Mehrere Arbeiter in der Baubranche, hier gibt es oft Lohndumping

Lohndumping: Das sollten Arbeitnehmer wissen

Wenn Arbeitgeber deutlich weniger zahlen, als es in der Branche üblich ist, spricht man von Lohndumping. Für Arbeitgeber ist das häufig erfreulich, denn die Differenz zwischen dem, was dem Beschäftigten zustehen würde und dem, was sie tatsächlich zahlen, streichen sie in der Regel selbst ein. Was du zum Thema Lohndumping wissen solltest und welche Möglichkeiten du hast, gegen Lohndumping und niedrige Löhne vorzugehen, erfährst du hier.

Lohndumping: Was versteht man darunter?

Nicht jeder Arbeitnehmer, der wenig Geld verdient, fällt sofort dem Lohndumping zum Opfer. Als Grundlage für die Entscheidung, ob es sich um Lohndumping handelt oder nicht, dient der tarifliche Lohn in der Branche. Liegt die Bezahlung des Arbeitnehmers deutlich unter diesem Lohn, ist die Bezeichnung Lohndumping richtig.

Darauf weist schon die Wortbedeutung an sich hin: Lohndumping ist ein zusammengesetzter Begriff aus dem deutschen Wort Lohn und dem englischen Wort „to dump“, das so viel wie abladen oder verschleudern bedeutet. Arbeitgeber, die Lohndumping betreiben, unterbieten also willentlich die Bezahlung, die in der Branche eigentlich üblich ist.

Falls es keinen Tarifvertrag gibt, an dem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer orientieren können, nimmt man den ortsüblichen Lohn als Vergleichsgröße. Bekommt der jeweilige Arbeitnehmer deutlich weniger Geld als die Beschäftigten in der gleichen Branche in seinem Umfeld, ist auch das Lohndumping.

Die häufigste Definition für Lohndumping besagt, dass der betroffene Mitarbeiter mindestens ein Drittel weniger Entgelt erhält als vergleichbare Arbeitnehmer in der gleichen Branche.

Dabei gibt es ein weiteres charakteristisches Kennzeichen des Lohndumpings: In der Regel ist der Lohn so gering, dass Arbeitnehmer davon nicht leben können – auch wenn sie in Vollzeit arbeiten.

Lohndumping und Niedriglohn

Wenn ein Arbeitnehmer Niedriglohn erhält, ist sein Lohn ebenfalls zu gering, um davon seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dies macht die Abgrenzung beider Begriffe recht schwierig.

Als Niedriglohn sind jedoch auch Löhne zu bezeichnen, die in einem Tarifvertrag vereinbart wurden, aber trotzdem sehr gering sind – man denke zum Beispiel an das Friseurhandwerk oder an die Taxifahrer. Auch diese Arbeitnehmer haben häufig Probleme, ihre monatlichen Kosten allein durch den Lohn ihrer Arbeit zu decken.

Im Unterschied zum Niedriglohn benutzt man den Begriff Lohndumping aber zusätzlich dafür, um das Verhalten des Arbeitgebers zu kennzeichnen. Spricht man von Lohndumping meint man damit in der Regel, dass bestimmte Arbeitgeber ganz gezielt den üblichen Lohn in der Branche unterwandern – und sich so auf Kosten ihrer Mitarbeiter bereichern.

Niedriglohn und Lohndumping: Wie kommt es dazu?

Die Gründe für die zunehmende Verbreitung des Niedriglohns und Lohndumpings sind wohl auch in der Globalisierung zu suchen. Schon einige Jahrzehnte, genauer gesagt seit Ende der 1980er Jahre, befördert der technische Wandel den Niedriglohnsektor.

Dadurch, dass Wirtschaftszweige immer weiter zusammenwachsen und halb fertigte Produkte relativ kostengünstig von einem Land ins nächste befördert werden können, wird der Niedriglohnsektor und auch das Lohndumping immer mehr.

Statt Arbeiten, für die keine besondere Qualifikation oder gar mehrjährige Ausbildung benötigt wird, in Deutschland oder Europa ausführen zu lassen, werden sie in andere Länder mit einem geringeren Stundenlohn exportiert.

Es gab nun weniger Arbeit für gering qualifizierte Arbeitnehmer, gleichzeitig stieg aber die Nachfrage nach genau diesen Tätigkeiten. Auch deshalb, weil immer mehr Migranten ohne (eine in der EU anerkannte) Ausbildung einwanderten und nach einem Job suchten.

Der Überschuss an gering qualifizierten Arbeitnehmern, die nach einer Beschäftigung suchten, führt dazu, dass Arbeitgeber diese Tätigkeiten noch schlechter bezahlen konnten und trotzdem Arbeitnehmer fanden, die den Job machen wollten.

Zusätzlich dazu gab es bis zum 1. Januar 2015 keinen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Auch das machte es den Arbeitgebern einfach, sehr niedrige Löhne zu zahlen oder Lohndumping zu betreiben.

Besonders betroffene Branchen und Arbeitnehmer

Auch heute noch sind bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern besonders von Niedriglohn und Lohndumping betroffen. Zu diesen Personen gehören:

  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss
  • gering qualifizierte Arbeitnehmer
  • Frauen
  • Berufseinsteiger
  • Beschäftigte bei Zeitarbeitsfirmen
  • Arbeitnehmer, die in Teilzeit arbeiten
  • Personen in einer Aus- oder Weiterbildung

Besonders betroffen von Lohndumping sind Schwarzarbeiter und (Schein-) Selbstständige, die einen Werkvertrag mit dem Auftraggeber geschlossen haben. Bekannt werden immer wieder Fälle von Arbeitern aus Osteuropa, die im Baugewerbe oder auch in großen Fleischerbetrieben arbeiten und deutlich unter dem Mindestlohn verdienen.

Doch nicht nur in diesen Branchen, auch einige Supermärkte zahlen Löhne, die unter dem branchenüblichen Lohn liegen – und das ist die Definition von Lohndumping.

Das ist möglich, weil nur diejenigen Supermärkte, die zum Konzern gehören, tarifgebunden sind. Eine Vielzahl der Supermärkte wird aber von selbstständigen Franchisenehmern geführt, die nicht tariflich gebunden sind. Sie müssen sich also nicht an den Tariflohn halten, der zwischen 15 Euro und 17,50 Euro pro Stunde liegt. Einige zahlen sogar nur den Mindestlohn. Bei einer derart offensichtlichen Differenz zwischen der Bezahlung von Mitarbeitern, die in den verschiedenen Supermärkten die gleiche Arbeit machen, kann man nur von Lohndumping sprechen.

Von Lohndumping betroffene Branchen

Neben den bereits genannten gibt es noch weitere Branchen, in denen Lohndumping oder Niedriglohn eher die Regel statt die Ausnahme ist:

  • Bäckerei
  • Callcenter
  • Hotel- und Gastgewerbe
  • Lieferdienste und Logistikunternehmen
  • Pflege

Lohndumping hat Auswirkungen

Lohndumping hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen für die Beschäftigten. Schlechte Bezahlung führt außerdem dazu, dass die Arbeitsbedingungen mangelhaft sind. Dazu gehört die häufig fehlende Möglichkeit, sich weiterzubilden und so einen anderen Beruf zu erlernen, in dem man mehr verdienen könnte.

Da der Arbeitgeber nur wenig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, fällt auch das Arbeitslosengeld häufig recht gering aus. Mit der Folge, dass noch zusätzliche Sozialleistungen neben dem Arbeitslosengeld gezahlt werden müssen, damit der arbeitslos gewordene Niedriglohnempfänger weiterhin seine Lebenshaltungskosten bestreiten kann.

In letzter Konsequenz bezahlt damit der Steuerzahler das Lohndumping einiger Arbeitgeber mit.

Was kann man gegen Lohndumping tun?

In erster Linie ist der Gesetzgeber gefragt, etwas gegen Lohndumping zu unternehmen. Ein erster Schritt dazu war die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns am 1. Januar 2015 für Deutschland. Daneben wurde innerhalb der EU die sogenannten Entsenderichtlinie überarbeitet.

Damit möchte man verhindern, dass Arbeitskräfte aus osteuropäischen EU-Ländern nach dem Lohnniveau ihres Heimatlandes bezahlt werden, wenn sie zum Beispiel in Deutschland eingesetzt werden. Auch das war nämlich eine gängige Praxis, Lohndumping auf legale Weise zu betreiben.

Die Beschäftigten waren formal bei einem Arbeitgeber in ihrem Heimatland angestellt, wurden dann aber in einem Land mit höherem Lohnniveau, wie zum Beispiel Deutschland, beschäftigt.

Abgesehen von den gesetzlichen Regelungen, auf die Arbeitnehmer in der Regel keinen Einfluss haben, können sie folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Gespräch suchen: Bei kleineren und familiengeführten Unternehmen können Beschäftigte mit etwas Glück in einem persönlichen Gespräch etwas erreichen. Vielleicht ist dem Arbeitgeber gar nicht klar, wie wenig er im Vergleich zu anderen Arbeitgebern in der Branche zahlt und was Lohndumping für seine Mitarbeiter bedeutet. Unter Umständen ist eine Gehaltserhöhung möglich, wenn er über die Umstände umfassend informiert wird.
  • Fortbildung machen: Häufig sind gering qualifizierte Arbeitnehmer von Lohndumping betroffen. Wer sich nicht länger damit abfinden möchte, kann selbst aktiv werden und zum Beispiel eine Fort- oder Weiterbildung absolvieren. Auch eine Umschulung ist eine Möglichkeit, aus dem Niedriglohnsektor zu entkommen. Zum Beispiel das Arbeitsamt oder die Rentenversicherung können entsprechende Umschulungen finanzieren.
  • Arbeitgeber anzeigen: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist dafür zuständig, die Einhaltung des Mindestlohns zu überwachen. Wenn Arbeitgeber absichtlich das branchenübliche Lohnniveau unterbieten und damit Lohndumping betreiben, interessiert sich die FKS unter Umständen dafür. Denn weniger als den Mindestlohn zu zahlen, ist eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet werden kann. Dem Arbeitgeber drohen bei einem Verfahren Geldbußen von bis zu 500.000 Euro.

Bildnachweis: Tofudevil / Shutterstock.com


Nach oben scrollen