Die Grundsicherung hilft den Lebensunterhalt zu bestreiten

Grundsicherung: Wenn die Rente nicht reicht

Die Rente ist nicht sicher, sondern ganz schön knapp. Jedenfalls gilt das für zahlreiche Rentner, die Grundsicherung beantragen müssen. Die Sozialleistung unterstützt Rentner und erwerbsgeminderte Personen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Tasche finanzieren können. Wer einen Anspruch auf Grundsicherung hat, wie hoch die Grundsicherung ist und wo du sie beantragen kannst, erfährst du hier.

Definition Grundsicherung: Was versteht man darunter?

Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung und steht damit in einem engen Zusammenhang zu Bürgergeld: Sie wird also aus Steuergeldern finanziert. Personen, die im Alter nicht genug Geld zur Verfügung haben, um ihren Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten, können die Grundsicherung beantragen.

Das gilt also besonders für Rentner und Personen mit einer Behinderung. Die Grundsicherung in diesem Sinne gibt es schon seit einigen Jahren: Seit 2003 können Rentner mit wenig Einkommen im Alter oder Erwerbsgeminderte die Sozialleitung bekommen.

Übrigens: Obwohl es hin und wieder vorkommt, dass die Grundsicherung mit einer staatlichen Rente gleichgesetzt wird, ist sie es nicht. Die Verwirrung kommt vermutlich daher, dass es neben der Grundsicherung auch die Grundrente gibt. Beide haben jedoch nichts miteinander zu tun. Im Gegenteil, wer Grundsicherung beantragt, bekommt zu wenig Rente, um alle Kosten des täglichen Lebens bestreiten zu können.

Grundsicherung kannst du bekommen, um folgende Ausgaben zu bestreiten:

  • den eigenen Lebensunterhalt
  • Kosten für die Mietwohnung
  • Heizkosten
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Kosten für die Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen
  • bestimmte notwendige Ausgaben, die nicht vorhersehbar waren
  • in begründeten Ausnahmefällen für die Zahlung von Mietschulden

Einige Personengruppen haben dabei sogar einen Anspruch auf mehr Grundsicherung. Die gibt es auf Antrag, wenn ein sogenannter Mehrbedarf vorliegt. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Person gehbehindert ist oder aufgrund von Allergien oder Unverträglichkeiten teure Spezialnahrung kaufen muss.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Habe ich einen Anspruch?

Grundsätzlich haben folgende Personengruppen einen Anspruch auf Grundsicherung:

  1. Personen, die in Rente gehen dürfen und damit die Altersgrenze erreicht haben.
  2. Personen, die älter als 18 Jahre sind und dauerhaft nicht arbeiten können, also voll erwerbsgemindert sind. Das bedeutet, dass sie nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
  3. Personen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt werden.

Doch das allein reicht noch nicht, um Grundsicherung zu bekommen. Denn dazu müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Einkommen und Vermögen: Die eigenen finanziellen Ressourcen reichen nicht aus, um daraus den Lebensunterhalt zu bestreiten. Auch das Einkommen des Lebenspartners ist nicht hoch genug, um die laufenden Kosten zu decken.
  2. Angehörige: Familienangehörige und Kinder sind nicht unterhaltspflichtig. Das sind sie häufig dann nicht, wenn ihr jährliches Einkommen unter 100.000 Euro liegt.

Kein Anspruch auf Grundsicherung bei Selbstverschulden

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Grund trotzdem dazu führen, dass du keine Grundsicherung bekommst: Wenn du innerhalb der letzten zehn Jahre grob fahrlässig deine jetzige Situation herbeigeführt hast. Zum Beispiel dadurch, dass du Vermögen verschenkt hast, von dem du jetzt deinen Lebensunterhalt bestreiten könntest.

Außerdem darfst du dich nicht mehr als vier Wochen pro Jahr im Ausland aufhalten, um deinen Anspruch auf Grundsicherung zu wahren.

Anspruch entsteht für den kompletten Antragsmonat

Der Anspruch auf Grundsicherung beginnt mit dem ersten Tag des Monats, an dem du den Antrag gestellt hast. Es lohnt sich daher, den Antrag auch noch zum Ende des Monats einzureichen, denn so bewahrst du den Anspruch für den kompletten Monat. Warte also nicht zwingend, bis du alle Unterlagen zusammen hast, wenn du dadurch wertvolle Zeit verlierst. Du kannst auch einen Antrag auf Grundsicherung einreichen, der noch nicht komplett ist und dir dadurch unter Umständen das Geld für den kompletten Monat sichern.

Wie hoch ist die Grundsicherung?

Die Höhe der Grundsicherung variiert. Das liegt daran, dass diese Leistung dazu da ist, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Da dieser für verschiedene Personen und besonders in den unterschiedlichen Regionen in Deutschland voneinander abweicht, wird die Grundsicherung in der Regel individuell berechnet.

Unser Tipp: Laut Angaben der Rentenversicherung lohnt es sich, bei einem monatlichen Einkommen unter 1.016 Euro zu überprüfen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung besteht.

Grundsicherung berechnen: So geht’s

Wenn du wissen möchtest, wie hoch deine Grundsicherung ausfallen wird und ob du überhaupt einen Anspruch auf die Sozialleistung hast, kannst du folgende kurze Überschlagsrechnung machen:

Du zählst alle Bedarfe zusammen, die bei dir monatlich anfallen. Von diesem Betrag ziehst du dein Einkommen und Vermögen ab. Die Differenz, die nun übrig bleibt, gibt dir einen Eindruck davon, wie hoch deine Grundsicherung sein könnte.

Die Berechnung kann für einen allein lebenden Rentner beispielsweise so aussehen:

BedarfEuro/Monat
Regelbedarf für eine alleinstehende Person563
Mehrbedarf wegen Gehbehinderung (17 %)95,71
Kosten für die Mietwohnung320
Heizkosten70
Summe1.048,71

Von diesem Bedarf wird nun das individuelle Einkommen abgezogen:

EinkommenEuro/Monat
Rente (abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung)590
betriebliche Altersvorsorge50
Summe640

Zieht man nun vom Bedarf (1.048,71 €) das Einkommen (640 €) ab, ergibt sich ein Leistungsanspruch von 408,71 € pro Monat.

Die jeweiligen Regelbedarfe (2024) ergeben sich dabei aus folgender Tabelle:

RegelbedarfsstufePersonengruppeAnspruch (in Euro)
1Alleinerziehende, Alleinstehende563
2Bedarfsgemeinschaften je Partner506
3Erwachsene mit einer Behinderung in stationärer Einrichtung451
4Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren471
5Kinder zwischen 6 und 13 Jahren390
6Kinder von 0 bis 5 Jahren357

Unser Tipp: Wenn du Grundsicherung bekommst, kannst du dich vom Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender befreien lassen.

Solltest du zusätzlich zur Grundsicherung auch Wohngeld bekommen, kann es sein, dass dir das Wohngeld teilweise oder komplett gestrichen wird. Denn auch das Wohngeld ist eine Sozialleistung, wird aber gegenüber der Grundsicherung vorrangig behandelt. Das bedeutet, dass das Wohngeld zunächst angerechnet wird, bevor du Grundsicherung beantragen kannst.

Es bedeutet auch, dass zunächst alle anderen Arten von Sozialleistungen beantragt oder in Anspruch genommen werden müssen, bevor Grundsicherung gezahlt wird.

Antrag auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung

Wie wird dann aber der Antrag auf Grundsicherung gestellt? Die gute Nachricht vorab: Anders als andere Sozialleistungen, wie beispielsweise das Arbeitslosengeld, ist die Grundsicherung nicht daran gebunden, dass du zu einem früheren Zeitpunkt in eine Sozialversicherung eingezahlt hast.

Den Antrag auf Grundsicherung kannst du bei dem für dich zuständigen Sozialamt (Bereich Grundsicherung) stellen. Solltest du zu den erwerbsgeminderten Menschen gehören, leitet das Amt den Antrag an die Deutsche Rentenversicherung weiter, die im nächsten Schritt prüft, ob du berechtigt bist, die Zahlung zu erhalten.

Nicht geprüft wird dabei jedoch, ob ein Anspruch auf Rente besteht, denn das ist bei erwerbsgeminderten Personen keine Voraussetzung für die Grundsicherung.

Übrigens ist auch der umgekehrte Weg möglich. Du kannst dich also auch mit deinem Antrag direkt an die Rentenversicherung wenden, die ihn dann an das zuständige Sozialamt weitergibt.

Um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen, solltest du folgende Dokumente und Unterlagen einreichen:

  • Mietvertrag
  • Mietbescheinigung
  • Alle Unterlagen, die die aktuell laufenden Kosten belegen (Kontoauszüge, Rechnungen, Versicherungsverträge …)
  • Schwerbehindertenausweis bei einer vorliegenden Behinderung
  • Bei Erwerbsminderung: alle Nachweise, die die Erwerbsminderung bestätigen (beispielsweise Gutachten oder Bescheinigungen der Rentenversicherung
  • Bei Vermögen oder Einkünften: Nachweise über Höhe

Der Antrag auf Grundsicherung wird immer für ein Jahr bewilligt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden, da sich die individuellen Voraussetzungen geändert haben könnten – so jedenfalls der gängige Ablauf. Das Sozialamt oder die Rentenversicherung kann den Bewilligungszeitraum aber auch nach eigenem Ermessen verlängern.

Bildnachweis: bellena / Shutterstock.com


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