Berufsausbildungsbeihilfe: Wie viel BAB steht dir zu?
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein finanzieller Zuschuss für Auszubildende, bei denen das Geld etwas knapp ist. Da es sich um einen Zuschuss handelt, muss die Leistung auch nicht zurückgezahlt werden. Kein Wunder, dass sie bei Auszubildenden beliebt ist. Doch um in den Genuss der BAB zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Welche das sind, in welcher Höhe die Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt wird und wo du den Antrag stellen kannst, erfährst du hier.
Berufsausbildungsbeihilfe: Was ist das überhaupt?
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss für Azubis. BAB bekommen Azubis, die Probleme damit haben, ihren Lebensunterhalt allein durch ihre Ausbildungsvergütung zu bestreiten. Denn tatsächlich können die Unterschiede bei der Vergütung recht groß sein. In einigen Ausbildungen wird lediglich die Mindestausbildungsvergütung von 620 Euro pro Monat gezahlt. Bei einem derart geringen Verdienst kann es schwierig werden, die Lebenshaltungskosten und die Miete zu zahlen. Genau aus diesem Grund springt die Agentur für Arbeit ein und unterstützt Azubis finanziell. So möchte die Behörde sicherstellen, dass der Auszubildende die Ausbildung nicht aufgrund finanzieller Schwierigkeiten vorzeitig abbricht.
Gut zu wissen: Die Berufsausbildungsbeihilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Das ist ein großer Unterschied zum BAföG. Denn dieses besteht aus einem Zuschuss und einem zinslosen Darlehen. Diesen Kredit müssen die ehemaligen Studenten einige Zeit nach ihrem Studienabschluss zurückzahlen.
Voraussetzungen für die BAB
Um in den Genuss der Berufsausbildungsbeihilfe zu kommen, müssen Azubis einige Voraussetzungen erfüllen, die wir nun kurz erläutern möchten:
- Du absolvierst aktuell eine sogenannten berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme.
- Du nimmst aktuell an der vorbereitenden Phase für eine Ausbildung im Rahmen einer assistierten Ausbildung teil.
- Du bist aktuell dabei, eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung zu absolvieren. Dabei handelt es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf. Noch dazu ist deine Ausbildungsstelle so weit von deinem Elternhaus entfernt, dass du dir eine eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer suchen musst. Täglich kannst du die Strecke zwischen deinen Elternhaus und dem Ausbildungsbetrieb nicht fahren. Als Daumenregel gilt: Wenn du mehr als zwei Stunden täglich fahren müsstest, ist eine eigene Unterkunft gerechtfertigt – womit du auch einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hättest.
- Du machst eine Ausbildung und bist verheiratet oder lebst mit deinem Freund oder deiner Freundin in einer gemeinsamen Wohnung.
- Du befindest dich in einer Ausbildung, wohnst nicht mehr zuhause und hast ein Kind oder mehrere Kinder.
Wenn du in einer Partnerschaft lebst oder sogar verheiratet bist, kann unter Umständen das Einkommen deines Partners oder deiner Partnerin ebenfalls berücksichtigt werden. Dabei gibt es jedoch bestimmte Freibeträge, die angerechnet werden. Auch das Einkommen deiner Eltern kann berücksichtigt werden. Erste Informationen zu diesem Thema findest du auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. Du kannst natürlich auch einen Beratungstermin vereinbaren und dir die verschiedenen Möglichkeiten erläutern lassen.
Achtung: Wenn bei dir eine Behinderung festgestellt wurde, gelten andere Voraussetzungen für die Berufsausbildungsbeihilfe. Am besten du fragst in diesem Fall direkt bei der Agentur für Arbeit nach, ob du berechtigt bist, BAB zu bekommen.
Achtung: Kein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe
Keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hast du, wenn du eine schulische Ausbildung absolvierst. Ein weiteres Ausschlusskriterium sind andere Sozialleistungen, die mit der BAB vergleichbar sind. Auch hier gilt, dass du im Zweifelsfall einfach bei der Agentur für Arbeit nachfragen solltest.
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe: So viel BAB kannst du bekommen
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach mehreren Faktoren. Aktuell liegt der Höchstsatz für die Berufsausbildungsbeihilfe bei 781 Euro monatlich. Der Betrag setzt sich folgendermaßen zusammen: 412 Euro für den Grundbedarf und 360 Euro Pauschalbetrag für die Unterkunft. Jedoch bekommt nicht jeder Azubi diesen Betrag. Die Bundesagentur für Arbeit berechnet die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe bei jedem Antrag individuell.
Im ersten Schritt wird dabei zunächst der Gesamtbedarf ermittelt. Damit ist gemeint, wie viel Geld der Azubi benötigt, um seine monatlichen Kosten zu decken. Zu diesen monatlichen Kosten gehören auch Ausgaben, die mit der Ausbildung in einem direkten Zusammenhang stehen. Also zum Beispiel bestimmte Arbeitskleidung oder Hilfsmittel, die für den Ausbildungsberuf benötigt werden. Auch die Fahrtkosten, die der Azubis zahlen muss, um jeden Tag an seine Ausbildungsstätte zu kommen, werden addiert.
Umgekehrt wird das Einkommen abgezogen, das der Azubi zur Verfügung hat. Dazu gehört natürlich an erster Stelle die Vergütung für die Ausbildung. Hier setzt die Agentur für Arbeit einen monatlichen Freibetrag von 65 Euro an. Liegt das Einkommen von Eltern oder Partner über den jeweiligen Freibeträgen, wird auch diese Summe von dem Gesamtbedarf abgezogen.
Wenn du einen schnellen und relativ unkomplizierten Überblick über die voraussichtliche Höhe deiner BAB bekommen möchtest, kannst du den Berufsausbildungsbeihilfe-Rechner der Bundesagentur für Arbeit nutzen.
Wie lange bekomme ich BAB?
Der Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht während der gesamten Ausbildung. Natürlich kann es sein, dass sich deine Lebensumstände während der Ausbildung ändern und du zum Bespiel plötzlich mehr Einkommen hast. In diesem Fall würde sich die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe vermutlich verringern. Umgekehrt ist es aber ebenso denkbar, dass du plötzlich mehr Geld benötigst, als anfangs gedacht. Daher musst du bei allen Änderungen deiner Einkommensverhältnisse und bei einem geänderten Bedarf so schnell wie möglich Rücksprache mit dem jeweiligen Sachbearbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit halten. Eine derartige Änderung kann auch eine Schwangerschaft oder eine längere Krankheit sein.
Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe: Wie beantrage ich BAB?
Der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe wird bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Wenn du denkst, dass du einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hast, solltest du den Antrag so schnell wie möglich stellen. Der Grund: Es gibt BAB zwar auch rückwirkend, allerdings nur ab dem Monat der Antragstellung. Stellst du also im Mai den Antrag, wird dir die Berufsausbildungsbeihilfe auch nachträglich ab Mai ausgezahlt – unabhängig davon, wie lange die Berechnung gedauert hat. Besonders gut ist es daher, wenn du den Antrag auf BAB schon vor Beginn deiner Ausbildung stellst. So holst du das Maximum an Berufsausbildungsbeihilfe für deine Ausbildung heraus.
Den Antrag kannst du dir auf der Seite der Arbeitsagentur in der Rubrik eServices herunterladen. Du kannst den Antrag aber auch direkt vor Ort bei der für dich zuständigen Agentur für Arbeit abholen und zuhause ausfüllen. Alternativ kannst du auch die kostenlose Hotline 0800 4 5555 00 anrufen und dir einen Antrag zusenden lassen.
Folgende Unterlagen und Dokumente solltest du für einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe bereithalten:
- Ausbildungsvertrag
- Personalausweis
- Mietvertrag, eventuell Höhe der Nebenkosten
- Nachweise über die Höhe deines Verdienstes, also die Ausbildungsvergütung (in der Regel übernimmt diesen Schritt jedoch deine Ausbildungsstätte)
- Nachweise über die Einkommensverhältnisses deines Lebenspartners, deiner Lebenspartnerin oder deiner Eltern
Es kann sein, dass die Agentur für Arbeit noch weitere Dokumente von dir benötigt. Daher solltest du am besten direkt nachfragen, welche Unterlagen du zusammen mit deinem Antrag einreichen solltest.
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