Ein Mann blickt auf die Uhr, was ist Brückenteilzeit?

Brückenteilzeit: Vor- und Nachteile und Tipps zum Antrag

Die Brückenteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu reduzieren. Nach Ablauf dieser Zeit wird die Arbeitszeit automatisch wieder erhöht. Was Arbeitnehmer über die Brückenteilzeit wissen müssen, wann der Antrag zu stellen ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen Anspruch auf Brückenteilzeit zu haben, haben wir genauer unter die Lupe genommen.

Brückenteilzeit: Was versteht man darunter?

Die Brückenteilzeit ist eine Möglichkeit für Arbeitnehmer, ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum zu verkürzen. Dies ist seit dem 1. Januar 2019 durch eine spezielle Regelung im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) möglich. Die Regelung, die manchmal auch Brückenteilzeitgesetz genannt wird, besagt nämlich, dass Beschäftigte für einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren ihre Arbeitszeit entsprechend reduzieren können, also nicht mehr in Vollzeit, sondern eben in Teilzeit arbeiten.

Beide Vertragsparteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Gewerkschaft oder Betriebsrat), können jedoch Regelungen vereinbaren, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. So ist es beispielsweise möglich, die Brückenteilzeit auf mehr als fünf Jahre auszudehnen oder einen kürzeren Zeitraum für die Teilzeit zu wählen.

Ist der Zeitraum der Brückenteilzeit, auf den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber geeinigt haben, abgelaufen, endet die Brückenteilzeit automatisch. Weder die eine noch die andere Vertragspartei muss das Ende ankündigen oder besondere Maßnahmen ergreifen. Nach Beendigung der Brückenteilzeit kehren beide Vertragsparteien zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zurück. Hat der Arbeitnehmer vor der Brückenteilzeit 38 Stunden gearbeitet, beträgt seine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit wieder 38 Stunden.

Statt Vollzeit in Teilzeit: Andere Möglichkeiten

Neben dem Brückenteilzeitgesetz können Arbeitnehmer auch aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen einen Anspruch auf Teilzeitarbeit haben. So ist es beispielsweise möglich, die Arbeitszeit zu reduzieren, um einen nahen Angehörigen zu pflegen oder ein Kind zu betreuen.

Die gesetzlichen Grundlagen finden sich zum Beispiel im

  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
  • Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)
  • Altersteilzeitgesetz (AltTZG)

Wenn es aus bestimmten Gründen nicht möglich ist, die eigene Arbeitszeit im Rahmen des Brückenteilzeitgesetzes zu reduzieren, sollte man sich über andere Möglichkeiten informieren und beraten lassen. Diese können sich unter Umständen finanziell noch mehr lohnen.

Die Voraussetzungen für die Brückenteilzeit

Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit über die Brückenteilzeit reduzieren möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, nämlich:

  • Vor dem Antrag muss das Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate bestehen
  • In dem Unternehmen müssen mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt sein. Auszubildende, Praktikanten und andere Personen, die nicht zu den klassischen Arbeitnehmern zählen, werden nicht mitgezählt.
  • Die Brückenteilzeit muss mindestens ein Jahr und darf höchstens fünf Jahre dauern. Ausnahmen sind möglich, wenn beide Vertragsparteien dies vereinbaren.

Antrag auf Brückenteilzeit bei befristetem Arbeitsvertrag?

Auch Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsvertrag können Brückenteilzeit beantragen, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings gilt die Brückenteilzeit in diesem Fall längstens bis zum Ende des befristeten Arbeitsvertrages.

Kann der Arbeitgeber die Brückenteilzeit ablehnen?

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Brückenteilzeit, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Der Arbeitgeber hat jedoch das Recht, die Brückenteilzeit abzulehnen, wenn bestimmte betriebliche Gründe vorliegen.

Ein Grund kann beispielsweise sein, dass der Betriebsablauf gefährdet ist, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit reduziert. Auch wenn die Brückenteilzeit die Sicherheit im Betrieb beeinträchtigen würde oder unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde, kann der Antrag auf Brückenteilzeit unter Umständen abgelehnt werden.

In Betrieben, in denen zwischen 45 und 200 Mitarbeiter arbeiten, wird häufig eine sogenannte Zumutbarkeitsregelung eingeführt. Gilt diese Regelung im Betrieb, kann der Arbeitgeber die Brückenteilzeit ablehnen, wenn pro 15 Mitarbeiter bereits ein Beschäftigen Mitarbeiter in Brückenteilzeit ist.

Bei der Berechnung werden nur Vollzeitbeschäftigte berücksichtigt. Sind im Betrieb viele Teilzeitkräfte beschäftigt, kann dies die Chancen des Arbeitnehmers, der Brückenteilzeit in Anspruch nehmen möchte, negativ beeinflussen.

Daneben können weitere Gründe, die gegen die Brückenteilzeit sprechen, in einem Tarifvertrag oder anderen betrieblichen Vereinbarungen festgehalten werden.

Achtung: Die Informationen in diesem Artikel sind ohne Gewähr. Für rechtlich verbindliche Auskünfte müssen Sie sich an einen Rechtsanwalt oder einen anderen juristischen Experten wenden.

Antrag auf Brückenteilzeit: Das Vorgehen

Der Antrag auf Brückenteilzeit muss vom Arbeitgeber genehmigt werden. Oft ist es ratsam, das Vorhaben vorher mit dem Chef zu besprechen. Sollte die Brückenteilzeit aus bestimmten Gründen nicht möglich sein, kann so vielleicht eine andere Lösung gefunden werden. Plus: Der Arbeitgeber fühlt sich von Anfang an in den Prozess eingebunden, was sich positiv auf das gesamte Arbeitsverhältnis auswirken kann. Denn schließlich wollen die Beschäftigten auch nach der Brückenteilzeit weiterarbeiten.

Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, kann es sich lohnen, auch diesen mit ins Boot zu holen. Der Betriebsrat kann den Arbeitnehmer beraten und auch bei Missverständnissen zwischen beiden Parteien vermitteln.

Der eigentliche Antrag auf Brückenteilzeit muss mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn der Brückenteilzeit gestellt werden. Aus dem Antrag muss hervorgehen, für welchen Zeitraum die Brückenteilzeit geplant ist und auf wie viele Stunden pro Woche bzw. pro Monat die Arbeitszeit reduziert werden soll.

Ist der Arbeitgeber eher zurückhaltend und will dem Antrag auf Brückenteilzeit nicht (sofort) zustimmen, ist er verpflichtet, die Wünsche des Arbeitnehmers mit ihm zu erörtern. Dies wird als Erörterungsrecht bezeichnet.

Sind sich beide Seiten einig, sollte der Arbeitgeber die Vereinbarung schriftlich festhalten. Dies ist für beide Seiten vorteilhaft, da die Vertragsparteien so ein schriftliches Dokument haben, in dem sie im Zweifelsfall nachlesen können, was konkret vereinbart wurde.

Hat der Arbeitnehmer den Antrag auf Brückenteilzeit beim Arbeitgeber gestellt und bis spätestens einen Monat vor dem geplanten Beginn der Teilzeit nichts von ihm gehört, gilt der Antrag als genehmigt. Eine nachträgliche Änderung durch den Arbeitgeber ist nach Ablauf dieser Frist nicht mehr möglich. Konkret heißt das: Wenn Sie als Arbeitgeber keine Rückmeldung erhalten, gelten die Bedingungen, die Sie im Antrag genannt haben.

Brückenteilzeit: Die Vor- und Nachteile

Ein großer Vorteil der Brückenteilzeit für Arbeitnehmer besteht darin, dass sie nun einen Anspruch darauf haben, nach der festgelegten Zeit wieder in Vollzeit zurückzukehren. Vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung war dies nicht möglich. Bis dahin galt, dass die Reduzierung der Arbeitszeit unbefristet ist. Der Arbeitgeber musste also zustimmen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit wieder erhöhen wollte.

Ein Nachteil ist, dass es keinen Rechtsanspruch darauf gibt, auf den früheren Arbeitsplatz zurückzukehren. Dies ist analog zur Elternzeit: Wenn sich in der Zwischenzeit etwas im Betrieb geändert hat und der Arbeitgeber z.B. einen anderen Arbeitnehmer auf dem Arbeitsplatz eingearbeitet hat, den der Arbeitnehmer in Brückenteilzeit ursprünglich innehatte, muss er diesen Arbeitnehmer nicht versetzen. Vielmehr hat der Arbeitnehmer, der aus der Brückenteilzeit zurückkehrt, das Nachsehen und muss unter Umständen einen anderen, natürlich vergleichbaren Arbeitsplatz annehmen.

Ein weiterer Nachteil, der allerdings nicht nur für die Brückenteilzeit, sondern generell für Teilzeit gilt, ist das geringere Entgelt und damit die geringeren Rentenansprüche. Beschäftigte, die lange in Teilzeit arbeiten, erhalten deutlich weniger Rente als Beschäftigte, die ihr gesamtes Erwerbsleben in Vollzeit gearbeitet haben.

FAQs: Häufige Fragen zum Thema Brückenteilzeit

Brückenteilzeit verlängern: Ist das möglich?

haben keinen Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der Brückenteilzeit. Schließlich muss sich der Arbeitgeber auf die Vereinbarungen verlassen können und den betrieblichen Ablauf entsprechend organisieren.

Auch auf eine vorzeitige Beendigung der Brückenteilzeit besteht – aus den oben genannten Gründen – kein Rechtsanspruch. Das heißt aber nicht, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht individuell eine Vereinbarung treffen können.

Brückenteilzeit nach Elternzeit: Geht das?

Grundsätzlich können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch direkt im Anschluss an die Elternzeit in Brückenteilzeit gehen. Dazu müssen sie natürlich rechtzeitig einen Antrag stellen. Wenn keine betrieblichen Gründe gegen die Brückenteilzeit sprechen, ist ein Wechsel in die Brückenteilzeit direkt im Anschluss an die Elternzeit möglich.

Brückenteilzeit wenn man schon in Teilzeit arbeitet?

Das Gesetz schreibt keine Mindeststundenzahl vor, die ein Arbeitnehmer wöchentlich oder monatlich arbeiten muss, um Brückenteilzeit in Anspruch nehmen zu können. Daher sollte es auch für Arbeitnehmer, die bereits in Teilzeit arbeiten, möglich sein, ihre Arbeitszeit im Rahmen der Brückenteilzeit weiter zu reduzieren.

Bildnachweis: Pra Chid / Shutterstock.com


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