Gleichstellungsbeauftragte: Voraussetzung und Aufgaben
Die Gleichstellungsbeauftragte ist die Ansprechpartnerin im Unternehmen, die sich um Mitarbeiter kümmert, die sich ungerecht behandelt fühlen. Anders als gemeinhin angenommen ist die Gleichstellungsbeauftragte aber nicht nur für Frauen zuständig, sondern kümmert sich um alle Mitarbeiter, die ihre Rechte nicht gewahrt sehen. Vor allem in Behörden oder im öffentlichen Dienst findet man Gleichstellungsbeauftragte, die in diesem Fall für die Bürgerinnen und Bürger da sind.
Was ist eine Gleichstellungsbeauftragte?
Die Position der Gleichstellungsbeauftragten muss laut Paragraf 19 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) von einer Frau bekleidet werden. Die zentrale Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, dafür zu sorgen, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechtes nicht schlechter gestellt werden als Männer.
Die Anstellung von Gleichstellungsbeauftragten ist in der Privatwirtschaft nicht verpflichtend. In der Bundesverwaltung und Gerichten und Unternehmen des Bundes müssen jedoch Gleichstellungsbeauftragte arbeiten, um die Gleichbehandlung zwischen weiblichen und männlichen Kollegen voranzutreiben und zu bewahren.
Auch in Behörden und Gerichten, die auf Landesebene tätig sind, oder in sozialen Einrichtungen gibt es eine Gleichstellungsbeauftragte. Deren Arbeit orientiert sich jedoch nicht an den Vorschriften des Bundesgleichstellungsgesetz, sondern an den gesetzlichen Regelungen, die im jeweiligen Bundesland gelten.
Was sind die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten?
Die wichtigste Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in der Behörde oder Unternehmen zu fördern.
Die Arbeit ist auch auf die Zukunft ausgerichtet. Gleichstellungsbeauftragte sollen dazu beitragen, dass in Zukunft kein Geschlecht Benachteiligung erfährt.
Außerdem wirkt die Gleichstellungsbeauftragte darauf hin, dass eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht werden soll und dass Mitarbeiter die Möglichkeit haben, die Pflege von Angehörigen mit ihrem Beruf in Einklang zu bringen.
In dieser Funktion ist die Gleichstellungsbeauftragte nicht nur Ansprechpartner für die Frauen in der Behörde oder im Unternehmen. Auch Männer können sich von der Gleichstellungsbeauftragten zum Beispiel bei Fragen zur Elternzeit oder einer geplanten Reduzierung der wöchentlichen Stundenanzahl beraten lassen, beispielsweise wenn sie mehr Zeit für die Familie haben wollen.
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten im öffentlichen Dienst
Im öffentlichen Dienst überwacht die Gleichstellungsbeauftragte, dass Frauen bei Einstellungen und Beförderungen nicht benachteiligt werden. Sie überwacht den Einstellungs- und Rekrutierungsprozess und kann – sofern es nötig sein sollte – gegen diskriminierendes Verhalten von Vorgesetzten und Führungskräften vorgehen. So kann es vorkommen, dass die Gleichstellungsbeauftragte als Beisitzende am Vorstellungsgespräch teilnimmt, um sich ein Bild davon zu machen, ob Frauen benachteiligt werden.
Die Gleichstellungsbeauftragte kann nicht nur gegen Ungleichbehandlung vorgehen, sie ist sogar dazu verpflichtet, alles zu tun, um für Chancengerechtigkeit zwischen Männern und Frauen zu sorgen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist gegenüber ihrem Arbeitgeber in ihrer Funktion als Gleichstellungsbeauftragte nicht weisungsgebunden. Im Gegenteil: Sie kann bestimmte Maßnahmen auch dann gerichtlich durchsetzen lassen, wenn ihr Arbeitgeber dagegen ist.
Sollte es nötig sein, kann die Gleichstellungsbeauftragte gezielte Pläne zur Frauenförderung anregen und Vorschläge einbringen, wie mehr Geschlechtergerechtigkeit im Unternehmen oder in der Behörde erreicht werden kann.
Die Gleichstellungsbeauftragte überwacht außerdem, ob alle im Gleichstellungsplan getroffenen Ziele und Maßnahmen korrekt umgesetzt werden. Ein Gleichstellungsplan gilt für vier Jahre, also für die gesamte Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten. Er muss bis zum 31.12. erarbeitet werden, da er planmäßig zum 1. Januar in Kraft tritt.
Im Gleichstellungsplan werden häufig Maßnahmen festgelegt, die die Frauenquote im Unternehmen oder in Führungspositionen erhöhen sollen. Auch für diesen Punkt ist die Gleichstellungsbeauftragte die richtige Ansprechpartnerin sowohl für Frauen im Unternehmen als auch für Führungskräfte, die Verantwortung für diese Maßnahmen tragen.
Ansprechpartner für die Bevölkerung
Gleichstellungsbeauftragte in städtischen Behörden, Gemeinden und Kreisverwaltungen kümmern sich nicht nur um interne Belange, sondern sind auch für Bürgerinnen und Bürger da. Diese können von der Gleichstellungsbeauftragten nützliche Informationen zu allen Themen der Gleichstellung bekommen oder individuellen Rat für bestimmte Situation erbitten.
Dabei geht es nicht nur um Fragen der Benachteiligung im Beruf. Frauen und Männer können sich bei der Gleichstellungsbeauftragten auch bei einer bevorstehenden oder bereits vollzogenen Trennung beraten lassen. Unterhaltsfragen oder die Bewältigung von schwierigen finanziellen Situationen nach einer Scheidung sind häufige Themen, bei denen Gleichstellungsbeauftragte um Rat gefragt werden.
Alleinerziehende können außerdem Unterstützung und Beratung erhalten, wenn sie nicht wissen, wie sie Kinderbetreuung und Beruf am besten miteinander vereinbaren können.
Das sind nur einige der Aufgaben, um die sich eine Gleichstellungsbeauftragte kümmern kann. Welche Aufgaben eine Gleichstellungsbeauftragte in deinem Fall übernimmt, solltest du am besten direkt bei der zuständigen Gleichstellungsbeauftragten erfragen. Aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen in den Ländern können die Aufgaben und das Tätigkeitsfeld stark voneinander abweichen.
Um ihre Aufgaben bestmöglich wahrzunehmen, können Gleichstellungsbeauftragte gemäß Paragraf 10 des Bundesgleichstellungsgesetzes Weiterbildungen besuchen und sich fortbilden. In dieser Hinsicht bieten sich besonders Fortbildungen aus den Themenbereichen
- Haushaltsrecht
- Gleichstellungsrecht
- Organisationsrecht
- Personalvertretungsrecht
an. Aber auch andere thematische Schwerpunkte sind denkbar. Beispielsweise Fortbildungen zur Personalauswahl, wenn Gleichstellungsbeauftragte als Beisitzerin an Vorstellungsgespräch teilnehmen.
Die Voraussetzungen für eine Gleichstellungsbeauftragte
Sobald es in der Dienstelle im öffentlichen Dienst oder einem Unternehmen, das unter den Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes fällt, mehr als 100 Mitarbeiter gibt, müssen eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Stellvertreterin gewählt werden. Beide Frauen üben für vier Jahre, so lang ist die Amtszeit, die Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten aus. Wahlberechtigt sind nur die Frauen im Unternehmen oder in der Behörde, in der die Gleichstellungsbeauftragte eingesetzt wird.
Während die Gleichstellungsbeauftragten ihren Aufgaben nachgehen, sind sie von ihren eigentlichen Arbeitsaufgaben entbunden. So wie Betriebsratsmitglieder nicht mehr diejenigen Tätigkeiten ausüben müssen, die in ihrem Arbeitsvertrag festgehalten sind, werden auch Gleichstellungsbeauftragte davon freigestellt, um sich um ihr neues Aufgabengebiet kümmern zu können.
In der Privatwirtschaft ist die Anstellung von Gleichstellungsbeauftragten zwar nicht rechtlich vorgeschrieben. Viele Unternehmen ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl entscheiden sich aber trotzdem dazu, eine Gleichstellungsbeauftragte einzusetzen.
Vorteile für Unternehmen
Das hat für das Unternehmen Vorteile. Die Frauen im Betrieb fühlen sich durch das Vorhandensein einer Gleichstellungsbeauftragten wertgeschätzt. Schließlich stellt der Arbeitgeber extra eine Mitarbeiterin ab, die sich vermehrt um die Belange der weiblichen Belegschaft kümmert – und das, obwohl er dazu gar nicht verpflichtet ist.
Dieses Zeichen der Wertschätzung kann einen enormen Einfluss auf die Stimmung im Unternehmen haben. Diejenigen Frauen, die zu schätzen wissen, was ihr Arbeitgeber für sie tut, werden ihm gegenüber loyal sein und sich nur selten nach einem neuen Arbeitgeber umsehen. Eine Gleichstellungsbeauftragte kann im günstigsten Fall sogar die Fluktuation im Unternehmen senken.
Ebenfalls kein Geheimnis: Mitarbeiter, die die Arbeitsatmosphäre zu schätzen wissen und sich wertgeschätzt fühlen, arbeiten produktiver und motivierter. Auch das ist für Arbeitgeber erfreulich. Eine positive Arbeitsatmosphäre scheint außerdem einen Einfluss auf die Innovationsfähigkeit eines Unternehmens zu haben. Mitarbeiter, die sich am Arbeitsplatz frei entfalten können, können auch ihren Gedanken freien Lauf lassen, was sich in neuen Ideen und damit Innovationen niederschlagen kann.
Außerdem sind Unternehmen, in denen es eine Gleichstellungsbeauftragte gibt, für Arbeitnehmerinnen unter Umständen der interessantere Arbeitgeber. Die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen im Unternehmen kann daher dazu beitragen, die eigene Arbeitgebermarke zu stärken. In Zeiten des Fachkräftemangels sollten Arbeitgeber diese Chance nicht ungenutzt verstreichen lassen. Denn gerade die gut ausgebildeten Frauen sind eine große, ungenutzte Reserve, die den Arbeitsmarkt bereichern kann.
Arbeitgeber, die die Arbeit einer Gleichstellungsbeauftragten unterstützen, können Frauen aus der sogenannten Teilzeitfalle zurückgewinnen. Davon profitieren nicht nur die Firmen und die Frauen, sondern die gesamte Gesellschaft. Denn die gut ausgebildeten weiblichen Arbeitskräfte können dazu beitragen, dass das Bruttoinlandsprodukt steigt.
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