Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Anspruch, Formulierungen, Muster
Am Ende des Arbeitsvertrags haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält dabei sogar Noten für das Verhalten und die Arbeitsleistung des Mitarbeiters. Doch der Arbeitgeber kann nicht einfach benoten, wie er möchte. Vielmehr muss er sich an bestimmte gesetzliche Vorgaben halten. Welche das sind und was das für das qualifizierte Zeugnis bedeutet, verraten wir hier.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Was versteht man darunter?
Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist eine Art des Arbeitszeugnisses. Grundsätzlich unterscheidet man diese Formen:
- Zwischenzeugnis: Das Zwischenzeugnis wird in der Regel als einfaches Arbeitszeugnis ausgestellt. Im Unterschied zu den anderen beiden Formen wird dieses Zeugnis ausgehändigt, während der Arbeitnehmer noch beschäftigt ist.
- einfaches Arbeitszeugnis: Anders ist es bei den nun folgenden Arten des Arbeitszeugnisses. Das einfache Arbeitszeugnis stellt der Chef dann aus, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt. Im Unterschied zum qualifizierten Arbeitszeugnis enthält das einfache aber keine Bewertung. Es dient somit lediglich dazu, nachzuweisen, wann der Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt war und welche Aufgaben er dort hatte.
- qualifiziertes Arbeitszeugnis: Dieses Zeugnis ist die Königsdisziplin der Arbeitszeugnisse. Es enthält nicht nur die Fakten zu Beschäftigung, also Dauer der Betriebszugehörigkeit, Aufgaben und Stellenbezeichnung, sondern auch eine Bewertung der Sozial- und Arbeitsleistung.
Anspruch auf qualifiziertes Arbeitszeugnis: Wann bekomme ich eins?
Grundsätzlich hat jeder Beschäftigte einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis – und zwar nicht nur Vollzeitbeschäftigte. Auch Praktikanten, Werkstudenten oder Trainees haben einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses.
Dabei ist es auch vollkommen gleichgültig, ob Beschäftigter oder Arbeitgeber den Arbeitsvertrag gekündigt haben. Wer das Unternehmen verlässt, kann ein Arbeitszeugnis verlangen. Dieser Rechtsanspruch findet sich in § 109 Absatz 2 der Gewerbeordnung (GewO).
Das bedeutet, dass der Arbeitgeber in jedem Fall verpflichtet ist, ein schriftliches Arbeitszeugnis auszustellen, wenn du das Unternehmen verlässt. Allerdings endet auch dieser Anspruch irgendwann: Spätestens nach drei Jahren kannst du kein Arbeitszeugnis mehr verlangen. Du solltest daher nicht zu lange warten. Denn das Arbeitszeugnis bekommt du in der Regel nicht automatisch, sondern nur, wenn du darum bittest.
Der Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis bedeutet auch, dass du deine beruflichen Stationen belegen können solltest. Fehlt ein Zeugnis, wird der Personaler des nächsten Unternehmens vielleicht misstrauisch. Er könnte sich nämlich fragen, warum du gerade diese Position nicht mit einem Arbeitszeugnis belegen kannst und vermuten, dass du etwas zu verheimlichen hast.
Qualifiziertes Zeugnis: Was steht drin?
In der Gewerbeordnung sind noch weitere Vorschriften bezüglich des Arbeitszeugnisses formuliert. So muss das Arbeitszeugnis zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllen:
- Es muss wahr sein.
- Es muss wohlwollend formuliert sein.
Dass es wahr sein muss, beutetet für dich, dass keine Dinge darin stehen dürfen, die nicht stimmen. Dein ehemaliger Chef darf das Arbeitszeugnis also nicht dazu benutzen, sich zum Abschluss des Arbeitsverhältnisses noch einmal an dir zu rächen.
Noch dazu muss es wohlwollend formuliert sein. Genau das bedeutet eben auch, dass dein Chef keine Kritik an dir im Arbeitszeugnis äußern darf. Jedenfalls keine offensichtliche. Denn Arbeitgeber nutzen häufig Codes oder bestimmte Formulierungen, um den ehemaligen Arbeitnehmer zu bewerten.
Arbeitszeugnis: Checkliste für formale Anforderungen
Ein Mittel, um den ehemaligen Mitarbeiter gewissermaßen durch die Blume zu bewerten, sind bestimmte Formalitäten, die nicht korrekt erfüllt werden. Der kundige Leser, also der Personaler des nächsten Arbeitgebers, merkt dann nämlich sofort, dass er bei dem Bewerber besser zweimal hinschauen sollte.
Das muss aber nicht immer sein. Denkbar ist nämlich auch, dass dein ehemaliger Chef die Fehler ganz ohne Absicht gemacht hat.
So oder so solltest du sorgfältig auf Formalitäten achten und notfalls deinen ehemaligen Arbeitgeber darum bitten, dass er sie ausbessert.
Folgende Checkliste kann dir dabei helfen:
- Firmenpapier: Das Arbeitszeugnis – das gilt übrigens nicht nur für das qualifizierte – muss auf offiziellem Firmenpapier gedruckt sein. Anderes Papier, beispielsweise einfaches, weißes Druckerpapier, oder gar eine E-Mail solltest du nicht akzeptieren.
- Korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung: Das Arbeitszeugnis darf keine Fehler in Orthografie oder Zeichensetzung beinhalten. Wenn du dir nicht sicher bist, ob das Arbeitszeugnis tatsächlich fehlerfrei ist, kannst du auch einen professionellen Lektor dafür bezahlen, das Zeugnis Korrektur zu lesen. Meist reicht es aber schon, wenn Freunde oder Bekannte sich das Zeugnis ansehen und auf Fehler überprüfen.
- Tadelloser Zustand: Eselsohren oder gar Flecken auf dem Arbeitszeugnis solltest du nicht akzeptieren. Denk immer daran, dass das Arbeitszeugnis ein wichtiges Dokument für deine nächste Bewerbung ist. Entsprechend solltest du auf einen sauberen Eindruck achten.
- Briefkopf: Die korrekte Bezeichnung und vollständige Anschrift deines ehemaligen Arbeitgebers gehören in das qualifizierte Arbeitszeugnis.
- Bezeichnung: Das Arbeitszeugnis muss klar als solches erkennbar sein. Meist nutzt man dazu einfach die Überschrift „Arbeitszeugnis“.
- Daten des Arbeitnehmers: Deine Daten müssen korrekt und vollständig im Arbeitszeugnis genannt werden. Dazu gehört dein vollständiger Name, Geburtsdatum und Geburtsort und die Beschäftigungsdauer.
- Tätigkeitsbeschreibung: Eine kurze Erläuterung deiner regelmäßigen Tätigkeiten gehört ebenfalls dazu. Achte darauf, dass sowohl deine Haupt- als auch deine Nebentätigkeiten aufgeführt werden.
- Leistungsbeurteilung: Das qualifizierte Arbeitszeugnis macht gerade aus, dass es eine Beurteilung deiner Leistungen während deiner Zeit bei deinem Arbeitgeber enthält. Dazu gehören die Punkte: Arbeitsbereitschaft und -weise sowie eine Beurteilung deiner fachlichen Kompetenz. Außerdem wird auf besondere Aufgaben oder Erfolge im qualifizierten Arbeitszeugnis hingewiesen.
- Verhaltensbeurteilung: Nicht nur deine Arbeitsleistungen, sondern auch dein Verhalten im Betrieb wird im qualifizierten Arbeitszeugnis bewertet. Das bedeutet, dass angesprochen wird, wie du dich deinen Vorgesetzten, Kollegen und Kunden gegenüber verhalten hast und ob du vielleicht sogar Führungskompetenz bewiesen hast.
- Endpunkt des Arbeitsverhältnisses: Im qualifizierten Arbeitszeugnis steht darüber hinaus auch, an welchem Termin du das Unternehmen verlässt. Und auch der Grund für dein Ausscheiden aus dem Unternehmen wird genannt. Gerade bei diesem Punkt solltest du sorgfältig darauf achten, dass er zutreffend ist. Falsche Austrittsgründe machen ebenfalls keinen guten Eindruck.
- Schlussformel: Auch die sogenannte Schlussformel darf nicht fehlen. Zusätzlich dazu ist es gang und gäbe, dass der ehemalige Arbeitgeber seinem ehemaligen Beschäftigten gute Wünsche für die Zukunft mitgibt. Fehlen diese, macht auch das einen schlechten Eindruck.
- Ort, Datum, Unterschrift des Arbeitgebers: Auch diese Formalitäten gehören dazu, wenn das qualifizierte Arbeitszeugnis korrekt und vollständig sein soll. An dieser Stelle solltest du darauf achten, dass die Angaben stimmen. Das Datum also beispielsweise dem wirklichen Datum entspricht. Auch die Unterschrift ist ein wichtiger Punkt, der häufig als Botschaft „missbraucht“ wird. Unterschreiben nämlich nicht dein Chef oder ein Mitarbeiter der Personalabteilung könnte auch das ein versteckter Hinweis sein. Achte also darauf, dass die zuständige Person dein Zeugnis unterschreibt.
Übrigens: Nicht nur das Fehlen bestimmter Passagen deutet darauf hin, dass dein ehemaliger Chef nicht ganz zufrieden mit deiner Leistung war. Auch eine falsche Reihenfolge der einzelnen Passagen kann diesen Effekt haben. Steht der Austrittsgrund beispielsweise relativ weit oben im qualifizierten Arbeitszeugnis, wird das den Leser sicherlich wundern – wenn nicht sogar mehr.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis: So sieht ein Muster aus
Wenn du dich nun fragst, wie all diese theoretischen Anforderungen in der Praxis aussehen, können wir dir unsere Vorlage eines qualifizierten Arbeitszeugnisses empfehlen. Das kannst du übrigens auch nutzen und individuell abwandeln, wenn du dein eigenes Arbeitszeugnis schreiben und von deinem ehemaligen Chef unterschreiben lassen möchtest.
Tipp: Hier findest du noch weitere Arbeitszeugnis-Muster für sehr gute bis sehr schlechte Arbeitszeugnisse.
Formulierungen im Arbeitszeugnis
Mit den Formulierungen kann dein ehemaliger Arbeitgeber deine Arbeit bewerten. Das kann er – wie bereits angesprochen – in der Regel nicht ganz offensichtlich machen. Genau aus diesem Grund hat sich eine regelrechte Zeugnissprache etabliert. Die Verantwortlichen, also meist die Personaler, verstehen diese Zeugnissprache und können daraus Rückschlüsse auf dein Verhalten und deine Arbeitsweise ziehen.
Auf folgende Formulierungen solltest du achten (nach Noten geordnet, angefangen mit der besten Note)
- Er erfüllte die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.
- Er erfüllte die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit.
- Er erfüllte die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit.
- Er erfüllte die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.
- Er erfüllte die ihm übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit.
- Er hat sich stets bemüht.
Ebenfalls auf eher mittelmäßige bis schlechte Leistung deuten folgende Formulierungen hin:
- Er war bemüht, zuverlässig zu arbeiten.
- Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war im Wesentlichen tadellos.
- Zu seinen Kollegen hatte er ein sehr gutes Verhältnis.
- Er war bei der Erledigung seiner Aufgaben in der Regel erfolgreich.
- Er zeigte für seine Arbeitsaufgaben in der Regel Verständig und Interesse.
Solltest du eine derartige Formulierung in deinem Zeugnis entdecken, empfiehlt es sich, mit dem Arbeitgeber Rücksprache zu halten. Denk immer daran, dass du einen Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis hast. Sollte dein qualifiziertes Arbeitszeugnis nicht so formuliert sein, kannst du eine Korrektur verlangen.
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