Glückliche Mutter und Vater mit Baby auf dem Arm. Während der Elternzeit sind sie durch den Kündigungsschutz abgesichert

Kündigungsschutz für Arbeitnehmer – wer profitiert in welcher Situation davon?

Bereits im Jahre 1951 trat in Deutschland das Kündigungsschutzgesetz in Kraft. Zwar wurde es in dieser langen Zeitspanne mehrfach angepasst und aktualisiert, der Zweck ist aber nach wie vor der gleiche: Es gilt, ungerechtfertigte Kündigungen zu unterbinden und vor allem für Menschen in speziellen Lebenssituation den Arbeitsplatz zu sichern. Aus Sicht des Arbeitnehmers bietet der Kündigungsschutz eine finanzielle und soziale Sicherheit. Unternehmen dürfen ein Arbeitsverhältnis nicht ohne triftigen Grund beenden. Damit Kündigungen ausgesprochen werden können, müssen diese entweder verhaltensbedingt, personenbedingt oder betriebsbedingt sein. Soziale Aspekte müssen dabei immer berücksichtigt werden.

In bestimmten Situationen genießen Arbeitnehmer einen Sonderkündigungsschutz. Welche Konstellationen das sind, erfährst du im Verlauf dieses Beitrags.

Müssen sich alle Unternehmen an das Kündigungsschutzgesetz halten?

Ob ein Betrieb dem Kündigungsschutzgesetz untersteht, hängt von der Anzahl der Mitarbeiter ab. Mit bis zu 10 Angestellten gilt ein Unternehmen als Kleinbetrieb. Für diesen gibt es andere Vorschriften, wenn es um Kündigungen geht:

  • Arbeiten im Betrieb weniger als 10 Mitarbeiter, muss der Arbeitgeber bei einer Kündigung nicht auf soziale Aspekte Rücksicht nehmen.
  • Da Kleinbetriebe häufig Teilzeitmitarbeiter und Aushilfen beschäftigen, gilt für diese eine spezielle Berechnung: Angestellte, die maximal 20 Stunden pro Woche in dem Unternehmen arbeiten, werden als halbe Arbeitskraft gerechnet. Wer 30 Wochenstunden oder mehr arbeitet, wird mit 0,75 berechnet.
  • Lehrlinge werden nicht mitgezählt.

Es gibt zudem einige wichtige Punkte zu beachten: Der Stichtag für die Regelung bezüglich Kündigungsschutz in Kleinbetrieben war der 31.12.2004. Vor diesem Datum kam ab dem sechsten Mitarbeiter der Kündigungsschutz zum Zuge. Für Arbeitnehmer, die schon vor Ende 2004 im Betrieb beschäftigt waren, gilt noch immer die alte Regelung.

Eine ebenfalls etwas knifflige Situation entsteht, wenn ein Kleinbetrieb Leiharbeiter beschäftigt. Diese müssen mitgezählt werden, wenn sie anstelle von festen Mitarbeitern eine Zeit lang aushelfen.

In welcher Situation genießt ein Arbeitnehmer besonderen Kündigungsschutz?

Folgende Übersicht zeigt dir, welche Gründe es für den besonderen Kündigungsschutz gibt und wie dieser im einzelnen Fall genau aussieht.

  1. Kündigungsschutz bei Schwangerschaft
    Während der Kündigungsschutz in der Regel erst ab einem halben Jahr Betriebszugehörigkeit gilt, werden Schwangere von dieser Regelung ausgenommen. Laut § 9 MuSchG genießen werdende Mütter schon in der Anfangszeit einen Sonderkündigungsschutz. Dieser endet erst vier Monate nach der Entbindung.
  2. Kündigungsschutz während der Elternzeit
    Mütter und Väter stehen unter besonderem Kündigungsschutz, sobald sie die Elternzeit beantragt haben. Dies können sie bereits zwei Monate vor Beginn der Elternzeit tun.
  3. Kündigungsschutz während der Ausbildung
    Eine Ausbildung beginnt mit der Probezeit. Während dieser sollen Lehrling und Ausbildungsbetrieb feststellen, ob sie zueinander passen. Ist dies nicht der Fall, ist die Kündigung jederzeit möglich. Nach Ablauf der Probezeit gilt für Azubis der besondere Kündigungsschutz, nachzulesen unter § 22 Abs. 2 BBiG.
  4. Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung
    Menschen mit Schwerbehinderung sind nicht verpflichtet, den Arbeitgeber über ihr Leiden zu informieren. Allerdings kann der Arbeitgeber bei einer Kündigung nicht wissen, dass eigentlich ein besonderer Kündigungsschutz gewährleistet werden muss. Im Falle einer Kündigung muss der Vorgesetzte spätestens nach drei Wochen von der Schwerbehinderung in Kenntnis gesetzt werden. Wann und unter welchen Umständen einem Schwerbehinderten die Kündigung zugestellt werden darf, regelt § 85 SGB IX.
  5. Kündigungsschutz ältere Arbeitnehmer
    Es wird häufig angenommen, dass Mitarbeitern ab einem bestimmten Alter nicht mehr gekündigt werden darf. Das stimmt so jedoch nicht. Ältere Arbeitnehmer stehen zwar nicht unter einem besonderen Kündigungsschutz, sind jedoch häufig durch Tarifverträge geschützt. Das Alter allein darf niemals ein Grund für eine Kündigung sein, da schiebt das Arbeitsschutzgesetz ganz klar einen Riegel vor. Altersdiskriminierung ist, wie jede andere Form von Diskriminierung auch, nicht hinzunehmen. Möchtest du dich näher informieren, wie der Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer in deinem Unternehmen aussieht, ist der Betriebsrat der richtige Ansprechpartner. Die entsprechenden Informationen sind außerdem im Tarifvertrag zu finden.
  6. Kündigungsschutz bei langer Betriebszugehörigkeit
    Lange Betriebszugehörigkeit schützt zwar nicht grundsätzlich vor einer Kündigung, es gelten aber besondere Kündigungsfristen. Maßgeblich sind Vereinbarungen im Arbeitsvertrag und im Tarifvertrag. Ist der Mitarbeiter mindestens 20 Jahre im Unternehmen gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von 7 Monaten.
  7. Kündigungsschutz für Angestellte in Pflegezeit
    Im § 5 PflegeZG ist geregelt, dass du, ohne Angst vor Jobverlust, eine Auszeit zur Pflege erkrankter Angehöriger nehmen darfst. Von dem Moment an, in dem du die Pflegezeit beantragst, genießt du Kündigungsschutz. Das kann bis zu sechs Monaten im Voraus sein.
  8. Kündigungsschutz während der Probezeit
    Kündigungen während der Probezeit sind speziell geregelt. Passt das Arbeitsverhältnis für eine Seite nicht, können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer jederzeit kündigen. Der letzte Arbeitstag ist dann exakt zwei Wochen nachdem gekündigt wurde. Es gibt Ausnahmen: Schwangeren darf während der Probezeit nicht gekündigt werden.

Was tun, wenn trotz Kündigungsschutz die Kündigung zugestellt wird?

Stehst du unter Kündigungsschutz und erhältst trotzdem die Kündigung, bleiben dir drei Wochen Zeit, dich zu wehren. Reiche also so bald wie möglich die Kündigungsschutzklage ein. Unternimmst du nichts, ist der Kündigungsschutz hinfällig und du verlierst deinen Arbeitsplatz.

Gut zu wissen: Trotz besonderen Kündigungsschutz können Kündigungen wirksam ausgesprochen werden. Zum Beispiel wenn ein Mitarbeiter beim Diebstahl ertappt wurde. In einem solchen Fall müssen die entsprechenden Behörden tätig werden und klären, ob tatsächlich etwas gestohlen wurde. Stellt sich heraus, dass dies der Wahrheit entspricht, können zum Beispiel auch Schwangere oder Schwerbehinderte den Job verlieren.

Bildnachweis: Goran Bogicevic / Shutterstock.com


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