Fristgerechte Kündigung: Tipps für Arbeitnehmer plus Muster
Wollen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis regulär kündigen, wählen sie die fristgerechte Kündigung. Der Arbeitgeber muss sich dabei an striktere Regeln und Vorgaben halten als der Arbeitnehmer. Was jedoch nicht bedeutet, dass für Beschäftigte eine kurze Mitteilung über die fristgerechte Kündigung ausreichen würde. Was Arbeitnehmer zum Thema fristgerechte Kündigung beachten müssen, wenn sie unter den gesetzlichen Kündigungsschutz fallen, erfahren sie hier.
Fristgerechte Kündigung: Was versteht man darunter?
Will man ein Arbeitsverhältnis beenden, hat man als Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwei Optionen:
- die außerordentliche (fristlose) Kündigung
- die ordentliche, fristgerechte Kündigung
Die außerordentliche (fristlose) Kündigung
Für die außerordentliche Kündigung müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen wichtigen Grund haben. Betrug, Diebstahl oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sind solche Gründe.
Der Zusatz „fristlos“ steht bei dieser Kündigung in Klammern, weil er nicht zwingend erfüllt werden muss. Zwar enden die meisten außerordentlichen Kündigungen ganz ohne Kündigungsfrist, eine Vorschrift ist das aber nicht.
Denkbar ist, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten trotz außerordentlicher Kündigung bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist weiter beschäftigt. Zum Beispiel, weil er ihm die Chance geben will, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, ohne vorher Arbeitslosengeld beantragen zu müssen. Die Regel ist das aber nicht.
Außerordentliche Kündigungen werden im Gegenteil gerade deshalb ausgesprochen, weil sich Mitarbeiter und Chef schnellstmöglich voneinander trennen wollen. Das Beschäftigungsverhältnis endet daher in den allermeisten Fällen fristlos und mit sofortiger Wirkung nach Zugang der Kündigung.
Die ordentliche Kündigung
Bei der ordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber ebenfalls einen Grund vorweisen. Meist kommen dabei folgende Kündigungsgründe in Frage:
Nennen muss der Arbeitgeber den Grund für die Kündigung in seinem Kündigungsschreiben jedoch nicht. Sollte es zu einem Prozess vor dem Arbeitsgericht kommen, muss er seinen Grund dagegen offenlegen.
Daneben muss der Arbeitgeber noch weitere Voraussetzungen beachten, damit die Kündigung rechtmäßig und damit wirksam ist. Folgende Anforderungen muss der Arbeitgeber unter anderem dabei einhalten:
- Betriebsrat anhören: Wenn es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, muss dieser vor der Kündigung angehört werden. Er muss der Kündigung zustimmen.
- Schriftform: Jede Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen. Eine SMS oder gar eine mündliche Kündigung sind nicht zulässig. Das gilt nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für den Arbeitnehmer.
- soziale Rechtfertigung: Die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein. Bei einer betriebsbedingten Kündigung bedeutet das, dass der Arbeitgeber zuvor eine Sozialauswahl getroffen haben muss.
- Sonderkündigungsschutz: Bestimmte Arbeitnehmer haben einen besonderen Kündigungsschutz. Dazu zählen schwangere Mitarbeiterinnen und Beschäftigte mit einer Behinderung. Die besonderen Anforderungen dieser Kündigung müssen ebenfalls beachtet werden.
Es gibt noch weitere Voraussetzungen, die je nach Arbeitnehmer und individuellem Arbeitsverhältnis vorliegen können. Leider können wir nicht alle Eventualitäten einzeln aufzählen und auch keine Rechtsberatung geben.
Daher unser Tipp: Solltest du eine fristgerechte Kündigung von deinem Arbeitgeber erhalten haben, suche dir am besten einen Anwalt für Arbeitsrecht. Der kann deine Kündigung prüfen und dir sagen, ob du eine Kündigungsschutzklage einreichen solltest.
Dabei musst du allerdings schnell sein: Deine Klage muss nämlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung bei Gericht eingehen. Verpasst du diese Frist, wird die Kündigung wirksam. Und das unabhängig davon, ob sie gerechtfertigt war oder nicht.
Der Zugang der fristlosen Kündigung
Juristen nennen die Kündigung des Arbeitsvertrags eine „einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung“. Was bedeutet, dass du der Kündigung nicht zustimmen musst, zugehen muss sie dir aber trotzdem.
Der Zeitpunkt des Zugangs ist dabei entscheidend, denn davon hängt einiges ab. Die Kündigung gilt als zugestellt, wenn sie in deinen sogenannten Machtbereich gelangt, du theoretisch also die Möglichkeit hast, das Kündigungsschreiben zu lesen.
Tatsächlich reicht es dabei aus, dass der Postbote die Kündigung in deinen Briefkasten schmeißt. Was du dann machst, ob du die Kündigung also liest oder nicht, braucht deinen Arbeitgeber nicht weiter zu interessieren. Mit der Zustellung gilt die Kündigung als zugestellt und damit beginnt die Widerspruchsfrist.
Wenn du also tagelang den Briefkasten nicht leerst, weil du Angst vor einer schlechten Nachricht hast, wird dir das nicht viel bringen. Liegt die Kündigung in deinem Briefkasten, hast du drei Wochen Zeit, eine Klage zu erheben.
Übrigens: Auch eine Urlaubsreise ändert nichts an dieser Tatsache. Dein Arbeitgeber könnte diesen Umstand sogar ausnutzen, wenn er davon weiß. Wenn du zwei Wochen im Urlaub bist und du erst nach deiner Rückkehr von der Kündigung erfährst, könnte es schwierig werden, die Frist für die Kündigungsschutzklage einzuhalten.
Die Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die fristgerechte Kündigung zeichnet sich gerade dadurch aus, dass bestimmte Kündigungsfristen eingehalten werden müssen – und zwar von Arbeitnehmer und von Arbeitgeber. Jedoch sind die Fristen für Arbeitnehmer, die den Arbeitsvertrag beenden möchten, meist kürzer als für Arbeitnehmer.
Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer
- während der ersten 6 Monate: 2 Wochen ab Zugang der Kündigung
- nach den ersten 6 Monaten: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten
Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber
Arbeitgeber müssen verschiedene Kündigungsfristen beachten. Je länger der Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt ist, umso länger werden auch die Fristen. Die gesetzlichen Vorschriften finden sind in § 622 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
- während der ersten 6 Monate: 2 Wochen ab Zugang der Kündigung
- nach den ersten 6 Monaten bis zu 2 Jahre: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten
- 2 Jahre: 1 Monat zum Monatsende
- 5 Jahre: 2 Monate zum Monatsende
- 8 Jahre: 3 Monate zum Monatsende
- 10 Jahre: 4 Monate zum Monatsende
- 12 Jahre: 5 Monate zum Monatsende
- 15 Jahre: 6 Monate zum Monatsende
- 20 Jahre: 7 Monate zum Monatsende
Achtung: Die hier beschriebenen Kündigungsfristen sind die gesetzlichen Fristen. Diese gelten, sofern keine anderen Fristen im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag vereinbart wurden.
Wie kündige ich meinen Arbeitsvertrag?
Als Arbeitnehmer hast du es leichter als dein Chef, das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Zunächst einmal musst du auf die korrekte Kündigungsfrist achten, die du entweder im Arbeits- oder Tarifvertrag oder im Gesetz findest.
Davon abgesehen, muss deine Kündigung einige formale Voraussetzungen einhalten, damit sie gültig ist. Dazu gehören:
- Schriftform: Die Kündigung muss dem Arbeitgeber schriftlich zugehen.
- Adressaten: Dein Kündigungsschreiben muss sowohl deine als auch die Kontaktdaten deines Arbeitgebers enthalten.
- Datum: Die Kündigung muss das aktuelle Datum enthalten.
- Klare Formulierung: Deinem Arbeitgeber muss eindeutig klar werden, dass du kündigen möchtest. Formulierungen wie „Ich würde gerne kündigen“ gehören nicht in ein Kündigungsschreiben hinein. Formuliere stattdessen unmissverständlich: „Hiermit kündige ich den Arbeitsvertrag vom … zum …“
- Austrittstermin: Der Zeitpunkt, wann das Arbeitsverhältnis endet, sollte ebenfalls in der Kündigung genannt werden. Bist du dir nicht sicher, welche Kündigungsfrist gilt, kannst du hilfsweise „Ich kündige zum nächstmöglichen Termin“ schreiben.
- Unterschrift: Deine Kündigung muss nicht nur schriftlich erfolgen, sie muss auch von dir unterschrieben werden, damit sie gültig ist.
Außerdem hat es sich eingebürgert, die Kündigung noch mit weiteren Angaben zu versehen:
- Überschrift: Damit der Leser sofort weiß, worum es geht, solltest du deine fristgerechte Kündigung mit der Überschrift „Kündigung“ versehen. Du kannst auch deine Personalnummer oder das Datum des Arbeitsvertrags hinzufügen.
- Anrede: Den Empfänger eines Briefes anzusprechen, gehört zum guten Ton. Bei einer Kündigung gilt das natürlich auch.
- Begründung: Wenn du möchtest, kannst du deinem Arbeitgeber kurz erklären, warum du diese fristgerechte Kündigung schreibst. Achtung: Bleibe dabei sachlich und wertschätzend.
- Danksagung: Ebenfalls zum guten Ton gehört, dass du dich für deine Zeit im Unternehmen bedankst. Das gilt auch dann, wenn du und dein Chef nicht im Guten auseinander gehen.
- Bitte um Bestätigung: In einem kurzen Satz solltest du deinen Chef darum bitten, die fristgerechte Kündigung und das Ende des Beschäftigungsverhältnisses zu bestätigen.
- Bitte um Arbeitszeugnis: Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis steht Arbeitnehmern nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses zu. Du kannst in deiner Kündigung darum bitten.
- Grußformel: Vor der Unterschrift, die ohnehin zu einer korrekten Kündigung dazu gehört, steht eine Grußformel. Du kannst es dabei ganz klassisch halten: „Mit freundlichen Grüßen“ reicht vollkommen aus.
Muster für die fristgerechte Kündigung
Um dir an einem Beispiel zu zeigen, wie du eine fristgerechte Kündigung schreiben könntest, haben wir folgendes Muster für dich vorbereitet. Solltest du es übernehmen, achte darauf, dass du deine individuellen Daten korrekt in die Vorlage überträgst. Auch bei einer Kündigung gilt – ebenso wie bei einem Bewerbungsanschreiben – dass du lieber zwei Mal kontrollieren solltest, ob alle Angaben korrekt sind.
Vorlage für die fristgerechte Kündigung
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