Bundesurlaubsgesetz einfach erklärt: Was gilt für wen?
Im Bundesurlaubsgesetz werden Ansprüche geregelt, die viele Arbeitnehmer beschäftigen dürften: Wie viele Urlaubstage stehen einem Angestellten pro Jahr zu? Muss der Arbeitgeber die Urlaubstage bezahlen? Und ab wann hat man Anspruch auf den vollen Jahresurlaub?
Definition: Was ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)?
Im Bundesurlaubsgesetz ist geregelt, wie hoch der gesetzliche Mindestanspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub ist. Der offizielle Name des Gesetzes lautet entsprechend „Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer“. Das Gesetz besagt, dass jedem Arbeitnehmer bezahlter Urlaub zusteht, damit er sich von seiner Arbeit erholen und seine Arbeitskraft wiederherstellen kann.
Was regelt das Bundesurlaubsgesetz?
Das Gesetz befasst sich also mit dem Urlaubsanspruch, den Arbeitnehmer mindestens haben, also den gesetzlichen Mindesturlaub. Dieser Anspruch richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage, die der Beschäftigte pro Woche arbeitet. Insgesamt müssen Arbeitnehmer in Deutschland auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr kommen.
Beachte: Das Bundesurlaubsgesetz legt nur den Mindestanspruch an Jahresurlaub fest. Arbeitgeber und Tarifparteien beziehungsweise Arbeitgeber und Beschäftigte können sich vertraglich auch auf ein größeres Kontigent an Urlaubstagen einigen. Unterschritten werden darf die Grenze, die das Bundesurlaubsgesetz vorgibt, jedoch nicht.
Tipp: Wer zum Beispiel einer gefragten Berufsgruppe angehört, kann bei seiner Gehaltsverhandlung statt mehr Geld auch mehr Urlaub fordern. Ein paar zusätzliche Tage Urlaub pro Jahr können das Leben deutlich angenehmer gestalten. Deshalb ist immer einen Versuch wert, hier mehr Spielraum auszuhandeln.
Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch laut Bundesurlaubsgesetz?
Die Frage, die viele Beschäftigte wohl am meisten interessiert: Wie viel Urlaub steht mir pro Jahr überhaupt zu? Der Gesetzgeber äußert sich im Bundesurlaubsgesetz dazu, indem er den sogenannten Mindesturlaub definiert. Beschäftigte sollten dabei beachten, dass das Bundesurlaubsgesetz aus einer Zeit stammt, zu der die meisten Arbeitnehmer noch sechs Tage pro Woche gearbeitet haben.
Der Anspruch auf Mindesturlaub orientiert sich daher an der 6-Tage-Woche. Wer laut Arbeitsvertrag auch heute noch sechs Arbeitstage pro Woche absolviert, hat laut Paragraf 3 des Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch auf mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub.
Da die Mehrzahl der Vollzeitbeschäftigten heute allerdings nur noch an fünf Tagen in der Woche arbeitet, reduziert sich der Anspruch. Bei einer 5-Tage-Woche stehen Arbeitnehmern mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr zu.
Die Staffelung wird entsprechend fortgeführt:
- 4-Tage-Woche: 16 Urlaubstage
- 3-Tage-Woche: 12 Urlaubstage
- 2-Tage-Woche: 8 Urlaubstage
- Ein Arbeitstag pro Woche: 4 Urlaubstage
In der Regel trifft als folgende Faustformel zu: Jeder Arbeitnehmer darf pro Jahr mindestens vier Wochen Urlaub machen.
Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit
Die Faustregel, dass Beschäftigte mindestens vier Wochen pro Jahr Urlaub machen dürfen und trotzdem weiterhin ihren Lohn oder ihr Gehalt bekommen, gilt natürlich auch für Teilzeitkräfte.
Wer es systematischer angehen möchte, kann die folgende Formel nutzen, um seinen Urlaubsanspruch zu berechnen:
(Arbeitstage pro Woche x Werktage beim Arbeitgeber) : vereinbarte Urlaubstage = Urlaubsanspruch
Übrigens: Solltest du laut dieser Formel auf einen halben Urlaubstag kommen, wird dein Urlaubsanspruch auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet – so ist es im Bundesurlaubsgesetz zu lesen.
Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen
Auch beim BUrlG gilt: Keine Regel ohne Ausnahme. Denn die oben genannte Faustformel gilt nicht für alle Arbeitnehmer gleichermaßen. Es gibt bestimmte Beschäftigte, sogenannte „besonders Schutzbedürftige“, die einen Anspruch auf mehr Jahresurlaub haben: jugendliche Arbeitnehmer und Menschen mit einer Behinderung. Diese Regelungen finden sich zwar nicht im Bundesurlaubsgesetz, es schadet jedoch trotzdem nicht, sie zu kennen.
Bei jugendlichen Beschäftigten hängt der Urlaubsanspruch vom Alter ab:
Alter | Mindesturlaubsanspruch |
Bis 16 Jahre | 30 Werktage |
Bis 17 Jahre | 27 Werktage |
Bis 18 Jahre | 25 Werktage |
Menschen, die als schwerbehindert gelten, haben einen Anspruch auf fünf Tage Zusatzurlaub. Bei einer 5-Tage-Woche erhöht sich der Mindesturlaub, der im Bundesurlaubsgesetz festgeschrieben ist, damit von 20 auf 25 Werktage.
Für wen gilt das Bundesurlaubsgesetz?
Außerdem ist in dem Gesetzestext zu lesen, welche Gruppen von Beschäftigten überhaupt einen Anspruch auf bezahlten Urlaub haben. Das sind:
- Angestellte Beschäftigte
- Arbeiter
- Mitarbeiter in Teilzeit
- Mitarbeiter auf geringfügiger Basis (Minijob / 450-Euro-Basis)
- Auszubildende
- Trainees
- Volontäre
- Arbeitnehmerähnliche Personen
Grundsätzlich kann man festhalten, dass abhängig beschäftigte Personen unter das Bundesurlaubsgesetz fallen. Für Selbstständige und Freiberufler dagegen gilt dieses Gesetz nicht. Sie sind selbst dafür verantwortlich, Urlaub zu machen und für diesen Zeitraum genügend Geld zurückzulegen.
Wer hat einen Anspruch auf Urlaubsentgelt?
Personen, die unter den Anwendungsbereich des Bundesurlaubsgesetzes fallen, haben einen Anspruch darauf, dass sie weiterhin ihr regelmäßiges Gehalt oder ihren regelmäßigen Lohn bekommen. Heißt: Sie müssen nicht arbeiten, werden aber so bezahlt, als würden sie es tun – genau das meint man mit dem Ausdruck „bezahlter Urlaub“.
Dieses Geld, das der Arbeitgeber während des Urlaubs weiterzahlt, nennt sich Urlaubsentgelt. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsgeld. Denn darauf gibt es keinen gesetzlichen Anspruch.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich aber darauf einigen, dass der Chef Urlaubsgeld zahlt. Diese Regelung wird dann in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festhalten. Urlaubsgeld ist aber eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers. Der Chef ist nicht dazu verpflichtet, kann sich jedoch zur Zahlung bereit erklären.
Urlaubsanspruch und Kündigung: Das sagt das Bundesurlaubsgesetz
Was passiert eigentlich mit dem Jahresurlaub, wenn Beschäftigte während des laufenden Kalenderjahres kündigen? Können sie sich dann den Urlaub auszahlen lassen und wie hoch ist der Urlaubsanspruch überhaupt? Beginnen wir mit der zweiten Frage. Wenn du deinen Job kündigst, hängt dein Urlaubsanspruch davon ab, wann du gekündigt hast:
- Kündigung in der ersten Jahreshälfte: Kündigst du bis zum 30. Juni, wird dein Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Für jeden Monat, den du noch im Unternehmen bist, hast du Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
- Kündigung in der zweiten Jahreshälfte: Kündigst du dagegen erst am dem 1. Juli, bekommst du den gesamten Jahresurlaub.
Wenn es die Kündigungsfrist erlaubt, solltest du den restlichen Urlaub nehmen, während du noch im Unternehmen beschäftigt bist. Hast du mehr Urlaub übrig als die Kündigungsfrist beträgt, muss dein Arbeitgeber dir den verbleibenden Urlaub auszahlen.
Bitte beachte: Wir können in unseren Texten keine rechtlich verbindlichen Auskünfte geben. Wir schildern hier lediglich allgemeine Zusammenhänge. Solltest du individuelle Beratung benötigen, wende dich bitte an einen Fachanwalt.
Ab wann besteht Anspruch auf Urlaub?
Wenn Arbeitnehmer ein neues Arbeitsverhältnis eingehen, wird der neu entstehende Urlaubsanspruch ebenfalls im Bundesurlaubsgesetz geregelt. In Paragraf 4 BUrlG ist zu lesen, dass der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten entsteht. In der Regel also dann, wenn die Probezeit abgelaufen ist.
Das bedeutet allerdings nicht, dass man während der ersten sechs Monate im Job noch keinen Urlaub nehmen könnte. Schon im ersten Monat deiner Betriebszugehörigkeit erwirbst du Urlaubsansprüche: pro vollen Monat Tätigkeit ein Zwölftel des Jahresurlaubs (vgl. Kündigung in der ersten Jahreshälfte).
Sollte es bei der Berechnung zu Bruchstücken von Urlaubstagen kommen, die mindestens einen halben Urlaubstag groß sind, wird der anteilige Urlaubstag auf einen vollen Tag aufgerundet.
Beispiel: Laut Arbeitsvertrag steht dir bei einer 5-Tage-Woche lediglich der gesetzliche Mindesturlaub, also 20 Tage pro Jahr, zu. Pro Monat, den du arbeitest, bedeutet das Folgendes:
20 (Urlaubstage pro Jahr) : 12 (Monate im Jahr) = 1,66 Tage Urlaub pro Monat.
Da Bruchstücke, die größer als 0,5 sind, aufgerundet werden, hättest du in diesem Fall einen Anspruch von zwei Tagen für diesen einen Monat.
Resturlaub ins Folgejahr übertragen
Es kommt immer wieder vor, dass Beschäftigte am Ende des Kalenderjahres noch Resturlaub übrig haben. Obwohl das in vielen Unternehmen normal ist, sollte man als Mitarbeiter wissen, dass das so nicht vorgesehen ist. Denn aus gesetzlicher Perspektive ist der Urlaub ist dazu, dass sich Mitarbeiter von ihrer Arbeit erholen und ihre Arbeitskraft wiederherstellen können. Daher sind sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber angehalten, alles dafür zu tun, dass der Jahresurlaub im jeweils laufenden Kalenderjahr genommen werden kann.
Wenn du jedoch im gerade zu Ende gehenden Jahr häufig krank warst oder betriebliche Gründe es verhindert haben, dass du deinen kompletten Jahresurlaub aufbrauchen konntest, kannst du deinen Resturlaub in der Regel ins Folgejahr übertragen. In diesem Fall gilt jedoch, dass der Urlaub spätestens bis zum 31. März des nächsten Jahres genommen werden muss. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Urlaub verfällt.
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