeugnis ist, beeinflusst oft maßgeblich, wie erfolgreich Bewerbungen sind. Mit einem schlechten oder fehlerhaften Zeugnis musst du in vielen Fällen nicht leben. Du hast einen Anspruch darauf, dass alle Angaben im Arbeitszeugnis korrekt sind. Auch Rechtschreibfehler muss der Arbeitgeber auf Verlangen korrigieren.
Gegen ein nicht ganz so positives Zeugnis kannst du notfalls juristisch vorgehen. Wie aussichtsreich das ist, hängt von davon ab, wie gut die Bewertung bereits ist. Üblicherweise musst du beweisen können, dass du ein überdurchschnittliches Zeugnis verdient hast. So weit muss es jedoch nicht zwangsläufig kommen: Oft lässt sich der Sachverhalt durch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber klären.
Arbeitszeugnis verloren: Kann ich ein neues Arbeitszeugnis anfordern?
Wer Bewerbungen schreibt, benötigt aktuelle Arbeitszeugnisse. Wenn dann ein wichtiges Zeugnis fehlt, sind die Sorgen vieler Betroffener groß. Was tun? Meist ist es problemlos möglich, beim alten Arbeitgeber ein neues Zeugnis anzufordern. Der Arbeitgeber ist sogar dazu verpflichtet, das Zeugnis erneut zu übermitteln, soweit dies zumutbar ist. So lange es beim früheren Arbeitgeber noch Unterlagen über dich gibt, sollte die erneute Ausstellung deines Arbeitszeugnisses möglich sein.
Alternativ könntest du das verlorene Arbeitszeugnis bei Bewerbungen auch weglassen. Das ist jedoch meist keine gute Idee – es erweckt den Eindruck, dass das Zeugnis so schlecht war, dass du es lieber nicht mitschickst. Das kann deine Chancen auf die angestrebte Stelle schmälern.
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