Krankheit in der Probezeit: Ist eine Kündigung zulässig?
Gerade einen neuen Job angefangen und dann das: Du wirst krank! Zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt, denn eine Krankheit während der Probezeit wollen wohl die meisten Beschäftigten verhindern. Was du tun kannst, wenn es trotzdem so kommt und ob Krankheit in der Probezeit ein Kündigungsgrund ist, kannst du hier erfahren.
Probezeit und Kündigungsschutz: Das solltest du wissen
In der Regel wird für die ersten sechs Monate eines neuen Arbeitsverhältnisses eine Probezeit vereinbart. In dieser Zeit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausloten, ob sie zusammenpassen. Der Vorteil der Probezeit: Während der ersten Monate im neuen Job gilt ein gelockerter Kündigungsschutz. Der bezieht sich gleich auf zwei Punkte:
- Keine Angabe von Gründen: Weder der Arbeitgeber noch der Beschäftigte muss in der Probezeit einen Grund nennen, wenn er kündigen möchte. Solltest du also in der Probezeit krank werden und dein Chef kündigt dir daraufhin, muss er dich nicht wissen lassen, dass deine Krankheit der Grund für die Kündigung ist.
- Verkürzte Kündigungsfrist: In der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Nach der Probezeit gelten wiederum viel längere Kündigungsfristen, die unter anderem von deiner Beschäftigungsdauer abhängen.
Kann ich wegen Krankheit in der Probezeit gekündigt werden?
Einen Mitarbeiter aufgrund einer Erkrankung zu kündigen, kann eine sogenannte Maßregelung sein. Das Maßregelungsverbot besagt jedoch, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht benachteiligen darf, wenn diese ihre Rechte zuverlässig ausüben: Darunter fällt auch das Recht, sich krankzumelden. Unabhängig davon, ob sich der Mitarbeiter nun in der Probezeit befindet oder nicht. Die meisten Arbeitgeber werden daher darauf achten, dass nicht der Verdacht aufkommt, sie hätten wegen der Krankheit gekündigt. Die Problematik während der Probezeit: Da dein Arbeitgeber im Kündigungsschreiben keinen Grund angeben muss, kann es durchaus vorkommen, dass du eine Kündigung erhältst, weil du krank in der Probezeit warst.
Wann ist die Kündigung in der Probezeit unzulässig?
In der Probezeit ist eine Kündigung für beide Seiten zwar einfacher, das bedeutet aber nicht, dass es dabei keine Vorschriften gäbe. Unter anderem folgende Sachverhalte können dazu führen, dass die Kündigung in der Probezeit angefochten werden kann:
- Frist verpasst: Der gelockerte Kündigungsschutz gilt nur bis zum Ende der Probezeit. Ist diese abgelaufen, gelten die gesetzlichen Regelungen und diese beinhalten, dass der Arbeitgeber einen Grund braucht und längere Kündigungsfristen beachten muss. Allerdings gibt es eine Ausnahme: In sogenannten Kleinbetrieben, die weniger als zehn festangestellte Mitarbeiter beschäftigen, gelten die strengen Regelungen des gesetzlichen Kündigungsschutzes nicht.
- Keine Probezeit vereinbart: Wenn die Probezeit nicht explizit im Arbeitsvertrag genannt ist, könnte es sein, dass keine Probezeit vereinbart wurde. Das wiederum führt dazu, dass der allgemeine Kündigungsschutz schon ab dem ersten Tag in der Firma gilt. Dein Chef braucht also einen triftigen Grund für eine Kündigung und kann dir daher kündigen, weil du krank in der Probezeit warst.
- Formfehler enthalten: Ebenso können Formfehler dazu führen, dass die Kündigung während einer Krankheit in der Probezeit unwirksam ist. Ein derartiger Formfehler ist zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter des Unternehmens die Kündigung unterschreibt, der dazu gar nicht berechtigt ist.
- Sittenwidrigkeit: Sittenwidrig und damit unwirksam wäre eine Kündigung in der Probezeit zum Beispiel dann, wenn sie der Arbeitgeber aus Rache oder anderen persönlichen Gründen ausspricht. Die Beweislast für die Sittenwidrigkeit einer Kündigung liegt jedoch beim Arbeitnehmer und in der Praxis ist es ziemlich schwierig, diese nachzuweisen.
Bitte beachte: Bei allen rechtlichen Fragen solltest du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Nur ein Fachanwalt kann dir verbindlich sagen, welche gesetzliche Regelung für deinen Fall gilt. Wir können keine Rechtsberatung geben, sondern nur allgemeine Zusammenhänge aufzeigen. Solltest du konkrete, individuelle Fragen haben, hilft nur der Gang zu einem Anwalt.
Krank in der Probezeit? So gehst du vor
Nun stellt sich die Frage, wie du dich verhalten solltest, wenn du krank in der Probezeit wirst. Folgendes Vorgehen hat sich bei Krankheit in der Probezeit bewährt:
- AU unverzüglich einreichen: Wenn du nicht zur Arbeit erscheinen kannst, solltest du so schnell wie möglich deinen Arbeitgeber informieren. Am besten machst du das früh morgens, bevor du zum Arzt gehst. Das zeigt Engagement und Einsatzbereitschaft. Und genau das kann wichtig werden, wenn du eine Kündigung wegen einer Krankheit in der Probezeit befürchtest. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) reichst du ebenfalls ohne Verzögerung bei deinem Arbeitgeber ein. Auch hier kannst du ihn zunächst telefonisch darüber informieren, wie lange du ausfallen wirst, und danach die AU per Post oder E-Mail an ihn senden. Bekommst du als gesetzlich Krankenversicherter eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), musst du dich nicht um das Versenden kümmern. Deinem Chef werden die benötigten Informationen der eAU von deiner Krankenkasse zur Verfügung gestellt.
- Auf Lückenlosigkeit achten: Achte darauf, dass dein behandelnder Arzt dich ununterbrochen krankschreibt. Das bedeutet, dass du spätestens am letzten Tag der aktuellen AU eine neue Krankmeldung vorlegen musst. Solltest du in der Probezeit zusätzlich zu deiner Krankheit auch noch unentschuldigt fehlen, ist eine Kündigung wohl kaum noch abzuwenden.
Seit Ende 2023 ist bei leichten Erkrankungen auch eine telefonische Krankschreibung möglich. Für bis zu fünf Tage kannst du auf diese Weise krankgeschrieben werden. Du musst also nicht unbedingt eine Arztpraxis aufsuchen. Ob ein telefonischer Kontakt in deinem Fall ausreicht, entscheidet allerdings dein Arzt.
So zeigst du trotz Krankheit Engagement
Der oben geschilderte Ablauf bezieht sich auf die Formalitäten, die es bei einer Krankheit in der Probezeit zu beachten gibt. Und das ist wichtig. Schließlich möchtest du deinem Chef keinen Anhaltspunkt dafür liefern, dass er noch während deiner Krankheit eine Kündigung ausspricht.
Daneben gibt es aber Dinge, mit denen du deinen Arbeitgeber positiv beeindrucken kannst. Das ist umso wichtiger, denn Beschäftigte, die während der Probezeit krank werden, müssen sich ganz besonders anstrengen. Und das machst du folgendermaßen:
- Kommunikation aufrechterhalten: Gerade in der Probezeit geht es darum, dass sich Mitarbeiter und Arbeitgeber kennenlernen. Das kann natürlich nicht funktionieren, wenn du wegen Krankheit ausfällst. Daher ist es wichtig, dass du zumindest telefonisch oder per E-Mail erreichbar bleibst.
- Proaktiv vorgehen: Wenn du deinen Chef ohnehin gerade am Telefon hast, weil du ihm deine Krankmeldung mitteilst, kannst du folgendes Vorgehen ausprobieren: Du schlägst deinen Chef vor, dass du die Arbeit nachholst, die du während deiner Krankheit in der Probezeit verpasst hast. Sehr wahrscheinlich wird dein Chef das Angebot ablehnen, aber darauf kommt es gar nicht an. Wichtig ist, dass du Engagement zeigst.
- Verlängerung vorschlagen: Solltest du längere Zeit krankheitsbedingt ausfallen, kannst du sogar die Verlängerung deiner Probezeit vorschlagen. Diese ist schließlich dazu da, dass sich beide Seiten über die zukünftige Zusammenarbeit klar werden können. Dieses Ziel erreichst du jedoch nicht, wenn du wegen Krankheit ausfällst.
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