Die betriebliche Altersvorsorge kann Altersarmut vorbeugen

Betriebliche Altersvorsorge: Wann lohnt sie sich?

Es gibt viele Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen. Eine davon ist die betriebliche Altersvorsorge. In unserem Ratgeber erfährst du, was damit gemeint ist, wie die betriebliche Altersvorsorge funktioniert und welche Vorteile und Nachteile damit einhergehen. So kannst du besser einschätzen, ob sich eine Betriebsrente für dich lohnen könnte.

Betriebliche Altersvorsorge: Wie funktioniert sie?

Selbst, wer sein (Berufs-)Leben lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann sich nicht sicher sein, dass die gesetzliche Rente im Alter zum Leben reicht. Deshalb sorgen viele Menschen zusätzlich vor. Das geht etwa mit einer betrieblichen Altersvorsorge, kurz bAV. Die Betriebsrente kann als Zusatzrente neben der gesetzlichen Rente oder privaten Vorsorgeoptionen ein Baustein der Altersvorsorge sein. Viele Arbeitnehmer in Deutschland nutzen diese Möglichkeit; auch viele Tarifverträge enthalten entsprechende Regelungen.

Das Recht dazu gibt es seit dem Jahr 2002. Seither kann sich prinzipiell jeder Arbeitnehmer für eine Betriebsrente entscheiden – zumindest, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Die Hürden wurden mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, das seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist, gesenkt. Inzwischen reicht es, wenn ein Beschäftigter seit mindestens drei Jahren für seinen Arbeitgeber tätig ist. Zudem gilt eine Altersgrenze von 23 Jahren. Wer bei seinem Austritt aus einem Unternehmen mindestens 23 Jahre alt ist, kann die betriebliche Altersvorsorge nutzen.

Der Arbeitgeber muss sich an der Betriebsrente beteiligen

In vielen Fällen zahlt der Arbeitgeber die Beträge in die betriebliche Altersvorsorge alleine ein. Oft wählen Arbeitgeber eine Direktversicherung, etwa eine Lebens- oder Rentenversicherung. Auch Pensionsfonds, Pensionskassen, Pensionszusagen und Unterstützungskassen kommen als Durchführungsweg für die Betriebsrente infrage. Arbeitgeber sind allerdings nicht dazu verpflichtet, mit einer Betriebsrente zur Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter beizutragen. Nicht jeder Arbeitgeber bietet eine betriebliche Altersvorsorge an.

Falls der Arbeitgeber keine Betriebsrente anbietet, kannst du deinerseits einen Teil deines Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge stecken. Du hast ein Recht auf eine sogenannte Entgeltumwandlung. Dabei geht ein bestimmter Betrag von deinem Verdienst ab und wird direkt in die Betriebsrente eingezahlt. Das hat den Vorteil, dass du Steuern und Sozialversicherungsabgaben sparst. Macht der Anteil für die Betriebsrente höchstens vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze aus – gegenwärtig entspricht das 276 Euro pro Monat –, fallen keine Sozialabgaben an. Steuerfrei bleibt der Beitrag für die betriebliche Altersvorsorge, wenn er höchstens acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze – derzeit sind das 552 Euro monatlich – entspricht.

Die Beiträge werden dann in einen bAV-Vertrag eingezahlt, etwa eine private Renten- oder Lebensversicherung. Dort werden sie meist zu einem festen Satz verzinst. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber die Beträge mit mindestens 15 Prozent bezuschussen muss. Das gilt seit dem Jahr 2019 für alle neuen Verträge. Oft kann mit dem Arbeitgeber ein höherer Zuschuss ausgehandelt werden. Vom Jahr 2022 an gilt diese Regelung auch für bestehende bAV-Verträge.

Vermögenswirksame Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge nutzen

Es ist denkbar, vermögenswirksame Leistungen (VL) des Arbeitgebers zu nutzen, um diese in die Betriebsrente abzuführen. Viele Arbeitgeber bieten diese Extra-Zahlung in Höhe von maximal 40 Euro pro Monat an. Werden die VL für die betriebliche Altersvorsorge genutzt, sind sie steuerfrei. Für Arbeitnehmer kann es deshalb attraktiv sein, vermögenswirksame Leistungen in die Altersvorsorge zu stecken.

Selbst, wenn der Arbeitgeber die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge übernimmt, kann es sich für Beschäftigte lohnen, den Betrag über eine Entgeltumwandlung aufzustocken. Höhere Einzahlungen bedeuten höhere Zinsen und damit eine höhere Auszahlungssumme im Rentenalter.

Wer über die Nutzung einer Betriebsrente nachdenkt, muss wissen, dass die Auszahlungsbeträge im Rentenalter steuerpflichtig sind. Seit dem Jahr 2019 gibt es allerdings einen monatlichen Freibetrag von 160 Euro. Versteuert wird dann nur der Teil der Rente, der diese Grenze übersteigt. Dadurch lohnt sich die Betriebsrente eher, weil mehr davon übrig bleibt. Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss auf die Betriebsrente auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.

Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge? Vor- & Nachteile

Wer Möglichkeiten der Altersvorsorge prüft und über die Betriebsrente nachdenkt, stellt sich die Frage, ob sich eine betriebliche Altersvorsorge lohnt. Eine allgemeingültige Empfehlung kann es allerdings nicht geben. Wie vorteilhaft die Betriebsrente ist, hängt von den Lebensumständen und dem jeweiligen Angebot ab. Auch, wie stark sich der Arbeitgeber an den Zahlungen beteiligt, macht einen großen Unterschied.

Bevor du dich für oder gegen die Betriebsrente oder andere Formen der Altersvorsorge entscheidest, solltest du alle Optionen durchrechnen und miteinander vergleichen. Die folgenden Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge können dir dabei helfen, den Nutzen der Betriebsrente in deinem Fall besser einzuschätzen.

Vorteile: Das spricht für die betriebliche Altersvorsorge

Übernimmt dein Arbeitgeber die Beiträge für eine betriebliche Altersvorsorge? Dann kann es sinnvoll sein, diese Möglichkeit zu nutzen. Du musst schließlich nichts beisteuern, erhältst aber trotzdem im Alter Geld – damit hast du mit dieser Variante wenig zu verlieren, selbst wenn dir die Betriebsrente am Ende keine riesigen Summen bescheren sollte. Es kann lohnenswert sein, die Beiträge vom Arbeitgeber aufzustocken. Solange du dich im schon genannten Rahmen bewegst, fallen auf deine Zuschüsse an die Betriebsrente bei einer Entgeltumwandlung weder Steuern noch Sozialabgaben an. Im Vergleich zu einer anderweitigen privaten Altersvorsorge sparst du damit Geld.

Sich für eine Betriebsrente zu entscheiden, lohnt sich seit dem Jahr 2018 eher auch für jene, die ohnehin mit einer knappen Rente rechnen müssen. Zuvor wurde die Betriebsrente komplett auf eine möglicherweise nötige Grundsicherung angerechnet. Das ist seither nicht mehr der Fall. Inzwischen gilt: Mindestens 100 Euro darf man zusätzlich behalten. Vom Betrag, der diese 100 Euro übersteigt, dürfen Rentner 30 Prozent behalten, allerdings höchstens 200 Euro.

Nachteile: Das spricht gegen die betriebliche Altersvorsorge

Zahlt der Arbeitgeber die Betriebsrente nicht, beziehungsweise steuert er höchstens 15 Prozent einer Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer bei, lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge in den meisten Fällen nicht. Die gegenwärtig niedrigen Zinsen tragen ebenfalls nicht dazu bei, das Angebot in solchen Fällen attraktiver für Arbeitnehmer zu machen. Schlimmstenfalls wird die Betriebsrente zum Minusgeschäft für Sparer.

Auch für Menschen, die tendenziell häufiger den Arbeitgeber wechseln, ist die Betriebsrente nur bedingt vielversprechend. Längst nicht immer kann ein bAV-Vertrag, der mit einem früheren Arbeitgeber geschlossen wurde, auf das neue Beschäftigungsverhältnis übertragen werden. Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, alte Verträge zu übernehmen.

Wenn der neue Arbeitgeber sich weigert, bleibt dir nur, den bAV-Vertrag entweder ruhen zu lassen oder selbst einzuspringen und die Beiträge zu zahlen. Dann profitierst du allerdings nicht von den Steuervergünstigungen, die mit einer Entgeltumwandlung verbunden sind. Die Möglichkeit, die bisher eingezahlten Beiträge auf einen neuen Vertrag zu übertragen, besteht zwar theoretisch. In der Praxis rechnet sich das aber häufig nicht – oft werden Übertragungskosten fällig und womöglich sind die Konditionen des neuen Vertrags schlechter.

Selbst, wenn der Arbeitgeber mehr zur betrieblichen Altersvorsorge beiträgt als seinen Pflichtanteil von 15 Prozent, lohnt sich die Betriebsrente in vielen Fällen nicht. Ob du die eingezahlten Beiträge wieder herausbekommst, hängt nicht zuletzt davon ab, wie lange du lebst – ein Faktor, der sich jedoch ohnehin schwer kalkulieren lässt. Nur, wenn der Arbeitgeber deutlich mehr als 15 Prozent beisteuert und der bAV-Vertrag gute Konditionen bietet, kann sich die Betriebsrente lohnen.

Betriebliche Altersvorsorge nutzen: Tipps zum Vorgehen

Wenn du dich für eine betriebliche Altersvorsorge interessierst, solltest du das Gespräch mit deinem Vorgesetzten suchen. Lasse dir erklären, welche Möglichkeiten es gibt. Falls dein Arbeitgeber keine Betriebsrente anbietet, lohnt sich unter Umständen ein Blick in den Tarifvertrag – möglicherweise wird er dadurch dazu verpflichtet.

Falls der Arbeitgeber auch auf Nachfrage keine Betriebsrente zahlt, muss er auf deinen Wunsch hin die schon erwähnten 15 Prozent einer Entgeltumwandlung beisteuern. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig etwas mehr. Es handelt sich bei der betrieblichen Altersvorsorge schließlich um einen Bonus für die Mitarbeiter, der deren Zufriedenheit erhöhen und sie längerfristig an das Unternehmen binden kann. Wenn sie sich an der Betriebsrente beteiligen, können Arbeitgeber zudem einen Teil der Sozialabgaben sparen, die sie andernfalls abführen müssten.

Viele Sparer fragen sich, was passiert, wenn das Unternehmen bis zum eigenen Renteneintritt pleitegeht. Die Betriebsrente ist jedoch auch im Fall einer Insolvenz des (ehemaligen) Arbeitgebers in vielen Fällen sicher. Sie ist oft über den Pensions-Sicherungs-Verein, kurz PSV, abgesichert, oder wird direkt von einem Lebensversicherer ausgezahlt.

Alternativen zur betrieblichen Altersvorsorge

Als Arbeitnehmer bist du gesetzlich rentenversichert. Ob die Rente reicht, ist jedoch oft nicht klar, denn das Rentenniveau sinkt. In der Zukunft werden weniger junge Menschen die Bezüge einer steigenden Zahl älterer Menschen erwirtschaften müssen. Deshalb ist es wichtig, auch abseits der gesetzlichen Rentenversicherung für das Alter vorzusorgen. Die betriebliche Altersvorsorge kann eine gute Option sein, aber sie ist nicht für Jeden die beste Lösung. Wenn der Arbeitgeber etwa nur den Pflichtanteil bezahlt, die Konditionen des Vertrags nicht gut sind oder unklar ist, ob sich die Betriebsrente wegen möglicher Jobwechsel überhaupt lohnt, verzichten viele Arbeitnehmer auf die Betriebsrente.

Dann bleiben dir andere Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge. Eine Option ist die Riester-Rente. Auch eine Geldanlage, etwa in Form eines Aktienfonds oder eines ETF-Sparplans – ein Fondssparplan mit ETF-Fonds – kann sinnvoll sein. Es kommt letztlich darauf an, wie viel Geld du pro Monat erübrigen kannst und wie deine individuellen Lebensumstände sind. Auch, welches Risiko du bereit bist, in Kauf zu nehmen, beeinflusst deine Möglichkeiten. Verschaffe dir am besten einen Überblick über alle Varianten, bevor du dich entscheidest.

Bildnachweis: Koldunov / Shutterstock.com


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