Ein Betrieb geht komplett in die Betriebsferien, Mitarbeiter lächeln

Betriebsferien: Darf der Chef Urlaub anordnen?

Urlaub ist für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres. Blöd nur, wenn man als Arbeitnehmer nicht selbst darüber bestimmen darf, wann man Urlaub nimmt. Wenn der Chef Betriebsferien anordnet, muss man sich danach richten – oder nicht? Wann darf der Arbeitgeber Urlaub anordnen, wie lange darf der Betriebsurlaub sein und bekommen Beschäftigte währenddessen weiterhin ihren Lohn oder ihr Gehalt? Die Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es hier.

Definition: Betriebsferien – was heißt das eigentlich?

Während der Betriebsferien, auch Werksferien oder Werksurlaub genannt, läuft beim Arbeitgeber nichts. Die Produktion steht still, es wird keine Dienstleistung angeboten.

Allerdings kann der Arbeitgeber nicht einfach nach Gutdünken Betriebsferien anordnen. Vielmehr müssen „dringende betriebliche Erfordernisse“ – so nennen es Juristen – für den Betriebsurlaub vorliegen.

Zu diesen Gründen gehören zum Beispiel:

  • Du arbeitest bei einem Unternehmen, das nur einen Kunden hat und dieser Kunde geht in Urlaub. Während dieser Zeit wird dein Arbeitgeber wohl keine Aufträge bekommen, weshalb es angebracht sein kann, dass er Werksurlaub anordnet.
  • Wenn du Arzthelferin bist und dein Chef in Urlaub geht, kann das ebenfalls ein Grund für Betriebsferien sein. Denn vermutlich wirst du nichts oder nur wenig zu tun haben, wenn kein Arzt in der Praxis ist. Zusätzlich dazu darf eine Arztpraxis natürlich nicht geöffnet sein, ohne dass ein Arzt anwesend ist, der sich um die Patienten kümmern könnte.
  • Auch zwischen Weihnachten und Neujahr können Betriebsferien angeordnet werden. Wenn keiner der Kunden, Auftraggeber oder Zulieferbetriebe arbeitet, gibt es vermutlich auch für dein Unternehmen keine Arbeit.
  • Saisonale Gründe sprechen auch bei Hotels und Ferienanlagen in typischen Urlaubsorten für Betriebsferien. Wenn die Urlauber ausbleiben, lohnt sich der Betrieb nicht mehr und die Hotels schließen.

Liegt einer dieser Gründe oder gleich mehrere vor, darf der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen und Betriebsferien anordnen.

Er darf allerdings keine Werksferien anordnen, ohne dass diese dringenden betrieblichen Erfordernisse vorliegen. Kein zulässiger Grund für Betriebsferien ist daher zum Beispiel eine schlechte Auftragslage im Unternehmen. Wenn dein Arbeitgeber keine Aufträge hat, obwohl es Möglichkeiten dazu gäbe, ist das nicht deine Schuld. Im Gegenteil, dein Chef trägt in diesem Fall das Betriebsrisiko.

Allerdings gilt auch das nicht pauschal. Wenn die wirtschaftliche Existenz deines Arbeitgebers bedroht ist, könnte das wiederum ein Grund für Betriebsferien sein. Kann der Bankrott oder eine drohende Insolvenz durch den betrieblichen Zwangsurlaub verhindert werden, könnte das durchaus den Werksurlaub rechtfertigen.

Betriebsurlaub ohne dringenden Grund

Übrigens: Wenn in deinem Arbeitsvertrag steht, dass dein Arbeitgeber Betriebsferien in gewissem Umfang anordnen darf, wirst du wenig dagegen unternehmen können. Wenn du deine Unterschrift unter den Vertrag setzt, stimmst du der Regelung zu.

Eine andere Möglichkeit, Betriebsurlaub anzuordnen, hat dein Chef dann, wenn es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt und sich beide Seiten entsprechend geeinigt haben. Der Betriebsrat muss ohnehin gemäß § 87 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) befragt werden, wenn es um Regelungen rund um den Werksurlaub geht.

Betriebsferien Dauer: Wie lange darf der Werksurlaub sein?

Es gibt keine verbindliche Regelung darüber, wie lang der Werksurlaub andauern darf. Arbeitsgerichte urteilen jedoch häufig, dass die Betriebsferien nicht den gesamten Jahresurlaub des Arbeitnehmers umfassen dürfen. Denn dann hätte dieser keinen Urlaub mehr zur eigenen Verfügung.

In der Regel sind Betriebsferien von bis zu zwei Wochen unproblematisch. Sollte dein Arbeitgeber einen längeren Werksurlaub anordnen, könnte das juristisch nicht haltbar sein. Lass dich zu diesen individuellen Fragen aber am besten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 1981 (Az. 1 ABR 79/92) legt als Daumenregel 3/5 des Jahresurlaubs als Obergrenze fest. Beschäftigte müssen demnach trotz Betriebsferien mindestens 40 Prozent ihres Urlaubs zur freien Verfügung haben. Allerdings wird auch diese Faustformel immer wieder in verschiedenen Urteilen unter- oder überschritten. Daher gilt auch hier: Im Zweifel einen Fachmann fragen.

Wann müssen Betriebsferien angekündigt werden?

Auch für diesen Punkt gibt es keine verbindliche Regelung. Arbeitsrechtler weisen jedoch darauf hin, dass der Zeitraum bis zum Beginn der Betriebsferien nicht zu kurz ausfallen darf. Mindestens sechs Monate Vorlaufzeit halten sie für angemessen. Länger ist natürlich besser.

Idealerweise steht der Betriebsurlaub schon dann fest, wenn Mitarbeiter ihre Jahresurlaubsplanung einreichen – also in der Regel zu Beginn des Jahres. Ansonsten könnte es sein, dass Arbeitnehmer ihren Jahresurlaub komplett verplanen und keinen Urlaub mehr für die Betriebsferien übrig haben.

Genehmigten Urlaub streichen: Darf das der Arbeitgeber?

Was passiert eigentlich, wenn Arbeitnehmer ihren Jahresurlaub eingereicht haben, der Arbeitgeber diesen eigentlich genehmigt hat, aber plötzlich zwei Wochen Betriebsferien anordnet? Dann muss sich der Beschäftigte wenig Sorgen machen. Ist der Urlaub einmal genehmigt, kann der Arbeitgeber ihn nicht einfach wieder streichen.

Ausnahme: Außerordentliche Notsituationen. Wenn zum Beispiel das Unternehmensgebäude überflutet wurde und Maschinen oder Waren schnell ins Trockene gebracht werden müssen, darf der Chef den Urlaub streichen.

Den genehmigten Urlaub zu streichen, weil der Arbeitgeber selbst die Betriebsferien vergessen hat zu berücksichtigen, ist nicht zulässig.

Wenn der Beschäftigte in diesen Fällen nicht mehr genügend Resturlaub zur Verfügung hat, um die Betriebsferien abzudecken, muss der Arbeitgeber dafür aufkommen. Wenn er den Betrieb schließen möchte, seine Mitarbeiter aber keinen Urlaub mehr haben, ist er verpflichtet, seinen Arbeitgeber gegen Bezahlung von seiner Arbeit freizustellen. Mit anderen Worten: Es winkt zusätzlicher bezahlter Urlaub für die Beschäftigten.

Andere Option: Der Betrieb ist zwar geschlossen, der Chef besteht aber darauf, dass der Mitarbeiter dennoch am Arbeitsplatz erscheint. Das Recht dazu hat er – wie sinnvoll ein derartiges Vorgehen jedoch ist, steht auf einem anderen Blatt.

Was auf keinen Fall geht: Der Arbeitgeber besteht darauf, dass sein Mitarbeiter den Jahresurlaub des nächsten Jahres für den aktuellen Betriebsurlaub im Voraus nimmt. Beschäftigte müssen und sollten sich auf ein derartiges Vorgehen nicht einlassen.

Es ist für den Arbeitgeber ebenfalls keine Option, auf unbezahlten Urlaub seitens des Arbeitnehmers zu bestehen. Wer als Arbeitgeber fälschlicherweise Urlaub genehmigt hat, kann die Verantwortung dafür nicht seinem Mitarbeiter zuschieben.

FAQs: Häufige Fragen zum Thema Betriebsferien

Das Thema Betriebsferien führt immer wieder zu Fragen auf Seiten der Beschäftigten. Wir haben die häufigsten gesammelt und geben dir jeweils eine kurze Antwort.

Gibt es einen Unterschied zwischen Betriebsurlaub und „normalen“ Urlaubstagen?

Nein, auch der angeordnete Betriebsurlaub wird von deinem Jahresurlaub abgezogen. Es macht also keinen Unterschied, ob du dich selbst für den Urlaub entschieden hast oder ob dein Chef Betriebsferien anordnet. Das bedeutet, dass du für die Dauer der Werksferien dein normales Urlaubsentgelt erhältst.

Ich bin während der Betriebsferien krank – was nun?

Wer während des Werksurlaubs krank wird, profitiert von den gleichen Regelungen wie während des regulären Urlaubs. Bedeutet: Mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) eines Arztes kannst du dir die Urlaubstage erstatten lassen. Denn Krankentage dürfen nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden, wie § 9 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) besagt.

Darf ich während der Betriebsferien einen Nebenjob annehmen und arbeiten?

Urlaub dient dazu, dass sich Arbeitnehmer erholen können und ihre volle Arbeitskraft wieder herstellen. Das ist auch bei den Betriebsferien nicht anders. Wer also arbeitet, statt seine freie Zeit zur Entspannung zu nutzen, könnte Probleme mit seinem Chef bekommen.

Kündigung während der Betriebsferien – ist das erlaubt?

Es ist zwar kein freundlicher Schachzug des Arbeitgebers, rein rechtlich aber zulässig: Dein Chef darf dir auch während der Betriebsferien kündigen. Sollte dir eine Kündigung während des Betriebsurlaubs zugehen, heißt es schnell sein, denn innerhalb von drei Wochen musst du Einspruch gegen die Kündigung erheben – sofern du eine Kündigungsschutzklage erheben möchtest.

Verstreicht diese Frist ungenutzt, weil du im Urlaub im Ausland warst, wird die Kündigung trotzdem gültig. Es wird dir also nichts helfen, dass Betriebsferien angeordnet waren und du deshalb nicht in deinen Briefkasten geschaut hast.

Auf der anderen Seite kannst du aber auch während des Betriebsurlaubs deinen Arbeitsvertrag kündigen. Denn auch dein Arbeitgeber hat die Pflicht, Post für sein Unternehmen anzunehmen – auch während der Betriebsferien.

Bildnachweis: ESB Professional / Shutterstock.com


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