Steuerklassen: Welche Steuerklasse haben ledige Mütter?

Steuerklassen: Welche gibt es und was zeichnet sie aus?

Zwischen dem Brutto- und dem Nettogehalt liegt oft eine relativ große Differenz. Vom Bruttolohn gehen nicht nur Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch Steuern ab. Wie groß die Steuerlast ist, wird von der Steuerklasse und dem Einkommen bestimmt. Aber welche Steuerklassen gibt es eigentlich? Was bedeuten sie für Arbeitnehmer? Und wann kann man die Steuerklasse wechseln? Das und mehr erfährst du hier.

Muss jeder Arbeitnehmer Steuern zahlen?

Grundsätzlich muss jeder, der abhängig beschäftigt ist, Lohnsteuer zahlen. So sieht es das Gesetz vor, denn im Steuerrecht gilt der Grundsatz, dass Einkünfte besteuert werden müssen. Der Arbeitgeber zieht die fällige Summe vom Bruttogehalt ab, bevor er das Gehalt überweist – ebenso wie die Sozialversicherungsbeiträge, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Wer einer nichtselbständigen Arbeit nachgeht, muss immer Steuern zahlen. Das gilt unabhängig davon, ob jemand in Vollzeit, Teilzeit oder als Aushilfe im Rahmen eines Minijobs arbeitet. Zwar müssen Beschäftigte bei 450-Euro-Jobs keine Steuern zahlen, allerdings zahlt der Arbeitgeber in diesem Fall für den Arbeitnehmer Lohnsteuer.

Lediglich Selbständige müssen keine Lohnsteuer zahlen. Das bedeutet jedoch nicht, dass für sie keine Steuern anfallen. Einen Lohn erhalten sie jedoch nicht. Deshalb handelt es sich nicht um die Lohnsteuer, sondern um Einkommenssteuer, wovon die Lohnsteuer eine Form ist. Selbständige kümmern sich selbst darum, dass das zuständige Finanzamt ihre Einkommenssteuer erhält.

Nur Personen, die mit ihren Einkünften den Grundfreibetrag nicht überschreiten, müssen tatsächlich keine Einkommenssteuer zahlen. Der Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2020 9.408 Euro. Damit sollen Personen mit geringem Einkommen vor zu großen Abzügen geschützt werden. Auch, wenn du mehr verdienst, wird der Grundfreibetrag automatisch von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Auf diese Summe musst du also keine Steuern zahlen.

Steuerklassen: Was bedeuten sie?

Zusammen mit den anderen fälligen Beträgen wird die Lohnsteuer vom Bruttogehalt abgezogen und mindert damit das Nettoeinkommen. Auf das Nettogehalt wirkt sich zum einen die Höhe des Einkommens aus. Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. So sieht es die Steuerprogression vor. Wenn du ein hohes Einkommen hast, gehen relativ gesehen mehr Steuern von deinem Bruttogehalt ab als es bei einem niedrigeren Einkommen der Fall wäre. Die Besteuerung funktioniert über mehrere Stufen. Es gibt fünf Tarifzonen. Der Steuersatz liegt je nach Tarifzone zwischen 0 und 45 Prozent.

Zum anderen bestimmt deine Steuerklasse darüber, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber an das Finanzamt abführt. In Deutschland gibt es gemäß dem Einkommenssteuergesetz sechs Steuerklassen, auch Lohnsteuerklassen genannt. Welche Lohnsteuerklasse jemand hat, hängt von seinen persönlichen Merkmalen ab – etwa davon, ob er verheiratet oder alleinerziehend ist. Generell nimmt das Finanzamt die Einstufung in eine Steuerklasse vor. Lediglich Verheiratete oder Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft können sich zwischen verschiedenen Lohnsteuerklassen entscheiden. Die sechs Steuerklassen stellen wir dir in diesem Abschnitt vor.

Steuerklasse I

Wer nicht verheiratet ist, hat meist Lohnsteuerklasse I. Neben ledigen Arbeitnehmern gehören auch Arbeitnehmer in diese Steuerklasse, die geschieden sind oder die dauerhaft von ihrem Partner getrennt leben. Auch bei beschränkter Steuerpflicht, die sich beispielsweise ergibt, weil jemand nicht in Deutschland lebt, gilt die Steuerklasse I. Verheiratete Personen können in bestimmten Fällen ebenfalls in die Lohnsteuerklasse I zählen. Das ist dann der Fall, wenn ihr Ehepartner im Ausland lebt oder beschränkt steuerpflichtig ist.

Außerdem gilt die Steuerklasse I für verwitwete Arbeitnehmer. Zunächst werden Witwer in Steuerklasse III eingestuft. Nach Ablauf des Jahres, in dem der Partner gestorben ist, und dem Jahr darauf erfolgt der Wechsel in Steuerklasse I. Falls es Kinder gibt, die noch zuhause leben, ist Steuerklasse II die richtige. In steuerlicher Hinsicht werden Witwer in Steuerklasse I wie ledige Personen behandelt.

Steuerklasse II

Für Arbeitnehmer mit Kindern kann Steuerklasse II gelten. Das ist der Fall, wenn jemand alleinerziehend ist und minderjährige Kinder hat. Dafür muss das Kind bei dem Betroffenen leben und auch dort gemeldet sein. Außerdem muss noch Kindergeld bezogen werden. Verwitwete Arbeitnehmer können nach dem Tod ihres Partners ebenfalls in diese Steuerklasse eingeordnet werden – unter denselben Voraussetzungen wie andere Alleinerziehende. Zunächst verbleiben sie jedoch im Jahr, in dem ihr Partner gestorben ist, und dem Folgejahr in Steuerklasse III.

Steuerklasse III

Lohnsteuerklasse III ist eine Steuerklasse, die nur Verheiratete und eingetragene Lebenspartner wählen können. Dafür dürfen sie nicht getrennt von ihrem Partner leben. Bei Steuerklasse III sind die Abzüge vergleichsweise gering. Sie lohnt sich dann, wenn der Partner deutlich weniger verdient oder gar keinem Job nachgeht. Der Partner rutscht durch die Wahl der Steuerklasse III automatisch in Steuerklasse V, wo er hohe Abzüge hat. Steuerklasse III hat den Vorteil, dass dort wesentlich weniger Steuern anfallen als in anderen Steuerklassen. Der Grundfreibetrag ist in dieser Lohnsteuerklasse doppelt so hoch wie in Steuerklasse I oder II. Dafür wird er in Steuerklasse V gar nicht angerechnet.

Ob sich der Wechsel in die Steuerklasse III lohnt, hängt von den Einkommensunterschieden der Partner ab. Generell kann es sich ab einem Einkommensverhältnis von 60 zu 40 lohnen. Letztlich wirken sich jedoch viele Faktoren aus, so dass man im Einzelfall prüfen muss, welche Steuerklassen-Kombination sinnvoller ist. Endgültig abgerechnet wird ohnehin erst nach Jahresende mit der Steuererklärung. Die Kombination der Steuerklassen bei Ehe- oder Lebenspartnern spielt nur für die Liquidität im laufenden Jahr eine Rolle, nicht aber für die tatsächliche Steuerlast. Wer eine ungünstige Steuerklasse hat, zahlt zwar unmittelbar mehr Steuern, bekommt aber auch mehr zurück.

Auch Witwer können zeitweise in Steuerklasse III eingeordnet werden. Das gilt für das Jahr des Todes ihres Partners und das darauffolgende Jahr. Auch für sie gilt dann der doppelte Grundfreibetrag, was die Steuerlast entsprechend verringert. Im Anschluss an das Folgejahr kommen Witwer in eine andere passende Steuerklasse, meist Steuerklasse I oder II bei Alleinerziehenden.

Steuerklasse IV

Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, die ein ähnlich hohes Gehalt haben, haben typischerweise Steuerklasse IV. Das ist auch die Steuerklasse, in der sie automatisch vom Finanzamt veranlagt werden. Wer in die Steuerklassen III beziehungsweise V wechseln will, muss das beantragen. Die Lohnsteuerklasse IV kommt nur infrage, wenn die Partner nicht getrennt voneinander leben und beide uneingeschränkt steuerpflichtig sind. Die Abzüge in Steuerklasse IV entsprechen denen von Steuerklasse I.

Außerdem gibt es die Steuerklassen-Kombination IV mit Faktor. Sie kommt vor allem infrage, wenn die Ehe- oder Lebenspartner zwar unterschiedlich viel verdienen, aber nicht in die Steuerklassen III und V möchten. Das Finanzamt wendet zur Berechnung der Steuerlast einen Faktor an. Beim Lohnsteuerabzug wird der Grundfreibetrag für jeden Partner von der Steuerlast abgezogen. Beide Einkommen werden zusammengezählt und durch zwei geteilt („Ehegattensplitting“). Anschließend wird die Lohnsteuer berechnet und wieder mit zwei multipliziert. Jeder Partner muss somit das halbe gesamte Einkommen des Paares versteuern.

Bei diesem Verfahren kann die Steuerschuld oft recht verlässlich geschätzt werden, wodurch hohe Nachforderungen des Finanzamts unwahrscheinlicher werden. Allerdings ergibt sich die letztendliche Steuerlast ohnehin erst durch die Einkommenssteuererklärung. Sie kann zu Steuererstattungen oder Nachzahlungen führen.

Steuerklasse V

In Steuerklasse V werden Ehe- oder Lebenspartner veranlagt, deren Partner Steuerklasse III gewählt hat. In Lohnsteuerklasse V sind die Abzüge sehr hoch, weil der Grundfreibetrag entfällt. Der Partner hat dafür einen doppelt so hohen Grundfreibetrag. Die Kombination aus den Steuerklassen III und V kann sich lohnen, weil dem Partner in Steuerklasse III mehr Netto vom Brutto bleibt.

Ein weiterer Nachteil von Steuerklasse V betrifft Personen, die Bezüge wie Arbeitslosengeld oder Mutterschaftsgeld erhalten. Beides bemisst sich am Nettoeinkommen. Solche Bezüge sind durch die hohen Abzüge in Steuerklasse V teilweise deutlich niedriger als es in Steuerklasse IV der Fall gewesen wäre.

Steuerklasse VI

Wer mehr als einen Job hat, muss den Zweitjob in Steuerklasse VI versteuern. Dort sind die Abzüge am höchsten. Es gibt keinen Grundfreibetrag. Diese Steuerklasse muss auch gewählt werden, wenn Rentner ihre Rente durch einen Nebenjob aufbessern möchten, bei dem sie mehr als 450 Euro pro Monat verdienen.

Wann kann oder muss man die Steuerklasse wechseln?

Welche Steuerklasse man hat, kann man sich in den meisten Fällen nicht aussuchen. Das Finanzamt veranlagt Arbeitnehmer abhängig von ihren persönlichen Merkmalen. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, die mit einem Wechsel der Steuerklasse einhergehen oder einhergehen können.

Ein Wechsel der Steuerklasse muss in den meisten Fällen beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Der Antrag kann bis zum 30. November für dasselbe Jahr gestellt werden, die Steuerklasse wird dann rückwirkend geändert. Die Steuerklasse kann theoretisch mehrmals im Jahr geändert werden, wenn sich die Lebensumstände oder Einkommensverhältnisse ändern.

Lohnsteuerklassen-Wechsel durch Heirat, Scheidung oder die Geburt eines Kindes

Ein Wechsel der Steuerklasse ergibt sich zum Beispiel bei einer Heirat. Die Partner werden vom Finanzamt automatisch in der Steuerklasse IV veranlagt. Auf Antrag kann auch die Kombination III/V gewählt werden. Im Fall einer Scheidung oder dauerhaften räumlichen Trennung kommt es ebenfalls zu einem Wechsel der Steuerklasse. Die ehemaligen Partner sind dann wieder ledig und werden in der passenden Steuerklasse, meist Steuerklasse I, veranlagt.

Ledige Personen, die ein Kind bekommen, wechseln ebenfalls die Steuerklasse. Sie sind als Alleinerziehende in Steuerklasse II. Der Wechsel muss beim Finanzamt beantragt werden.

Wechsel der Steuerklassen bei Ehepartnern und Witwern

Ehe- und Lebenspartner sind die einzigen Personen, die ihre Steuerklasse mehr oder weniger nach Belieben ändern können. Sie können einen Wechsel der Lohnsteuerklassen beantragen, wenn das durch Änderungen der Einkommensverhältnisse sinnvoll ist.

Ein Wechsel ist sowohl von den Steuerklassen-Kombinationen IV/IV zu III/V als auch umgekehrt möglich. Für Paare kann ein Wechsel der Steuerklassen auch dann Sinn machen, wenn absehbar ist, dass ein Partner arbeitslos wird oder eine Schwangerschaft bevorsteht. Leistungen wie Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld werden anhand des bisherigen Nettoeinkommens berechnet. Mit Steuerklasse III bekommt man in solchen Situationen entsprechend mehr Geld.

Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse ist zudem notwendig, wenn der Partner verstirbt. Witwer werden zunächst in der für sie günstigen Steuerklasse III veranlagt. Nach einer gewissen Zeit werden sie als ledige Personen einer passenden Steuerklasse – in der Regel I oder II – zugeordnet.

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