Ein Eingang einer Agentur für Arbeit, beim Arbeitsamt gibt es Unterstützung bei einer Umschulung

Umschulung durch Arbeitsamt: So kommst du an die Förderung

Wenn der aktuelle Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann oder aufgrund des technologischen Fortschritts oder anderer Umbrüche Arbeitslosigkeit droht, kann eine Umschulung der richtige Weg sein. Doch eine Umschulung kostet Zeit und Geld. Der Ausweg: Eine Umschulung über das Arbeitsamt oder das Jobcenter. Dabei wird ein Großteil der Kosten – häufig sogar alle – von der Behörde getragen. Welche Voraussetzungen für eine Umschulung durch das Arbeitsamt vorliegen müssen und wie du dich auf das Gespräch mit dem Sachbearbeiter vorbereiten kannst, verraten wir hier.

Umschulung über das Arbeitsamt: Wie läuft das ab?

Die Umschulung über das Arbeitsamt (eigentlich Bundesagentur für Arbeit) ist gesetzlich geregelt. Die Vorschriften dazu finden sich im dritten Sozialgesetzbuch in §§ 81 und 82 ff. Die Umschulung endet – sofern sie erfolgreich abgeschlossen wird – mit einem Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Da Umschüler in der Regel bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, ist die Dauer einer Umschulung etwas kürzer als die Dauer der Erstausbildung. Umschüler, die die Umschulung in Vollzeit absolvieren, müssen in der Regel zwei Jahre dafür einplanen. Wer die Umschulung dagegen in Teilzeit macht, muss meist mit bis zu 30 Monaten rechnen. Allerdings können die Zeiträume abweichen.

Wenn das Arbeitsamt sich dafür entscheidet, die Umschulung zu fördern, geschieht dies in der Regel über einen sogenannten Bildungsgutschein. Aber auch die Förderung über eine Weiterbildungsprämie oder einen Weiterbildungsscheck sind möglich. Bei der Förderung über den Bildungsgutschein trägt das Arbeitsamt oder das Jobcenter häufig alle Kosten, die im Zuge der Umschulung anfallen. Dazu gehören:

  • Kosten für die Umschulung an sich (Übergangsgeld)
  • Beiträge zur Renten-, Kranken- und Sozialversicherung
  • Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten

Voraussetzungen für die Förderung durch das Arbeitsamt

Interessierte sollten zunächst wissen, dass es keinen Anspruch auf eine Umschulung vom Arbeitsamt gibt. Auch dann nicht, wenn man Arbeitslosengeld I (ALG I) bezieht, also arbeitslos ist. Denn die Finanzierung der Umschulung durch das Arbeitsamt ist eine sogenannte Kann-Leistung für die es keinen Rechtsanspruch gibt. Das bedeutet, dass der jeweilige Sachbearbeiter frei darüber entscheiden darf, ob er die Umschulung genehmigt oder eben nicht.

Angehende Umschüler sollten sich daher vor dem Termin beim Arbeitsamt oder Jobcenter einige Argumente zurechtlegen, mit denen sie den zuständigen Sachbearbeiter überzeugen können. Zum Beispiel diese hier:

  1. Schlechte Aussichten im aktuellen Beruf: Die Mitarbeiter beim Arbeitsamt sind darauf bedacht, möglichst viele Menschen in Lohn und Brot zu halten. Daher ist ein wichtiges Argument, wenn dir in deinem aktuellen Beruf früher oder später Arbeitslosigkeit droht. Das kann besonders in Branchen vorkommen, die zum Beispiel von der Digitalisierung betroffen sind. Solltest du in einem derartigen beruflichen Umfeld arbeiten, liegt es an dir, das dem Mitarbeiter des Arbeitsamtes deutlich zu machen und so deine Chancen auf eine Förderung durch das Arbeitsamt zu verbessern. Die schlechten Zukunftsaussichten in deiner aktuellen Branche kannst du zum Beispiel durch Berichte in den Medien oder Branchenprognosen belegen.
  2. Gesundheitliche Probleme: Auch Probleme mit der Gesundheit können ein Grund dafür sein, dass du deinen aktuellen Beruf sehr wahrscheinlich nicht bis zum Ende deines Berufslebens wirst ausüben können. Auch das kann eine Information sein, die den Mitarbeiter beim Arbeitsamt überzeugen kann. Um deine gesundheitlichen Probleme zu belegen, kannst du zum Beispiel Atteste eines Arztes oder die Krankmeldungen der vergangenen Monate sammeln und vorlegen.
  3. Persönliche Eignung: Neben den externen Faktoren spielt für den Sachbearbeiter auch deine persönliche Eignung für den neuen Beruf eine Rolle. Optimal ist es daher, wenn du vor der geplanten Umschulung schon Praktika in dem betreffenden Bereich absolviert hast. Alternativ kannst du zum Beispiel auch durch entsprechende Aktivitäten in deiner Freizeit dein Interesse für den neuen Beruf belegen. Um deine persönliche Eignung für die geplante Umschulung zu zeigen, solltest du außerdem Kenntnisse und Fähigkeiten auflisten, die du vorweisen kannst. Vielleicht stellt dein aktueller Arbeitgeber dir auch eine Bescheinigung aus, dass du diese oder vergleichbare Tätigkeiten in deinem aktuellen Beruf ausübst, obwohl sie nicht zu deiner Stellenbeschreibung gehören.
  4. Arbeitslosigkeit: Umschüler, die schon länger als vier Jahre arbeitslos sind, haben außerdem besonders gute Aussichten auf eine Förderung der Umschulung durch das Arbeitsamt oder Jobcenter. Sollte das auf dich zutreffen, lohnt es sich unter Umständen, deine lange Arbeitslosigkeit im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Mitarbeiter besonders zu betonen.

Formale Voraussetzungen für die Umschulung

Die genannten Voraussetzungen sind aber tatsächlich noch nicht alle, die du mitbringen musst, um eine Chance darauf zu haben, dass das Arbeitsamt deine Umschulung zahlt:

  1. Mindestalter: Umschüler müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  2. Ausbildung: Um eine Umschulung zu absolvieren, musst du zuvor eine Ausbildung abgeschlossen haben. In einigen Fälle reicht es auch aus, dass eine Erstausbildung begonnen wurde.
  3. Wohnsitz: Der regelmäßige Wohnsitz muss in Deutschland sein.

Umschulung beim Arbeitsamt beantragen: So gehst du vor

Wenn du Argumente gesammelt hast und daneben die formalen Voraussetzungen auf dich zutreffen, kannst du einen Termin zu einem Beratungsgespräch bei dem Arbeitsamt oder dem Jobcenter beantragen. Vor dem Termin beim Arbeitsamt, in dem du über deine geplante Umschulung sprechen möchtest, musst du noch die nötigen Unterlagen sammeln. Die brauchst du nämlich bei deinem Beratungsgespräch:

  1. aktueller Arbeitsvertrag
  2. Stellenausschreibung oder Beschreibung aus dem Arbeitsvertrag, aus dem die aktuellen Tätigkeiten hervorgehen
  3. Belege über Eigenbemühungen: Dazu zählen zum Beispiel eingereichte Bewerbungsunterlagen und Absagen auf Bewerbungen.

Umschulungsberufe: Diese Umschulung fördert das Arbeitsamt gern

Im Hinblick auf deine Umschulung ist immens wichtig, dass du stets Folgendes im Hinterkopf behältst: Das oberste Ziel des Sachbearbeiters beim Arbeitsamt oder Jobcenter ist es, möglichst viele Menschen im Beruf zu halten oder eine neue Beschäftigung für sie zu finden. Daher wird der Sachbearbeiter diejenigen Umschulungen am liebsten fördern, die die besten Aussichten auf Erfolg haben.

Aktuell sind das folgende Umschulungsberufe:

  • Kranken- oder Altenpfleger (m/w/d)
  • Erzieher (m/w/d)
  • Bürokaufleute
  • Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d)
  • Verkäufer im Einzelhandel (m/w/d)
  • Speditionskaufleute
  • Industriekaufleute

Bildnachweis: Werner Spremberg / Shutterstock.com


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