Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Fürsorgepflicht: Rechte und Pflichten des Arbeitgebers

Bevor du einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibst, solltest du diesen genau lesen. Und zwar komplett – vergiss das Kleingedruckte nicht! Denn auch Arbeitgeber haben Rechte und Pflichten, die schriftlich festgehalten werden. Diese solltest du kennen, damit sich Komplikationen im Beschäftigungsverhältnis vermeiden lassen.

Immer wieder müssen sich Anwälte mit Streitigkeiten am Arbeitsplatz auseinandersetzen, weil Unternehmen ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommen. In diesem Beitrag erfährst du, was der Gesetzgeber zum Thema «Rechte und Pflichten des Arbeitgebers» sagt. Außerdem sagen wir dir, wie du dich verhalten solltest, wenn dein Arbeitsgeber seinen Pflichten nicht nachkommt.

Aber zuerst schauen wir an, welche Rechte ein Unternehmen gegenüber seinen Angestellten hat. Nicht nur Angestellte können bei Unstimmigkeiten auf ihre Rechte pochen: Das Unternehmen darf auch einiges von dir verlangen!

Welche Rechte hat ein Arbeitgeber?

Auf den ersten Blick scheint sich diese Frage mit einem einfachen Satz beantworten zu lassen: Ein Unternehmen hat ein Recht darauf, dass seine Angestellten ihrer Arbeitspflicht nachkommen. Ganz so simpel ist es jedoch nicht. Denn folgende Dinge gilt es allgemein zu beachten:

  • Der Arbeitgeber darf seinen Angestellten im Rahmen des Weisungsrechts eine bestimmte Arbeit zuweisen. Er gibt vor, welche Arbeit in welchem Rahmen und an welchem Arbeitsplatz zu erledigen ist.
  • Es ist das Recht des Unternehmens zu verlangen, dass der Arbeitnehmer pünktlich seine Arbeit aufnimmt. Das gilt sowohl zum Arbeitsbeginn als auch nach der Pause.
  • Weiterhin darf ein Arbeitgeber vorschreiben, dass eine Uniform getragen werden muss.
  • Jedes Unternehmen darf von seinen Mitarbeitern Loyalität und Ehrlichkeit erwarten sowie Schweigepflicht anordnen.
  • Der Personaler darf sich bei einem Angestellten nach dessen beruflichen Werdegang, Nebentätigkeiten und eventuellen Vorstrafen erkundigen.
  • Letztendlich ist es das Recht jedes Arbeitgebers, auf die Einhaltung der Hausordnung zu bestehen. Das heißt beispielsweise, dass er das Rauchen im Geschäft und auf dem Vorplatz oder Musik hören im Büro verbieten darf.

Für diese Rechte gibt es allerdings klare Grenzen. Denn dein Vorgesetzter darf natürlich nicht uneingeschränkt alles von dir verlangen. Ein Eingriff in dein Privatleben oder die Verletzung deiner Persönlichkeitsrechte sind nicht erlaubt. Bevor du die Arbeit oder eine Anordnung verweigerst, solltest du dich jedoch absichern, ob du im Recht bist. Nachfolgend einige Beispiele:

Kleidervorschriften am Arbeitsplatz

Der Restaurantbesitzer darf von seinen Mitarbeitern verlangen, dass sie während der Arbeit eine Berufskleidung, beispielsweise nur schwarze Kleidung, tragen. Es ist ihm jedoch nicht gestattet zu verlangen, dass alle Mitarbeiterinnen in Miniröcken arbeiten.

Lebenslauf verlangen

Es ist das Recht eines Unternehmens, von einem potenziellen Arbeitnehmer einen Lebenslauf zu verlangen. Er darf sich Lücken im Lebenslauf erklären lassen und nachfragen, wenn etwas unklar ist. Fragen, die allein dein Privatleben betreffen, musst du jedoch nicht beantworten – außer sie sind für den angestrebten Job wirklich relevant.

Aus den Rechten des Arbeitgebers ergeben sich die Pflichten des Angestellten. Und das ist auch umgekehrt der Fall. Arbeitnehmer kennen meist ihre Rechte sehr gut, schießen in Streitfällen aber gerne über das Ziel hinaus. Wie es genau mit den Pflichten des Arbeitgebers aussieht, liest du im nächsten Abschnitt.

Welche Pflichten hat ein Arbeitgeber?

Gesetzgebung, Tarifverträge und Arbeitsverträge regeln, welche Verpflichtungen ein Unternehmen gegenüber seinen Angestellten hat. Arbeitnehmer sind sich dessen oft gar nicht bewusst. Sofern der Lohn pünktlich gezahlt wird, nehmen sie auch unbefriedigende Situationen am Arbeitsplatz einfach hin. Tatsächlich wird die Lohnzahlung als Hauptpflicht des Arbeitgebers bezeichnet. Außerdem gibt es für Arbeitgeber aber zahlreiche sogenannte Nebenpflichten, die jeder Arbeitnehmer kennen sollte.

Lohnzahlungspflicht

Mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages wird beidseitig die Verpflichtung abgegeben, entsprechende Leistungen zu erbringen. Ein Unternehmen ist verpflichtet, pünktlich zum vereinbarten Termin das Arbeitsentgelt in vertraglich festgelegter Höhe zu zahlen. Dieses darf nicht niedriger ausfallen als der geltende Mindestlohn.

Jeder Mitarbeiter hat ein Recht auf eine schriftliche Lohnabrechnung, aus der zu ersehen ist, welches Gehalt gezahlt wurde und wie sich die einzelnen Abzüge zusammensetzen.

Neben der termingerechten Lohnzahlung sind Beiträge für die Sozialversicherung sowie Steuern ordnungsgemäß zu verbuchen.

Des Weiteren ist das Unternehmen verpflichtet, Mitarbeitern während Krankheit (bis zu 6 Wochen) oder Urlaub ihr Gehalt weiterzuzahlen.

Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers

Das Gesetz definiert zahlreiche Pflichten für Arbeitgeber. Sie alle zu betrachten, würde den Rahmen dieses Beitrags deutlich sprengen. Deshalb können wir hier nur jene näher beleuchten, die für die Mehrheit der Arbeitnehmer von Belang sind.

Pflicht, einen Arbeitsvertrag abzuschließen

Grundsätzlich muss ein Mitarbeiter entsprechend des geschlossenen Arbeitsvertrags eingesetzt werden. Vorübergehend kann ein Arbeitgeber zwar eine andere Arbeit oder einen anderen Arbeitsplatz zuweisen, aber nicht in jedem Fall ist der Angestellte verpflichtet, darauf einzugehen. Bevor du eine Arbeit verweigerst, solltest du dich aber auf jeden Fall über mögliche Folgen einer Arbeitsverweigerung informieren.

Gut zu wissen: Es ist nicht zwingend notwendig, dass ein Arbeitsvertrag in schriftlicher Form geschlossen werden muss. Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag gilt. Jedoch lässt sich dann im Streitfall kaum belegen, welche Rechte und Pflichten für beide Seiten vereinbart wurden.

Schweigepflicht des Arbeitgebers

Je nach Tätigkeit erhält ein Arbeitgeber bereits vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages viele Informationen über seinen Mitarbeiter. Zudem ergibt es sich häufig während der Beschäftigung, dass er Dinge erfährt, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Hier gilt, dass der Arbeitgeber zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Handelt es sich um Fakten, die arbeitstechnisch zudem an Dritte weitergeleitet werden müssen, unterstehen auch diese der Schweigepflicht.

Nachfolgend einige Beispiele zur Schweigepflicht des Arbeitgebers:

  • Ein Mitarbeiter hat einen finanziellen Engpass. Er bittet das Unternehmen um einen Lohnvorschuss. Unabhängig davon, ob dieser genehmigt wird oder nicht, ist die Information diskret zu behandeln.
  • Bittet ein Angestellter um ein paar freie Tage, weil ein enges Familienmitglied schwer erkrankt ist, darf dem Team zwar mitgeteilt werden, dass der Kollege oder die Kollegin aus persönlichen Gründen vorrübergehend fehlt – die Details bleiben aber privat.
  • Eine Arbeitnehmerin informiert das Unternehmen, dass sie schwanger ist. Diesem ist es verboten, die Information an die übrige Belegschaft weiterzugeben. Es ist Sache der schwangeren Frau, wie, wann oder ob sie ihren Kollegen erzählt, dass sie Mutter wird.
  • Ein Kollege erscheint am Morgen nicht am Arbeitsplatz. Er hat eine Straftat begangen und wurde verhaftet. Der Arbeitgeber muss darüber informiert werden, darf diese Information aber nicht weitergeben.
  • Eine Mitarbeiterin möchte wissen, wie viel ihr Kollege verdient. Diese Auskunft kann sie nur bei diesem erhalten, denn das Unternehmen darf sie ihr nicht erteilen.

Kurz zusammengefasst: Persönliche Verhältnisse und der Inhalt der Personalakte fallen unter Schweigepflicht. Gibt der Arbeitgeber trotzdem Informationen weiter, macht er sich unter Umständen strafbar.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Wer Personal beschäftigt, hat gegenüber diesem eine Fürsorgepflicht. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Gesundheit und Leben seiner Angestellten zu schützen. Denkst du jetzt an Arbeitsschutz, zum Beispiel auf einer Baustelle, dann ist das zwar richtig, aber nur ein kleiner Teil der Fürsorgepflicht.

Manch ein Beschäftigter, der unter seinen Arbeitsbedingungen leidet, ist sich gar nicht bewusst, dass er diese nicht einfach hinnehmen muss. Die Fürsorgepflicht wird im BGB § 618 Abs. 1 geregelt. Die Regelungen sind allerdings umfangreich und lassen sich nicht ohne Abstriche verallgemeinern. Denn so unterschiedlich wie die einzelnen Berufszweige und Arbeitnehmer sind, so verschieden ist auch die Fürsorgepflicht gestaltet. Gibt es also Streitigkeiten, weil ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nicht ausreichend schützt, muss jeder Fall individuell betrachtet werden.

Die Fürsorgepflicht umfasst allgemein gesagt:

  • Wahrung der Persönlichkeitsrechte
    Hier geht es darum, Angestellte nicht permanent zu überwachen, Mobbing zu verhindern/sofort zu unterbinden, Verbot von Diskriminierung oder sexueller Belästigung jeglicher Art, Anrecht auf Privatsphäre, Schutz vor Einschüchterung und Ausgrenzung.
  • Schutz vor schädlicher, psychischer Belastung
    Streitigkeiten am Arbeitsplatz, ständige Überforderung, permanenter Lärm oder ein schlechter Führungsstil des Vorgesetzten machen auf Dauer krank. Allein durch Burnout bedingte Arbeitsausfälle sind in den letzten Jahren immer häufiger geworden. Ein Unternehmen ist verpflichtet, derartige Missstände zu erkennen und so rasch wie möglich zu beheben.
  • Freistellung bei Unfall oder Krankheit
    Kein Arbeitnehmer sollte Angst davor haben, sich krankmelden zu müssen. Leider sieht die Realität aber so aus, dass jeden Tag zahllose Mitarbeiter krank am Arbeitsplatz erscheinen. Es ist die Pflicht der Führungskraft, den übereifrigen Mitarbeiter freizustellen und wieder nach Hause oder zum Arzt zu schicken. Wird ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz plötzlich krank, sollte der Arbeitgeber Sorge dafür tragen, dass dieser sicher den Heimweg antreten kann. Ereignet sich ein Arbeitsunfall, sollte der Betroffene – je nach Schwere der Verletzungen – von einem Kollegen zum Arzt begleitet werden.
  • Urlaub und Ruhezeiten
    Es gibt Firmen, in denen Mitarbeiter sich kaum trauen, nach Urlaub zu fragen. Fakt ist: Jedem Arbeitnehmer stehen Urlaubstage zu, und zwar so viele, wie im Arbeitsvertrag festgehalten sind. Der Vorgesetzte darf weder den Jahresurlaub verweigern noch verlangen, dass die Ferientage einzeln bezogen werden müssen. Er ist verpflichtet, ausreichend Erholungszeit zur gewähren.
    Zudem hat jeder Angestellte ein Anrecht auf die gesetzliche vorgeschriebenen Pausen und Ruhezeiten. Dafür sollte, soweit möglich, ein zweckmäßiger Pausenraum zur Verfügung stehen.
  • Schutz des Eigentums der Mitarbeiter. Es muss gewährleistet sein, dass für persönliche Sachen, wie Geldbeutel, Handy, Fahrrad, Auto, Jacken, Handtaschen etc., abschließbare Fächer oder ein sicherer Abstellplatz zur Verfügung stehen.
  • In den Bereich der Fürsorgepflicht fällt außerdem, dass ein gesundheitsschonender, möglichst ergonomischer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird.
  • Die Einsatzpläne müssen so gestaltet werden, dass nicht permanent Überzeit anfällt. Auch sollten nicht immer die gleichen Teammitglieder zusätzliche Einsätze oder Wochenendarbeit leisten müssen.

Eine besondere Fürsorge genießen Schwangere, Auszubildende und Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Hier hat das Gesetz die wichtigsten Punkte zum Schutz der Mitarbeiter verbindlich festgelegt.

Welche Pflichten ein Arbeitgeber nicht hat

In Deutschland bestehen für Arbeitnehmer viele Rechte, was im Umkehrschluss bedeutet, dass die Unternehmen viele Pflichten gegenüber den Mitarbeitern haben. Trotzdem gibt es immer wieder Unstimmigkeiten, weil Mitarbeitende Ansprüche stellen, die nicht erfüllt werden müssen. Nachfolgend einige Beispiele:

  • Der Arbeitgeber ist zwar verpflichtet, beim Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen ein korrektes Zeugnis auszustellen. Er muss jedoch keine persönlichen Floskeln darin unterbringen oder sein Bedauern über den Weggang zum Ausdruck bringen.
  • Ein Anspruch auf eine Prämie oder ein Geschenk zum Dienstjubiläum oder zu Weihnachten besteht nur, wenn dies im Unternehmen schon seit Jahren üblich ist (sog. betriebliche Übung). Nur weil der frühere Arbeitgeber zu Geburtstagen Blumen oder Gutscheine verteilte, muss der neue dies nicht ebenfalls tun.
  • Raucher wünschen sich oft zusätzliche Raucherpausen. Das ist nicht nur unfair Nichtrauchern gegenüber – es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf mehr bezahlte oder unbezahlte Pausen während der Arbeitszeit als üblich.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben gegenüber der anderen Partei Rechte und Pflichten. Neben der pünktlichen Lohnzahlung gilt vor allem die Fürsorgepflicht, um eine reibungslose, sichere und angenehme Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Bildnachweis: GaudiLab / Shutterstock.com


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