Eine Schwangere im Büro, sie erhält bald Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld: Wie viel Geld gibt es für werdende Mütter?

Der Bauch ist kugelrund und bald ist es soweit: Die Geburt des eigenen Babys rückt näher. Kurz vor dem errechneten Geburtstermin beginnt die Mutterschutzfrist im engeren Sinn und Betroffene müssen nicht mehr arbeiten. Damit schwangere Beschäftigte in dieser Situation keine finanziellen Nachteile haben, gibt es das Mutterschaftsgeld. Wer kann es bekommen? Wie viel Geld gibt es? Und wie stellt man einen Antrag auf Mutterschaftsgeld? Das und mehr erfährst du in diesem Beitrag.

Mutterschaftsgeld: Was ist das?

Für Schwangere ist eine Arbeitstätigkeit oft nur noch eingeschränkt möglich. Sie können – und dürfen – bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausüben, die eine Gefahr für sie oder ihr Baby darstellen könnten. Zum Ende der Schwangerschaft beginnt die Mutterschutzfrist im engeren Sinn. Sechs Wochen vor der Geburt dürfen werdende Mütter nicht mehr arbeiten, es sei denn, sie möchten dies ausdrücklich und es spricht aus ärztlicher Sicht nichts dagegen. Die Mutterschutzfrist dauert im Normalfall noch acht Wochen nach der Geburt an.

Während der Mutterschutzfrist arbeiten Frauen also in der Regel nicht. Damit das nicht in finanzieller Hinsicht zum Problem wird, ist eine Lohnersatzleistung vorgesehen: das Mutterschaftsgeld. Betroffene erhalten es für die Dauer des engeren Mutterschutzes. In der Regel wird die Leistung, die meist von der Krankenkasse gezahlt wird, vom Arbeitgeber aufgestockt. Im besten Fall haben Beschäftigte durch diese Zahlungen keinerlei Einbußen beim Gehalt, obwohl sie nicht arbeiten.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Ob jemand Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat, hängt von seinen persönlichen Umständen ab. Prinzipiell hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn du in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert oder freiwillig dort versichert bist. Zugleich muss ein Anspruch auf Krankengeld bestehen.

Grundsätzlich können Arbeitnehmer, Auszubildende, geringfügig Beschäftigte und Studierende, die einen Nebenjob ausüben, Mutterschaftsgeld erhalten. Dasselbe gilt für Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben. Auch Empfänger von Arbeitslosengeld I sowie Frauen in Elternzeit können Mutterschaftsgeld bekommen.

In der Regel müssen sich (werdende) Mütter in einem Arbeitsverhältnis befinden, um Mutterschaftsgeld beantragen zu können. Ein Antrag auf Mutterschaftsgeld ist jedoch auch möglich, wenn Schwangeren während der Schwangerschaft gekündigt wurde oder sie nach dem Mutterschutz arbeiten werden.

Die Corona-Krise führte dazu, dass viele Beschäftigte in Kurzarbeit waren. Vor diesem Hintergrund beschloss die Bundesregierung im Sommer des Jahres 2020, dass auch Kurzarbeiter Anspruch auf die vollen Mutterschaftsleistungen haben.

Wer kein Mutterschaftsgeld bekommt

Nicht jede Frau, die ein Kind erwartet, kann Mutterschaftsgeld erhalten. Kein Anspruch auf die Lohnersatzleistung besteht etwa, wenn eine werdende Mutter die Mutterschutzfrist vor der Geburt nicht nutzt, um vom Job zu pausieren, sondern weiterhin arbeitet. Das gilt auch, wenn die Stundenzahl im Job reduziert ist.

Empfänger von Bürgergeld erhalten kein Mutterschaftsgeld, sondern weiterhin ihr übliches Arbeitslosengeld. Ab der 13. Schwangerschaftswoche können sie jedoch einen Mehrbedarf geltend machen und so mehr Geld vom Jobcenter erhalten.

Kein Mutterschaftsgeld erhalten außerdem Selbständige, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, aber keinen Krankengeldanspruch haben. Privat versicherte Selbständige bekommen nur dann Mutterschaftsgeld beziehungsweise eine vergleichbare Leistung, wenn sie einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben.

Arbeitnehmer, die privat versichert sind, erhalten ebenso wie familienversicherte geringfügig Beschäftigte nur eine einmalige Zahlung vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Sie bekommen allerdings trotzdem den Arbeitgeberzuschuss. Wer familienversichert ist, aber nicht arbeitet, bekommt hingegen kein Mutterschaftsgeld.

Wie viel Mutterschaftsgeld gibt es?

Wie viel Mutterschaftsgeld jemand bekommt, hängt von den individuellen Umständen ab. In der Regel bemisst es sich am bisherigen Nettoeinkommen. Relevant sind dabei die drei Monate vor dem Beginn der engeren Mutterschutzfrist.

Die Krankenkasse zahlt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Weil das kaum ausreichen würde, um die eigene Existenz zu sichern, zahlt der Arbeitgeber die Differenz zum Nettolohn. Das ist zumindest dann der Fall, wenn das Durchschnittseinkommen pro Tag diese 13 Euro übersteigt. Wenn du mehr als 390 Euro netto im Monat verdienst, bekommst du den Arbeitgeberzuschuss. Insgesamt erhältst du auf diese Weise so viel wie vor der Mutterschutzfrist.

Ein Rechenbeispiel: Angenommen, du verdienst pro Monat im Schnitt 1.500 Euro netto. Pro Kalendertag – gerechnet mit 30 Tagen – verdienst du damit 50 Euro. Von der Krankenkasse bekommst du 13 Euro, die verbleibenden 37 Euro übernimmt der Arbeitgeber.

Mutterschaftsgeld: Was bekommen Selbständige?

Bei Selbständigen kommt es darauf an, wie sie versichert sind. Sind sie freiwillig gesetzlich versichert und haben Anspruch auf Krankengeld, erhalten Selbständige Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengelds. Das entspricht 70 Prozent des regulären Einkommens.

Privat versicherte Selbständige erhalten kein Mutterschaftsgeld. Sofern sie im Vorfeld eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben, erhalten sie während des Mutterschutzes Krankentagegeld. Wie viel Geld es gibt, hängt von der individuellen Vereinbarung mit der Krankenversicherung ab.

So viel bekommen privat Versicherte, Arbeitslose und geringfügig Beschäftigte im Mutterschutz

Wer privat versichert, aber angestellt ist, erhält zwar kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Den Arbeitgeberzuschuss gibt es aber trotzdem. Damit erhalten privat versicherte Angestellte ihr reguläres Nettoentgelt minus 13 Euro, die ansonsten die Krankenkasse zahlen würde, wenn sie gesetzlich versichert wären. Zudem bekommen sie vom Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig maximal 210 Euro.

Bei Empfängern von Arbeitslosengeld I entspricht das Mutterschaftsgeld dem Arbeitslosengeld. Gezahlt wird es aber von der Krankenkasse, nicht dem Staat.

Bei geringfügig Beschäftigten kommt es auf die Art der Versicherung an. Wer gesetzlich versichert ist, bekommt von der Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Kalendertag plus den Arbeitgeberzuschuss, wenn das Nettogehalt 390 Euro im Monat übersteigt. Geringfügig Beschäftigte, die privat krankenversichert sind, bekommen einmalig bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung sowie gegebenenfalls den Arbeitgeberzuschuss. Dasselbe gilt für geringfügig Beschäftigte, die familienversichert sind.

Beamte erhalten zwar kein Mutterschaftsgeld. Sie haben aber auch im Mutterschutz Anspruch auf ihre vollen Bezüge und Zulagen, so dass sie in dieser Zeit keine Einbußen haben.

Wie lange bekommt man Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld bekommst du so lange, wie der Mutterschutz im engeren Sinn dauert. Im Normalfall sind das sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach.

Bei Mehrlings- und Frühgeburten ist die Mutterschutzfrist auf zwölf Wochen nach der Entbindung verlängert und dauert damit vier Wochen länger. Das ist auch der Fall, wenn das Kind eine Behinderung hat. Mütter erhalten in diesen Fällen also länger Mutterschaftsgeld.

Mutterschaftsgeld beantragen: So geht es

Mutterschaftsgeld musst du beantragen. Darum solltest du dich rechtzeitig kümmern, damit du nicht unnötig lange auf die Auszahlung des Lohnersatzes warten musst. Bis zu sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin kannst du für Mutterschaftsgeld einen Antrag bei deiner Krankenkasse stellen.

Für den Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse brauchst du eine ärztliche Bescheinigung, aus der der erwartete Geburtstermin hervorgeht. Eine Kopie hiervon schickst du an deine Krankenkasse, ergänzt um deine Kontodaten und Angaben zu deinem Beschäftigungsverhältnis.

Die Krankenkasse setzt sich daraufhin mit deinem Arbeitgeber in Verbindung, um dein Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate vor der Mutterschutzfrist in Erfahrung zu bringen. Daraus errechnet die Krankenkasse, wie viel Mutterschaftsgeld du bekommst. Der zweite Durchschlag der ärztlichen Bescheinigung ist für den Arbeitgeber. Du reichst ihn bei deinem Vorgesetzten ein, um den Arbeitgeberzuschuss zu bekommen.

Nach der Geburt deines Kindes musst du daran denken, die Geburtsurkunde des Kindes bei der Krankenkasse einzureichen.

Wer keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, aber Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von maximal 210 Euro hat, wendet sich nicht an die Krankenkasse, sondern an das Bundesamt für Soziale Sicherung. Du kannst einfach online einen Antrag auf das Geld stellen.

Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Immer wieder kommt die Frage auf, wie sich das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld auswirkt. Schließlich machen viele Mütter nach der Geburt eine Elternzeit. Elterngeld bekommst du prinzipiell vom Tag der Geburt des Kindes an, wenn du es rechtzeitig beantragt hast. In diesem Zeitraum erhalten Mütter jedoch noch Mutterschaftsgeld. Beides gleichzeitig ist nicht möglich.

Mutterschaftsgeld wird ebenso wie der Arbeitgeberzuschuss vollständig auf das Elterngeld angerechnet. Deshalb bekommst du während des Mutterschutzes kein Elterngeld. Falls du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast, aber bis zu 210 Euro vom Bundesamt für Soziale Sicherung bekommen kannst, wird dieser Zuschuss nicht auf das Elterngeld angerechnet.

Was ist der Mutterschutzlohn?

Vom Mutterschaftsgeld abzugrenzen ist der Mutterschutzlohn. Wann wird er gezahlt? In manchen Fällen spricht ein Arzt ein Beschäftigungsverbot noch vor dem Beginn der Schonfrist aus. Die werdende Mutter darf dann oft schon einige Zeit vorher nicht mehr arbeiten. Damit das keinen finanziellen Nachteil mit sich bringt, bekommen Schwangere in solchen Fällen einen Mutterschutzlohn. Das gilt auch für neue Beschäftigungsverhältnisse.

Der Mutterschutzlohn entspricht dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate vor dem Beginn der Schwangerschaft. Auf den Mutterschutzlohn fallen wie beim regulären Gehalt Steuern und Sozialversicherungsabgaben an.

Kein Mutterschaftsgeld: Was nun?

Manche Frauen haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder den Zuschuss vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Was kann man tun, wenn man schwanger ist oder kürzlich ein Kind bekommen hat und das Geld nicht reicht? In diesem Fall kannst du dich an das Sozialamt wenden. Unter Umständen kommt die sogenannte Hilfe in besonderen Lebenslagen für dich in Betracht.

Bildnachweis: Trzykropy / Shutterstock.com


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