Schichtarbeit: Was sollte man dabei beachten?
Arbeiten zu den immer gleichen Zeiten? Das tun zwar viele Arbeitnehmer, aber eben nicht alle. Ein nicht geringer Teil der Beschäftigten arbeitet in Schichtarbeit, wozu auch Nachtschichten gehören können. Schichtarbeit kann als Belastung empfunden werden, weil sie eine permanente Anpassung an veränderte Arbeitszeiten voraussetzt. Außerdem können besonders nächtliche Arbeitszeiten gesundheitliche Probleme hervorrufen. In diesem Artikel geht es darum, wie Schichtarbeit geregelt ist, wer Zuschläge dafür erhalten kann und wie Schichtarbeit deine Gesundheit belasten kann.
Was versteht man unter Schichtarbeit?
Ein klassischer Nine-to-five-Job wird zwar in immer mehr Firmen zum Auslaufmodell, weil er durch flexible Arbeitszeitmodelle ersetzt wird. Trotzdem arbeitet der Großteil der Arbeitnehmer jeden Tag zu ähnlichen Zeiten. Das ist anders, wenn jemand in Schichtarbeit tätig ist. Schichtarbeit geht mit wechselnden Schichten einher. Typisch sind Frühschicht, Spätschicht und Nachtschicht.
In vielen Berufen ist Schichtarbeit erforderlich, weil es nicht reicht, wenn alle Beschäftigten im selben Zeitfenster acht Stunden lang an ihrem Arbeitsplatz sind. Supermärkte oder andere Geschäfte des Einzelhandels haben etwa länger geöffnet als acht Stunden. In der Produktion wäre es ein gravierender Wettbewerbsnachteil, wenn nur acht Stunden am Tag produziert würde. Auch in der Gastronomie und Hotellerie, in Krankenhäusern, Seniorenheimen und der ambulanten Pflege, im Sicherheitsgewerbe und bei Notdiensten wie Polizei und Feuerwehr reicht eine einzige Arbeitsschicht bei Weitem nicht aus.
Arbeitgeber, die in solchen Bereichen tätig sind, müssen also mehrere Schichten planen. Mitunter reichen zwei Schichten aus, manchmal gibt es auch drei oder mehr Schichten. Wie viele Schichten erforderlich sind, hängt von ihrer Dauer ab und dem Bedarf an Arbeitskräften ab. Typischerweise sind Schichtarbeiter in wechselnden Schichten tätig. Sie haben also in der Regel nicht immer nur Früh- oder Spätschicht, sondern die Arbeitszeiten wechseln sich in bestimmten Abständen ab. Der Wechsel geschieht meist wöchentlich oder im Zwei-Wochen-Takt, auch ein tageweiser Wechsel ist jedoch denkbar.
Um Nachtarbeit handelt es sich nach den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, wenn ein Arbeitnehmer zwischen 23 und 6 Uhr mehr als zwei Stunden arbeitstätig ist. Für Bäckereien und Konditoreien gilt 22 bis 5 Uhr davon abweichend als Zeitraum für die Nacht.
So ist Schichtarbeit gesetzlich geregelt
Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber Schichtarbeit einführen. Dabei müssen sie sich jedoch an die gesetzlichen Vorgaben halten. Bedeutsam ist insbesondere das Arbeitszeitgesetz. Es regelt unter anderem, welche täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten möglich sind. Bei Schichtarbeit darf nicht dagegen verstoßen werden.
Arbeitnehmer dürfen ungeachtet ihrer Arbeitszeiten täglich maximal acht Stunden eingesetzt werden. In Ausnahmefällen dürfen es auch bis zu zehn Arbeitsstunden am Tag sein. Auf die Woche hochgerechnet ergibt sich eine reguläre Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, ausnahmsweise sind bis zu 60 Stunden pro Woche erlaubt.
Schichtarbeiter haben während ihrer Arbeitszeiten wie alle übrigen Arbeitnehmer Anspruch auf Ruhepausen. Nach sechs Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, nach neun Arbeitsstunden müssen Beschäftigte 45 Minuten oder mehr pausieren. Die Pausen dürfen in kleinere Zeitabschnitte unterteilt werden, wovon kein Abschnitt kürzer als 15 Minuten sein darf. Andernfalls wäre in dieser Zeit keine Erholung möglich.
Bei Nachtschichten sind regelmäßige ärztliche Untersuchungen Pflicht
Nach einer Arbeitsschicht ist eine gesetzliche Ruhezeit einzuhalten. Sie beträgt im Normalfall elf Stunden. Damit wäre es nicht rechtens, wenn der Arbeitgeber von seinem Mitarbeiter verlangen würde, dass dieser im Anschluss an eine Nachtschicht eine Frühschicht macht. Auch der Wechsel von Spätschicht zu Frühschicht kann durch die arbeitsrechtlichen Vorgaben unmöglich sein, wenn zwischen Schichtende und Schichtbeginn weniger als elf Stunden liegen. In manchen Branchen gilt eine abweichende Mindest-Ruhezeit von zehn Stunden. Das ist zum Beispiel in der Pflege, in Verkehrsbetrieben, Gaststätten oder der Landwirtschaft der Fall.
Wer nachts arbeitet, hat einen Anspruch darauf, sich regelmäßig ärztlich untersuchen zu lassen. Die Kosten dafür muss der Arbeitgeber tragen. Spätestens alle drei Jahre muss eine solche Untersuchung erfolgen, bei Beschäftigten über 50 Jahren sogar jährlich. Bei der Untersuchung wird überprüft, ob eine Nachtarbeit weiterhin möglich ist oder ob sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden sollte. Ist Letzteres der Fall, muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter auf einen geeigneten Tagesarbeitsplatz versetzen.
Wer darf Schichtarbeit machen?
Darf jeder Arbeitnehmer in Schichtarbeit eingesetzt werden? Grundsätzlich ja, es gibt jedoch einige Ausnahmen. Sie betreffen beziehungsweise können betreffen:
- Jugendliche
- Schwangere
- Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen
Jugendliche und schwangere Frauen dürfen jeweils nur im Zeitraum von 6 bis 20 Uhr arbeiten. Bei Jugendlichen sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz Ausnahmen in bestimmten Branchen vor, unter anderem in der Landwirtschaft, bei Bäckereien und Konditoreien, in der Gastronomie, dem Gastgewerbe und in Mehrschichtbetrieben. In Mehrschichtbetrieben darf ihre Schicht auch bis 23 Uhr dauern.
Schwangere Frauen können auf eigenen Wunsch auch bis 22 Uhr arbeiten. Das setzt eine Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde voraus.
Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, können von einem Arzt als nicht tauglich für Nachtschichten befunden werden. Wenn die Nachtarbeit mit einem Risiko für die Gesundheit einhergeht, dürfen solche Beschäftigte nicht mehr für Nachtschichten eingeteilt werden. Eine allgemeine Altersgrenze für Nachtarbeit oder Schichtarbeit im Allgemeinen gibt es allerdings nicht.
Zuschläge bei Schichtarbeit: Gibt es einen Anspruch darauf?
Wer in Schichtarbeit tätig ist, empfindet die häufigen Wechsel zwischen verschiedenen Arbeitszeiten oft als anstrengend. Außerdem kann Schichtarbeit ein Gesundheitsrisiko darstellen. Um diese Nachteile ein Stück weit auszugleichen, zahlen manche Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Zuschläge für bestimmte Schichten. Einen Anspruch darauf haben Beschäftigte in Schichtarbeit allerdings nicht. Sie sind vom Entgegenkommen ihres Arbeitgebers abhängig.
Handelt es sich um Nachtschichten, sieht die Situation hingegen etwas anders aus. Für Nachtschichten müssen Arbeitgeber entweder freie Tage oder Zuschläge gewähren. Welche Variante genutzt wird, kann der Arbeitgeber entscheiden. Eine konkrete Vorgabe, wie viele freie Tage für Nachtschichten gewährt werden sollten, gibt es im Arbeitsrecht nicht. Auch die Höhe des Zuschlags ist Arbeitgebern selbst überlassen. In Bezug auf Ausgleichstage oder Zuschläge heißt es im Arbeitsrecht nur, dass die Kompensation für Nachtarbeit „angemessen“ sein sollte.
Für viele Arbeitgeber bedeutet das einen Nachtzuschlag von 25 Prozent auf den üblichen Lohn. Manche Arbeitgeber zahlen noch mehr, allerdings sind Nachtzuschläge für Beschäftigte über die Grenze von 25 Prozent hinaus nicht mehr steuerfrei.
Welche Ansprüche Arbeitnehmer bei Schicht-Arbeit im Einzelfall haben, kann sich auch aus anwendbaren Tarifverträgen, dem Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Sind die jeweiligen Regelungen gültig, muss sich der Arbeitgeber daran halten.
Kurzarbeit und Schichtarbeit: Ein Problem?
Befindet sich ein Arbeitgeber in wirtschaftlicher Schieflage, kann er Kurzarbeit anmelden. Die Beschäftigten arbeiten dann weniger und erhalten Kurzarbeitergeld vom Staat. Das soll betriebsbedingte Kündigungen verhindern. Teilweise stocken Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld auf, aber längst nicht immer. Betroffene Arbeitnehmer müssen also häufig mit weniger Geld auskommen.
Für Schichtarbeiter wird dieses Problem bei Kurzarbeit noch verschärft. Welche Summe bei Kurzarbeit und Schichtarbeit gezahlt wird, hängt vom Grundgehalt ab. Allein daran bemisst sich das Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit. Mögliche Schichtzuschläge werden hingegen bei der Berechnung ausgeklammert. Gerade die mitunter hohen Zuschläge bei Nachtarbeit sind jedoch häufig der Grund, warum Arbeitnehmer ihren Job trotz der widrigen Arbeitszeiten ausüben.
Im Vorteil sind jene Beschäftigten, deren Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstocken. Dazu können Arbeitgeber auch tarifvertraglich oder durch die Bestimmungen der Betriebsvereinbarung verpflichtet sein.
Mögliche gesundheitliche Folgen von Schichtarbeit
Wer nachts, frühmorgens oder spätabends arbeiten muss, kann damit seine Gesundheit gefährden. Das hängt mit dem veränderten Schlaf-Wach-Rhythmus zusammen, der sich aus Schichten zu Randzeiten nahezu unweigerlich ergibt. Der Körper ist darauf ausgelegt, nachts zu schlafen. Mit dem Beginn der Dunkelheit werden wir langsam, aber sicher müde. Wenn es draußen taghell ist, ist es hingegen deutlich schwerer, einzuschlafen – unsere innere Uhr ist darauf schlicht nicht ausgerichtet. Deshalb haben viele Menschen, die regelmäßig Nachtschichten oder Frühschichten mit sehr frühem Arbeitsbeginn leisten, Schlafstörungen.
Ein gestörter Schlaf kann eine Vielfalt an gesundheitlichen Risiken nach sich ziehen. Die möglichen Folgen reichen von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und erhöhtem Blutdruck über Diabetes und Übergewicht bis zu Magen-Darm-Beschwerden. Auch ein Zusammenhang zwischen Nachtarbeit und der Entstehung von Krebserkrankungen wird von Forschern vermutet. Darauf deuten die Ergebnisse verschiedener Studien hin, weshalb Nachtarbeit von der Internationalen Agentur für Krebsforschung als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft wurde.
Die kognitive Leistungsfähigkeit leidet durch Schlafmangel
Durch mangelnden oder schlechten Schlaf kann auch das Immunsystem geschwächt werden. Zugleich leidet die kognitive Leistungsfähigkeit unter gestörtem Schlaf. Das kann dazu führen, dass man eher Fehler macht, sich schlechter konzentrieren kann oder die eigenen Leistungen nachlassen. Auch die allgemeine Gedächtnisleistung kann kurz- und langfristig leiden, wie Studien gezeigt haben.
Nicht zu unterschätzen sind auch die möglichen psychosozialen Folgen von Schichtarbeit und Nachtschichten. Sie können sowohl mit dem veränderten Alltag als auch mit den veränderten Schlafgewohnheiten zusammenhängen. Besonders Arbeitnehmer, die nachts arbeiten müssen, haben oft kaum noch Zeiträume, in denen sie Zeit mit ihrer Familie oder Freunden verbringen können. Wenn sie es doch tun, bedeutet es oft, dass sie noch weniger Schlaf bekommen. Auch andere Arten der Freizeitgestaltung sind schwieriger, wenn man tagsüber schläft. Das Risiko, zu vereinsamen, kann dadurch bei Schichtarbeit erhöht sein.
Auch zu wenig Schlaf ist kontraproduktiv für die psychische Gesundheit. Wer zu wenig oder schlecht schläft, hat eher Stress und schlechte Stimmung. Selbst Depressionen können auf diese Weise begünstigt werden. Experten plädieren deshalb dafür, nicht zu viele Nachtschichten hintereinander zu absolvieren.
Außerdem ist es wichtig, dass du die Voraussetzungen dafür schaffst, trotz Schichtarbeit möglichst gut schlafen zu können. Hilfreich sind unter anderem ein möglichst dunkles und geräuscharmes Schlafzimmer, der Verzicht auf koffeinhaltige Getränke in den letzten Stunden vor dem Zubettgehen und das Tragen einer Sonnenbrille auf dem Nachhauseweg nach einer Nachtschicht.
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