Mündlicher Arbeitsvertrag: Welche Probleme birgt er?
Üblicherweise wird ein Arbeitsvertrag in schriftlicher Form geschlossen. Doch auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich und rechtlich bindend. Welche spezifischen Vorteile und Nachteile diese Form des Arbeitsvertrages mit sich bringt, erfährst du hier.
Was ist ein mündlicher Arbeitsvertrag?
Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung darüber, dass beide Vertragspartner – also Arbeitnehmer und Arbeitgeber – ein Arbeitsverhältnis eingehen. Diese Vereinbarung wird jedoch nicht schriftlich, sondern mündlich getroffen.
Zwar fühlen sich viele Bewerber mit einer nur mündlich erfolgten Jobzusage unwohl, aber auch diese Form des Arbeitsvertrags ist möglich und gültig. Das liegt an der sogenannten Vertragsfreiheit, die in Deutschland herrscht. Bezogen auf den Arbeitsvertrag bedeutet die Vertragsfreiheit, dass beide Parteien durch übereinstimmende Willenserklärungen einen Vertrag schließen können.
Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist daher bindend, wenn sich Arbeitgeber und Bewerber über die wichtigsten Vertragspunkte einig sind und der Bewerber das Angebot des Arbeitgebers annimmt. Es braucht dazu nicht zwingend die Schriftform.
Verbindlich ist auch ein mündlicher Arbeitsvertrag, wenn sich beide Vertragsparteien über folgende Punkte einig sind:
- Die Arbeitsleistung, die erbracht werden soll
- Welche Vertragsparteien den Arbeitsvertrag schließen
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
Übrigens: Angaben bezüglich des Gehalts oder der wöchentlichen Arbeitszeit sind nicht zwingend erforderlich dafür, dass der mündliche Arbeitsvertrag bindend ist.
Bei konkreten juristischen Fragen solltest du dich im Zweifel aber an einen Fachanwalt wenden. Wir können an dieser Stelle lediglich allgemeine Informationen zusammen und keine verbindlichen Auskünfte zu deiner Situation geben.
Mögliche Probleme bei einem mündlichen Arbeitsvertrag
Der mündliche Arbeitsvertrag hat einen gravierenden Nachteil: Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, lässt sich kaum beweisen, wer im Recht ist. Behauptet der Arbeitnehmer zum Beispiel, dass ihm der Arbeitgeber eine jährliche Bonuszahlung von 5.000 Euro zugesagt hat, kann er kein entsprechendes Schriftstück als Beweis anführen. Und damit hat der Arbeitnehmer vermutlich schlechte Karten. Denn die Beweislast liegt in diesem Fall bei ihm.
Auch wenn der Bewerber eine mündliche Zusage und danach eine Absage bekommt, ist ein mündlicher Arbeitsvertrag schlechter als ein schriftlicher. Angenommen, der Bewerber möchte den mündlich zugesagten Arbeitsplatz einklagen. Dann muss der Bewerber belegen, dass der Unternehmer oder der Personalverantwortliche ihm tatsächlich einen Arbeitsvertrag angeboten und dass er selbst dieses Angebot wiederum angenommen hat. Auch hier liegt die Beweislast beim Bewerber. Nur wie kann er das ohne Arbeitsvertrag in Schriftform belegen?
Nachweis des mündlichen Arbeitsvertrags
Du hast mit deinem Arbeitgeber einen mündlichen Arbeitsvertrag geschlossen und fühlst dich unsicher, weil du kein schriftliches Dokument in Händen hältst? Dann gibt es einen Ausweg: Du kannst deinen Chef bitten, die zentralen Vereinbarungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich festzuhalten und dir auszuhändigen.
Dieses Recht ergibt sich aus dem sogenannten Nachweisgesetz (NachwG). Danach haben die Parteien eines Vertrags einen Anspruch darauf, sich die wichtigsten Klauseln des geschlossenen Vertrags schriftlich bestätigen zu lassen.
Das solltest du unbedingt einfordern. Denn wie wir gesehen haben, kann es bei einem mündlichen Arbeitsvertrag zu Problemen kommen, wenn du bestimmte Abmachungen nachweisen willst – du aber keine schriftliche Bestätigung darüber hast.
Angaben laut Nachweisgesetz
In Paragraf 2 des Nachweisgesetzes ist geregelt, welche Punkte dein Chef schriftlich festhalten muss, wenn du den mündlichen Arbeitsvertrag nachträglich schriftlich bestätigen lassen willst:
- Name und Adresse der beiden Parteien, die den Arbeitsvertrag mündlich geschlossen haben.
- Datum, zum dem das Arbeitsverhältnis beginnt
- Arbeitsort des Mitarbeiters
- Kurze Tätigkeitsbeschreibung
- Arbeitszeiten des Beschäftigten
- Höhe des Entgelts und gesonderter Nachweis über Sonderzahlungen, Schichtzulagen und andere zusätzliche Entgelte (sofern du diese bekommst).
- Höhe des Jahresurlaubs
- Kündigungsfristen
- Hinweis auf bestehende Betriebsvereinbarungen oder andere Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien und darauf, ob ein Tarifvertrag gilt.
Achtung: Solltest du als Aushilfe im Unternehmen beschäftigt werden und nicht länger als einen Monat dort arbeiten, hast du keinen Anspruch darauf, dass dir die Vertragsinhalte schriftlich bestätigt werden.
Mündlicher befristeter Arbeitsvertrag: Nicht gültig
Nicht jeder Arbeitsvertrag kann mündlich geschlossen werden. Wenn dein Arbeitgeber dir lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag anbietet, muss dieser Vertrag in jedem Fall schriftlich geschlossen werden. Denn die zeitliche Befristung, die er mit dir vereinbaren möchte, ist an die Schriftform gebunden.
Falls du und dein Arbeitgeber mündlich einen befristeten Arbeitsvertrag geschlossen habt, ist dieser automatisch ungültig? Nein, ist er nicht – und das könnte ein Grund zur Freude sein. Denn ein Arbeitsvertrag an sich kann auch mündlich geschlossen werden. Du und dein Arbeitgeber habt euch mit übereinstimmenden Willenserklärungen auf den Beginn eines Arbeitsverhältnisses geeinigt. In mündlicher Form ist das allerdings nur für unbefristete Arbeitsverhältnisse möglich. Denn eine Befristung muss zwingend schriftlich festgehalten werden. Alle anderen mündlichen geschlossenen Vertragsinhalte bleiben aber bestehen.
Ungewissheit nach mündlichem Arbeitsvertrag
Für den schriftlichen Nachweis des mündlichen Arbeitsvertrags kann sich der Arbeitgeber ein wenig Zeit lassen. Bewerber, die nach dem Vorstellungsgespräch eine mündliche Jobzusage bekommen haben, fragen sich häufig, wie sie sich nun verhalten sollen. Dein ein mündlicher Arbeitsvertrag ist zwar rechtlich bindend, das Zustandekommen desselben im Zweifel aber kaum zu belegen.
Um eine nervenaufreibende Hängepartie zu vermeiden, bis du ein verbindliches Schriftstück in Händen hältst, kannst du daher zum Beispiel Folgendes tun:
- Jobzusage aufnehmen: Ein Smartphone hat heutzutage vermutlich jeder Bewerber dabei. Wenn dir der Personaler im Vorstellungsgespräch eine mündliche Jobzusage gibt, kannst du diese aufnehmen und hast damit ein Beweisstück. Allerdings musst du vorab um Zustimmung bitten. Begründest du deinen Wunsch sachlich, wird dein Gegenüber in der Regel verstehen, warum du gern eine Bestätigung des mündlichen Arbeitsvertrags hättest. Die Nachfrage kannst du zum Beispiel so formulieren: „Frau Meier, ich habe aktuell noch andere Bewerbungen ausstehen, würde jedoch sehr gerne bei ihrem Unternehmen arbeiten, da sie mein Wunscharbeitgeber sind. Jedoch fühle ich mich allein mit einer mündlichen Zusage etwas unsicher. Wären sie daher so freundlich, mir die mündliche Zusage in einer Tonaufnahme zu bestätigen? Ich würde mich gleich viel besser fühlen.“
- Punkte zusammenfassen: Wenn du lieber eine schriftliche Bestätigung statt einer Tonaufnahme haben möchtest, kannst du auch diese im Vorstellungsgespräch erfragen. Zum Beispiel so: „Frau Meier, ich würde gerne die wichtigsten Vereinbarungen des Arbeitsvertrages schriftlich zusammenfassen – als Gedankenstütze für mich. Wären Sie so freundlich, sich die Punkte kurz anzusehen und sie mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen?“ Wenn dir so eine Frage im Jobinterview unangenehm ist, kannst du auch nach dem Gespräch eine E-Mail schreiben und darum bitten, die wichtigsten Punkte schriftlich zu bestätigen.
FAQs: Häufige Fragen zum Thema
Kann ich nach einer mündlichen Zusage den Job absagen?
Grundsätzlich hast du immer das Recht, einen Arbeitsvertrag zu kündigen. Das gilt auch dann, wenn du den Job noch nicht angetreten hast. Solltest du dich für ein anderes Angebot entscheiden, teile das dem Unternehmen so schnell wie möglich mit. So kann die Personalabteilung zügig auf die Suche nach einem neuen Kandidaten gehen.
Kann ich den Arbeitgeber verklagen, wenn ich nach einer mündlichen Zusage keinen Arbeitsplatz bekomme?
Wie wir gesehen haben, ist auch ein mündlicher Arbeitsvertrag rechtlich bindend. Damit hast du theoretisch einen Anspruch darauf, dass dir der Arbeitgeber einen entsprechenden Arbeitsplatz gibt. Jedoch wird es vor Gericht schwierig, das Zustandekommen des mündlichen Arbeitsvertrages das nachzuweisen, weil eine schriftliche Ausführung der mündlich getroffenen Vereinbarungen fehlt.
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