Eine Frau hält ihr Ausbildungszeugnis in den Händen

Ausbildungszeugnis: Was sollte enthalten sein und was nicht?

Eine Berufsausbildung ist eine wichtige Qualifikation. Für künftige Arbeitgeber ist nicht nur interessant, mit welchen Noten du deine Ausbildung abgeschlossen hast. Auch, wie zufrieden man im Ausbildungsbetrieb mit dir war, kann ein wichtiges Kriterium bei späteren Bewerbungen sein. Doch was sollte eigentlich im Ausbildungszeugnis stehen? Und gibt es ein Anrecht darauf? Hier erfährst du, was du rund um das Thema Ausbildungszeugnis wissen solltest.

Ausbildungszeugnis: Einfaches vs. qualifiziertes Zeugnis

Wer eine Berufsausbildung gemacht hat, hat ein Anrecht darauf, dass ihm der Ausbildungsbetrieb nach deren Ende ein Ausbildungszeugnis ausstellt. Das ist in Paragraf 16 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geregelt. Daraus geht auch hervor, dass das Zeugnis Angaben zur Art, Dauer und dem Ziel der Berufsausbildung enthalten muss. Außerdem soll es über die erworbenen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten des Auszubildenden informieren. In dieser grundlegenden Form handelt es sich beim Ausbildungszeugnis um ein sogenanntes einfaches Zeugnis.

Mit einem einfachen Zeugnis kannst du zwar nachweisen, was du gelernt hast und in welchem Rahmen. Wirklich interessant für mögliche künftige Arbeitgeber ist aber nicht das einfache, sondern das qualifizierte Ausbildungszeugnis. Auch darauf hast du nach Paragraf 16 BBiG einen Anspruch. Dort heißt es: „Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen“. Genau das macht ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis aus: Es gibt Aufschluss darüber, wie dein Sozialverhalten war und wie der Betrieb deine Leistungen einschätzt.

Das Ausbildungszeugnis muss schriftlich ausgestellt werden. Die elektronische Form reicht laut Gesetz nicht aus – dein Ausbildungsbetrieb darf dir die Einschätzung also nicht per E-Mail übermitteln.

Welchen Inhalt hat ein Ausbildungszeugnis?

Bei der Frage, welche Inhalte im Ausbildungszeugnis nicht fehlen dürfen, kommt es darauf an, ob es sich um ein einfaches oder ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis handelt. Die meisten Arbeitgeber stellen zum Ende einer Ausbildung von sich aus ein qualifiziertes Zeugnis aus – es ist wesentlich aussagekräftiger als das einfache Zeugnis und deshalb von den meisten Auszubildenden gewünscht. Tut der Ausbildungsbetrieb das nicht automatisch, solltest du um ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis bitten. Dieser Bitte muss der Betrieb nachkommen. Dafür solltest du sie zeitnah vorbringen.

Im einfachen Zeugnis sollten sich alle grundlegenden Angaben zur Berufsausbildung finden. Es muss daraus hervorgehen, wie du heißt und welchen Beruf du in welchem Zeitraum erlernt hast. Auch der Ausbildungsbetrieb wird üblicherweise beschrieben. Nicht fehlen darf eine Beschreibung der Tätigkeiten, die du ausgeübt hast, und der Kenntnisse und Fähigkeiten, die du dir angeeignet hast.

Die Schlussformel: Üblich, aber nicht verpflichtend

Nicht verpflichtend, aber üblich ist eine Schlussformel, in der der Ausbildungsbetrieb dir für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg wünscht. Dort kann der Arbeitgeber auch bedauern, dass du den Betrieb verlässt. Aus dieser Schlussformel können andere Arbeitgeber viel herauslesen, gerade weil sie nicht zwingend ist und es dem jeweiligen Aussteller überlassen ist, welche Worte er wählt. Je glaubhafter die guten Wünsche zum Abschied und das Bedauern über deinen Weggang sind, desto besser.

Ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis enthält alle Angaben eines einfachen Zeugnisses. Darüber hinaus bewertet der Ausbildungsbetrieb dort dein Sozialverhalten: Wie bist du mit deinen Kollegen, dem Chef und gegebenenfalls Kunden zurechtgekommen? Hast du dich stets einwandfrei verhalten?

Auch eine Leistungsbeurteilung ist im qualifizierten Zeugnis enthalten. Dazu kann eine Beschreibung deiner Erfolge, deines Engagements und deiner Arbeitsweise gehören. Ist der Ausbildungsbetrieb sehr zufrieden gewesen, enthält das Zeugnis meist eine ganze Reihe solcher Formulierungen. Ein sehr knappes Zeugnis deutet hingegen darauf hin, dass es aus Sicht des Ausbildungsbetriebs nicht viel Positives zu berichten gab.

Muss das Ausbildungszeugnis immer wohlwollend sein?

Für ehemalige Azubis ist das Ausbildungszeugnis ein wichtiger Nachweis über die erlernten Fähigkeiten und Kompetenzen, ihre persönliche Eignung und ihre Leistungsfähigkeit. Fällt das Ausbildungszeugnis wenig überschwänglich aus, kann das bei späteren Bewerbungen zum Problem werden. Vor allem, wenn du insgesamt nicht viele Arbeitszeugnisse vorweisen kannst, wiegt ein mittelmäßiges oder gar schlechtes Ausbildungszeugnis schwer.

Besonders heikel sind mittelmäßige und schlechte Ausbildungszeugnisse, weil sie auf den ersten Blick oft gar nicht so schlimm klingen. Das liegt daran, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Beurteilung wohlwollend zu formulieren. Gleichzeitig müssen die Angaben der Wahrheit entsprechen.

In der Praxis führt das dazu, dass viele Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse Passagen enthalten, die für sich genommen nicht schlecht klingen, die aber nicht eben positiv gemeint sind. Steht dort etwa, der Azubi habe alle ihm übertragenen Aufgaben „stets zu unserer Zufriedenheit erledigt“, hört sich das für Laien womöglich unkritisch an. Die Zeugnisse enthalten jedoch bestimmte Codes, die einer Leistungsbeurteilung in Form einer Note entsprechen. Beim zitierten Beispiel würde es sich um die Schulnote 3 bis 4 handeln. Eine sehr gute Beurteilung würde hingegen so klingen: „Die ihr übertragenen Aufgaben hat sie stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt“. Es sind die feinen Nuancen, die oft einen gravierenden Unterschied machen.

Weil der Ausbildungsbetrieb nicht lügen darf, kann es sein, dass zu bestimmten Aspekten gar keine Angaben im Ausbildungszeugnis gemacht werden. Das kann am Unwissen des Ausstellers liegen; wahrscheinlicher ist aber, dass es schlicht nichts Positives zu sagen gab. Ein auf diese Weise ausgelassener Aspekt fällt einem anderen Arbeitgeber jedoch schnell auf – und wiegt dann mindestens so negativ wie eine mittelmäßige Bewertung.

Geheimcodes“ und Formulierungen im Ausbildungszeugnis entschlüsseln

Wenn du dein Ausbildungszeugnis bekommen hast und nicht sicher bist, ob es nun gut oder nicht ganz so gut ausgefallen ist, solltest du dich mit typischen Formulierungen und den nicht ganz so geheimen „Geheimcodes“ beschäftigen, die weit verbreitet sind.

Jedes qualifizierte Zeugnis enthält eine Leistungsbeurteilung. An einem bestimmten Satz kannst du zusammenfassend ablesen, wie gut das Zeugnis ist. Dabei handelt es sich um die schon erwähnte Einstufung, wie gut der Azubi die ihm übertragenen Aufgaben erledigt hat. Achte besonders auf die Worte „stets“ und Steigerungsformen beim Umfang der Zufriedenheit, denn sie legen fest, wie gut die Einschätzung wirklich ist. Bestimmte Formulierungen entsprechen Schulnoten:

  • „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ = Note 1
  • „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ = Note 2
  • „zu unserer vollen Zufriedenheit“ = Note 3
  • „stets zu unserer Zufriedenheit“ = Note 3 bis Note 4
  • „zu unserer Zufriedenheit“ = Note 4
  • „insgesamt zu unserer Zufriedenheit“ = Note 5
  • „stets bemüht“ = Note 5 bis Note 6

Ausbildungszeugnis: Warum die Schlussformel so wichtig ist

Neben dieser relativ offensichtlichen Leistungseinschätzung enthalten viele Ausbildungszeugnisse Formulierungen, die eine versteckte negative Beurteilung enthalten. Dem Laien fällt oft gar nicht auf, dass hinter der entsprechenden Passage Kritik an ihm steckt.

Das wäre etwa der Fall, wenn es um das Verhalten gegenüber anderen geht. Üblicherweise wird der Vorgesetzte zuerst genannt, erst dann kommen Kollegen und gegebenenfalls Kunden. Nennt der Ausbildungsbetrieb jedoch die Kollegen zuerst und erst danach den Vorgesetzten, deutet das auf Konflikte mit dem Chef hin – ein deutliches Warnsignal aus Sicht eines anderen Arbeitgebers.

Besonders aufschlussreich ist die schon erwähnte Schlussformel. Ein sehr gutes Zeugnis wird abgewertet, wenn der Ausbildungsbetrieb zum Schluss nicht bedauert, dass der Azubi die Firma verlässt, und ihm alles Gute wünscht. Einzelne Worte können die Wirkung stark verändern. Schreibt der Arbeitgeber etwa, dass er „viel Erfolg“ wünscht, kann das so verstanden werden, dass der Azubi bisher nicht erfolgreich war. Sonst hätte er wahrscheinlich die Formulierung „weiterhin viel Erfolg“ gewählt.

Um dein eigenes Ausbildungszeugnis besser einschätzen zu können, kannst du einen Anwalt zu Rate ziehen. Nützlich sind auch Ausbildungszeugnis-Muster, die du vielfach online findest. Sie geben dir einen Überblick über typische Formulierungen für ein sehr gutes, gutes oder mittelmäßiges Zeugnis.

Diese Aspekte gehören nicht in ein Ausbildungszeugnis

Manchmal finden sich in einem Ausbildungszeugnis Aspekte, die dort nicht hineingehören. So dürfen sich in einem Ausbildungszeugnis keine Passagen finden, die zu einer Diskriminierung führen könnten. Es darf etwa nicht aus dem Zeugnis hervorgehen, dass du eine bestimmte Religion hast oder welche ethnische Herkunft du hast.

Nicht erwähnt werden sollten auch ein einmaliges Fehlverhalten oder Straftaten, die nicht in Verbindung mit der Ausbildung stehen oder nicht bewiesen sind. Warst du während deiner Ausbildung krank, darf auch das im Normalfall nicht im Ausbildungszeugnis stehen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn du dadurch die Hälfte deiner Ausbildungszeit gefehlt hast.

Hast du während deiner Ausbildung eine Abmahnung erhalten, gehört diese Information ebenfalls nicht in dein Ausbildungszeugnis. Auch, was du in deiner Freizeit gemacht hast, geht künftige Arbeitgeber nichts an.

Falsches oder schlechtes Ausbildungszeugnis erhalten: Was du tun kannst

Enthält dein Ausbildungszeugnis Fehler oder offensichtlich nicht wohlwollende Formulierungen, musst du das nicht hinnehmen. Du hast einen Anspruch auf ein fehlerfreies Ausbildungszeugnis. Damit sind nicht nur die Inhalte deines Zeugnisses gemeint, sondern auch mögliche Rechtschreibfehler.

Fordere den Ausbildungsbetrieb dazu auf, die entsprechenden Passagen zu ändern. Das solltest du möglichst zeitnah nach dem Erhalt deines Ausbildungszeugnisses tun. Rechtlich gilt eine Verjährungsfrist von üblicherweise drei Jahren, im Zweifel kommt es aber auf die Einschätzung eines Gerichts an, falls es zu einer Klage kommt. Oft reicht allerdings schon ein Gespräch mit dem Verantwortlichen, um die Angelegenheit zu klären.

Schwieriger zu klären sind häufig Formulierungen, die vom Auszubildenden negativ aufgefasst werden. Auch hier kann es ausreichend sein, den Arbeitgeber zu einer Korrektur aufzufordern. Du solltest dabei möglichst genau beschreiben, was dich stört. Du kannst auch Vorschläge für eine alternative Formulierung machen. Einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber diese verwendet, hast du allerdings nicht.

Reagiert der Arbeitgeber auf eine informelle Aufforderung zur Korrektur nicht, kannst du einen formellen Widerspruch an ihn verschicken. Darin solltest du dem Arbeitgeber eine Frist setzen, innerhalb derer er dir ein neues Zeugnis ausstellen muss. Bleibt auch das folgenlos, kannst du dich an das zuständige Arbeitsgericht wenden. In diesem Fall ist es sinnvoll, dir Unterstützung durch einen Anwalt zu suchen. Bei klarer Beweislage stehen die Chancen im Zweifel jedoch auch ohne anwaltliche Hilfe oft gut, auf diese Weise Änderungen im Ausbildungszeugnis zu erwirken.

Bildnachweis: Alexander Raths / Shutterstock.com


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