Ein Mann arbeitet in der Metallverarbeitung, er erhält eine Schmutzzulage

Schmutzzulage: Wer bekommt sie und wie hoch ist sie?

Manche Jobs sind mit besonderen Arbeitsbedingungen verbunden. Geht es während der Arbeit sehr dreckig zu, kann es sein, dass der Arbeitgeber eine Schmutzzulage zahlt. In diesem Artikel erfährst du, wer Anspruch auf eine Schmutzzulage hat, wie viel Geld es extra gibt und ob eine Schmutzzulage steuerfrei ist.

Schmutzzulage: Was ist das?

Für viele Arbeitnehmer ist der Arbeitsplatz ein Schreibtisch mit PC. Dort mag es ab und an unordentlich sein, aber wirklich schmutzig wird es in der Regel nicht. Nicht jeder Job findet allerdings in einer derart sauberen Arbeitsumgebung statt.

Manche Stellen und Berufe gehen damit einher, dass es öfter oder sogar standardmäßig etwas schmutziger wird. Im Beruf mit Dreck oder ekelerregenden Dingen in Kontakt zu kommen, kann eine Belastung für Beschäftigte darstellen. Um diese Belastung abzumildern und entsprechende Jobs attraktiver zu machen, zahlen manche Arbeitgeber in solchen Fällen eine Schmutzzulage an ihre Mitarbeiter.

Eine Schmutzzulage kommt zum Grundgehalt hinzu. Sie wird in der Regel jeden Monat zusammen mit dem Gehalt überwiesen. Beschäftigte im öffentlichen Dienst können analog dazu eine Erschwerniszulage erhalten. Sie kommt jedoch im Gegensatz zur Schmutzzulage in mehr Jobs in Betracht, weil sie breiter gefasst ist.

Wann bekommt man eine Schmutzzulage?

Arbeitnehmer können eine Schmutzzulage erhalten, wenn es bei der Arbeit dreckiger zugeht als in anderen Jobs. Das kann etwa der Fall sein, weil die Arbeitsumgebung sehr schmutzig oder staubig ist. Auch bei Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte großer Wärme oder Kälte ausgesetzt sind, kann es eine Schmutzzulage vom Arbeitgeber geben.

Typische Tätigkeiten, für die eine Schmutzzulage gezahlt werden kann, sind etwa Jobs in der Chemie und Industrie, im Bergbau und an Hochöfen. Auch in Jobs, die mit Kontakt mit Gasen, Säuren oder anderen giftigen Stoffen einhergehen, erhalten Beschäftigte häufig eine Schmutzzulage.

Wann Beschäftigte im öffentlichen Dienst die Erschwerniszulage erhalten, ist im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) geregelt. Vorgesehen ist die Zahlung einer Erschwerniszulage etwa bei Jobs in der Kläranlage, im Bauhof, bei der Stadtreinigung und Müllabfuhr, bei den Stadtwerken, im Krankenhaus oder auf dem Friedhof.

Praktisch kommt es auch darauf an, welche Vorkehrungen der Arbeitgeber trifft. So muss eine Erschwerniszulage etwa laut TVöD nicht gezahlt werden, wenn der Arbeitgeber der Entwicklung von Staub am Arbeitsplatz durch die Nutzung einer Absaugvorrichtung entgegenwirkt.

Wer kann eine Schmutzzulage bekommen?

Welche Arbeitnehmer eine Schmutzzulage bekommen können, hängt davon ab, welchen Beruf sie ausüben. So bekommen viele Beschäftigte im Straßenbau, in der Kanalreinigung, der Müllabfuhr, im Bergbau, in der Metallverarbeitung, bei der Feuerwehr, Polizei, in der Reinigung und in Jobs, bei denen ein Umgang mit gefährlichen Stoffen unausweichlich ist, eine Schmutzzulage gezahlt.

Einen allgemeinen Anspruch auf den Erhalt einer Schmutzzulage gibt es jedoch in den meisten Fällen nicht, selbst wenn jemand bei der Arbeit regelmäßig in Kontakt mit Schmutz und Staub gerät oder widrigen Temperaturen ausgesetzt ist. Grundsätzlich kann eine Schmutzzulage in den folgenden Fällen gezahlt werden:

Gegebenenfalls kann sich auch aus einer betrieblichen Übung ein Anspruch auf den Erhalt einer Schmutzzulage ergeben. Ansonsten sind Arbeitnehmer jedoch darauf angewiesen, dass es eine entsprechende individual- oder kollektivvertragliche Regelung gibt, aus der sich ein Anspruch auf eine Schmutzzulage ergibt. Ist das nicht der Fall, haben sie auch keinen Anspruch auf die Zulage.

Voraussetzungen für den Erhalt einer Erschwerniszulage laut TVöD

Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst sieht eine Erschwerniszulage – auch bekannt als Schmutzzulage, Lohnzulage oder Infektionszulage – unter bestimmten Arbeitsbedingungen vor. In § 19 TVöD heißt es: „Erschwerniszuschläge werden für Arbeiten gezahlt, die außergewöhnliche Erschwernisse beinhalten.“ Die Ausnahme von dieser Regel folgt im nächsten Satz: „Dies gilt nicht für Erschwernisse, die mit dem der Eingruppierung zugrunde liegenden Berufs- oder Tätigkeitsbild verbunden sind.“

Außergewöhnliche Erschwernisse können laut TVöD gegeben sein, wenn die Arbeitstätigkeit mit einer besonderen Gefährdung, extremer, nicht klimabedingter Hitze, besonders starker Schmutz- oder Staubbelastung, besonders starker Strahlenexposition oder vergleichbaren erschwerten Umständen verbunden ist.

Schmutzzulage Höhe: Wie viel Geld gibt es extra?

Für Beschäftigte ist nicht nur die Frage relevant, ob sie Anspruch auf eine Schmutzzulage haben, sondern auch, in welcher Höhe ihnen der Arbeitgeber eine solche Zulage zahlen kann. Eine pauschale Regelung, die für alle Beschäftigten gilt, gibt es dabei allerdings nicht. Es kommt vielmehr darauf an, wie die Höhe einer Schmutzzulage im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag festgelegt ist.

Die Höhe der Schmutzzulage hängt in der Regel davon ab, um welche Arbeitstätigkeiten es sich handelt und welche Erschwernisse sie mit sich bringen. Sind die Umstände kaum belastend für die Mitarbeiter, wird der Arbeitgeber wahrscheinlich eine geringere Schmutzzulage zahlen als bei Arbeitsbedingungen, die den jeweiligen Job stark erschweren. In der Regel erhalten Beschäftigte, die Anspruch auf eine Schmutzzulage haben, pro Stunde etwas mehr Geld. Dabei kann es sich um Cent-Beträge handeln, es können aber auch mehrere Euro extra gezahlt werden.

Ist eine Schmutzzulage steuerfrei?

Eine Schmutzzulage ist eine Zuwendung, die mit der Erbringung der Arbeitsleistung in Verbindung steht. Sie gilt als steuerpflichtiger Lohn und muss als solcher auch versteuert werden. Damit ist die Schmutzzulage nicht steuerfrei. Da es sich um ein regelmäßiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung handelt, fallen auf die Zulage auch Sozialversicherungsbeiträge an.

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