Ein Mitarbeiter ist frustriert, hält sich den Kopf und denkt an eine Eigenkündigung

Eigenkündigung: Gründe, Fristen und Muster für die Kündigung

Für manche Arbeitnehmer ein Befreiungsschlag, für andere der erste Schritt in eine ungewisse Zukunft: die Eigenkündigung. Was Arbeitnehmer beachten sollten, welche guten Gründe es für diesen Schritt gibt und ob eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht, erfährst du hier. Außerdem bekommst du ein Muster für deine Eigenkündigung, das du schnell und einfach nach deinen Bedürfnissen abwandeln kannst.

Eigenkündigung: Was versteht man darunter?

Mit einer Eigenkündigung meint man gemeinhin, dass der Mitarbeiter den Arbeitsvertrag kündigt. Sie ist damit das Gegenstück zur Arbeitgeberkündigung.

Auch eine Eigenkündigung kommt in verschiedenen Ausprägungen vor. Da ist zunächst die ordentliche Kündigung zu nennen, bei der sich der Mitarbeiter an die Kündigungsfristen hält. Diese Fristen sind meist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Sollten sie sich dort nicht finden, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, wie sie in § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgehalten sind.

Daneben gibt es auch bei der Eigenkündigung die Option auf eine fristlose Kündigung, auf die wir später noch ausführlicher eingehen.

Die Kündigungsfristen im Überblick

Mindestens eine der folgenden Fristen müssen Arbeitnehmer bei ihrer Eigenkündigung beachten. Achtung: Das korrekte Datum, zu dem der Arbeitsvertrag endet, wird üblicherweise in der Eigenkündigung angegeben. Daher solltest du umso sorgfältiger die Kündigungsfrist überprüfen.

  • Probezeit: Während der Probezeit können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber den Arbeitsvertrag jeden Tag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
  • Arbeitsvertrag/Tarifvertrag: Die Kündigungsfristen nach der Probezeit sind meist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.
  • Gesetzliche Kündigungsfrist: Sollte es keinen Passus in einem der genannten Verträge geben, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Arbeitnehmer müssen wenig beachten: Sie können entweder zum 15. oder zum Monatsletzten mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen. Für Arbeitgeber gelten andere Regeln, denn sie müssen nach der Länge der Betriebszugehörigkeit gestaffelte Kündigungsfristen einhalten.

Die Vorschriften der Eigenkündigung

Neben der korrekten Kündigungsfrist musst du bei deiner Kündigung noch einige weitere Vorschriften berücksichtigen, damit diese wirksam (also gültig) werden kann:

  1. Schriftform: Ein in der Wut daher Gesagtes „ich kündige“ führt nicht dazu, dass das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet. Für einige Angestellte war diese Formvorschrift schon ein echter Segen, als sie sich von ihren Emotionen übermannen ließen. Auch eine Kündigung per E-Mail oder SMS ist nicht zulässig. Stattdessen muss die Kündigung in Papierform vorliegen, vom Arbeitnehmer eigenhändig unterschrieben sein und dem Arbeitgeber postalisch oder persönlich überbracht werden.
  2. Unterschrift: Man kann es nicht genug betonen, daher noch einmal als eigener Punkt: Die Eigenkündigung ist nur dann wirksam, wenn sie von dir handschriftlich unterzeichnet wurde.
  3. Eindeutigkeit: Aus der Eigenkündigung muss klar und deutlich hervor gehen, dass du kündigen möchtest. Formulierungen wie „Ich würde gerne“ gehören daher nicht ins Kündigungsschreiben. Vielmehr solltest du schon mit der Überschrift „Kündigung“ klar machen, was dein Anliegen ist. Schon der erste Satz sollte im Indikativ formuliert sein und die Informationen enthalten, dass du mit diesem Schreiben dein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigst.
  4. Zugang: Damit die Kündigung wirksam werden kann, muss sie dem Empfänger zugehen. Das kannst du auf mehrere Arten erreichen:
    • Du kannst die Kündigung persönlich bei deinem Arbeitgeber abgeben und dir den Kündigungseingang schriftlich bestätigen lassen.
    • Du kannst die Kündigung durch einen Boten überbringen lassen. Dieser kann danach bestätigen, dass er die Kündigung bei deinem Arbeitgeber abgegeben hat – falls dein Chef den Erhalt leugnen sollte.
    • Du kannst die Kündigung auch per Post schicken. Dieser Weg kann allerdings einige Tücken mit sich bringen, etwa dass der Arbeitgeber behauptet, er habe die Kündigung nie erhalten. Versende deine Kündigung deshalb als Anschreiben (idealerweise mit Rückschein) und direkt adressiert an den zuständigen Personalverantwortlichen.
  1. Vertragsende: In die Eigenkündigung gehört ebenfalls eine Datumsangabe, also zu welchem Zeitpunkt du kündigen willst. Solltest du dir im Hinblick auf die Kündigungsfrist nicht ganz sicher sein, nutze die Formulierung „Hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Termin“.

Übrigens: Der Arbeitnehmer braucht seine Gründe für die Kündigung nicht anzugeben. Solange du ordentlich und fristgerecht kündigst, sind deine Gründe rechtlich nicht von Interesse.

Fristlose Eigenkündigung: Ist das möglich?

Als Arbeitnehmer hast du auch die Option, deinen Arbeitsvertrag fristlos zu beenden. Kein einfacher Schritt, doch manche Situationen erfordern radikale Maßnahmen.

  • Wirst du am Arbeitsplatz sexuell belästigt oder gemobbt?
  • Zahlt dein Chef dein Gehalt über einen längeren Zeitraum nicht oder nicht vollständig?
  • Verlangt dein Arbeitgeber von dir, gegen geltende Gesetze zu verstoßen?
  • Hält dein Arbeitgeber sich nicht an die Vorschriften der Arbeitsschutzverordnung und gefährdet dich dadurch?

Kannst du eine dieser Fragen bejahen, ist eine fristlose Eigenkündigung vermutlich gerechtfertigt. Vorsicht: Möchtest du fristlos kündigen, musst du die Gründe für deine Eigenkündigung im Schreiben anführen. Eine fristlose Kündigung muss immer begründet sein.

Gründe für die Eigenkündigung

Neben den Gründen, die zu einer fristlosen Eigenkündigung führen, gibt es auch solche, die Auslöser für eine ordentliche Eigenkündigung sind. Je nach Arbeitnehmer sind diese Gründe individuell unterschiedlich, da die eigene Lebenssituation und die Arbeitsbedingungen eine Rolle spielen.

Folgende Gründe werden zum Beispiel häufig genannt:

  • Karrieremöglichkeiten: Arbeitnehmer, die bei ihrem Arbeitgeber kaum Aufstiegschancen sehen, sind eher bereit, den Arbeitsplatz zu kündigen und sich einen neuen Arbeitgeber zu suchen.
  • Gehaltsaussichten: Auch schlechte oder fehlende Aussichten auf steigendes Gehalt sind für Beschäftigte ein Grund, den Arbeitgeber zu wechseln. Und tatsächlich kann sich dieses Vorgehen lohnen: Studien zeigen, dass bei einem Jobwechsel bis zu 20 Prozent mehr Gehalt drin sind.
  • Perspektive: Ebenso rechtfertigen fehlende Perspektiven in Bezug auf die Entwicklung der eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten eine Eigenkündigung. Wer bei seinem Arbeitgeber nichts Neues mehr lernt, sondern Woche für Woche und Jahr für Jahr die gleichen Aufgaben zu erledigen hat, kommt unter Umständen auf die Idee, sich nach einem neuen Arbeitsplatz und neuen Herausforderungen umzusehen.

Schlechte Gründe für die Eigenkündigung

Neben den guten und nachvollziehbaren Gründen gibt es auch solche, die sich eher schlecht vertreten lassen. Bei der nächsten Bewerbung könnten sie zu einem Problem werden. Denn Personaler wollen in der Regel wissen, warum der Bewerber bei seinem vorherigen Arbeitgeber das Feld geräumt hat.

Eher unvorteilhafte Begründungen solltest bei deinem nächsten Bewerbungsgespräch also besser nicht anführen. Darüber hinaus solltest du gründlich überlegen, ob du wegen einem der folgenden Gründe wirklich deinen Job hinschmeißen möchtest:

  • Ärger mit dem Vorgesetzten: Wer immer wieder mit dem Vorgesetzten oder dem Chef aneinandergerät, ist versucht, den Job zu kündigen. Ob das jedoch sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Gut möglich nämlich, dass es mit dem nächsten Chef ebenfalls zu Reibereien kommt.
  • Streit mit den Kollegen: Nach einem Konflikt im Team das Handtuch schmeißen? Keine gute Idee. Denn es ist mehr als wahrscheinlich, dass es auch beim nächsten Arbeitgeber Kollegen gibt, mit denen es nicht immer glatt läuft.
  • In den Sand gesetztes Projekt: Auch das kommt immer mal wieder vor. Es ist vielleicht nicht an der Tagesordnung, sollte aber keinen Grund dafür bieten, eine Eigenkündigung zu schreiben. Besser: Zeige deinem Vorgesetzten, dass du für den Fehler einstehst und versuche, es beim nächsten Mal besser zu machen.

Muster: Vorlage für die Eigenkündigung

Neben den Formvorschriften, die wir weiter oben aufgeführt haben, gehören noch weitere Angaben in die Eigenkündigung.

Um es dir ein wenig leichter zu machen, kannst du diese Vorlage nutzen und sie schnell und einfach auf deine Person ummünzen – schon ist deine Eigenkündigung fertig.

Muster Eigenkündigung:


Max Mustermann
Musterstraße 47
34567 Musterhausen

Arbeitgeber AG
Herr Arbeitgeber
Musterstraße 23
23456 Musterhausen

Ort, Datum

Kündigung des Arbeitsvertrages vom TT. MM. JJJJ

Sehr geehrter Herr Arbeitgeber,

hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag vom TT. MM. JJJJ ordentlich und fristgerecht zum TT. MM. JJJJ. Vorsorglich kündige ich zum nächstmöglichen Termin.

Auf diesem Wege noch einmal herzlichen Dank für die wertschätzende Zusammenarbeit und die tollen Entwicklungsmöglichkeiten in ihrem Unternehmen. Ich bedauere sehr, aus persönlichen Gründen das Arbeitsverhältnis beenden zu müssen.

Bitte bestätigen Sie, die Kündigung erhalten zu haben, und teilen Sie mir das Datum mit, zu dem ich aus dem Betrieb ausscheiden werde. Bitte stellen Sie mir außerdem ein qualifiziertes Arbeitszeugnis über meine Zeit in Ihrem Unternehmen aus.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

(Unterschrift nicht vergessen!)


FAQs: Häufige Fragen zum Thema Eigenkündigung

Neben der Kündigungsfrist und den richtigen Formulierungen für das Kündigungsschreiben stellen sich betroffene Arbeitnehmer häufig noch weitere Fragen zu dem Thema. Wir haben diese Fragen gesammelt und geben jeweils eine kurze Antwort darauf.

Bekomme ich nach einer Eigenkündigung eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Ja, wenn du den Arbeitsvertrag selbst kündigst, kann das Arbeitsamt eine Sperre von zwölf Wochen verhängen – und in der Regel wird auch genau das passieren. Der Grund: Du bist selbst dafür verantwortlich, dass du keinen Job mehr hast.

Um die Sperre beim Arbeitslosengeld zu vermeiden, solltest du den Arbeitsvertrag erst kündigen, wenn du einen neuen Job hast. Alternative: Du hast so viel Geld angespart, dass du es finanziell verkraften kannst, zwölf Wochen lang kein Arbeitslosengeld I zu erhalten.

Kann ich in Kurzarbeit kündigen?

Ja, auch in Kurzarbeit kannst du den Arbeitsvertrag kündigen. Ob das jedoch sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Denn der Anspruch auf Kurzarbeitergeld endet mit dem Zeitpunkt der Kündigung. Das heißt, dass du während des Ablaufs der Kündigungsfrist kein Kurzarbeitergeld bekommst. Je nach individueller Vereinbarung hast du dafür aber einen Anspruch auf dein reguläres Gehalt. Am besten, du informierst dich vor deiner Eigenkündigung bei einem Anwalt.

Kann ich einen befristeten Job kündigen?

In der Regel können befristete Arbeitsverträge nach der Probezeit nicht mehr gekündigt werden. Es kommt aber auf die jeweiligen Regelungen im Arbeitsvertrag an. Unter Umständen könnte eine ordentliche Eigenkündigung doch möglich sein. Solltest du unbedingt kündigen wollen, eine ordentliche Kündigung ist aber ausgeschlossen, gibt es noch die Option Aufhebungsvertrag. Damit können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Auflösung des Arbeitsvertrags einigen, was einer Kündigung gleichkommt.

Eigenkündigung wegen Krankheit: Ist das sinnvoll?

Möglich ist eine Eigenkündigung wegen Krankheit jederzeit – vorausgesetzt der Arbeitsvertrag ist nicht befristet. Sinnvoll ist die Eigenkündigung während einer Krankheit jedoch eher selten. Denn auch hier droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Noch dazu können sich Arbeitnehmer so selbst die Chance auf eine Abfindung nehmen. Unter Umständen denkt nämlich auch schon der Chef darüber nach, den Arbeitsvertrag zu kündigen, weil der Mitarbeiter ständig krank ist. Kommt dieser nun dem Chef zuvor, ist der Arbeitgeber den Mitarbeiter los, ohne selbst kündigen und vielleicht sogar eine Abfindung anbieten zu müssen.

Bildnachweis: OtmarW / Shutterstock.com


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