Einstellungsuntersuchung: Was Bewerber wissen sollten
Bei manchen Arbeitsstellen möchte der Arbeitgeber, dass der Kandidat vor dem Arbeitsantritt eine Einstellungsuntersuchung durchläuft. Bei dieser Untersuchung überprüft der Amtsarzt oder Betriebsarzt, ob der Bewerber gesundheitlich dazu in der Lage ist, die Aufgaben auszuüben. In vielen Fällen kann eine solche Einstellungsuntersuchung nicht vorgeschrieben werden, der Bewerber muss dieser zustimmen. Es gibt aber auch Berufe, wie zum Beispiel in der Personenbeförderung, bei denen eine Einstellungsuntersuchung verpflichtend ist.
Einstellungsuntersuchung: Was ist das?
Einige Arbeitgeber schicken neue Mitarbeiter, manche sogar schon Bewerber, zum Betriebsarzt. Dieser soll die Mitarbeiter daraufhin untersuchen, ob sie in der Lage sind, ihre Aufgaben auszuüben. Da bei privatwirtschaftlichen Unternehmen häufig der Betriebsarzt die Einstellungsuntersuchung durchführt, wird diese auch als betriebsärztliche Untersuchung bezeichnet.
Es gibt jedoch auch andere Ärzte, die eine solche Einstellungsuntersuchung durchführen können: zum Beispiel Amtsärzte.
Bei der Einstellungsuntersuchung werden drei Ziele verfolgt:
- Der Arzt soll überprüfen, ob der Bewerber aufgrund seiner gesundheitlichen Voraussetzungen dazu in der Lage ist, die Stelle überhaupt auszuüben.
- Darüber hinaus soll der Arzt eine Einschätzung dazu abgeben, ob der Bewerber bei bestimmten Tätigkeiten oder Umständen körperliche Probleme bekommen könnte. Diese Einschätzung kann zum Beispiel eine Grundlage dafür sein, die Vorschriften am Arbeitsplatz zu ändern oder sogar den Arbeitsplatz umzugestalten.
- Der Betriebsarzt soll sicherstellen, dass der Bewerber keine Mitarbeiter ansteckt. Dieses Ziel wurde vor allem während der Corona-Pandemie verfolgt. Doch auch heute noch bietet es sich während der Erkältungssaison an, den Bewerber auf ansteckende Krankheiten durchzuchecken, bevor am Ende ein größerer Teil der Belegschaft ausfällt.
Was passiert bei einer Einstellungsuntersuchung?
Gut zu wissen: Zwar werden Einstellungsuntersuchungen von vielen Arbeitgebern durchgeführt, jedoch dürfen sie nicht vorgeschrieben werden. Ein Betriebsarzt darf einen Kandidaten oder einen neuen Mitarbeiter nur dann untersuchen, wenn dieser mit der Untersuchung einverstanden ist.
Hinzu kommt, dass der Bewerber, sofern er generell mit der Einstellungsuntersuchung einverstanden ist, nicht alle Untersuchungen über sich ergehen lassen und nicht alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten muss. Ein Drogentest bei einer Einstellungsuntersuchung ist höchstwahrscheinlich nicht zulässig. Es gibt jedoch bestimmte Jobs, bei denen ein Drogentest in einer Einstellungsuntersuchung durchgeführt wird. Bewerber sollten sich vorab informieren, ob ein solcher Test für den Arbeitsplatz, auf den sie sich bewerben, vorgeschrieben ist.
Fragen nach einer bestehenden Schwangerschaft oder einem Alkoholproblem müssen zum Beispiel nicht beantwortet werden. Auch die privaten Umstände, die nichts mit der Arbeitsstelle zu tun haben, sollten nicht Bestandteil einer Einstellungsuntersuchung sein.
In der Regel sollten sich Bewerber darauf vorbereiten, dass bei einer Einstellungsuntersuchung zum Beispiel Blutdruck und Puls gemessen werden. Auch die Kontrolle der Herzfunktion sowie der Lungen- und Leberwerte gehört zu den Standarduntersuchungen bei einer Einstellungsuntersuchung. Unter Umständen wird auch der Gleichgewichtssinn überprüft oder eine Blut- und Urinuntersuchung durchgeführt. Was den Kandidaten konkret bei der Einstellungsuntersuchung erwartet, hängt von dem Job ab, den er ausüben wird.
Einstellungsuntersuchung: Betriebsarzt darf nicht alles mitteilen
Der Arzt, der die Einstellungsuntersuchung durchführt, darf nicht alle Informationen ungefiltert an den Arbeitgeber weitergeben, sondern nur die, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeitsstelle stehen, die der Bewerber antreten möchte, und etwas über dessen Arbeitsfähigkeit aussagen.
Einstellungsuntersuchung hat Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Der Unternehmer profitiert von der Einstellungsuntersuchung eines Mitarbeiters. Er kann dann besser abschätzen, ob dieser dem Job gesundheitlich gewachsen ist.
Das verhilft zu größerer Sicherheit im Bewerbungsverfahren: Der Unternehmer muss sich nicht ausschließlich auf das verlassen, was der Bewerber im Lebenslauf schreibt oder im Vorstellungsgespräch sagt.
Doch auch Beschäftigte haben etwas davon, wenn sie sich um ihre Gesundheit kümmern. Daher bieten manche Arbeitgeber ihren zukünftigen Mitarbeitern eine freiwillige Einstellungsuntersuchung an. Diese wird auch Angebotsvorsorge genannt.
Der Mitarbeiter erhält bei dieser Einstellungsuntersuchung die Möglichkeit, sich vor Antritt der neuen Stelle gründlich durchchecken zu lassen. So können im besten Fall sich anbahnende Probleme frühzeitig erkannt werden.
Einstellungsuntersuchung öffentlicher Dienst: Die amtsärztliche Untersuchung
Wer sich um eine Stelle im öffentlichen Dienst bewirbt, der muss in vielen Fällen mit einer Einstellungsuntersuchung rechnen. Jedoch gilt auch hier, dass Arbeitgeber von Bewerbern nicht verlangen können, dass sie sich einer solchen Einstellungsuntersuchung unterziehen. Vielmehr muss auch in diesem Fall der Kandidat mit der Untersuchung einverstanden sein.
Das war nicht immer so: Im früher geltenden Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) war geregelt, dass Bewerber und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zwingend eine solche Untersuchung durchlaufen müssen.
Im Zuge der Neuerungen des aktuellen Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst wurde die Regelung für Einstellungsuntersuchungen geändert. Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist nun nicht mehr die Rede davon, dass eine Einstellungsuntersuchung zwingend erforderlich ist. Arbeitgeber, die eine solche Untersuchung durchführen lassen möchten, müssen sich vorab das Einverständnis des Bewerbers einholen.
Im öffentlichen Dienst gibt es eine Besonderheit gegenüber privatwirtschaftlichen Arbeitsverhältnissen: Manche Beschäftigte können verbeamtet werden. Vor einem solchen Schritt ist eine Einstellungsuntersuchung nicht unüblich. Personen, die sich um eine Verbeamtung bemühen, sollten dies berücksichtigen. Jedoch hat sich auch in dieser Hinsicht in den letzten Jahren einiges getan: Heute ist eine derartige Untersuchung nicht in jedem Fall vorgeschrieben, sondern richtet sich nach der Arbeitsaufgabe und dem Arbeitgeber.
Amtsärztliche Untersuchung im öffentlichen Dienst: Was passiert?
Die amtsärztliche Einstellungsuntersuchung im öffentlichen Dienst hat viele Gemeinsamkeiten mit der Einstellungsuntersuchung in der Privatwirtschaft. Auch bei dieser Einstellungsuntersuchung gehören die folgenden Punkte zum Standardprogramm:
- Fragebogen zur eigenen Gesundheit beantworten (z. B. Medikamenteneinnahme, bereits bestehende gesundheitliche Einschränkungen)
- Überprüfung der Herz-Lungen-Funktion
- Kontrolle des Seh- und Hörvermögens
- Blutbild
- EKG
In der Regel wird der Amtsarzt nach der Einstellungsuntersuchung einen Bericht für den Arbeitgeber verfassen, in dem er die wichtigsten Erkenntnisse der Untersuchung festhält. Der Arzt muss sich natürlich auch in diesem Fall an gesetzliche Vorgaben halten und darf keine Informationen übermitteln, die für den Arbeitgeber nicht unmittelbar relevant sind. Ihn interessieren nur die Ergebnisse, die etwas darüber aussagen, ob der Bewerber die Arbeitsstelle ohne gesundheitliche Probleme ausüben könnte.
Ist eine ärztliche Einstellungsuntersuchung verpflichtend?
Für die meisten Arbeitsverhältnisse ist eine ärztliche Einstellungsuntersuchung nicht verpflichtend. Gleichzeitig gibt es bestimmte Berufe, die man nicht ohne diese Untersuchung ausüben darf.
Wer sich auf eine Stelle in der Personenbeförderungsbranche bewirbt, muss vor Arbeitsbeginn eine spezielle Untersuchung durchlaufen. Dies ist aus gutem Grund notwendig: Busfahrer und Lokführer tragen Verantwortung für zahlreiche Menschen. Um sicherzustellen, dass sie keine Gefahr für die Passagiere darstellen, verlangt der Arbeitgeber eine solche Untersuchung, um nur geeignete Kandidaten einzustellen. Daher gehört diese Einstellungsuntersuchung zu den festen Voraussetzungen für die Arbeit in dieser Branche.
Auch wenn Mitarbeiter mit gefährlichen Stoffen arbeiten, muss der Arbeitgeber eine Einstellungsuntersuchung verlangen. Diese Regelung ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) festgelegt. Das bedeutet, bevor jemand diesen Job antreten kann, muss geprüft werden, ob er körperlich und gesundheitlich geeignet ist, mit diesen Stoffen sicher umzugehen.
Auch Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Arbeitsstelle antreten möchten, müssen eine Einstellungsuntersuchung durchlaufen. Für sie ist es besonders wichtig, da ihre Gesundheit noch in der Entwicklung ist. Bevor ein Arbeitgeber sie einstellen kann, muss ein Arbeitsmediziner bestätigen, dass der Jugendliche für die jeweilige Tätigkeit gesundheitlich geeignet ist. Diese Bescheinigung stellt sicher, dass auch junge Mitarbeiter keine gesundheitlichen Risiken eingehen und sicher arbeiten können. Ohne die Bescheinigungen eines Amtsarztes oder Betriebsmediziners dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht einstellt werden.
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