Versicherungsombudsmann: Seine Aufgaben und wie er dir helfen kann
Haben Verbraucher Probleme mit ihrer Versicherung, können sie sich an einen Ombudsmann wenden. Ein Versicherungsombudsmann ist ein unabhängiger Vermittler zwischen beiden Partien. Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro kann er sogar eine für die Versicherung verbindliche Entscheidung treffen.
Was ist ein Ombudsmann?
Ein Versicherungsombudsmann oder Ombudsmann ist ein unabhängiger Vermittler zwischen Versicherungsnehmern und ihrer Versicherung. Verbraucher, also Versicherungsnehmer, können den Versicherungsombudsmann anrufen, wenn sie Probleme mit ihrer Versicherung haben. Als Schiedsstelle versucht der Ombudsmann, die Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung zu klären.
Achtung: Der Ombudsmann ist nur zuständig, wenn Verbraucher Probleme mit ihrer eigenen Versicherung haben. Sollte ein Versicherungsnehmer beispielsweise nach einem Verkehrsunfall von der gegnerischen Versicherung nicht den Betrag erhalten, den er erwartet hat, ist der Versicherungsombudsmann nicht zuständig.
Ebenfalls nicht zuständig ist der Versicherungsombudsmann bei Problemen mit gesetzlichen Versicherungen, wie zum Beispiel der gesetzlichen Krankenkasse. Für diese Fälle gibt es eigene Schiedsstellen.
Du kannst dich aber in folgenden Fällen an einen Versicherungsombudsmann wenden und ihn um Hilfe bitten:
- Du hast Probleme mit einem Versicherungsvermittler. Du kannst einen Ombudsmann selbst dann anrufen, wenn du noch keinen Vertrag unterschrieben hast, dich aber schlecht beraten fühlst.
- Du hast das Gefühl, dass du vor dem Abschluss einer Versicherung falsch oder nicht vollständig beraten wurdest.
- Deine Versicherung möchte einen Schaden nicht regulieren.
- Du denkst, dass dich deine Kfz-Versicherung in die falsche Schadenfreiheitsklasse eingruppiert hat.
- Du hast bei deiner Versicherung deine Lebensversicherung widerrufen. Der Versicherer weigert sich aber, den Widerruf zu akzeptieren.
Für folgende Versicherungen ist der Ombudsmann zuständig
Ist ein Versicherungsombudsmann nicht der richtige Ansprechpartner, können sich Verbraucher bei Fragen oder Problemen mit folgenden Versicherungen von einer Schiedsstelle beraten lassen:
- Haftpflichtversicherung
- Kfz-Versicherung
- Lebensversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Gebäude- und Hausratversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Private Rentenversicherung
Die Aufgaben eines Ombudsmannes für Versicherungen
Die Hauptaufgabe eines Versicherungsombudsmanns besteht darin, zwischen Verbraucher und Versicherung zu vermitteln. Versicherungsnehmer sind gut beraten, diese Chance zu nutzen. Denn in einigen Fällen lenken Versicherungen schon dann ein, wenn sie erfahren, dass ein Ombudsmann eingeschaltet wurde. Verbraucher können sich so einen Rechtsanwalt oder gar einen Gerichtsprozess sparen.
Der Ombudsmann analysiert den Fall und gibt eine unabhängige Meinung ab. Für Verbraucher entscheidend: Der Versicherungsombudsmann ist nicht an eine Versicherung gebunden oder steht gar auf ihrer Seite. Er ist eher eine übergeordnete Partei, die sich zum Streitfall äußert.
Schalten Verbraucher einen Versicherungsombudsmann an, erhalten sie eine rechtliche Einschätzung ihrer Angelegenheit. Selbst wenn der Ombudsmann die Angelegenheit nicht sofort klären kann, ist so eine Einschätzung wertvoll.
Verbraucher können anhand der Aussage des Versicherungsombudsmanns entscheiden, ob sie gegen ihre Versicherung vor Gericht ziehen wollen. Der Ombudsmann prüft den Sachverhalt nämlich auf der Grundlage geltender Gesetze und macht daher im ersten Schritt ähnliche Arbeit wie ein Rechtsanwalt.
Nicht in allen Fällen kann ein Versicherungsombudsmann die Angelegenheit zwischen Verbraucher und Versicherer klären:
- Streitwert von bis zu 10.000 Euro: Bei kleineren Auseinandersetzungen mit der Versicherung ist ein Versicherungsombudsmann der richtige Ansprechpartner. Denn Streitigkeiten bis zu einem Wert von 10.000 Euro kann er verbindlich entscheiden. Heißt: Versicherungen müssen sich an den Schlichtspruch des Ombudsmanns halten. Für dich als Verbraucher hat die Entscheidung des Versicherungsombudsmanns jedoch nicht die gleiche Verbindlichkeit. Bist du nicht damit einverstanden, was der Ombudsmann entscheidet, kannst du andere Maßnahmen ergreifen.
- Streitwert bis zu 100.000 Euro: Liegt der Streitwert über 10.000 Euro, aber unter 100.000 Euro kann der Ombudsmann lediglich eine Empfehlung aussprechen. In manchen Fällen halten sich Versicherungen an die Empfehlung und so können Streitigkeit ohne Anwalt und Gericht geklärt werden.
- Streitwert über 100.000 Euro: Bei Streitigkeiten, deren Streitwert über 100.000 Euro liegt, ist der Versicherungsombudsmann generell nicht zuständig. Solche Auseinandersetzungen müssen auf anderem Wege beigelegt werden.
Die Kosten für einen Ombudsmann
Für dich als Verbraucher ist die Einschätzung eines Versicherungsombudsmanns nicht bindend. Du kannst anschließend aber besser abwägen, ob die Angelegenheit vor Gericht Aussicht auf Erfolg hätte. Allein das ist ein guter Grund, einen Versicherungsombudsmann zu bemühen.
Außerdem gibt es für Verbraucher kein Risiko: Als Versicherungsnehmer ist die Arbeit des Ombudsmanns für dich kostenlos. Du solltest daher unbedingt diese Möglichkeit nutzen. Denn ein Versicherungsombudsmann kann dir eine erste rechtliche Einschätzung geben, ohne dass du dafür bezahlen musst. Bei einem Anwalt fallen in der Regel schon für die Ersteinschätzung Kosten an.
So läuft die Arbeit des Versicherungsombudsmanns ab
Es hat keinen Nachteil, einen Versicherungsombudsmann anzurufen. Aber wie musst du vorgehen, wenn du die Schlichtungsstelle einschalten möchtest?
- Versicherung um Stellungnahme bitten: Kontaktiere zuerst deine Versicherung und bitte um eine schriftliche Stellungnahme zum Fall. Wenn du die Äußerungen deiner Versicherung schriftlich vorliegen hast, kannst du dem Versicherungsombudsmann konkrete Punkte liefern, an denen er ansetzen kann.
- Ombudsmann einschalten: Wende dich an den Versicherungsombudsmann. Danach kannst du dich direkt an die Schlichtungsstelle wenden. Dazu hast du verschiedene Möglichkeiten:
- Telefon: Unter der Telefonnummer 0800-369600 kannst du montags bis freitags zwischen 8:30 Uhr und 17 Uhr einen Sachbearbeiter erreichen (Anrufe aus Deutschland kostenfrei). Anrufer aus dem Ausland wählen 0049-30 206058 99.
- Fax: Du kannst dein Anliegen auch an den Ombudsmann faxen. Nutze dazu folgende Nummer: 0800-3699000. Aus dem Ausland: 0049-30 206058 98.
- E-Mail: Eine E-Mail kannst du an folgende Adresse schicken: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Brief: Wenn du deine Unterlagen lieber auf dem Postweg einsenden möchtest, nutze folgende Adresse:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632
10006 Berlin
- Ombudsmann vermittelt: Danach wartest du ab, ob der Ombudsmann weitere Unterlagen oder Informationen von dir benötigt. In der Zwischenzeit wird der Versicherungsombudsmann deine Versicherung kontaktieren und diese um eine Antwort zu dem Streitfall bitten.
- Ombudsmann entscheidet: Erhält der Versicherungsombudsmann innerhalb der angegebenen Frist keine Antwort von der Versicherung, entscheidet er den Streitfall, ohne auf die Seite der Versicherung einzugehen.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Versicherungsombudsmann
Zum Thema Versicherungsombudsmann stellen sich Verbraucher häufig ähnliche Fragen. Wir geben eine kurze und übersichtliche Antwort zu diesen Fragen:
Muss ich eine Frist einhalten, wenn ich mich beschweren möchte?
Als Verbraucher solltest du immer auf die gesetzliche Verjährung achten. Ist dein Anspruch verjährt, kann dir der Versicherungsombudsmann nicht mehr helfen. Davon abgesehen musst du dich aber nicht an bestimmte Fristen halten.
Gibt es neben dem Versicherungsombudsmann weitere Anlaufstellen für eine Beschwerde?
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu wenden. Die BaFin überwacht nicht nur Versicherungen, sondern auch Banken und andere Finanzinstitute. Häufig äußert sie sich zwar nicht zu individuellen Fällen. Es kann jedoch Druck bei der Versicherung aufbauen, wenn Verbraucher sich an die BaFin wenden.
Wer bezahlt den Versicherungsombudsmann?
Der Versicherungsombudsmann wird von einem Trägerverein bezahlt. Dieser Trägerverein wiederum finanziert sich durch die Beiträge seiner Mitglieder.
Wie lange dauert ein Verfahren?
Meist kommt der Versicherungsombudsmann schnell zu einem Ergebnis. In der Regel wird die Beschwerde innerhalb von drei Monaten bearbeitet. In Einzelfällen kann es natürlich auch länger dauern.
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